Chronik Oktober/November 2013lagen zur Optimierung der Präventionsinstrumentefür die psychosozialeBelastung am Arbeitsplatz geliefert(www.suva.ch ➞ Medien ➞ Medienmitteilungen➞ Studie: KulturelleUnterschiede in der Wahrnehmung<strong>von</strong> psychosozialen Belastungen amArbeitsplatz; 31.10.2013).VerschiedenesBevölkerungsentwicklung 2012Ende 2012 belief sich die ständigeWohnbevölkerung der Schweiz auf8 039 060 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner,was einem Anstieg um 84 400Personen (+1,1%) im Vergleich zu2011 entspricht. Seit 1999 haben dieWanderungen den grössten Einflussauf das Wachstum der ständigenWohnbevölkerung. Das Bevölkerungswachstumaufgr<strong>und</strong> des Wanderungssaldosbetrug 45 200 Personen(149 100 Einwanderungen abzüglich103 900 Auswanderungen). Der Geburtenüberschussbelief sich auf18 000 Personen (82 200 Geburtenabzüglich 64 200 Todesfälle). Sowohlder Wanderungssaldo als auch derGeburtenüberschuss sind gegenüber2011 zurückgegangen. Ersterer sankaufgr<strong>und</strong> einer Zunahme der Auswanderungengegenüber 2011 um 14Prozent. Der Rückgang des Gebur-tenüberschusses um 3,9 Prozent istmit einem Anstieg der Todesfälle infolgeder Kältewellen <strong>und</strong> der Grippeepidemiezu erklären (www.bfs.admin.ch ➞ Themen ➞ 01 – Bevölkerung➞ Aktuell ➞ Bevölkerungsentwicklungin der Schweiz 2012;31.10.2013).306 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013
sozialpolitikSozialpolitikNeuerungen <strong>und</strong> Reformen in den SozialversicherungenSozialversicherungen: Neuerungen ab 2014<strong>und</strong> laufende ReformenBrigitte DumasB<strong>und</strong>esamt für Sozialversicherungengegen die Abzockerei, die am 3. März2013 <strong>von</strong> Volk <strong>und</strong> Ständen angenommenwurde, umzusetzen haben.Die Generalversammlung börsenkotierterAktiengesellschaften mussjährlich über die Vergütungen an dieMitglieder des Verwaltungsrats, desBeirats <strong>und</strong> der Geschäftsleitung abstimmen.Diese Abstimmungen habenbindende Wirkungen; blosseKonsultativabstimmungen sind unzulässig.Verboten sind Abgangsentschädigungen,Provisionen für konzerninterneUmstrukturierungen <strong>und</strong> Vergütungen,die im Voraus entrichtetwerden.Die Vorsorgeeinrichtungen müssenüber die in der Verordnung geregeltenAspekte abstimmen <strong>und</strong> ihre Stimmrechteim Interesse der Versichertenausüben, wie es die Verfassungsbestimmungvorgibt. Auf die Stimmabgabedarf nicht zum Voraus verzichtetwerden, Stimmenthaltung bei einzelnenTraktanden ist jedoch zulässig.Die Vorsorgeeinrichtungen müssenihr Stimmverhalten offenlegen, detaillierteInformationen sind aber nurdann vorgeschrieben, wenn sie denAnträgen des Verwaltungsrats nichtgefolgt sind oder sich der Stimme enthaltenhaben.Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten die Bestimmungender Verordnung ab dem 1. Januar2014. In mehreren Bereichenwird den Aktiengesellschaften <strong>und</strong>den Vorsorgeeinrichtungen eineÜbergangsfrist gewährt. Damit erhaltensie die notwendige Zeit, um ihreAbläufe, Statuten, Reglemente <strong>und</strong>Verträge an die Vorgaben der Verordnunganzupassen.Detaillierte Informationen dazuunter: http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2013/2013-11-20.htmlAltersvorsorgeDatenabgleich zwischen AHV <strong>und</strong>ALV wird beschleunigtUm den ungerechtfertigten Bezug<strong>von</strong> Arbeitslosengeld infolge einernicht gemeldeten Wiederaufnahmeeiner Erwerbstätigkeit besser zu verhindern,wird der Abgleich <strong>von</strong> Einkommensdatender AHV mit Datenüber Taggeldleistungen der ALVbeschleunigt. Der B<strong>und</strong>esrat hat eineentsprechende Änderung der AHV-Verordnung verabschiedet, die auf1.1.2014 in Kraft tritt. Der Datenabgleichan sich ist nicht neu, wurde erdoch bereits mit der Einführung desB<strong>und</strong>esgesetzes über die Schwarzarbeit2008 gesetzlich verankert.Berufliche VorsorgeVerordnung zur Umsetzung derAbzocker-InitiativeDer B<strong>und</strong>esrat hat die Verordnunggegen übermässige Vergütungen beibörsenkotierten Gesellschaften(VegüV) in Kraft gesetzt. Diese Verordnungschreibt unter anderem denVorsorgeeinrichtungen vor, wie siedie Bestimmungen der VolksinitiativeMindestzinssatzDer B<strong>und</strong>esrat hat sich der Empfehlungder Eidgenössischen Kommissionfür die berufliche Vorsorgeangeschlossen <strong>und</strong> den Mindestzinssatzin der beruflichen Vorsorge <strong>von</strong>1,5 auf 1,75 Prozent angehoben. Dieleichte Erhöhung des Mindestzinssatzesum 0,25 Prozentpunkte wurdeunterBerücksichtigung der nach wie vorschwierigen Situation an den Finanzmärktensowie der positiven Entwicklungder Aktien- <strong>und</strong> Immobilienmärktebeschlossen. Die letztlich nurmoderate Erhöhung ist der Tatsachegeschuldet, dass die Kassen nicht dieganze Rendite für die Verzinsung derAltersguthaben verwenden können.Sie haben die rechtliche Pflicht, Wertschwankungsreservenzu bilden, dienotwendigen Rückstellungen vorzunehmen<strong>und</strong> die gesetzlichen Rentenanforderungenzu erfüllen.Keine Anpassung derHinterlassenen- <strong>und</strong>Invalidenrenten in der beruflichenVorsorgeDie Hinterlassenen- <strong>und</strong> Invalidenrentender obligatorischen beruflichenVorsorge werden nicht der Teuerungangepasst. Gemäss geltendemRecht müssen sie bis zum Erreichendes ordentlichen Rentenalters periodischan die Erhöhung des Konsu-Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 307