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Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

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<strong>Umgang</strong> dieser engen Bezugsperson mit dem Kind auswirken.<br />

Je mehr es gelingt, <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> mit engen Bezugspersonen<br />

des Kindes aufrecht zu erhalten bzw. zu fördern,<br />

desto sanfter kann sich das Kind an die unvermeidlichen<br />

Veränderungen anpassen.<br />

Die Bedeutung von engen<br />

Bezugspersonen <strong>für</strong> das Kind<br />

Die größte Gruppe der engen Bezugspersonen sind Stiefeltern.<br />

Ihre Rolle <strong>für</strong> das Kind kann im Einzelfall ganz<br />

unterschiedlich sein. Ein Stiefelternteil kann ein Vertrauter<br />

des Kindes, ein Ersatz <strong>für</strong> einen Elternteil, oder vor allem<br />

Ehepartner(in) oder Lebensgefährte von Mutter oder Vater<br />

sein. Wie sich im einzelnen die Beziehung zum Kind <strong>und</strong><br />

damit die Rolle in der Familie gestaltet, hängt davon ab,<br />

welche Bindung zum Kind aufgebaut wer<strong>den</strong> kann. Ein<br />

Stiefelternteil nimmt in vielen Familien zusätzlich Elternverantwortung<br />

wahr. Bricht der Kontakt zum getrennt<br />

leben<strong>den</strong> Elternteil ab oder ist er nur noch sporadisch<br />

vorhan<strong>den</strong>, kann der/die neue Partner(in) die Rolle des<br />

sozialen Vaters oder der sozialen Mutter einnehmen.<br />

Stiefelternteile kommen in der Regel erst <strong>nach</strong> der Geburt<br />

des Kindes in die Familie. Damit fehlt ihnen ein wichtiges<br />

Stück gemeinsam erlebter Familiengeschichte. Weil<br />

der getrennt lebende Elternteil <strong>für</strong> das Kind ein<br />

Bestandteil seiner Familie bleibt – unabhängig<br />

davon, ob er diese Rolle aktiv ausfüllt –, ist es<br />

wichtig, dass der Stiefelternteil <strong>den</strong> abwesen<strong>den</strong><br />

Elternteil respektiert. Er zeigt damit auch, dass er das<br />

Kind als ganze Persönlichkeit, also auch mit <strong>den</strong> Anteilen<br />

des abwesen<strong>den</strong> Elternteils, annimmt.<br />

Die rechtliche Situation<br />

von engen Bezugspersonen<br />

Die Rechte enger Bezugspersonen wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> §§ 1626<br />

Absatz 3 <strong>und</strong> 1685 Absatz 2 BGB geregelt. Als enge Bezugspersonen<br />

gelten Stiefeltern, Lebensgefährten oder unter<br />

Umstän<strong>den</strong> Onkel oder Tanten. Diese Personengruppe<br />

hat ebenso wie Großeltern <strong>und</strong> Geschwister ein Recht<br />

auf <strong>Umgang</strong> mit dem Kind.<br />

Hierbei handelt es sich um ein Recht, das an Bedingungen<br />

geknüpft ist. Eine dieser Bedingungen ist das Kindeswohl,<br />

an dem sich das Recht auf <strong>Umgang</strong> ausrichten<br />

muss. Da es keine allgemeingültige Definition darüber<br />

gibt, was das Kindeswohl ist, kann nur der Konsens über<br />

gr<strong>und</strong>legende Aspekte des Kindeswohls zielführend sein.<br />

Das Kindeswohl umfasst alle notwendigen Bedingungen,<br />

die <strong>für</strong> das physisch <strong>und</strong> psychisch ges<strong>und</strong>e Aufwachsen<br />

des Kindes vorhan<strong>den</strong> sein müssen <strong>und</strong> seiner Entwicklung<br />

förderlich sind.<br />

Anders als Großeltern <strong>und</strong> Geschwister müssen<br />

enge Bezugspersonen <strong>nach</strong> dem Gesetz eine<br />

sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben.<br />

<strong>Wegweiser</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> / Der <strong>Umgang</strong> mit anderen Bezugspersonen 53

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