Die Kunst des Alterns
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Die Kunst des Alterns
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Bild 25: Funktionen <strong>des</strong> Auges und Bildschirmarbeit<br />
Figure 25: Functions of the eye and VDU work<br />
Illustration 25: Fonctions <strong>des</strong> yeux et travail à l’écran<br />
Bild 26: Deutsche und Europäische Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Vorschriften mit<br />
Bezug zur Ergonomie bzw. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (aus Strasser, 2003b)<br />
Figure 26: German and European, Acts, Ordinances, Directives and Regulations, respectively, dealing<br />
with Ergonomics and Occupational Health and Safety (from Strasser, 2003b)<br />
Illustration 26: Lois alleman<strong>des</strong> et européennes, arrêtés, ordonnances et directives relatifs à l’ergonomie,<br />
la sécurité et la santé au travail (d’après Strasser, 2003b)<br />
erheblich an Bedeutung gewonnen, die<br />
es auch zu nutzen gilt. Wenn heute mit<br />
Nachdruck die ergonomische Gestaltung<br />
der „Schnittstelle Technik/<br />
Mensch in technischen Anlagen und<br />
bei den Betriebsmitteln“ gefordert werden<br />
kann, so ist das u. a. dem Arbeitsschutzgesetz<br />
aus dem Jahre 1997 zuzuschreiben,<br />
das seit seinem Inkrafttreten<br />
dem präventiven Arbeitsschutz einen<br />
hohen Stellenwert und der praxisorientierten<br />
Arbeitswissenschaft einen<br />
rechtsverbindlichen, im Vollzugszwang<br />
von Gesetzen stehenden Stellenwert<br />
zuschreibt. Belastung und Ermüdung<br />
sind demnach auf ein technisch mögliches<br />
Min<strong>des</strong>tmass zu reduzieren. Sicherheit,<br />
Arbeitshygiene und präven-<br />
tiver Gesundheitsschutz dürfen nicht<br />
mehr rein wirtschaftlichen und technischen<br />
Überlegungen untergeordnet<br />
werden. Sicherheit und Gesundheit<br />
wurden vielmehr sogar zu einklagbaren<br />
Werten. Gesetze und Verordnungen,<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
(vgl. Bild 26), aber auch nationale und<br />
internationale Normen sowie VDI-<br />
Richtlinien spannen heute – zumin<strong>des</strong>t<br />
theoretisch – ein dichtes Netz zum<br />
Schutze <strong>des</strong> Menschen vor Gefährdungen<br />
aus der Arbeit auf. <strong>Die</strong> betriebliche<br />
Praxis <strong>des</strong> Arbeitsschutzes allerdings<br />
nicht unbedingt einfacher machen eine<br />
Reihe von im Jahre 2004 erfolgten<br />
Deregulierungsmaßnahmen. Das gilt für<br />
die Neustrukturierung der Arbeitsstättenverordnung<br />
sowie das Inkrafttreten<br />
der neuen Berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschrift BGV A1<br />
(„Grundsätze der Prävention“) und <strong>des</strong><br />
„Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes“.<br />
Anstelle konkreter und verbindlicher<br />
Vorgaben in §§ der Arbeitsstättenverordnung<br />
oder in Unfall-<br />
Verhütungs-Vorschriften (UVV’s) haben<br />
nunmehr die Akteure <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />
„Vorort“ zwar größeren Spielraum<br />
für das Erreichen der Schutzziele.<br />
Für die geforderte „ausreichende“ und<br />
„zuträgliche Bemessung“ der Arbeitsbedingungen<br />
wird jedoch erhebliche<br />
arbeitsmedizinische und arbeitswissenschaftliche<br />
Kompetenz im Detail<br />
benötigt. Es wäre auch wünschenswert,<br />
wenn manche gesetzlichen Neuerungen<br />
mehr arbeitsphysiologische<br />
Substanz enthielten.<br />
Kaum aufeinander abgestimmte Regeln,<br />
Bestimmungen und Verordnungen<br />
schaffen nicht selten auch nur eine<br />
Scheinsicherheit und stellen sogar<br />
Hemmnisse dar, wie auch Arbeitsschutzmanagement-Systeme<br />
oft nur die<br />
Flut von Vorschriften zu managen im<br />
Stande sind, ohne inhaltliche Vorgaben<br />
zu spezifizieren. Wenn ergonomische<br />
Gestaltungsmaßnahmen in der Praxis,<br />
d. h. bei der sogenannten Produktions-<br />
Ergonomie (vgl. Strasser 2003a) zu treffen<br />
sind, aber auch wenn in der Produkt-Ergonomie<br />
(vgl. Bubb 2003) von<br />
Neuentwicklungen nutzerfreundliche<br />
Produkte erwartet werden, dann ist die<br />
entsprechende Fachkompetenz der<br />
Akteure natürlich eine unabdingbare<br />
Voraussetzung. Entsprechende Kompetenz<br />
wird auch international in den<br />
„Core Competencies in Ergonomics“<br />
(vgl. Bild 27) gefordert, wobei in ver-<br />
152 H. Strasser<br />
(61) 2007/3 Z. ARB. WISS.<br />
Strasser.pmd 152<br />
31.08.2007, 13:19