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Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

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sollten von vornherein bei Regelungen zum <strong>Umgang</strong> mit<br />

bedacht wer<strong>den</strong>.<br />

Kosten des <strong>Umgang</strong>s<br />

Der umgangsberechtigte Elternteil hat die Kosten des <strong>Umgang</strong>s,<br />

wie z.B. Fahrt-, Über<strong>nach</strong>tungs- <strong>und</strong> Verpflegungskosten<br />

zu tragen. Die Kosten wer<strong>den</strong> auch nicht im Rahmen<br />

des Kindes- oder Ehegattenunterhalts berücksichtigt. Die<br />

Unterhaltstabellen der Oberlandesgerichte (z.B. Düsseldorfer<br />

oder Berliner Tabelle) gehen bereits davon aus, dass sich<br />

das Kind zeitweise beim barunterhaltspflichtigen Elternteil<br />

aufhält. In Ausnahmefällen können die Kosten des <strong>Umgang</strong>s<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>, wenn auf Gr<strong>und</strong> der großen Entfernung<br />

der Wohnorte die Fahrtkosten außergewöhnlich hoch<br />

sind <strong>und</strong> der umgangsberechtigte Elternteil sein <strong>Umgang</strong>srecht<br />

bei alleiniger Übernahme der Kosten nicht mehr oder<br />

nur in erheblich eingeschränktem Umfang wahrnehmen<br />

könnte. Dies gilt vor allem dann, wenn der betreuende<br />

Elternteil durch seinen Umzug (z.B. ins Ausland) <strong>für</strong> die<br />

hohen Kosten mitverantwortlich ist.<br />

Die Kosten des <strong>Umgang</strong>s können steuerrechtlich nicht<br />

geltend gemacht wer<strong>den</strong>. Sie sind <strong>nach</strong> geltendem Recht<br />

durch die Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld abgegolten.<br />

<strong>Umgang</strong>sberechtigte Eltern, die auf Arbeitslosengeld II<br />

oder Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, können<br />

gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung <strong>für</strong> die Ausübung<br />

ihres <strong>Umgang</strong>srechts beantragen.<br />

Die Familie wächst:<br />

Patchworkfamilien<br />

Immer mehr Familien in Deutschland sind so genannte<br />

Patchworkfamilien. Die Mitglieder dieser Familien haben<br />

ganz unterschiedliche verwandtschaftliche Beziehungen<br />

zueinander. So können Kinder aus vorangegangenen Beziehungen<br />

mit <strong>den</strong> Kindern aus der gegenwärtigen Partnerschaft<br />

in einer Familie zusammenleben. Auf diese Weise<br />

kann sich der Kreis der umgangsberechtigten Personen<br />

erweitern. Eine große Familie zu haben ist nicht immer<br />

nur ein Segen. Kinder in Patchworkfamilien haben<br />

oft keinen Mangel an Beziehungen, sondern eher<br />

ein „zu viel“.<br />

Kinder wollen in der Regel keinen geliebten Menschen<br />

enttäuschen <strong>und</strong> wür<strong>den</strong> vielfach auch das letzte freie<br />

Wochenende mit einem Besuchstermin besetzen. Der volle<br />

Terminkalender eines Kindes kann sich jedoch zu seinem<br />

Nachteil auswirken. Kinder müssen ihrem Alter entsprechend<br />

ein gewisses Maß an geregeltem Alltag einerseits <strong>und</strong><br />

Spontaneität andererseits leben können.<br />

Dazu brauchen sie Zeit. Von großer Bedeutung sind ebenfalls<br />

die Kontakte zu Freun<strong>den</strong>. Ihre Bedeutung nimmt<br />

mit dem Alter der Kinder zu. Eine Hürde <strong>für</strong> zahlreiche<br />

<strong>Umgang</strong>skontakte ist dem<strong>nach</strong> die Zeit, die dem Kind zur<br />

<strong>Wegweiser</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> / Was <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> zu regeln ist 39

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