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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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713 Kin<strong>des</strong>schutz3.1.6.5 Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichenund deren ElternJugendstraffälligkeit, das Überschreiten von Grenzen und Normen der Gesellschaft, istauch ein Phänomen <strong>des</strong> Jugendalters. Insofern unterscheidet der Gesetzgeber zwischenJugendstrafrecht (Erziehungsgedanke) und Erwachsenenstrafrecht (Sühnegedanke). Jugendlicheab 14 Jahren gelten als strafmündig und Gesetzesverstöße werden strafrechtlichverfolgt.Diese Altersgruppen der 14- bis 17Jährigen (Jugendliche) sowie der 18- bis 20Jährigen(Heranwachsende) fallen in die Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe.Die JGH als Spezialdienst der Sozialen Dienste arbeitet mit Jugendlichen und Heranwachsendensowie mit deren Familien im Strafverfahren zusammen.Unter Berücksichtigung der individuellen Lebenswelt und der Eigenständigkeit der Betroffenenbietet die JGH Hilfestellung zur zukünftigen legalen Lebensbewältigung. Hierbeiarbeitet sie präventiv in Form von verschiedenen erzieherischen Maßnahmen. Dadurchwird der erzieherische Auftrag der Eltern unterstützt.Durch persönliche Gespräche und individuelle, zielgerichtete Maßnahmen wird die Einsichtsfähigkeitin das eigene Fehlverhalten vermittelt.Im Jahr 2012 wurden 764 Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen von insgesamt970 Strafverfahren von der Jugendgerichtshilfe beraten (2011: 800 bzw. 963). Eine Aufschlüsselungder einzelnen Leistungen ergibt sich unter Punkt 12 „Jugendgerichtshilfe“.3.1.6.6 Delegierte BeratungsleistungenNeben dem Jugendamt erbringen auch freie Träger Beratungsleistungen. Es bestehenLeistungsverträge mit Trägern und Wohlfahrtsverbänden über unterschiedliche Produkteund Leistungen (siehe auch Punkt IV: Leistungsverträge). Hiermit wird gewährleistet,dass die Leistungsberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Trägerwählen können. Außerhalb von Leistungsverträgen bekommen die BeratungsstellenBelladonna und Lilith Zuwendungen für die Beratung Minderjähriger im Kontext „SexuellerMissbrauch“ und die Beratungsstelle für Ehe, Familie und Lebensfragen für die Beratungvon Eltern. Inhalt und Umfang dieser Beratungsleistungen sind den trägereigenenGeschäftsberichten zu entnehmen.Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII wird im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> durch 3 Teams <strong>des</strong> Caritasverban<strong>des</strong>mit Standorten in <strong>Paderborn</strong>, Schloss Neuhaus und Büren sowie denAußenstellen in Delbrück und Bad Lippspringe angeboten. Darüber hinaus besteht einBeratungsteam <strong>des</strong> Freien Beratungszentrums (FBZ) in <strong>Paderborn</strong>.Im Jahr 2012 gab es insgesamt 902 Beratungsfälle (2011: 847, 2010: 1.002). Davon wurden655 Fälle von der Caritas - Erziehungsberatung wahrgenommen (2011: 608). DasFreieBeratungsZentrum verzeichnete insgesamt 247 Fälle (2011: 239).

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