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GESCHÄFTSBERICHT 2012 - Ehlebracht AG

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122 | KonzernabschlussAllgemeine GrundlagenKonsolidierungsgrundsätzeDie in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischenUnternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethodenaufgestellt. Alle Unternehmenszusammenschlüsse sind gemäß IFRS 3 unter Anwendungder Erwerbsmethode bilanziert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt somit imErwerbszeitpunkt durch Verrechnung des Kaufpreises/der übertragenen Gegenleistungensowie der Betrag jeglicher nicht beherrschender Anteile mit dem neubewerteten Nettovermögen des jeweiligen Tochterunternehmens. Unabhängig vonder Höhe eines eventuellen Minderheitenanteils werden die ansatzfähigen Vermögenswerteund Schulden mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt.Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden alsAufwand erfasst.Nach der bisher angewandten Methode für die Bilanzierung von Unternehmenserwerbenvor dem 1. Januar 2009 galten im Vergleich zu den oben bezeichnetenAnforderungen folgende Grundsätze: Unternehmenszusammenschlüsse wurdenunter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Direkt dem Unternehmenserwerbzurechenbare Transaktionskosten stellten einen Teil der Anschaffungskosten dar.Der Anteil ohne beherrschenden Einfluss (früher als Minderheitsanteil bezeichnet)wurde zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenenUnternehmens bewertet.Immaterielle Vermögenswerte werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwertbilanziert, wenn diese die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 erfüllen.Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwertaktiviert. Entsprechend der retrospektiven Anwendung des IFRS 3 (2004) resultierendie ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung ausder erstmaligen Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss.Diese wurden – auch in den vorangegangenen Jahren – nicht über die voraussichtlicheNutzungsdauer abgeschrieben, sondern einmal jährlich sowie bei Vorliegenvon Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest(Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Der Werthaltigkeitstest wird anhandanerkannter Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt. Hierbei werden dieerwarteten Cash-Flows der jüngsten Planung mit langfristigen Wachstumsratenund Margenentwicklungen fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der jeweiligenUnternehmenseinheit abgezinst. Hierzu ist der Konzern in zahlungsmittelgenerierendeEinheiten aufgeteilt worden, die den Unternehmensbereichen derSegmentberichterstattung entsprechen. Übersteigt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierendenEinheit, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde,den erzielbaren Betrag (Markt- bzw. Nutzungswert), wird der zugeordnete GeschäftsoderFirmenwert auf den erzielbaren Betrag außerplanmäßig abgeschrieben. Eindarüber hinausgehender Abwertungsbedarf wird durch eine anteilige Abwertungder verbleibenden langfristigen Vermögenswerte berücksichtigt. Wenn der Grundfür eine in Vorperioden vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallenist, wird mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes eine Zuschreibung vorgenommen.Negative Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung eines Tochterunternehmenswerden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ertragswirksam erfasst.

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