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Sozialleistungsbezüge und Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden

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ges<strong>und</strong>heitGes<strong>und</strong>heitBelastung durch obligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgabenRegionale Unterschiede bei der Belastung durchdie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenDie Belastung der Haushalte durch die Ges<strong>und</strong>heitsausgaben ist inden Schweizer Kantonshauptorten sehr unterschiedlich. Dabei spieltneben der Höhe der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung(OKP) die unterschiedliche Ausgestaltung der Prämienverbilligungder Kantone eine wesentliche Rolle. Aber auch der Anteil derSteuern, welchen die Versicherten für die Finanzierung des Ges<strong>und</strong>heitssystemsbezahlen, ist insbesondere bei höheren Einkommen nichtzu vernachlässigen.Oliver BieriHelen KöchliInterface Politikstudien Forschung Beratung, Luzern1 Lit. Bieri/KöchliIm Jahr 2012 hat eine vierköpfige Familiemit zwei minderjährigen Kindernin Appenzell Innerrhoden 7 752Franken für die Prämien der obligatorischenKrankenpflegeversicherung(OKP) bezahlt. Würde die Familie inBasel-Stadt wohnen, hätte sie dafür14 236 Franken beglichen. Das entsprichteiner Differenz <strong>von</strong> 6 484 Frankenpro Jahr beziehungsweise 540Franken im Monat. Neben den Prämienspielen für die privaten Haushalteauch über Steuern erhobeneBeiträge zuhanden des B<strong>und</strong>es, derKantone <strong>und</strong> der Gemeinden, welchezur Finanzierung des schweizerischenGes<strong>und</strong>heitssystems beitragen, eineRolle. Demzufolge wurden sie für denin diesem Beitrag vorgestellten Vergleichder Haushaltsbelastung durchdie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenmiteinbezogen. 1 Schliesslichwurde auch die Subventionierung derOKP-Prämien durch die individuellePrämienverbilligung berücksichtigt.Da sowohl die Höhe des Steueranteilsfür das Ges<strong>und</strong>heitswesen als auchdie Prämienverbilligung einkommens-<strong>und</strong> vermögensabhängig sind,müssen für einen aussagekräftigenVergleich zudem die unterschiedlichenEinkommensverhältnisse derVersicherten berücksichtigt werden.Um die Komplexität der Berechnungenzu beschränken, wurden einigeAnnahmen getroffen <strong>und</strong> weiteremögliche Einflussfaktoren ausgeklammert(vgl. Kasten). Im Zentrumder Untersuchung standen die kantonalen<strong>und</strong> kommunalen Unterschiedebei der Belastung durch die obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben in Abhängigkeitvom Bruttoeinkommen.Zusätzlich wurden die aktuellen Berechnungenmit denjenigen aus demJahr 2007 verglichen.Methodisches Vorgehen<strong>und</strong> BerechnungenWie eingangs erwähnt, bildet dieOKP-Prämie die tatsächlichen Ges<strong>und</strong>heitskosten,die die Versichertenim Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherungtragen, nurungenau ab. An ihrer Stelle wurdendie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenals Vergleichsgrösse gewählt.Dazu wurde erstens die (Netto-)Prämienbelastungeruiert, die der Differenzzwischen der OKP-Prämie <strong>und</strong>der <strong>von</strong> den Kantonen gewährten,individuellen Prämienverbilligungentspricht. Zweitens wurde der Steueranteilausgewiesen, den die Haushaltean die Ges<strong>und</strong>heitskosten deröffentlichen Hand beitragen. Dabeihandelt es sich um den B<strong>und</strong>esanteilan der Prämienverbilligung sowie denNetto-Finanzierungsbedarf der Kantone<strong>und</strong> Gemeinden für das Ges<strong>und</strong>heitswesen,das heisst für Spitäler,Heime, Spitex, Verwaltung <strong>und</strong> Prävention.Die obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenentsprechen alsodannder Summe aus der (Netto-)Prämie<strong>und</strong> jenem Steueranteil, der in dieFinanzierung des Ges<strong>und</strong>heitswesensfliesst.Da die für die obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenaufgewendeteSumme pro Haushalt massgeblich <strong>von</strong>dessen Grösse abhängt, unterscheidetdie Studie zwei Haushaltstypen. DieAusführungen des vorliegenden Beitragsbeschränken sich allerdings aufden Typ der Familie mit verheiratetenEltern <strong>und</strong> zwei Kindern unter 16Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 331

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