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GESCHÄFTSBERICHT 2012 - Ehlebracht AG

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158 | KonzernabschlussBestätigungsvermerk des AbschlussprüfersKonzernabschluss der EHLEBRACHT <strong>AG</strong>Der nachstehende Bestätigungsvermerk ist dem Konzernabschluss der EHLEBRACHT <strong>AG</strong> fürdas Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember <strong>2012</strong> in der dem Prüfungsbericht zugrundeliegenden ungekürzten Fassung erteilt worden:Wir haben den von der EHLEBRACHT Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss – bestehendaus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnungund Anhang – sowie den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlageberichtfür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember <strong>2012</strong> geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschlussund Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und denergänzend nach § 315 a Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowieden ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreterder Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführtenPrüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institutder Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungvorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeitenund Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unterBeachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlageberichtvermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mithinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werdendie Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfelddes Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen derPrüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemssowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegendauf der Basis von Stichproben beurteilt.Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenenUnternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs-und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichenVertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und desKonzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichereGrundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprichtder Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach§ 315 a Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzendenBestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein dentatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage desKonzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamtein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risikender zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.Dortmund, den 14. März 2013S & R WP Partner GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft, SteuerberatungsgesellschaftReinekeWirtschaftsprüfer

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