12.07.2015 Aufrufe

Sozialleistungsbezüge und Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden

Sozialleistungsbezüge und Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden

Sozialleistungsbezüge und Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SozialpolitikVerwaltungsregister als Datenbasis der empirischen SozialforschungGes<strong>und</strong>heitPotenzial <strong>und</strong> Verbreitung <strong>von</strong> IKT zur Unterstützung pflegender AngehörigerInternationalSoziale Sicherheit Schweiz–KosovoSoziale SicherheitCHSS6/2013


inhaltInhaltCHSS6/2013 November / DezemberInhaltsverzeichnis Soziale Sicherheit CHSS 6/2013Editorial 301Chronik Oktober / November 2013 302SozialpolitikSozialversicherungen: Neuerungen ab 2014 <strong>und</strong> laufendeReformen (Brigitte Dumas, BSV) 307Datenaustausch <strong>und</strong> Datenschutz in der InterinstitutionellenZusammenarbeit (Kurt Pärli, Zürcher Hochschule fürAngewandte Wissenschaften) 310Verwaltungsregister als Datenbasis der empirischenSozialforschung (Philippe Wanner, Universität Genf) 312FamilieB<strong>und</strong>esrat verabschiedet Bericht zum Vaterschafts- <strong>und</strong> Elternurlaub(Lucie Martin <strong>und</strong> Barbara <strong>von</strong> Kessel-Regazzoni, BSV) 316Ges<strong>und</strong>heitLangzeitpflege in der Schweiz: eine europäische Perspektive(Andrea E. Schmidt, Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik<strong>und</strong> Sozialforschung, Wien) 318Potenzial <strong>und</strong> Verbreitung <strong>von</strong> IKT zur Unterstützung pflegenderAngehöriger (Francesco Barbabella <strong>und</strong> Giovanni Lamura, IstitutoNazionale di Riposo e Cura per Anziani, Ancona, sowie AndreaE. Schmidt, Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik <strong>und</strong>Sozialforschung, Wien) 325Besuchen Sie uns unterwww.bsv.admin.chNetzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit Schweiz – eine Zwischenbilanz(Alfred Künzler, Netzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit Schweiz, <strong>und</strong>Katrin Jentzsch, BSV) 329Regionale Unterschiede bei der Belastung durch die obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben (Oliver Bieri <strong>und</strong> Helen Köchli,Interface Politikstudien Forschung Beratung, Luzern) 331Invalidenversicherung<strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>(Robert Fluder, Renate Salzgeber <strong>und</strong> Tobias Fritschi;Berner Fachhochschule Soziale Arbeit) 336BECK – Berufliche Eingliederung <strong>von</strong> Menschen mit einer chronischenKrankheit (Margareta Schmid, Fachstelle Evaluation &Ges<strong>und</strong>heitsforschung; Eliane Boss, Krebsliga Schweiz;Erich Tschirky, Schweizerische Ges<strong>und</strong>heitsligen-Konferenz) 341InternationalSoziale Sicherheit Schweiz–Kosovo (Raphael Tschanz, BSV) 346ParlamentParlamentarische Vorstösse 350Gesetzgebung (Vorlagen des B<strong>und</strong>esrats) 351Daten <strong>und</strong> FaktenSozialversicherungsstatistik 352Wichtige Masszahlen der beruflichen Vorsorge 354Agenda (Tagungen, Seminare, Lehrgänge) 356Literatur 358Jahresinhaltsverzeichnis 2013 362


editorialEditorialZwischenhaltSuzanne SchärChefredaktorin«Soziale Sicherheit CHSS»Die letzte Ausgabe der CHSS dieses Jahres setzt keinenthematischen Schwerpunkt. Nicht, dass es an gewichtigensozial- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitischen Herausforderungenfehlte, die in den nächsten Monaten <strong>und</strong> Jahren einer mehrheitsfähigenLösung zugeführt werden müssen. Aber nachder Auseinandersetzung mit grossen Baustellen des BSV,<strong>von</strong> der Missbrauchsbekämpfung in den Sozialversicherungen,über die Jugendschutzprogramme bis hin zurReform Altersvorsorge 2020, jenem Geschäft, das unserAmt – <strong>und</strong> nicht