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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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885 PflegekinderdienstDarstellung der Leistungen und ZieleKinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsenkönnen, brauchen Hilfe zur Erziehung. Bei allen stationären Hilfsangeboten für Kindergeht die familiäre Lebensform vor, sofern nicht besondere Störungen einen anderenRahmen wie z. B. in der Heimerziehung einfordern. Diese familiäre Lebensform wird imKontext der Jugendhilfe als „Vollzeitpflege“ beschrieben, deren Ziele je nach dem unterschiedlichenerzieherischen Bedarf im Rahmen <strong>des</strong> Hilfeplanverfahrens ausgerichtet werden.Die rechtliche Grundlage beschreibt der § 33 im SGB VIII.Das wesentliche Ziel <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes ist es, Kindern in Krisensituationen einenbeschützenden familiären Entwicklungsrahmen anzubieten, der an Stelle der Herkunftselternnotwendige entwicklungspsychologische Bedarfe wie Schutz und Geborgenheit,aber auch Bindung, Beziehung und Erziehung sicher stellt.Das Spektrum der Leistungen vollzieht sich von der Ergänzungsfamilie bis hin zur Ersatzfamilie.Das Leistungsprofil <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes spiegelt die unterschiedlichenBedarfe von Kindern wieder:• Vorübergehender Schutz in einer Krisensituation• Beschützende Familienform zur Klärung einer weiteren Perspektive• Vorübergehende beschützende und erziehende Lebensform während derWiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern• Dauerhafte Unterbringung in der Pflegefamilie mit dem Ziel der späterenVerselbstständigung, wenn eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie nicht mehrzu erwarten ist.Neben dem <strong>Kreis</strong>jugendamt <strong>Paderborn</strong> bietet auch der Sozialdienst kath. Frauen als freierTräger die Beratung und Begleitung von Pflegeverhältnissen an. Die finanzielle Zuständigkeitsowie die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeplanung verbleiben jedoch in jedem Fallbeim örtlich zuständigen Jugendamt.Der Sozialdienst kath. Frauen betreut im Auftrag <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> ausschließlichlangfristig angelegte Pflegeverhältnisse.Die Entscheidung, durch welchen Dienst die Begleitung eines Pflegeverhältnisses erfolgt,obliegt im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechtes den Pflegeeltern.

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