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Hauptamt - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 46 - Amtsblatt der VGem Saalkreis Nord Nr. 4 1. April 2009<br />

Jahrgang 5<br />

Kommunalwahl 2009<br />

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin vom<br />

17.03.2009<br />

Einladung zur 1. Sitzung des<br />

Gemeindewahlausschusses<br />

Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)<br />

i. V. m. § 5 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt<br />

(KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 1. öffentlichen<br />

Sitzung des Gemeindewahlausschusses zu der am 07.06.2009<br />

stattfindenden Kommunalwahl am 20.04.2009 um 18:00 Uhr im Raum<br />

2 des <strong>Stadt</strong>hauses der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> unter der Anschrift Am Kirchhof<br />

1 in 06193 <strong>Löbejün</strong> zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge<br />

und Wahivorschlagsverbindungen zusammentritt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung der Wahlausschusssitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Bestimmung eines Schriftführers<br />

5. Verpflichtung der Beisitzer<br />

6. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen<br />

7. Verkündung der Entscheidung des Wahlausschusses<br />

Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung<br />

Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) jedermann<br />

zu dieser Sitzung Zutritt hat. Weiterhin wird zur Kenntnis gegeben,<br />

dass der Gemeindewahlausschuss gem. § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz<br />

LSA nur beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden<br />

oder seinem Stellvertreter mindestens zwei Beisitzer oder<br />

ihre Stellvertreter anwesend sind.<br />

(gez. Klecar)<br />

Gemeindewahlleiterin<br />

Information<br />

Das diesjährige Osterfeuer mit<br />

Fackel- und Laternenumzug<br />

findet am Gründonnerstag dem 09.04.2009 statt.<br />

Treffpunkt ist 19.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Rothenburg zum<br />

Fackel- und Laternenumzug mit der freiwilligen Feuerwehr<br />

Rothenburg/Domnitz zur ehemaligen Grundschule. Anschließend<br />

findet das Osterfeuer bei Musik, Grillen und Getränkeausschank<br />

in den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule,<br />

wie im Vorjahr statt. Benutzung des Trampolins für Kinder. Dazu<br />

wird schon jetzt herzlichst eingeladen.<br />

Gemeinde Rothenburg<br />

Finanzverwaltung<br />

Gemeinde Rothenburg<br />

Beschlusstag: 09.02.2009<br />

Beschluss-Nr.: 09/1<br />

Beschlusstext: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2009<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Rothenburg beschließt in seiner<br />

heutigen Sitzung den Erlass der Haushaltssatzung 2009, gemäß<br />

GO LSA § 92 ff., einschließlich des Haushaltsplanes und der geforderten<br />

Anlagen u. a. des Finanzplanes.<br />

Mit der Haushaltssatzung werden<br />

die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2.206.300 €<br />

die Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2.206.300 €<br />

die Einnahmen im Vermögenshaushalt 3.522.600 €<br />

die Ausgaben im Vermögenshaushalt 3.522.600 €<br />

Gesamthaushalt Einnahmen 5.728.900 €<br />

Ausgaben 5.728.900 €<br />

festgesetzt.<br />

Kredite für Investitionen werden nicht aufgenommen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht eingestellt.<br />

Der Kassenkredit wird auf 300.000 € festgesetzt.<br />

Die Hebesätze für Realsteuer bleiben unverändert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 10 + 1<br />

davon gewählte Gemeinderäte: 9 + 1<br />

anwesende Gemeinderäte: 6 + 1<br />

für den Beschluss: 7<br />

gegen den Beschluss: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Gemäß § 31 GO LSA waren 0 Gemeinderäte von der Beratung<br />

und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Schreiber<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Rothenburg<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde<br />

Rothenburg für das Haushaltsjahr 2009<br />

Auf der Grundlage der §§ 92 - 94 der GO LSA vom 05.10.1993<br />

(GVBI. LSA 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat<br />

Rothenburg in der Sitzung am 09.02.2009 folgende Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2009 wird wie folgt festgelegt:<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen auf 2.206.300 €<br />

die Ausgaben auf 2.206.300 €<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen auf 3.522.600 €<br />

die Ausgaben auf 3.522.600 €<br />

Gesamthaushalt<br />

Einnahmen 5.728.900 €<br />

Ausgaben 5.728.900 €<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht<br />

aufgenommen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht eingestellt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite nach § 102 GO LSA<br />

aufgenommen werden dürfen, wird auf 300.000 € festgelegt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das<br />

Haushaltsjahr 2009 nicht verändert und sind wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) Grundsteuer A 350 v. H.<br />

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

b) Grundsteuer B<br />

für Grundstücke 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

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