nur uns – in den nächsten Jahren auf Trabhalten wird, scheint der Zeitpunkt richtig, sich anderen,weniger prominenten Themen zuzuwenden. Dabei handeltes sich zum einen um quasi das sozialpolitische Gr<strong>und</strong>geräusch:Themen, die einer sozialpolitischen Auseinandersetzungbedürfen, obschon sie meist nur punktuell imZentrum des öffentlichen Interesses stehen. Zum anderensind es Fragestellungen, die derzeit entweder die Gr<strong>und</strong>lagenforschungbeschäftigen oder, die als gesellschaftlichrelevant erkannt, im Fokus der angewandten Forschungstehen.Eine erste Artikelgruppe beschäftigt sich demzufolge mitgesellschaftlichen Herausforderungen, die vordergründigzwar nur Einzelne oder eine Minderheit betreffen, im Interessedes sozialen Zusammenhalts <strong>und</strong> der Solidaritätaber trotzdem einer gesamtgesellschaftlich anerkanntenLösung bedürfen. Entsprechend wird in dieser CHSS erörtert,wie es um die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für den Datenschutz<strong>und</strong> den Datenaustausch in der Zusammenarbeitzwischen den Institutionen der sozialen Sicherung, derBildung <strong>und</strong> der Arbeitsmarktintegration bestellt ist. Aberauch die offenen Fragen zur Regelung der sozialen Sicherheitzwischen der Schweiz <strong>und</strong> Kosovo sind nach demB<strong>und</strong>esgerichtsentscheid vom Juni 2013 diskussionswürdig.Bei der zweiten Artikelgruppe handelt es sich um forschungsgeleiteteBeiträge. Sie legen die wissenschaftlicheGr<strong>und</strong>lage für den zielgerichteten <strong>und</strong> wirkungsorientiertenUmgang mit Fragestellungen wie der Weiterentwicklungeiner volks- <strong>und</strong> individualwirtschaftlich tragbaren Formder Langzeitpflege oder dem Potenzial der Informationstechnologiefür die Entlastung pflegender Angehöriger.Die vorliegenden Artikel geben bereits erste Hinweiseauf die sozial- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitische Themenlage imkommenden Jahr. Neben Fragestellungen zur psychischenGes<strong>und</strong>heit werden uns sicher die Herausforderungeneiner alternden Gesellschaft weiterbeschäftigen. Und inAnlehnung an seine Aufgabe als schützendes Dach <strong>und</strong>ausgleichende Kraft wird weiterhin auch das Verhältnisbesonders verletzlicher Gruppen zum Sozialstaat zurSprache kommen.An dieser Stelle sei allen Autorinnen <strong>und</strong> Autoren herzlichgedankt, die im vergangenen Jahr mit ihrem f<strong>und</strong>iertenFachwissen, aber auch mit kritischen Beiträgen denüber die CHSS geführten gesellschafts- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitischenDiskurs bereichert haben. In einer zunehmendfragmentierten, sprunghaften Kommunikationsumgebungermöglichen sie die kontinuierliche <strong>und</strong> sachliche Auseinandersetzungmit Fragestellungen, die oft auch emotionalgeprägt sind. Sie öffnen den Blick auf die normativenVorgaben, auf deren Basis der Diskurs gedeihen kann <strong>und</strong>benennen die zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen.Insofern legen ihre Beiträge die Gr<strong>und</strong>lage dafür, dassdie erforderliche Lösung sachgerecht entwickelt <strong>und</strong> dieEntscheide reifen können – der erzielte politische Kompromisssich schliesslich zielgerichtet <strong>und</strong> bedarfsgerechtumsetzen lässt.Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 301


