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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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693 Kin<strong>des</strong>schutz3.1.6 Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien3.1.6.1 Unterstützung und Förderung der Erziehung in der FamilieBürgernahe Beratung: das sind kurze Wege, offene und kostenlose Beratungsangebotevor Ort. Nach dieser Leitidee öffnet der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) in allen Städtenund Gemeinden in eigenen Außendienststellen seine Beratungstüren. Ziel ist die früheFörderung der Erziehung in der Familie, damit nach Möglichkeit erst gar keine Mangelsituationenmit längerfristigen Erziehungshilfebedarfen entstehen können.Unter dem Gebot der Schweigepflicht können sich Kinder, Jugendliche und Eltern in allenLebenslagen den Mitarbeitern anvertrauen, und zwar ganz unbürokratisch. Es gibt keineWartezeiten, auch ist keine Anmeldung erforderlich. Die Beratung beginnt unmittelbar mitder ersten Anfrage im Rahmen der Sprechzeiten. Auf Wunsch werden auch Hausbesuchegemacht.Die inhaltliche Leitlinie dieser offenen Beratung lautet:Kinder stark machen – Eltern stark machen.Neben dieser allgemeinen Beratung in Erziehungsfragen werden ratsuchende Menschenumfassend über Familienbildungsangebote, Freizeitangebote, Betreuungs- und Beratungsmöglichkeitensowie Hilfen für Familien informiert.Bei Bedarf wird mit dem Einverständnis der Betroffenen mit anderen Institutionen kooperiertoder an andere Fachstellen vermittelt.Die individuelle Beratung wird ergänzt durch Angebote zur Elternbildung wie z. B. Vortragsreihenzu Erziehungsfragen, Elternbriefe oder Elternkompetenztraining.Alle Angebote in diesem Bereich haben das Ziel, dem Entstehen weitergehender erzieherischerBedarfe entgegen zu wirken (Prävention).Im Jahr 2012 wurden 1.052 Familien (2011: 1.159) in diesem Kontext beraten.3.1.6.2 Trennungs- und Scheidungsberatung zur Wahrung derKin<strong>des</strong>interessenEine weitere spezialisierte Beratungsform für Familien mit Problemen ist die außergerichtlicheTrennungs- und Scheidungsberatung zur Wahrung von Kin<strong>des</strong>interessen. Die Beratunghat das Ziel, sich trennende Ehepartner zu weiterer gemeinsamer Elternschaft für dieKinder zu befähigen. Die Eltern sollen das Recht <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> auf eine unbelastete Beziehungzu jedem Elternteil respektieren.Der Beratungsprozess ist darauf ausgerichtet, die altersgemäßen Bedürfnisse und Interessen<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in außergerichtlichen Elternvereinbarungen zum ständigen Aufenthalt <strong>des</strong>Kin<strong>des</strong> und zum Umgang zu berücksichtigen.Es wurden 273 Familien (2011: 392) in diesem Kontext beraten.

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