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Jahresbericht - v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

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Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechnungsabschluss<br />

den deutschen kaufmännischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den Grundsätzen der HFA­Stellungnahme 4/1995<br />

zur Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen des Institut der Wirtschaftsprüfer.<br />

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die Zweckbindung für erhaltene Spenden beachtet wurde,<br />

dass keine Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen für die Einwerbung von Spenden gezahlt wurden sowie die Selbst­<br />

ver pflichtung der Mitgliedsorganisation des Trägervereins des Deutschen Spendenrates e. V. eingehalten wurde.”<br />

Köln, den 31. März 2009<br />

BDO Deutsche Warentreuhand<br />

Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(Lorke)<br />

Wirtschaftsprüferin<br />

(Alten)<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

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