chronikChronik Oktober/November 2013AHVVolksinitiative«Millionenerbschaften besteuernfür unsere AHV»Der B<strong>und</strong>esrat empfiehlt die Volksinitiative«Millionenerbschaften besteuernfür unsere AHV» zur Ablehnung.Nach dem Willen der Initiantensollen zwei Drittel des Steuerertragsauf Erbschaften <strong>von</strong> mehr als zweiMillionen Franken an die AHV, einDrittel an die Kantone gehen.Reform Altersvorsorge 2020siehe Beitrag «Sozialversicherungen:Neuerungen ab 2014 <strong>und</strong> laufendeReformen»ArmutIn der Schweiz waren 2011 knapp130 000 Personen <strong>von</strong> Erwerbsarmutbetroffen <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 240 000 Erwerbstätigearmutsgefährdet. Fast 90 000Erwerbstätige wiesen in mindestensdrei <strong>von</strong> neun Lebensbereichen einenfinanziell bedingten Mangel auf. Nachallen verwendeten Konzepten sindAlleinerziehende, Erwerbstätige ohnenachobligatorische Ausbildung<strong>und</strong> nicht ganzjährig Erwerbstätigebesonders betroffen (www.bfs ➞ Themen➞ 20 – Wirtschaftliche <strong>und</strong> sozialeSituation der Bevölkerung ➞Lebensstandard, soziale Situation <strong>und</strong>Armut ➞ Armut trotz Erwerbstätigkeit.Ergebnisse 2007 bis 2011).Berufliche VorsorgeBVG: Mindestzinssatz 2014Der B<strong>und</strong>esrat hat auf Empfehlungder BVG-Kommission, in welche Sozialpartner,Experten <strong>und</strong> Interessenvertretereinsitzen, beschlossen, denMindestzinssatz in der BeruflichenVorsorge bei 1,75 Prozent festzulegen.Derzeit wird das Kapital zu 1,5 Prozentverzinst. Entscheidend für dieHöhe des Mindestzinssatzes sind dieRendite der B<strong>und</strong>esobligationen sowiedie Entwicklung <strong>von</strong> Aktien, Anleihen<strong>und</strong> Liegenschaften. Die Anhebungdes Satzes erfolgt aufgr<strong>und</strong>der guten Entwicklung der Aktien<strong>und</strong> Immobilien in diesem <strong>und</strong> imletzten Jahr.Hinterlassenen- <strong>und</strong>Invalidenrenten in derobligatorischen beruflichenVorsorgeDie gesetzlich vorgeschriebene regelmässigeÜberprüfung der Preisentwicklungzwischen September2010 <strong>und</strong> 2013 hat ergeben, dass dieHinterlassenen- <strong>und</strong> Invalidenrentender obligatorischen beruflichen Vorsorgeauf den 1. Januar 2014 nicht derTeuerung angepasst werden müssen.BeschäftigungALVDer B<strong>und</strong>esrat setzt die Gesetzesänderungfür die Deplafonierung desSolidaritätsprozents der Arbeitslosenversicherung(ALV) per 1. Januar2014 in Kraft. Um die ALV rascher zuentschulden, wird künftig auch fürLohnanteile <strong>von</strong> Jahreslöhnen über315 000 Franken ein Beitrag im Umfang<strong>von</strong> 1 Prozent erhoben.FachkräfteinitiativeDer B<strong>und</strong>esrat hat am 6. November2013 im Rahmen seiner Klausur zumFreizügigkeitsabkommen ein Massnahmenpaketzur Fachkräfteinitiativeverabschiedet. Dieses hat zum Ziel,den Fachkräftemangel zu lindern, indemdas inländische Potenzial anFachkräften verstärkt ausgeschöpftwird. Der B<strong>und</strong> koordiniert seine Anstrengungenmit jenen der Kantone<strong>und</strong> der Sozialpartner <strong>und</strong> wirkt alsKatalysator. Als Arbeitgeber geht derB<strong>und</strong> mit gutem Beispiel voran <strong>und</strong>ergreift in seinem Bereich weitereMassnahmen. So will der B<strong>und</strong> dieErwerbstätigkeit <strong>von</strong> älteren Arbeitnehmenden<strong>und</strong> die Vereinbarkeit<strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie fördern sowiedie Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung unterstützen.LohngleichheitDie B<strong>und</strong>esverwaltung hat in denletzten drei Jahren die Löhne ihrerr<strong>und</strong> 36 000 Mitarbeitenden auf dieEinhaltung der Lohngleichheit zwischenFrau <strong>und</strong> Mann überprüft. DasResultat liegt nun vor <strong>und</strong> stellt derB<strong>und</strong>esverwaltung ein gutes Zeugnisaus. Die Löhne entsprechen demGr<strong>und</strong>satz der Lohngleichheit.SchweizerischeArbeitskräfteerhebung 2012:UnterbeschäftigungLaut einer im Oktober veröffentlichtenUntersuchung des BFS zu denergänzenden Indikatoren zur Erwerbslosigkeitbeträgt die Unterbeschäftigungsquotegemäss ILO-Definitionin der Schweiz gut 6 