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52<br />

Arbeitgeber-strategien in der Weltwirtschaftskrise:<br />

Entlassung, Outsourcing, Kurzarbeit?<br />

Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Recht<br />

GL&Lev kontakt 03/09<br />

Von FRaNk NEUMaNN<br />

die Wirtschaftskrise <strong>hat</strong> zwischenzeitlich<br />

nahezu alle branchen<br />

unserer Wirtschaft fest im Griff.<br />

die große Koalition versucht, hier<br />

mit Konjunkturpaketen entgegenzuwirken,<br />

die bisher jedoch noch<br />

nicht in dem erhofften Umfange<br />

greifen. die Prognosen über das<br />

Wirtschaftswachstum werden immer<br />

wieder nach unten korrigiert.<br />

nach auffassung namhafter Wirtschaftswissenschaftler<br />

werden die<br />

Folgen der Krise frühestens Ende<br />

2010 überwunden s<strong>ein</strong>. Wie kann<br />

sich <strong>ein</strong> arbeitgeber auf diese vollkommen<br />

neue situation <strong>ein</strong>stellen?<br />

Für Sie als Arbeitgeber stellt sich vor<br />

allem die Frage, wie Sie sich in personeller<br />

Hinsicht auf <strong>ein</strong> weiteres<br />

Absinken der Aufträge strategisch vorbereiten.<br />

Das Konjunkturpaket <strong>hat</strong> über die<br />

erleichterten Voraussetzungen des Kurzarbeitergelds<br />

oder bei erleichterten Entlassungsmöglichkeiten<br />

nach dem Kündigungsschutzgesetz<br />

„Tools“ geschaffen, die<br />

in Bezug auf Ihr Unternehmen abgewogen<br />

und umgesetzt werden müssen.<br />

i. Entlassung von Mitarbeitern<br />

Die Entlassung von Mitarbeitern, die im<br />

Zuge verminderter Auftrags<strong>ein</strong>gänge nicht<br />

mehr benötigt werden, bietet die <strong>ein</strong>e<br />

Möglichkeit der Kostenkonsolidierung.<br />

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

bedeutet jedoch auch <strong>ein</strong>en Abfluss<br />

von „Know-how“ mit der fatalen Folge,<br />

dass bei <strong>ein</strong>em Einsetzen der Konjunktur<br />

diese oftmals gut geschulten Mitarbeiter im<br />

Produktionsbetrieb fehlen werden.<br />

Die Entlassung von Mitarbeitern will also<br />

gut überlegt s<strong>ein</strong> und bietet nur dann <strong>ein</strong>e<br />

geeignete Möglichkeit, wenn sowohl mittel-<br />

als auch langfristig mit Auftragsrückgängen<br />

zu rechnen ist.<br />

Um hier k<strong>ein</strong>e unliebsamen Überraschungen<br />

zu erleiden, müssen etwaige<br />

notwendige Kündigungen juristisch sauber<br />

vorbereitet und durchgesetzt werden.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch<br />

