Hauptamt - Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 46 - Amtsblatt der VGem Saalkreis Nord Nr. 4 1. April 2009<br />
Jahrgang 5<br />
Kommunalwahl 2009<br />
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin vom<br />
17.03.2009<br />
Einladung zur 1. Sitzung des<br />
Gemeindewahlausschusses<br />
Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)<br />
i. V. m. § 5 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt<br />
(KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 1. öffentlichen<br />
Sitzung des Gemeindewahlausschusses zu der am 07.06.2009<br />
stattfindenden Kommunalwahl am 20.04.2009 um 18:00 Uhr im Raum<br />
2 des <strong>Stadt</strong>hauses der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> unter der Anschrift Am Kirchhof<br />
1 in 06193 <strong>Löbejün</strong> zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge<br />
und Wahivorschlagsverbindungen zusammentritt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung der Wahlausschusssitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Bestimmung eines Schriftführers<br />
5. Verpflichtung der Beisitzer<br />
6. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen<br />
7. Verkündung der Entscheidung des Wahlausschusses<br />
Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung<br />
Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) jedermann<br />
zu dieser Sitzung Zutritt hat. Weiterhin wird zur Kenntnis gegeben,<br />
dass der Gemeindewahlausschuss gem. § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz<br />
LSA nur beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden<br />
oder seinem Stellvertreter mindestens zwei Beisitzer oder<br />
ihre Stellvertreter anwesend sind.<br />
(gez. Klecar)<br />
Gemeindewahlleiterin<br />
Information<br />
Das diesjährige Osterfeuer mit<br />
Fackel- und Laternenumzug<br />
findet am Gründonnerstag dem 09.04.2009 statt.<br />
Treffpunkt ist 19.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Rothenburg zum<br />
Fackel- und Laternenumzug mit der freiwilligen Feuerwehr<br />
Rothenburg/Domnitz zur ehemaligen Grundschule. Anschließend<br />
findet das Osterfeuer bei Musik, Grillen und Getränkeausschank<br />
in den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule,<br />
wie im Vorjahr statt. Benutzung des Trampolins für Kinder. Dazu<br />
wird schon jetzt herzlichst eingeladen.<br />
Gemeinde Rothenburg<br />
Finanzverwaltung<br />
Gemeinde Rothenburg<br />
Beschlusstag: 09.02.2009<br />
Beschluss-Nr.: 09/1<br />
Beschlusstext: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2009<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Rothenburg beschließt in seiner<br />
heutigen Sitzung den Erlass der Haushaltssatzung 2009, gemäß<br />
GO LSA § 92 ff., einschließlich des Haushaltsplanes und der geforderten<br />
Anlagen u. a. des Finanzplanes.<br />
Mit der Haushaltssatzung werden<br />
die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2.206.300 €<br />
die Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2.206.300 €<br />
die Einnahmen im Vermögenshaushalt 3.522.600 €<br />
die Ausgaben im Vermögenshaushalt 3.522.600 €<br />
Gesamthaushalt Einnahmen 5.728.900 €<br />
Ausgaben 5.728.900 €<br />
festgesetzt.<br />
Kredite für Investitionen werden nicht aufgenommen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht eingestellt.<br />
Der Kassenkredit wird auf 300.000 € festgesetzt.<br />
Die Hebesätze für Realsteuer bleiben unverändert.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 10 + 1<br />
davon gewählte Gemeinderäte: 9 + 1<br />
anwesende Gemeinderäte: 6 + 1<br />
für den Beschluss: 7<br />
gegen den Beschluss: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Gemäß § 31 GO LSA waren 0 Gemeinderäte von der Beratung<br />
und Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Schreiber<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Rothenburg<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde<br />
Rothenburg für das Haushaltsjahr 2009<br />
Auf der Grundlage der §§ 92 - 94 der GO LSA vom 05.10.1993<br />
(GVBI. LSA 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat<br />
Rothenburg in der Sitzung am 09.02.2009 folgende Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2009 wird wie folgt festgelegt:<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen auf 2.206.300 €<br />
die Ausgaben auf 2.206.300 €<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen auf 3.522.600 €<br />
die Ausgaben auf 3.522.600 €<br />
Gesamthaushalt<br />
Einnahmen 5.728.900 €<br />
Ausgaben 5.728.900 €<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht<br />
aufgenommen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht eingestellt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite nach § 102 GO LSA<br />
aufgenommen werden dürfen, wird auf 300.000 € festgelegt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das<br />
Haushaltsjahr 2009 nicht verändert und sind wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) Grundsteuer A 350 v. H.<br />
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />
b) Grundsteuer B<br />
für Grundstücke 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v. H.