Prozent.464 000 der Erwerbstätigen in derSchweiz gaben an, mehr als ihr derzeitigesPensum arbeiten zu wollen<strong>und</strong> galten demzufolge als unterbeschäftigt.Es waren v. a. Teilzeitbeschäftigtemit geringen Einkommen,die ein höheres Arbeitspensum anstrebten.Basierend auf der hohenTeilzeitbeschäftigungsquote der Frauenist auch der hohe Frauenanteil <strong>von</strong>knapp drei Viertel bei den Unterbeschäftigtenzu verstehen. Gut dieHälfte der unterbeschäftigten Erwerbstätigenerreichte allerdings innerhalb<strong>von</strong> zwölf Monaten die gewünschteSt<strong>und</strong>enzahl oder verlangtekein höheres Arbeitspensum mehr,während sich acht Prozent der Befragtennicht mehr im Arbeitsmarkt befanden(www.bfs.ch ➞ Themen ➞ 03– Arbeit <strong>und</strong> Erwerb ➞ Übersicht ➞Schweizerische Arbeitskräfteerhebung2012. Ergänzende Indikatorenzur Erwerbslosigkeit: Unterbeschäftigung<strong>und</strong> potenzielle zusätzlicheArbeitskräfte).302 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Chronik Oktober/November 2013B<strong>und</strong>eshaushaltZweite Hochrechnung 2013Für 2013 rechnet der B<strong>und</strong> mit einemÜberschuss <strong>von</strong> 0,3 MilliardenFranken. Im Vergleich zur Hochrechnungim Juni bedeutet dies eine Verschlechterungum 0,3 Milliarden Franken,bedingt durch die nach untenkorrigierte Schätzung der Einnahmen.Das Budget ging <strong>von</strong> einemDefizit <strong>von</strong> 0,4 Milliarden Frankenaus. Gr<strong>und</strong>lage der Hochrechnungsind die bis Ende September verbuchtenEinnahmen <strong>und</strong> Ausgaben. Diezusätzlichen Mindereinnahmen resultierenaus der ungünstigen Entwicklungbei der direkten B<strong>und</strong>essteuer(0,6 Mrd.). Gegenüber der Juni-Schätzungweisen neben der B<strong>und</strong>essteuernur noch die Tabaksteuer <strong>und</strong> dieSpielbankenabgabe leichte Mindereinnahmenauf. Grössere Kreditrestewerden u. a. bei den Leistungen desB<strong>und</strong>es an die Sozialversicherungen(<strong>IV</strong>, AHV <strong>und</strong> Prämienverbilligung)erwartet.ErwerbsersatzordnungDer B<strong>und</strong>esrat hat Stellung genommenzum Bericht der Geschäftsprüfungskommissiondes Ständerats(GPK-S) vom 28. Juni 2013. Im Berichtersucht die Kommission den B<strong>und</strong>esrat,zu den Feststellungen <strong>und</strong> Erwartungenbei der Abrechnung <strong>von</strong> freiwilligenMilitärdienstleistungen Stellungzu nehmen. Der B<strong>und</strong>esrat hatreagiert <strong>und</strong> bereits verschiedeneMassnahmen eingeleitet. Weitere Anpassungenwerden folgen. Unter anderemsoll die Förderung des Spitzensportsin der Armee in wesentlichenPunkten besser geregelt werden.1 Vgl. Martin, Lucie <strong>und</strong> Barbara <strong>von</strong> Kessel-Regazzoni, «B<strong>und</strong>esrat verabschiedet Berichtzum Vaterschafts- <strong>und</strong> Elternurlaub» in dervorligenden CHSS.FamilieFamilienzulagenregister: BilanzDie Bilanz nach zwei Jahren fälltsehr positiv aus. Mit dem seit dem1. Januar 2011 betriebenen Registerwird verhindert, dass für das gleicheKind mehrfach Familienzulagen bezogenwerden. In den ersten zwei Betriebsjahrenkonnten gegen 45 700Fälle <strong>von</strong> mehrfach ausbezahlten Familienzulagenidentifiziert werden.Dies entspricht einer Summe <strong>von</strong> 20Mio. Franken – gemessen am jährlichenGesamtvolumen <strong>von</strong> 5,1 Mia. eine Fehlerquote<strong>von</strong> lediglich 0,2 Prozent. Dieentsprechenden Beträge werden zurückgefordert.Zudem konnte die ungerechtfertigteAuszahlung <strong>von</strong> 24 200Familienzulagen präventiv verhindertwerden. Man kann da<strong>von</strong> ausgehen,dass die Anzahl <strong>von</strong> Fehlauszahlungendank des Registers noch weiter sinkenwird.Vaterschafts-/ElternurlaubIn Beantwortung eines Postulats <strong>von</strong>Ständerätin Anita Fetz (SP), das vomB<strong>und</strong>esrat die Prüfung einer privat finanziertenElternzeitversicherung verlangt,hat der B<strong>und</strong>esrat Ende Oktobereinen Bericht verabschiedet, der achtverschiedene Modelle eines Elternurlaubsvorstellt, diese miteinander vergleicht<strong>und</strong> deren Vor- <strong>und</strong> Nachteileaufzeigt (www.bsv.admin.ch ➞ Themen➞ Familien/Familienzulagen ➞ Aktuell➞ Bericht über Vaterschaftsurlaub<strong>und</strong> Elternurlaub; 30.10.2013). 