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Die Kunst des Alterns

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Bild 25: Funktionen <strong>des</strong> Auges und Bildschirmarbeit<br />

Figure 25: Functions of the eye and VDU work<br />

Illustration 25: Fonctions <strong>des</strong> yeux et travail à l’écran<br />

Bild 26: Deutsche und Europäische Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Vorschriften mit<br />

Bezug zur Ergonomie bzw. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (aus Strasser, 2003b)<br />

Figure 26: German and European, Acts, Ordinances, Directives and Regulations, respectively, dealing<br />

with Ergonomics and Occupational Health and Safety (from Strasser, 2003b)<br />

Illustration 26: Lois alleman<strong>des</strong> et européennes, arrêtés, ordonnances et directives relatifs à l’ergonomie,<br />

la sécurité et la santé au travail (d’après Strasser, 2003b)<br />

erheblich an Bedeutung gewonnen, die<br />

es auch zu nutzen gilt. Wenn heute mit<br />

Nachdruck die ergonomische Gestaltung<br />

der „Schnittstelle Technik/<br />

Mensch in technischen Anlagen und<br />

bei den Betriebsmitteln“ gefordert werden<br />

kann, so ist das u. a. dem Arbeitsschutzgesetz<br />

aus dem Jahre 1997 zuzuschreiben,<br />

das seit seinem Inkrafttreten<br />

dem präventiven Arbeitsschutz einen<br />

hohen Stellenwert und der praxisorientierten<br />

Arbeitswissenschaft einen<br />

rechtsverbindlichen, im Vollzugszwang<br />

von Gesetzen stehenden Stellenwert<br />

zuschreibt. Belastung und Ermüdung<br />

sind demnach auf ein technisch mögliches<br />

Min<strong>des</strong>tmass zu reduzieren. Sicherheit,<br />

Arbeitshygiene und präven-<br />

tiver Gesundheitsschutz dürfen nicht<br />

mehr rein wirtschaftlichen und technischen<br />

Überlegungen untergeordnet<br />

werden. Sicherheit und Gesundheit<br />

wurden vielmehr sogar zu einklagbaren<br />

Werten. Gesetze und Verordnungen,<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

(vgl. Bild 26), aber auch nationale und<br />

internationale Normen sowie VDI-<br />

Richtlinien spannen heute – zumin<strong>des</strong>t<br />

theoretisch – ein dichtes Netz zum<br />

Schutze <strong>des</strong> Menschen vor Gefährdungen<br />

aus der Arbeit auf. <strong>Die</strong> betriebliche<br />

Praxis <strong>des</strong> Arbeitsschutzes allerdings<br />

nicht unbedingt einfacher machen eine<br />

Reihe von im Jahre 2004 erfolgten<br />

Deregulierungsmaßnahmen. Das gilt für<br />

die Neustrukturierung der Arbeitsstättenverordnung<br />

sowie das Inkrafttreten<br />

der neuen Berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschrift BGV A1<br />

(„Grundsätze der Prävention“) und <strong>des</strong><br />

„Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes“.<br />

Anstelle konkreter und verbindlicher<br />

Vorgaben in §§ der Arbeitsstättenverordnung<br />

oder in Unfall-<br />

Verhütungs-Vorschriften (UVV’s) haben<br />

nunmehr die Akteure <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />

„Vorort“ zwar größeren Spielraum<br />

für das Erreichen der Schutzziele.<br />

Für die geforderte „ausreichende“ und<br />

„zuträgliche Bemessung“ der Arbeitsbedingungen<br />

wird jedoch erhebliche<br />

arbeitsmedizinische und arbeitswissenschaftliche<br />

Kompetenz im Detail<br />

benötigt. Es wäre auch wünschenswert,<br />

wenn manche gesetzlichen Neuerungen<br />

mehr arbeitsphysiologische<br />

Substanz enthielten.<br />

Kaum aufeinander abgestimmte Regeln,<br />

Bestimmungen und Verordnungen<br />

schaffen nicht selten auch nur eine<br />

Scheinsicherheit und stellen sogar<br />

Hemmnisse dar, wie auch Arbeitsschutzmanagement-Systeme<br />

oft nur die<br />

Flut von Vorschriften zu managen im<br />

Stande sind, ohne inhaltliche Vorgaben<br />

zu spezifizieren. Wenn ergonomische<br />

Gestaltungsmaßnahmen in der Praxis,<br />

d. h. bei der sogenannten Produktions-<br />

Ergonomie (vgl. Strasser 2003a) zu treffen<br />

sind, aber auch wenn in der Produkt-Ergonomie<br />

(vgl. Bubb 2003) von<br />

Neuentwicklungen nutzerfreundliche<br />

Produkte erwartet werden, dann ist die<br />

entsprechende Fachkompetenz der<br />

Akteure natürlich eine unabdingbare<br />

Voraussetzung. Entsprechende Kompetenz<br />

wird auch international in den<br />

„Core Competencies in Ergonomics“<br />

(vgl. Bild 27) gefordert, wobei in ver-<br />

152 H. Strasser<br />

(61) 2007/3 Z. ARB. WISS.<br />

Strasser.pmd 152<br />

31.08.2007, 13:19

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