erfolgreiche - Golf am Niederrhein
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GOLF & RECHT<br />
O Sancta Justitia<br />
Wir möchten unseren Lesern<br />
mit dieser Serviceleistung wissenswerte<br />
rechtliche Zus<strong>am</strong>menhänge<br />
und Gedankenanstöße für das<br />
sportliche Miteinander vermitteln.<br />
Es werden unter dieser Rubrik<br />
ausgewählte Aspekte zum Thema<br />
<strong>Golf</strong> und Recht sowie Gerichtsentscheidungen<br />
mit Bezug zum<br />
<strong>Golf</strong>sport zur Verfügung gestellt.<br />
Die Beiträge erfolgen nicht themenspezifi<br />
sch, sondern sind thematisch<br />
breitgefächert ausgerichtet auf die<br />
Bedeutung und Relevanz für das<br />
sportliche Allgemeininteresse.<br />
Dieser Service wird in Kooperation<br />
mit der Rechtsanwaltskanzlei<br />
Dr. Frank Meese in Nettetal durchgeführt.<br />
Rechtsanwalt Dr. Frank<br />
Meese betreibt dort mit Partnern<br />
eine renommierte Anwaltskanzlei<br />
mit den Schwerpunkten Firmen-/<br />
Wirtschaftsrecht sowie Forde-<br />
Anschnallpfl icht auch beim<br />
Anhalten<br />
Ein <strong>Golf</strong>er hielt wegen eines Staus<br />
vor der Einfahrt zum Clubparkplatz<br />
auf der Straße an und legte seinen<br />
Sicherheitsgurt ab. In diesem Augenblick<br />
fuhr ein anderer PKW auf sein<br />
Auto auf, wobei der wartende, nicht<br />
mehr angeschnallte <strong>Golf</strong>er verletzt<br />
wurde.<br />
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes<br />
hat der PKW-Fahrer<br />
sich beim entstandenen Schaden<br />
eine Mitschuld anrechnen zu lassen,<br />
weil er nicht angeschnallt gewesen<br />
war. Zwar müssen normalerweise<br />
die Sicherheitsgurte nach der Straßenverkehrsordnung<br />
„während der<br />
Fahrt“ angelegt sein, und er war zum<br />
Unfallzeitpunkt nicht gefahren. Nach<br />
Ansicht des Bundesgerichtshofes ist<br />
in einem solchen Fall allein maßgebend,<br />
ob der PKW-Fahrer sich noch<br />
als Verkehrsteilnehmer im Verkehr<br />
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rungseinzug/Inkasso. Näheres auf der<br />
Internetseite www.ra-meese.de. Die<br />
Anwaltskanzlei ist verantwortlich für<br />
die jeweiligen Inhalte der Informationen<br />
und die Erstellung der Beiträge.<br />
Unser Experte in Sachen <strong>Golf</strong> und Recht:<br />
Dr. Frank Meese (www.ra-meese.de)<br />
Bei der Lektüre der<br />
Beiträge wünschen wir<br />
Ihnen viel Vergnügen.<br />
befi nde. Dies sei zu bejahen, wenn<br />
der Fahrer – wie hier vor einer Parkplatzeinfahrt<br />
– auf öffentlicher Straße<br />
verkehrsbedingt anhalten muss.<br />
Haftung im Pro-Shop<br />
Der <strong>Golf</strong>er stieß beim Besuch des<br />
Pro-Shop versehentlich ein Regal<br />
um, was wiederum eine Vitrine zum<br />
Kippen brachte und die Scheibe des<br />
Geschäftes durchschlug. Hierdurch<br />
entstand ein gewisser Sachschaden,<br />
den der Inhaber des Pro-Shop beim<br />
<strong>Golf</strong>er regressierte.<br />
Die Klage des Pro-Shop-Inhabers<br />
wurde vom Oberlandesgericht Köln<br />
zurückgewiesen. Die Richter stellten<br />
sich auf den Standpunkt, dass sich<br />
eine Haftungseinschränkung dadurch<br />
ergebe, dass die Waren in den Ausstellungsvitrinen<br />
oder Regalen so<br />
untergebracht sein müssen, dass<br />
sie durch zufälliges Berühren nicht<br />
umfallen oder herunterfallen können.<br />
Komme es dennoch dazu, so müsse<br />
das Geschäft den Schaden selbst tragen.<br />
Der Pro-Shop ist also nur noch<br />
eingeschränkt „gefährlich“.<br />
Glatte Terrasse<br />
Ein <strong>Golf</strong>spieler begab sich nach der<br />
Runde über die Terrasse in Richtung<br />
Clubhaus. Auf der Terrasse rutschte<br />
er auf den regennassen Platten aus.<br />
Diese Platten waren geschliffen und<br />
gesäuert, nicht aber gesandstrahlt.<br />
Der <strong>Golf</strong>er verletzte sich und verlangte<br />
von der Betreibergesellschaft<br />
des Clubs Schadensersatz.<br />
Das Oberlandesgericht Köln wies<br />
den Regressanspruch zurück. Nach<br />
Ansicht der Richter muss der <strong>Golf</strong>er<br />
für seinen Schaden selbst einstehen.<br />
Denn er hätte wegen des Regens und<br />
der glitzernden Platten die Gefahr<br />
erkennen und sich entsprechend vorsichtiger<br />
bewegen müssen.<br />
Man muss sich deshalb auf allgemein<br />
erkennbare Gefahren rechtzeitig einstellen<br />
und sein Verhalten anpassen.