1Volksinitiative «Familien stärken!Steuerfreie Kinder- <strong>und</strong>Ausbildungszulagen»Der B<strong>und</strong>esrat hat die Botschaft zurVolksinitiative «Familien stärken!Steuerfreie Kinder- <strong>und</strong> Ausbildungszulagen»verabschiedet <strong>und</strong> empfiehlt,die Initiative abzulehnen <strong>und</strong> ihr keinenGegenvorschlag gegenüberzustellen.Die Familien sollen weiterhinvorwiegend mit Instrumenten ausserhalbdes Steuerrechts gefördert werden.Im Steuerrecht wird den Kinderkostenbereits heute angemessen Rechnunggetragen, was zur Folge hat, dassr<strong>und</strong> die Hälfte der Haushalte mitKindern keine direkte B<strong>und</strong>essteuerbezahlt. Eine steuerliche Freistellungder Kinder- <strong>und</strong> Ausbildungszulagenwäre nicht zielgerichtet <strong>und</strong> würde zuMindereinnahmen <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 1 MilliardeFranken für B<strong>und</strong>, Kantone <strong>und</strong>Gemeinden führen.Volksinitiative «Für Ehe <strong>und</strong> Familie– gegen die Heiratsstrafe»Der B<strong>und</strong>esrat empfiehlt die Volksinitiativegegen die «Heiratsstrafe» zurAnnahme. Ihre steuerpolitischen Forderungendecken sich mit der vomB<strong>und</strong>esrat verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung<strong>von</strong> Ehe- <strong>und</strong> Konkubinatspaarenzu beseitigen. Im Bereichder Sozialversicherungen hingegensind Ehepaare in der Gesamtsichtnicht schlechter gestellt als unverheiratetePaare, weshalb aus Sicht desB<strong>und</strong>esrates kein Anlass gegeben ist,die bestehende Plafonierung der Ehepaarrentenaufzuheben.Ges<strong>und</strong>heitKrebsregisterDer Vorentwurf für eine b<strong>und</strong>esgesetzlicheGr<strong>und</strong>lage zur flächendeckenden<strong>und</strong> einheitlichen Erfassungder Daten zu Krebserkrankungen istin der Vernehmlassung auf breite Zustimmunggestossen. Der B<strong>und</strong>esrathat deshalb das Eidgenössische Departementdes Innern (EDI) beauftragt,bis Ende 2014 einen Gesetzesentwurfzu erarbeiten. Das B<strong>und</strong>esgesetzüber die Registrierung <strong>von</strong>Krebserkrankungen ist Teil der GesamtschauGes<strong>und</strong>heit2020 des B<strong>und</strong>esrates.Volksinitiative «Abtreibung istPrivatsache»Die Abtreibungsfinanzierungsinitiative,gemäss welcher Frauen für dieKosten eines Schwangerschaftsabbruchskünftig selbst aufkommenmüssten, gelangt am 9. Februar 2014zur Abstimmung.Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 303


Chronik Oktober/November 2013Volksinitiative «Für eine öffentlicheKrankenkasse»Der B<strong>und</strong>esrat hat entschieden, dieVolksinitiative «Für eine öffentlicheKrankenkasse» ohne Gegenvorschlagzur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitighat er unter Berücksichtigungder Vernehmlassungsergebnisse einenEntwurf für eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes(KVG)verabschiedet, die der Risikoselektionbesser entgegenwirken soll <strong>und</strong> dieweiteren mehrheitsfähigen VerbesserungsvorschlägenRechnung trägt.Volksinitiative «Ja zurHausarztmedizin»Am 19. September haben beideRäte den B<strong>und</strong>esbeschluss zur Hausarztinitiativeangenommen. Darinwird dem Volksbegehren «Ja zurHausarztmedizin» ein