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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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7 Eingliederungshilfen beiseelischer Behinderung93Darstellung der Leistungen und ZieleFür Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen gibt es Unterstützungund Hilfen bei den entsprechenden Sozialhilfeträgern. Im Unterschied dazu könnenKinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Behinderung oder drohenderseelischer Behinderung Leistungen der Jugendhilfe erhalten. Diese Eingliederungshilfenkönnen auf der Grundlage <strong>des</strong> § 35 a SGB VIII in Anspruch genommen werden. Zielder Hilfen ist immer der Ausgleich von Benachteiligungen und damit die Förderung derTeilhabe am gesellschaftlichen Leben und Integration.Es gibt verschiedene Ausgangspunkte für seelische Behinderungen, z.B. psychiatrischeErkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie, z.B. aber auch Diagnosen wie ADSoder ADHS oder Teilleistungsstörungen wie Dyskalkulie oder Legasthenie, die das Lernenbehindern.Nicht alle Menschen mit diesen festgestellten Störungsbildern brauchen Eingliederungshilfen.Wenn die soziale Umwelt entsprechend der Möglichkeiten die Betroffenen nichtüberfordert, ist durch die Akzeptanz der Behinderung und den angemessenen Umgangdamit bereits eine Eingliederung erfolgt. Zuerst sind z.B. Ärzte oder Schulen gefordert,in ihren Bereichen die notwendigen medizinischen oder schulischen Fördermöglichkeitenauszuschöpfen. Wenn dann immer noch Probleme bei der Eingliederung bestehen,dann leistet die Jugendhilfe die notwendige Förderung, zum Beispiel durchambulante Integrationshelfer, z.B. auch durch teil- oder vollstationäre Angebote in Spezialeinrichtungen,wenn die Beeinträchtigungen besonders schwer sind.Die schulische Umsetzung von Inklusion spiegelt sich auch in einer steigenden Nachfragevon Integrationskräften wieder. Der Elternwunsch geht auch bei Kindern und Jugendlichenmit seelischen Behinderungen in Richtung integrierter Beschulung. Hierfürwerden zurzeit noch Eingliederungshilfen bzw. Integrationshelfer der Jugendhilfe beansprucht,da ein Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung auf 2014 verschoben wurdebzw. ggf. auch lediglich eine entsprechende Empfehlung der Lan<strong>des</strong>regierung NRW zuerwarten ist. Die Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII sinddaher nicht vorhersehbar.Zahlen, Daten, FaktenIm Jahr 2012 wurden vom <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> nach den Bestimmungen <strong>des</strong> § 35 a SGB VIII fürinsgesamt 147 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen gewährt (2011: 127;2010: 111, 2009: 102)

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