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GESCHÄFTSBERICHT 2012 - Ehlebracht AG

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Erklärung Unternehmensführung | 107Die Empfehlung schränkt hier selbst ein und macht ihre Einhaltung abhängig vonden spezifischen Gegebenheiten und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder. Diederzeitige Größe des Aufsichtsrats garantiert effizientes Arbeiten und die intensiveDiskussion zu strategischen Themen wie auch zu Detailfragen. Die Bildung von ständigenAusschüssen wäre bei dieser Größe nicht angemessen.Der Corporate Governance Kodex empfiehlt in Zif. 5.3.2 die Einrichtung eines Prüfungsausschusses(Audit Committee), der sich mit Fragen der Rechnungslegung, desRisikomanagements und der Compliance, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers,der Erteilung des Prüfungsauftrags, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte undHonorarvereinbarungen befasst. Für EHLEBRACHT hat das Thema Risikomanagementund Konzernprüfung höchste Priorität bei der Unternehmenssteuerung. Wirgehen daher über die Empfehlung hinaus und befassen uns in den Sitzungen derOrgane regelmäßig und direkt – also ohne Zwischenschaltung eines Ausschusses –mit diesen Themen.Der Kodex empfiehlt die Einrichtung eines Nominierungsausschusses (Zif. 5.3.3). DieGesellschaft hat derzeit keinen Nominierungsausschuss gebildet. Aufgrund der Amtsperiodender heutigen Aufsichtsratsmitglieder stehen aktuell keine Neuwahlen an.Aufsichtsrat und AufsichtsratsvergütungDer Kodex empfiehlt in Zif. 5.4.1, für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats konkreteZiele zu benennen, die potentielle Interessenkonflikte, eine Altersgrenze fürAufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity), insbesondere für eine angemesseneBeteiligung von Frauen, berücksichtigen. Solche Ziele sind bisher schriftlich nichtfixiert, da die Empfehlung des Kodex mögliche Optionen einschränkt. Oberstes Zieldes Aufsichtsrats ist allerdings, bei seinen Vorschlägen an die Hauptversammlungfür neu zu wählende Aufsichtsratsmitglieder für eine insgesamt fachlich kompetenteZusammensetzung des Aufsichtsrats zu sorgen, um eine hohe Effizienz in derZusammenarbeit zu gewährleisten. Überdies hält die Gesellschaft eine individuellestatt einer pauschalen Altersgrenze für angemessen.Veröffentlichung der FinanzberichteDie Empfehlungen (Zif. 7.1.2) sehen vor, dass Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichtevom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichungmit dem Vorstand erörtert werden. Die enge wie direkte Zusammenarbeit,Kommunikation und monatliche Berichterstattung gehen bei EHLEBRACHT überdie Empfehlungen des Kodex hinaus. Eine Erörterung des Halbjahresabschlusseszwischen Aufsichtrat und Vorstand erfolgt daher vor seiner Veröffentlichung nichtgesondert. Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresendeöffentlich zugänglich sein. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der EHLE-BRACHT <strong>AG</strong> erfolgt im Internet und zwar unverzüglich nach der Aufsichtsratssitzung,in der der Aufsichtsrat den geprüften Konzernabschluss gebilligt hat. Die Veröffentlichungerfolgt in aller Regel spätestens im April des Jahresabschluss-Folgejahres.Die Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses erfolgt spätestens nach 60 Tagen.

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