direkter Gegenentwurfgegenübergestellt, der dieForderungen der Initiative in wesentlichenPunkten aufnimmt. Obschoner die Hausarztmedizin als zentralenBestandteil einer allen zugänglichenmedizinische Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>von</strong>hoher Qualität erwähnt, sieht der Gegenvorschlagda<strong>von</strong> ab, die Hausärzteinnerhalb der Ärzteschaft explizitzu privilegieren. Wichtige Anliegender Hausärzte waren bereits 2012 inden «Masterplan Hausarztmedizin<strong>und</strong> medizinische Gr<strong>und</strong>versorgung»aufgenommen worden. Nach Annahmedes B<strong>und</strong>esbeschlusses haben dieVerantwortlichen die Initiative am2. Oktober zurückgezogen. Der Gegenentwurfgelangt 2014 zur Abstimmung.2Umfassende Studie zur Qualität<strong>und</strong> Arbeitszufriedenheit in Alters<strong>und</strong>PflegeheimenEnde Oktober publizierte das Institutfür Pflegewissenschaft der UniversitätBasel die Resultate seinerStudie «Swiss Nursing Homes HumanResources Project» (SHURP). In einerlandesweiten Erhebung wurdenzwischen 2011 <strong>und</strong> 2013 mittels einerBefragung <strong>von</strong> über 5 000 Pflegendenin 163 durch das Zufallsprinzip bestimmtenöffentlichen <strong>und</strong> privatenAlters- <strong>und</strong> Pflegeheimen die Betreuungsqualität<strong>und</strong> die Arbeitszufriedenheiterfasst. Zu beiden Bereichenfiel das Fazit der Befragten gr<strong>und</strong>sätzlichpositiv aus. Allerdings führt Zeitmangelhäufig zu Abstrichen bei derErbringung <strong>von</strong> pflegerischen Leistungen,aber auch <strong>von</strong> aktivierendenoder emotionalen Zuwendungen. Alsbesondere Herausforderungen für diezukünftige Langzeit- <strong>und</strong> Altenpflegenennt die Studie die bedürfnisgerechteBetreuung Demenzkranker sowiedie Personalrekrutierung(www.nursing.unibas.ch/shurp ➞Schlussbericht).InternationalFrauenmenschenrechteUm Texte <strong>und</strong> Inhalte <strong>von</strong> internationalenÜbereinkommen, UNO-Resolutionen <strong>und</strong> weiteren Dokumentenim Bereich Frauenmenschenrechteleichter zugänglich zu machen,hat das Eidgenössische Departementfür auswärtige Angelegenheiten(EDA) mit dem schweizerischenKompetenzzentrum für Menschenrechte(SKMR) eine neue App fürSmartphones <strong>und</strong> Tablets entwickelt.Über die Suchfunktion der App lassensich Texte <strong>von</strong> internationalen Konventionen,UNO-Resolutionen, Erklärungen<strong>und</strong> weitere Dokumentezu Aspekten der Frauenmenschenrechte<strong>und</strong> Genderfragen rasch ermitteln,vom Thema Frühverheiratungenüber sexuelle Gewalt bis zur wirtschaftlichenStärkung <strong>von</strong> Frauen.Aufgeführt sind in der Datenbanknicht nur Dokumente, die in den letztenJahrzehnten im Rahmen der UNOverhandelt <strong>und</strong> verabschiedet wordensind, sondern auch regionale Instrumente.Internetportal zurPersonenfreizügigkeitDie Suche nach Informationen zumThema Personenfreizügigkeit auf denWebseiten der B<strong>und</strong>esverwaltung solleinfacher werden. Zu diesem Zweckwurde im September ein Internetportalaufgeschaltet. Es enthält eine Zusammenstellung<strong>von</strong> Links, die Zugangzu den Internetseiten der betreffendeneidgenössischen Departemente,Ämter, Direktionen <strong>und</strong>Staatssekretariate gewähren (www.personenfreizuegigkeit.admin.ch).MenschenhandelDer B<strong>und</strong> verstärkt sein Engagementgegen Menschenhandel. Erkann künftig selber präventive Massnahmenergreifen <strong>und</strong> Massnahmen<strong>von</strong> Organisationen der Zivilgesellschaftunterstützen. Der B<strong>und</strong>esrathat dazu eine Verordnung verabschiedet,welche die Einzelheiten festlegt.Die Schaffung dieser Verordnung isteine der Massnahmen des ersten NationalenAktionsplans gegen Menschenhandel(NAP), den