27.11.2012 Aufrufe

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ei ihren Entscheidungen über die Angelegenheiten von<br />

erheblicher Bedeutung berücksichtigen, dass der Alltag<br />

<strong>und</strong> der <strong>Umgang</strong> des Kindes durch die Entscheidung nicht<br />

belastet wird. So sollten z.B. bei der Schulwahl die Belange<br />

des betreuen<strong>den</strong> Elternteils berücksichtigt (Betreuung des<br />

Kindes während der Arbeitszeit) oder die Freizeitgestaltung<br />

des Kindes miteinander besprochen wer<strong>den</strong>, sofern sie die<br />

<strong>Umgang</strong>sregelung berühren.<br />

Das <strong>Umgang</strong>srecht<br />

Das <strong>Umgang</strong>srecht geht von dem Gr<strong>und</strong>satz aus, dass der<br />

<strong>Umgang</strong> mit bei<strong>den</strong> Eltern zum Wohl des Kindes gehört.<br />

Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf <strong>Umgang</strong><br />

mit bei<strong>den</strong> Elternteilen. Aus diesem Recht des Kindes<br />

resultieren die Pfl icht <strong>und</strong> das Recht der Eltern zum <strong>Umgang</strong><br />

mit dem Kind. Der <strong>Umgang</strong> kann nur eingeschränkt<br />

oder ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, wenn das Wohl des Kindes<br />

gefährdet ist. Aus Grün<strong>den</strong> des Kindeswohls kann der<br />

umgangsberechtigte Elternteil auch nicht auf die Ausübung<br />

dieses Rechts verzichten. Im Interesse des Kindes<br />

ist er zum <strong>Umgang</strong> verpfl ichtet.<br />

Mareike, neun Jahre: „Meine Eltern haben sich leider getrennt. Vielleicht ist es<br />

ja wirklich besser so. Zum Glück sehe ich jetzt meine große Halbschwester<br />

wieder. Das ist die Tochter von meinem Papi, die studiert schon <strong>und</strong> hat<br />

früher manchmal auf mich aufgepasst. Meine Mama wollte zuerst nicht,<br />

dass ich sie besuche <strong>und</strong> wollte auch nicht, dass sie wieder auf mich<br />

aufpasst. Das fand ich so traurig, dass ich geweint habe. Weil meine<br />

Mama aber nicht will, dass ich traurig bin, kann ich Maria jetzt immer<br />

anrufen, wenn ich möchte. Und wenn ich sie sehen will, darf sie mich<br />

abholen. Am allerliebsten würde ich mal bei ihr über<strong>nach</strong>ten. Aber dann<br />

kriegt meine Mama vielleicht die Krise.“<br />

Damit Eltern <strong>und</strong> Kind ihr Recht auf <strong>Umgang</strong> ungehindert<br />

ausüben können, haben beide Eltern „alles zu unterlassen,<br />

was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil<br />

beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“ (Wohlverhaltensklausel<br />

<strong>nach</strong> § 1684 Absatz 2 BGB). Diese Verpfl ich–<br />

tung soll verhindern, dass das Kind gegen <strong>den</strong> jeweils<br />

abwesen<strong>den</strong> Elternteil so negativ beeinfl usst wird, dass die<br />

Beziehung belastet wird. Diese Regel gilt wechselseitig <strong>für</strong><br />

beide Eltern.<br />

Der Kreis der umgangsberechtigten Personen umfasst auch<br />

Großeltern, Geschwister, Stiefeltern, frühere Pflegeeltern<br />

<strong>und</strong> andere enge Bezugspersonen des Kindes. Sie alle haben<br />

ein <strong>Umgang</strong>srecht, sofern der <strong>Umgang</strong> dem Wohl des<br />

Kindes dient.<br />

Bei Fragen oder Konfl ikten über <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> können sich<br />

die Eltern an das Jugendamt oder an Beratungsstellen<br />

anderer Träger wen<strong>den</strong> <strong>und</strong> sich dort beraten lassen.<br />

<strong>Wegweiser</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> / Die rechtliche Situation <strong>nach</strong> <strong>Trennung</strong> <strong>und</strong> <strong>Scheidung</strong> 25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!