Frank neumann<br />

Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht<br />

bei der Kanzlei Winter,<br />

Jansen, Lamsfuß<br />

das Kündigungsschutzgesetz kl<strong>ein</strong>ere Unternehmen<br />

bis zu 10 Mitarbeitern bevorzugt<br />

werden, da für diese Unternehmen<br />

das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Dies<br />

bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht die<br />

Möglichkeit <strong>hat</strong>, die Kündigung juristisch<br />

überprüfen zu lassen, mit Ausnahme der so<br />

genannten „sittenwidrigen“ Kündigung.<br />

Für Unternehmen, die mehr als 10 Arbeitnehmer<br />

beschäftigen, gelten die Arbeitnehmerschutzvorschriften<br />

des Kündigungsschutzgesetzes.<br />

Hier muss also der<br />

Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls<br />

beweisen, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung<br />

<strong>ein</strong>es konkreten Arbeitnehmers<br />

entfallen ist. Ist dies nachweisbar, sei<br />

es durch <strong>ein</strong>en entsprechenden Auftragsrückgang<br />

oder <strong>ein</strong> entsprechendes unternehmerisches<br />

Konzept, ist des Weiteren<br />

<strong>ein</strong>e Sozialauswahl durchzuführen. Hierbei<br />

ist anhand der Sozialauswahlkriterien Betriebszugehörigkeit,<br />

Lebensalter und Unterhaltsverpflichtungen<br />

zu prüfen, welcher<br />

Mitarbeiter den geringsten sozialen Schutz<br />

aufweist. Dieser Mitarbeiter kann dann –<br />

rechtssicher – entlassen werden.<br />

Um <strong>ein</strong>e gewisse Qualität in der Belegschaft<br />

zu erhalten, kann der Arbeitgeber<br />

bei Vorliegen guter Gründe auch gewisse<br />

„Leistungsträger“ aus der Sozialauswahl<br />

herausnehmen. Hierzu bedarf es allerdings<br />

<strong>ein</strong>er ausreichenden Begründung.<br />

ii. outsourcing gewisser<br />

aufgabenbereiche<br />

Die Ausgliederung gewisser Tätigkeiten<br />

auf freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder<br />

ähnliche Selbstständige kann <strong>ein</strong> geeignetes<br />

Mittel zur Reduzierung der Kosten darstel-<br />

len. Auch wenn die Auftragslage sich ungünstiger<br />

entwickelt, ist der Arbeitnehmer<br />

grundsätzlich weiter zu beschäftigen oder<br />

zu vergüten. Ein anderes Modell sieht so<br />

aus: man gliedert <strong>ein</strong>zelne Teilbereiche auf<br />

Subunternehmer oder freie Mitarbeiter aus,<br />

braucht diese nur dann zu vergüten, wenn<br />

Arbeit ansteht. Allerdings sind diese freien<br />

Mitarbeiter als selbstständige Unternehmer<br />

dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht<br />

unterworfen.<br />

Diesen „Nachteil“ wird man in den meisten<br />

Fällen leicht verschmerzen können,<br />

wenn <strong>ein</strong>e Vergütung dieser Personen nur<br />

im Falle <strong>ein</strong>er Beschäftigung erfolgen muss.<br />

Im Übrigen entfallen bei diesem Modell wesentliche<br />

Nebenkosten, wie Lohnfortzahlung<br />

im Krankheitsfalle oder Urlaubsvergütung.<br />

iii. Kurzarbeit<br />

Die Einführung von Kurzarbeit ersch<strong>ein</strong>t sinnvoll,<br />

wenn die Mitarbeiter mittelfristig dem Betrieb<br />

wieder voll zur Verfügung stehen sollen.<br />

Das Kurzarbeitergeld (KUG), welches durch<br />

das Konjunkturpaket II modifiziert wurde, ist<br />

im Sozialgesetzbuch III geregelt. Es handelt<br />

sich hier um die vorübergehende Herabsetzung<br />

der Arbeitszeit bei entsprechender<br />

Minderung des Entgelts der Mitarbeiter.<br />

Das KUG beträgt 60% bzw. 67% der<br />

Netto-Entgeltdifferenz. Es wird für maximal<br />

6 Monate gezahlt. Bei so genannter „struktureller<br />

Kurzarbeit“ (d. h. <strong>ein</strong>em nicht nur<br />

vorübergehenden Arbeitsausfall) sind längstens<br />

18 Monate möglich. Nach 3 Monaten<br />

Unterbrechung kann erneut KUG beantragt<br />

werden. Im Rahmen des Konjunkturpaketes<br />

II besteht auch die Möglichkeit, dass 100%<br />

der Sozialversicherungsbeiträge von der AA<br />

übernommen werden, wenn die Mitarbeiter<br />

während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen<br />

teilnehmen.<br />

Fazit:<br />

Welche Möglichkeiten im personellen Bereich<br />

zur Entgeltreduzierung genutzt und<br />

umgesetzt werden, ist sorgsam zu prüfen.<br />

Insbesondere Entlassungen sollten juristisch<br />

exakt und gründlich vorbereitet werden,<br />

da hier <strong>ein</strong> hohes finanzielles Risiko<br />

entstehen kann.

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