B<strong>und</strong>, Kantone<strong>und</strong> Nichtregierungsorganisationenim Herbst 2012 verabschiedethaben.Volksinitiative «GegenMasseneinwanderung»Am 9. Februar 2014 wird derSchweizer Souverän über die Volksinitiative«Gegen Masseneinwanderung»befinden. Ziel der Initianten istes, das geltende Personenfreizügigkeitsabkommenmit der EuropäischenUnion zu kündigen <strong>und</strong> dieEinwanderung künftig mit Ausländerkontingenten<strong>und</strong> Höchstzahlen zusteuern, die sich am «gesamtwirtschaftlichenInteresse» des Landesorientieren.Volksinitiative «Stopp derÜberbevölkerung – zur Sicherungder natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen»Der B<strong>und</strong>esrat hat am 23. Oktoberdie Botschaft zur EidgenössischenVolksinitiative «Stopp der Überbevölkerung– zur Sicherung der natürlichenLebensgr<strong>und</strong>lagen» verabschiedet.Er beantragt dem Parlament,die Initiative Volk <strong>und</strong> Ständen ohne2 Vgl. Menzi, Brigitte <strong>und</strong> Nuria del Rey; «Hausarztmedizin:Ein Ziel, viele Wege – Volksinitiative,Gegenentwurf, Masterplan», in CHSS3/2013, S. 131ff.304 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Chronik Oktober/November 2013Gegenentwurf zu unterbreiten, mitder Empfehlung, sie abzulehnen. DieBotschaft, die der B<strong>und</strong>esrat vorlegt,macht noch einmal deutlich, dass Ziele<strong>und</strong> Inhalt der Initiative weder mitder heutigen Migrationspolitik derSchweiz noch mit der schweizerischenPraxis im Bereich der internationalenEntwicklungszusammenarbeit vereinbarsind. Zudem wären auch negativeAuswirkungen auf das Wirtschaftswachstum<strong>und</strong> die Wettbewerbsfähigkeitder Schweiz zuerwarten.Kinder <strong>und</strong> Jugend2. Nationale Konferenz Jugend <strong>und</strong>GewaltMitte November trafen sich in Genfmehr als 400 politische Entscheidungsträgersowie Präventionsfachleuteder Kantone <strong>und</strong> Gemeinden zuder vom BSV sowie dem Kanton <strong>und</strong>der Stadt Genf organisierten 2. NationalenKonferenz Jugend <strong>und</strong> Gewalt.Der Fokus der Konferenz lag auf denKriterien für eine wirksame Gewaltpräventionin Familie, Schule <strong>und</strong> Sozialraum.Neben einer Einführung inden Forschungsstand erhielten dieTeilnehmenden einen umfassendenEinblick in die lokale <strong>und</strong> internationalePraxis <strong>und</strong> nutzten die Möglichkeit,sich in verschiedenen Workshopszu den aktuellen Herausforderungenin der Prävention <strong>von</strong> Jugendgewaltauszutauschen <strong>und</strong> <strong>von</strong>einander zulernen (www.jugend<strong>und</strong>gewalt.ch).SozialpolitikVolksinitiative «Für einbedingungslosesGr<strong>und</strong>einkommen»Am 4. Oktober ist die Volksinitiativefür ein bedingungsloses Gr<strong>und</strong>einkommeneingereicht worden. Sieverlangt, dass jede erwachsene Personin der Schweiz unabhängig <strong>von</strong> ihremErwerbsstatus vom Staat ein monatlichesGr<strong>und</strong>einkommen erhält, dasein «menschenwürdiges Dasein <strong>und</strong>die Teilnahme am öffentlichen Lebenermöglicht». Bei einem Ansatz <strong>von</strong>2 500 Franken pro Kopf würden demB<strong>und</strong> dadurch Kosten <strong>von</strong> jährlichr<strong>und</strong> einem Drittel des BIP, r<strong>und</strong> 200Mrd. Franken, anfallen. Diese wärengemäss Initianten über die entsprechendeEntlastung des B<strong>und</strong>esbudgetsbei der AHV um r<strong>und</strong> 70 Mrd.Franken sowie eine Konsumsteueroder ähnliche Abgaben aufzubringen.VerdingkinderAnlässlich des zweiten r<strong>und</strong>enTischs für die Opfer fürsorgerischerZwangsmassnahmen Ende Oktoberwurde beschlossen, Strukturen zuschaffen, welche im Rahmen der bestehendenGesetzesordnung die Bearbeitung<strong>von</strong> Gesuchen für