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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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763 Kin<strong>des</strong>schutz3.2.2 Hilfen zur ErziehungDarstellung der Leistungen und MaßnahmenHilfen zur Erziehung (HzE) gliedern sich in ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen.Alle HzE-Leistungen sind hilfeplanpflichtig.Die Zielformulierung und die Ausgestaltung der Hilfe erfolgt unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigtenund <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> oder Jugendlichen.Die Gewährung einer Leistung setzt die Mitwirkungsbereitschaft der Hilfeempfänger voraus.Der Prozess wird über regelmäßige Hilfeplangespräche gesteuert, in denen die Zielerreichungund die Mitwirkung überprüft werden. Die folgenden Zahlen bilden die insgesamtim Jahr 2012 bearbeiteten Fälle ab.3.2.2.1 Jugendsozialarbeit (§ 27/13)41 Jugendliche (2011: 30) erhielten Unterstützung zur schulischen und beruflichenAusbildung mit dem Ziel der Eingliederung in die Arbeitswelt (Start off, Jugendberufsförderung,2. Chance).3.2.2.2 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 27/22)Für 96 Kinder (2011: 101) wurden die Betreuungskosten im Rahmen einer erzieherischenHilfe übernommen. Davon wurden 3 Kinder in Tagespflegefamilien sowie 93 weitereKinder (2011: 98) in der Offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2011/2012 betreut. Hierhandelt es sich um eine niederschwellige Hilfe zur Unterstützung der Erziehung in derFamilie sowie zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.3.2.2.3 Erziehungsbeistandschaft (§ 30)128 junge Menschen erhielten Hilfe zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterErhaltung <strong>des</strong> Lebensbezugs zu ihrer Herkunftsfamilie (2010: 92). Eine Erziehungsbeistandschaftist im Unterschied zur Sozialpädagogischen Familienhilfe eine auf denjungen Menschen ausgerichtete enge erzieherische Begleitung an Stelle oder ergänzendzur Erziehung der Eltern, denen hierfür fachlicher Beistand gewährt wird. Die SozialpädagogischeFamilienhilfe ist dagegen mehr auf die Beteiligung aller Familienmitgliederausgelegte systemische Beratung.3.2.2.4 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)Im Jahr 2012 erfolgte in 345 Familien (2011: 305) eine intensive Unterstützung <strong>des</strong> Familiensystemszur Bewältigung der Erziehungsaufgaben und zur Gestaltung eines zufriedenstellendenFamilienlebens mit dem Instrument der „Sozialpädagogischen Familienhilfe“.

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