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PDF: 5,6 MB - Hansestadt Wismar

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Städtebaulicher Rahmenplan Wendorf<br />

zu einer Konzentration von Problemen führen. Dieser Bereich bietet ein erhebliches Potential für<br />

einen gebündelten Rückbau von dauerhaft leerstehender Wohnungen in einer geeigneten<br />

Randlage. Auf Grund der derzeitigen Altersstruktur sind größere Wohnungsleerstände in einigen<br />

Jahren zu erwarten. Eine planmäßige Verringerung des Wohnungsbestandes unter Berücksichtigung<br />

bzw. Verbesserung von städtebaulichen Strukturen ist unausweichlich. Hierbei sollte<br />

sich der Rückbau als Abriss zur Erhaltung der städtebaulichen Grundstrukturen der<br />

Wohnkomplexe auf einzelne sehr dicht bebaute Problemgebiete konzentrieren. Im vorliegenden<br />

Rahmenplan sind weitere derartige Problemzonen ermittelt und dargestellt worden. Des weiteren<br />

könnte durch die Umnutzung einiger Wohngebäude in zum Beispiel soziale und kulturelle<br />

Einrichtungen ebenfalls der Wohnungsleerstand abgebaut werden.<br />

Der Totalabriss von einigen Wohnblöcken bietet die Chance, bei Bedarf neue Wohnkonzepte (z. B.<br />

altersgerechtes bzw. betreutes Wohnen) in modernen und interessanten Gebäuden in unterschiedlichen<br />

Bauweisen an gleicher Stelle anzubieten. Die Wohnungsvielfalt kann auch durch den<br />

Bau von Stadtvillen und Einfamilienhäusern im Wohngebiet noch erweitert werden. Ggf. können<br />

auch durch den Abbruch von unansehnlichen Garagenkomplexen im Randbereich der<br />

Wohnkomplexe anspruchsvolle Wohngrundstücke in bester Lage angeboten werden. Eine<br />

mögliche Bebauung an der Südgrenze des Wohnkomplexes Wendorf Süd würde z.B. gleichzeitig<br />

einen harmonischen Übergang von der mehrgeschossigen Bauweise zu den im wirksamen<br />

Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen auf dem ehemaligen Übungsgelände der<br />

GUS-Streitkräfte ergeben.<br />

Im Nahversorgungszentrum auf dem Standort der ehemaligen Kaufhalle Nord an der Rudolf-<br />

Breitscheid-Straße ist als besondere Wohnform „Betreutes Wohnen“ mit ca. 50 Wohneinheiten<br />

geplant.<br />

4.1.2 Infrastruktur- und Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen bei der Sanierung von Schulen und<br />

Kindereinrichtungen im Stadtgebiet unternommen. Das trifft auch auf Einrichtungen innerhalb<br />

des Geltungsbereiches zu, auf die gewerbliche Berufsschule an der Mozartstraße, die Ostsee-<br />

Schule und die Seeblick-Schule. Weitere Einrichtungen, wie die in traditioneller Bauweise<br />

errichtete Claus-Jesup-Förderschule mit ihrer Sporthalle und die Astrid-Lindgren-Schule werden<br />

gegenwärtig saniert. Ähnlich wie bei den Wohngebäuden bestand auch hier der größte Mangel in<br />

ihrer Unflexibilität und dem Nichtentsprechen der derzeitig gültigen Standards.<br />

Für das Freizeitangebot sind die Turn- und Sporthallen enorm wichtig. Alle Schulsporthallen sind<br />

für jedermann „offen“. Die Nutzungszeiten können im Amt für Kultur, Schulverwaltung und Sport<br />

beantragt werden.<br />

Eine besondere Rolle für den Freizeitsport und das Vereinsleben nimmt der kommunale Sportplatz<br />

an der Lübschen Straße ein, dessen Hauptnutzer der PSV ist. Eine Gesamtsanierung des<br />

Sportplatzes sowie eine Neugestaltung der Zufahrt und des Eingangsbereiches mit den<br />

notwendigen Stellflächen, Fahrradständern sowie Warte- und Aufenthaltsbereichen ist<br />

unbedingt erforderlich.<br />

Das Angebot an Begegnungsstätten für die verschiedenen Bevölkerungsschichten und<br />

Altersgruppen in Form von Vereinsbüros, Kinder- und Jugendtreffs u.s.w. sollte entsprechend der<br />

Bedarfsnachfrage im Wohngebiet weiter ausgebaut werden. Hierfür könnten unter anderem die<br />

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