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Hauptamt - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 6- Amtsblatt der VGem Saalkreis Nord Nr. 4 1. April 2009<br />

Jahrgang 5<br />

Information des Ordnungsamtes<br />

Vorsicht Giftköder!<br />

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass<br />

Giftköder die eigentlich für Ratten oder dergleichen bestimmt<br />

sind, auch eine große Gefahr für unsere Haustiere darstellen. Der<br />

„Leckerbissen für Mäuse und Ratten“ wird wohl von keinem anderen<br />

Tier freiwillig aufgenommen. Weder Katzen noch Hunde fressen<br />

diese Köder gerne. Hier kommt es über andere Wege zur Vergiftung.<br />

Die Haustiere können diese Köder beim Stöbern berühren<br />

und das Gift anschließend bei der Körperpflege aufnehmen.<br />

Der häufigste Vergiftungsweg geht jedoch über die Nagetiere, die<br />

zuvor das Gift aufgenommen haben. Der Wirkungseintritt beginnt<br />

nach 3 - 5 Tagen. Während dieser Zeit und vor allem wenn sie<br />

langsam Vergiftungserscheinungen zeigen, sind sie eine leichte<br />

Beute für unsere Haustiere. Die mit diesem Verhängnisvollen Fang<br />

aufgenommene Giftmenge reicht meist um auch bei größeren<br />

Haustieren schwere Vergiftungserscheinungen hervorzurufen.<br />

Genauso wie bei Nagetieren wirkt das „vollkommen schmerzlose“<br />

Gift bei größeren Haustieren (und würde auch bei Menschen<br />

in solcher Weise wirken). Nach den oben erwähnten 3 - 5 Tagen<br />

kommt es durch die in diesem Gift enthaltenen Cumarin-Derivate<br />

zur Hemmung des Vitamin K1. Dieses Vitamin ist ein äußerst<br />

wichtiger Faktor bei der Blutgerinnung. Durch das Fehlen dieses<br />

Vitamin K1 kommt es im gesamten Körper zu einer hochgradigen<br />

Blutungsneigung. Kleinste Verletzungen führen zu unstillbaren<br />

Blutungen, wodurch das Tier ohne Behandlung hilflos innerlich<br />

verblutet. Je früher Gegenmaßnahmen (Magenspülung, Verabreichung<br />

von Gegengiften) getroffen werden, um so größer sind<br />

die Chancen helfen zu können.<br />

Hauptsymptome bei Vergiftungen sind meist starker Speichelfluss,<br />

wiederholtes Erbrechen, gelegentlich auch Durchfall, Blut<br />

im Erbrochenen, Blut im Urin, Blut im Kot, Apathie, Atemnot, blasse<br />

aber auch bläuliche Schleimhäute, jagender Puls, Taumeln,<br />

Krampfanfälle, Ohnmacht. Treten die Symptome innerhalb von 1<br />

bis 2 Stunden in der oben genannten Reihenfolge auf, liegt mit<br />

großer Wahrscheinlichkeit eine Vergiftung vor.<br />

Erste Notmaßnahmen: Nur innerhalb 1/2 bis maximal 1 Stunde<br />

kann die Giftaufnahme im Körper mithilfe von Brechmitteln,<br />

Magenspülungen und Abführmitteln verringert werden. Bringen<br />

Sie Ihr Haustier sofort zum Tierarzt.<br />

Abgesehen von sofort eingeleiteten Gegenmaßnahmen können<br />

wir viel dazu beitragen, wenn wir solche Gifte wirklich als schwere<br />

Gifte behandeln, sie nicht unachtsam auslegen und vor allem<br />

sie entweder so sparsam wie möglich einsetzen oder aus Rücksicht<br />

auf die anderen Lebewesen darauf weitgehend verzichten.<br />

I. A. Schubert<br />

SB Ordnungsamt<br />

Bauamt<br />

Unterhaltungsverband „Untere Saale“<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Halle, den 2. März 2009<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Der Unterhaltungsverband „Untere Saale“ gibt hierdurch bekannt,<br />

dass in der Zeit von März bis Dezember 2009 an den Verbandsgewässern<br />

(Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Eigentümer oder Nutzer der Anliegergrundstücke haben den<br />

ausführenden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes<br />

Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und<br />

Arbeitsfreiheit an den Gewässern zu gewähren. Die gesetzliche<br />

Grundlage hierfür bilden das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände<br />

(Wasserverbandsgesetz - WVG vom 12.02.1991, zuletzt<br />

geändert am 15.05.2002), das Wassergesetz Land Sachsen-<br />

Anhalt, vom 26.11.1991, zuletzt geändert am 12.04.2006) sowie<br />

die Satzung des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“ vom<br />

17.02.1993, zuletzt geändert am 07.12.2005).<br />

Einsichtnahme in die Liste der Verbandsgewässer sowie nähere<br />

Auskünfte sind in der Geschäftsstelle des Verbandes möglich.<br />

Anschrift der Geschäftsstelle:<br />

Unterhaltungsverband „Untere Saale“<br />

Brachwitzer Straße 17<br />

06118 Halle Saale<br />

Tel.: 03 45/5 63 31 93<br />

Fax: 03 45/5 63 31 94<br />

E-Mail: info@uhv-us.de<br />

Tourenplan 2009<br />

17. Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“<br />

Termin: Mittwoch, den 22.04.2009, 09.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Fähre <strong>Wettin</strong><br />

Betrifft: VG Saalkreis Nord:<br />

Brachwitz<br />

Döblitz<br />

Domnitz<br />

Dößel<br />

Gimritz<br />

<strong>Löbejün</strong><br />

Nauendorf<br />

Neutz-Lettewitz<br />

Rothenburg<br />

<strong>Wettin</strong><br />

Uta Zeigermann<br />

Geschäftsführerin<br />

Einladung Grabenund<br />

Gewässerschau 2009<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

der UHV „Westliche Fuhne/Ziethe“ hat sein Verbandsgebiet in<br />

6 Schaubezirke eingeteilt. Die Abgrenzung ist in der beiliegenden<br />

Anlage ersichtlich.<br />

Zuzüglich der Schaubeauftragten werden das Amt für Flurneuordnung,<br />

die zuständigen Naturschutz- und unteren Wasserbehörden<br />

der Landkreise und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz-<br />

und Wasserwirtschaft eingeladen.<br />

Der Termin für Ihren Schaubezirk (SB 1) ist am<br />

21.04.2009 - 9.00 Uhr<br />

Grundschule Ostrau, Versammlungsraum<br />

Schlossstraße 11<br />

und wird gegen ca. 15.00 Uhr beendet sein.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Hendrich<br />

Geschäftsführer<br />

Wohnungen zu vermieten<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong><br />

Schilfberg 7 3-Raum-Wohnung 65 m 2<br />

2-Raum-Wohnung 49 m 2<br />

Schilfberg 8 2-Raum-Wohnung 49 m 2<br />

Könnernsch Str. 45 1-Raum-Wohnung

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