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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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643 Kin<strong>des</strong>schutzDarstellung der Leistungen undZiele / Zahlen, Daten, FaktenIn Ausübung <strong>des</strong> im Grundgesetz Art. 6 undin § 1 <strong>des</strong> achten Sozialgesetzbuches verankertenstaatlichen Schutzauftrages überdie kin<strong>des</strong>wohlgebundene Elternverantwortungkommt dem Kin<strong>des</strong>schutz in der Jugendhilfeeine zentrale Bedeutung zu.Im Jugendamt sieht sich der Allgemeine SozialeDienst im Kern als Kin<strong>des</strong>schutzdienst.Alle Leistungen sind darauf ausgerichtet,gefährdenden Entwicklungen für das Kin<strong>des</strong>wohlvorzubeugen (Prävention) oderaber in der akuten Gefährdungssituationdie Gefahr abzuwenden (Intervention). Dabeiwird das nach § 8a SGB VIII vorgeschriebeneVerfahren zugrunde gelegt und auchmit anderen Leistungserbringern <strong>des</strong> SGBVIII vereinbart.Unter Beachtung <strong>des</strong> gesetzlich festgeschriebenenSchutzes der Familie habenFamilien unterstützende Hilfen immer Vorrangvor Familien ersetzenden Hilfen, solangedas Kin<strong>des</strong>wohl dadurch sichergestelltwerden kann.Wollen die Eltern bei der Gefahrenabwehrnicht mitwirken oder sind sie dazu nicht inder Lage, muss das Familiengericht angerufenwerden und ggf. ein Eingriff in dasElternrecht erfolgen.Am 1. Januar 2012 ist das neue Bun<strong>des</strong>kinderschutzgesetzin Kraft getreten. Ziel<strong>des</strong> Gesetzes ist es, den Kinderschutz zuverbessern. Es bringt Prävention und Interventionim Kinderschutz gleichermaßenvoran und stärkt die Akteure, die sich fürdas Wohlergehen von Kindern engagieren- angefangen bei den Eltern, über den Kinderarztoder die Hebamme bis hin zum Jugendamtoder Familiengericht.3.1 Prävention3.1.1 Frühe HilfenFrühe Hilfen haben den Charakter der• frühen Unterstützung von werdendenEltern• frühen erzieherischen Förderung vonKindern im frühen Kin<strong>des</strong>alter (0-3 J.)• frühen und niederschwelligen Unterstützungsformenvor den Erziehungshilfen• frühen Wahrnehmung von Anzeicheneiner Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung.Frühe Hilfen sind also Angebote für Elternund Kinder ab Beginn der Schwangerschaftund in den ersten Lebensjahren mit einemSchwerpunkt auf der Altersgruppe der 0-bis 3Jährigen. Frühe Hilfen sind präventiveMaßnahmen und keine erzieherischen Hilfen(keine Antragstellung, kein Hilfeplanverfahren).Neben alltagspraktischer Unterstützungwollen Frühe Hilfen insbesondereeinen Beitrag zur Förderung der Beziehungs-und Erziehungskompetenz von Elternleisten.• Das Elterntraining von A-Z ist ein Angebotan Eltern, ihre Kenntnisse im Bereichder Kindererziehung, Ernährung undpraktischen Hauswirtschaft zu erweitern.Der Elternkurs läuft seit 2005 und wurdeim Jahr 2010 erstmalig ganzjährig inder Kath. Bildungsstätte für Erwachsenen-und Familienbildung <strong>Paderborn</strong> angeboten.Den Eltern wird die Möglichkeitgegeben, so lange am Elterntraining teilzunehmen,wie sie diese Unterstützungbenötigen. Die Kinderbetreuung ist sichergestellt.Im Jahr 2011 und 2012 nahmenjeweils 15 Eltern an diesem bis zu 60Stunden dauernden Elterntraining teil.

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