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Sozialleistungsbezüge und Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden

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SozialpolitikNeuerungen <strong>und</strong> Reformen in den Sozialversicherungenmentenindexes angepasst werden.Der Teuerungsausgleich wird erstmalsnach dreijähriger Laufzeit einer Rentegewährt. Die darauffolgenden Anpassungensind mit dem Teuerungsausgleichbei der AHV gekoppelt,finden in der Regel also alle zweiJahre statt. Nicht angepasst werdendie Renten, da der Landesindex derKonsumentenpreise im September2013 denselben Stand wie im September2010 hatte.Anforderungen anVermögensverwalter in derberuflichen VorsorgeDer B<strong>und</strong>esrat hat die Bestimmungenpräzisiert, die für Personen <strong>und</strong>Institutionen gelten, die mit der Anlage<strong>und</strong> Verwaltung <strong>von</strong> Vermögenaus der beruflichen Vorsorge betrautsind. Die Leistungen der beruflichenVorsorge sind ein zentraler Pfeiler derAltersvorsorge. Um die Stabilität diesesPfeilers zu gewährleisten, müssenVermögensverwalter in der beruflichenVorsorge hohen Anforderungenin Bezug auf Qualifikation <strong>und</strong> Professionalitätgenügen <strong>und</strong> einer Aufsichtunterstellt sein oder über eineZulassung verfügen.Neue Fachempfehlungen zurRechnungslegung <strong>von</strong>VorsorgeeinrichtungenDer B<strong>und</strong>esrat hat beschlossen, dieVerordnung BVV 2 anzupassen, umder <strong>neuen</strong> Fassung der Fachempfehlungenzur Rechnungslegung <strong>von</strong>Vorsorgeeinrichtungen Rechnung zutragen. Demnach sind die Vorsorgeeinrichtungenverpflichtet, die Jahresrechnungnach den Fachempfehlungenzur Rechnungslegung SwissGAAP FER 26 aufzustellen <strong>und</strong> zugliedern.ArbeitslosenversicherungDeplafonierung desSolidaritätsprozentsAb 2014 wird auch für Lohnanteile<strong>von</strong> Jahreslöhnen über 315 000 Frankenein Solidaritätsprozent erhoben.Vormals wurden nur nicht versicherteLohnanteile zwischen 126 000 <strong>und</strong>315 000 Franken damit belastet. DieDeplafonierung des Solidaritätsprozentshat zum Ziel, die ALV rascherzu entschulden. Es entfällt, sobald dieALV ihre Schulden abgebaut hat <strong>und</strong>ihr Eigenkapital abzüglich des Betriebskapitalsmindestens 0,5 MilliardenFranken erreicht hat.KrankenversicherungPrämien steigen 2014 moderatDie Standardprämien der obligatorischenKrankenpflegeversicherungsteigen 2014 um durchschnittlich 2,2Prozent an. Monatlich entspricht dieseinem Betrag <strong>von</strong> 8 Franken 42 Rappenpro Person. Je nach Kanton erhöhtsich die Standardprämie zwischen1,0 <strong>und</strong> 3,8 Prozent. In denmeisten Kantonen steigt die Standardprämieum weniger als drei Prozentan.Risikoausgleich einfacherberechnetDer Risikoausgleich zwischen denKrankenversicherern wird ab 2014einfacher berechnet. Neu gibt es nurnoch eine einzige Berechnung im Folgejahr.Mit dieser Methode könnendie Zahlungen in den <strong>und</strong> aus demRisikoausgleich ausgeglichen werden.Hängige GeschäfteAltersvorsorge 2020Im November 2013 hat der B<strong>und</strong>esrateinen Vorentwurf zur Reformder Altersvorsorge verabschiedet. DieReform sorgt dafür, dass das Leistungsniveauder Altersvorsorge erhaltenbleibt, dass die 1. <strong>und</strong> 2. Säulelangfristig finanziert sind <strong>und</strong> dass dieLeistungen <strong>von</strong> AHV <strong>und</strong> beruflicherVorsorge den geänderten Bedürfnissenentsprechen. Sie enthält die folgendenKernelemente:• Harmonisierung des Referenzaltersfür den Rentenbezug in beiden Säulenbei 65 Jahren• Flexible <strong>und</strong> individuelle Gestaltungder Pensionierung• Anpassung des Mindestumwandlungssatzesin der obligatorischenberuflichen Vorsorge <strong>und</strong> Erhaltdes Leistungsniveaus• Verbesserung der Überschussverteilung,Aufsicht <strong>und</strong> Transparenzim Geschäft mit der 2. Säule• Anpassung der Leistungen <strong>und</strong>Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen• Gleichbehandlung <strong>von</strong> Selbstständigerwerbenden<strong>und</strong> Arbeitnehmendenin der AHV• Überbrückung der verbleibendenFinanzierungslücke in der AHV mitder Mehrwertsteuer statt mit Leistungsabbau• Schutz der Liquidität der AHV inschlechten Zeiten• Erhaltung des finanziellen Handlungsspielraumsdes B<strong>und</strong>esDie Vernehmlassung endet am 31.März 2014. Nach Auswertung der Eingabenwill der B<strong>und</strong>esrat die Botschaftdem Parlament bis Ende 2014vorlegen. Die Vernehmlassungsunterlagensind greifbar unter: www.bsv.admin.ch ➞ Altersvorsorge 2020 ➞Dokumentation ➞ Dokumente fürdie VernehmlassungFristverlängerung für dieFinanzierung <strong>von</strong>Vorsorgeeinrichtungen öffentlichrechtlicherKörperschaftenDer B<strong>und</strong>esrat hat beschlossen,dass Kantone <strong>und</strong> Gemeinden dieb<strong>und</strong>esrechtlichen Bestimmungen zurFinanzierung ihrer Vorsorgeeinrichtungenerst bis Ende 2014 umsetzenmüssen. Er verlängert die Frist somitum ein Jahr. Das Parlament hatte 2010Bestimmungen verabschiedet, wonachdas Finanzierungsmodell desdifferenzierten Zieldeckungsgradeseingeführt <strong>und</strong> für teilkapitalisierteVorsorgeeinrichtungen der öffentlichenHand eine Ausfinanzierung <strong>von</strong>80 Prozent innert 40 Jahren vorgeschriebenwurde. Zudem sind die308 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013

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