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erfolgreiche - Golf am Niederrhein

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GOLF & RECHT<br />

O Sancta Justitia<br />

Wir möchten unseren Lesern<br />

mit dieser Serviceleistung wissenswerte<br />

rechtliche Zus<strong>am</strong>menhänge<br />

und Gedankenanstöße für das<br />

sportliche Miteinander vermitteln.<br />

Es werden unter dieser Rubrik<br />

ausgewählte Aspekte zum Thema<br />

<strong>Golf</strong> und Recht sowie Gerichtsentscheidungen<br />

mit Bezug zum<br />

<strong>Golf</strong>sport zur Verfügung gestellt.<br />

Die Beiträge erfolgen nicht themenspezifi<br />

sch, sondern sind thematisch<br />

breitgefächert ausgerichtet auf die<br />

Bedeutung und Relevanz für das<br />

sportliche Allgemeininteresse.<br />

Dieser Service wird in Kooperation<br />

mit der Rechtsanwaltskanzlei<br />

Dr. Frank Meese in Nettetal durchgeführt.<br />

Rechtsanwalt Dr. Frank<br />

Meese betreibt dort mit Partnern<br />

eine renommierte Anwaltskanzlei<br />

mit den Schwerpunkten Firmen-/<br />

Wirtschaftsrecht sowie Forde-<br />

Anschnallpfl icht auch beim<br />

Anhalten<br />

Ein <strong>Golf</strong>er hielt wegen eines Staus<br />

vor der Einfahrt zum Clubparkplatz<br />

auf der Straße an und legte seinen<br />

Sicherheitsgurt ab. In diesem Augenblick<br />

fuhr ein anderer PKW auf sein<br />

Auto auf, wobei der wartende, nicht<br />

mehr angeschnallte <strong>Golf</strong>er verletzt<br />

wurde.<br />

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes<br />

hat der PKW-Fahrer<br />

sich beim entstandenen Schaden<br />

eine Mitschuld anrechnen zu lassen,<br />

weil er nicht angeschnallt gewesen<br />

war. Zwar müssen normalerweise<br />

die Sicherheitsgurte nach der Straßenverkehrsordnung<br />

„während der<br />

Fahrt“ angelegt sein, und er war zum<br />

Unfallzeitpunkt nicht gefahren. Nach<br />

Ansicht des Bundesgerichtshofes ist<br />

in einem solchen Fall allein maßgebend,<br />

ob der PKW-Fahrer sich noch<br />

als Verkehrsteilnehmer im Verkehr<br />

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rungseinzug/Inkasso. Näheres auf der<br />

Internetseite www.ra-meese.de. Die<br />

Anwaltskanzlei ist verantwortlich für<br />

die jeweiligen Inhalte der Informationen<br />

und die Erstellung der Beiträge.<br />

Unser Experte in Sachen <strong>Golf</strong> und Recht:<br />

Dr. Frank Meese (www.ra-meese.de)<br />

Bei der Lektüre der<br />

Beiträge wünschen wir<br />

Ihnen viel Vergnügen.<br />

befi nde. Dies sei zu bejahen, wenn<br />

der Fahrer – wie hier vor einer Parkplatzeinfahrt<br />

– auf öffentlicher Straße<br />

verkehrsbedingt anhalten muss.<br />

Haftung im Pro-Shop<br />

Der <strong>Golf</strong>er stieß beim Besuch des<br />

Pro-Shop versehentlich ein Regal<br />

um, was wiederum eine Vitrine zum<br />

Kippen brachte und die Scheibe des<br />

Geschäftes durchschlug. Hierdurch<br />

entstand ein gewisser Sachschaden,<br />

den der Inhaber des Pro-Shop beim<br />

<strong>Golf</strong>er regressierte.<br />

Die Klage des Pro-Shop-Inhabers<br />

wurde vom Oberlandesgericht Köln<br />

zurückgewiesen. Die Richter stellten<br />

sich auf den Standpunkt, dass sich<br />

eine Haftungseinschränkung dadurch<br />

ergebe, dass die Waren in den Ausstellungsvitrinen<br />

oder Regalen so<br />

untergebracht sein müssen, dass<br />

sie durch zufälliges Berühren nicht<br />

umfallen oder herunterfallen können.<br />

Komme es dennoch dazu, so müsse<br />

das Geschäft den Schaden selbst tragen.<br />

Der Pro-Shop ist also nur noch<br />

eingeschränkt „gefährlich“.<br />

Glatte Terrasse<br />

Ein <strong>Golf</strong>spieler begab sich nach der<br />

Runde über die Terrasse in Richtung<br />

Clubhaus. Auf der Terrasse rutschte<br />

er auf den regennassen Platten aus.<br />

Diese Platten waren geschliffen und<br />

gesäuert, nicht aber gesandstrahlt.<br />

Der <strong>Golf</strong>er verletzte sich und verlangte<br />

von der Betreibergesellschaft<br />

des Clubs Schadensersatz.<br />

Das Oberlandesgericht Köln wies<br />

den Regressanspruch zurück. Nach<br />

Ansicht der Richter muss der <strong>Golf</strong>er<br />

für seinen Schaden selbst einstehen.<br />

Denn er hätte wegen des Regens und<br />

der glitzernden Platten die Gefahr<br />

erkennen und sich entsprechend vorsichtiger<br />

bewegen müssen.<br />

Man muss sich deshalb auf allgemein<br />

erkennbare Gefahren rechtzeitig einstellen<br />

und sein Verhalten anpassen.

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