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Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

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Pauline, acht Jahre: „Ich bin die einzige in meiner<br />

Klasse, die „Wetten dass…“ nicht bis zum<br />

Ende gucken darf. Das fi nde ich total blöd.<br />

Meine Eltern haben sich getrennt, aber<br />

ausgerechnet beim Thema Fernsehen sind<br />

sie sich einig. Nur wenn ich genug schlafe,<br />

schreibe ich auch gute Noten, sagen sie.<br />

Ha, schreibe ich ja so-wieso nicht. Ich habe<br />

jetzt auf meinen Wunschzettel geschrieben:<br />

Ich will einmal bis zum Ende „Wetten dass ...“<br />

gucken.“<br />

Bedürfnisse <strong>und</strong> Wille<br />

des Kindes<br />

Kinder haben entsprechend ihrem Alter unterschiedliche<br />

Bedürfnisse, deren Befriedigung <strong>für</strong> ihr Wohl notwendig ist.<br />

Die Eltern sollten sich im Vorfeld einer <strong>Umgang</strong>sregelung<br />

über die Bedürfnisse ihres Kindes in der Familie, im Fre<strong>und</strong>eskreis<br />

<strong>und</strong> in Hinblick auf Kindergarten, Schule <strong>und</strong><br />

Freizeitaktivitäten verständigen. Bei Unsicherheit oder<br />

wenn ein Einvernehmen in wichtigen Fragen nicht zu<br />

erreichen ist, kann der Rat von Fachleuten hilfreich sein.<br />

Neben dem von <strong>den</strong> Eltern <strong>nach</strong> bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen<br />

bestimmten Wohl spielt im Vorfeld einer <strong>Umgang</strong>sregelung<br />

der eigene Wille des Kindes eine wichtige Rolle.<br />

Eltern sollten ihr Kind anregen <strong>und</strong> ermutigen, seinen<br />

Willen frei zu äußern, auch wenn sich die Meinung des<br />

Kindes von derjenigen eines Elternteils oder beider Elternteile<br />

unterscheidet. Da sich Kinder in der Regel bei<strong>den</strong> Eltern<br />

gegenüber verpfl ichtet fühlen (Loyalität), kann es sein, dass<br />

Kinder Angst haben, einen Elternteil zu verletzen, wenn<br />

sie ihren Willen äußern, oder unsicher sind, ihren Willen<br />

von <strong>den</strong> Wünschen eines Elternteils zu unterschei<strong>den</strong>. In<br />

diesen Fällen kann das Hinzuziehen einer dritten Person<br />

sinnvoll sein, der sich das Kind möglicherweise mit seinen<br />

Wünschen <strong>und</strong> Vorstellungen anvertraut.<br />

Nicht immer stimmen das Wohl des Kindes <strong>und</strong> der<br />

kindliche Wille überein, zum Beispiel wenn es um Ausgehzeiten<br />

oder die Höhe des Taschengelds geht. Es ist die<br />

Aufgabe der Eltern, die Interessen des Kindes zu wahren<br />

<strong>und</strong> dabei zugleich seinen Willen so weit wie möglich zu<br />

berücksichtigen. In Fällen, in <strong>den</strong>en der vom Kind geäußerte<br />

Wille gravierend von dem abweicht, was die Eltern <strong>für</strong> das<br />

Kind gut fi n<strong>den</strong>, ist es wichtig, dass die Eltern gemeinsam<br />

an einem Strang ziehen <strong>und</strong> ihre Entscheidung dem Kind<br />

erläutern. Erwächst aus einer solchen Meinungsverschie<strong>den</strong>heit<br />

ein dauerhafter Konfl ikt mit dem Kind, sollten die<br />

Eltern überlegen, ob die getroffene Vereinbarung geändert<br />

wer<strong>den</strong> muss.<br />

30 Überlegungen im Vorfeld / <strong>Wegweiser</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong>

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