Soforthilfebereits in der ersten Hälfte 2014erlauben. Zur gr<strong>und</strong>sätzlichen Klärungder Entschädigungsfrage sollenmit den beiden Varianten eines Härte-bzw. Solidaritätsfonds überdieszwei verschiedene Ansätze geprüftwerden, die beide die Schaffung neuergesetzlicher Gr<strong>und</strong>lagen bedingenwürden. Über den Härtefonds würdenv. a. jene ehemaligen Verdingkinderunterstützt, die noch heute unterschwerwiegenden ges<strong>und</strong>heitlichen,wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Beeinträchtigungenleiden. Mittel aus demSolidaritätsfonds hingegen, kämenallen Betroffenen zugute, für die ausheutiger Sicht zu Unrecht fürsorgerischeZwangsmassnahmen angeordnetworden waren.WohnenDer B<strong>und</strong>esrat hat eine Änderungder Verordnung über die Förderung<strong>von</strong> preisgünstigem Wohnraum gutgeheissen.Damit wird den gemeinnützigenBauträgern ermöglicht, zinsgünstigeDarlehen nicht nur für Bauinvestitionen,sondern auch für denErwerb <strong>von</strong> Bauland zu beanspruchen.Die Stärkung des gemeinnützigenWohnungsbaus ist Teil des wohnungspolitischenMassnahmenpakets,das der B<strong>und</strong>esrat im Mai diesesJahres verabschiedet hat. Es zielt daraufab, das Angebot an preisgünstigemWohnraum auszuweiten, ohneden Wohnungsmarkt <strong>und</strong> damit dieNeubautätigkeit negativ zu beeinflussen.ZentrumslastenGemäss der Gr<strong>und</strong>lagenstudie«Zentrums- <strong>und</strong> Sonderlasten in Agglomerationen»des B<strong>und</strong>esamts fürRaumentwicklung ARE haben dieurbanen Zentren der Schweiz imSchnitt deutlich höhere finanzielleLasten zu tragen als die übrigen Gemeindenihres Kantons. Ins Gewichtfallen in den Zentren vor allem dieAufwendungen für soziale Sicherheit,öffentliche Ordnung, Sicherheit <strong>und</strong>Verteidigung sowie Kultur, Sport,Freizeit <strong>und</strong> Kirche. Häufig gleichendie Zentren diese Lasten mit höherenSteuern aus. Bei Gemeinden, die andie Zentren angrenzen, ist das Bildweniger klar (www.are.admin.ch ➞Dokumentation ➞ Publikationen ➞Städte <strong>und</strong> Agglomerationen;31.10.2013).SuvaAusweitung der SicherheitschartaDie Sicherheitcharta, welche dieBaubranche mit Unterstützung derSuva vor zwei Jahren erarbeitet hat,soll nach Bestreben <strong>von</strong> Betrieben<strong>und</strong> Verbänden, die nicht der BrancheBauhaupt- <strong>und</strong> Ausbaugewerbe zugeordnetsind, erweitert werden. DieCharta definiert für die Beteiligtenaller Hierarchiestufen die wichtigstenRegeln, die eingehalten werden müssen,um Berufsunfälle zu vermeiden.Die Kernbotschaft lautet «Stopp beiGefahr / Gefahr beheben / weiterarbeiten».SchmerzwahrnehmungDie Universität Lugano hat im Auftragder Suva die kulturellen Unterschiedein der Wahrnehmung <strong>von</strong>psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatzuntersucht <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>-Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 305


Chronik Oktober/November 2013lagen zur Optimierung der Präventionsinstrumentefür die psychosozialeBelastung am Arbeitsplatz geliefert(www.suva.ch ➞ Medien ➞ Medienmitteilungen➞ Studie: KulturelleUnterschiede in der Wahrnehmung<strong>von</strong> psychosozialen Belastungen amArbeitsplatz; 31.10.2013).VerschiedenesBevölkerungsentwicklung 2012Ende 2012 belief sich die ständigeWohnbevölkerung der Schweiz auf8 039 060 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner,was einem Anstieg um 84 400Personen (+1,1%) im Vergleich zu2011 entspricht. Seit 1999 haben dieWanderungen den grössten Einflussauf das Wachstum der ständigenWohnbevölkerung. Das Bevölkerungswachstumaufgr<strong>und</strong> des Wanderungssaldosbetrug 45 200 Personen(149 100 Einwanderungen abzüglich103 900 Auswanderungen). Der Geburtenüberschussbelief sich auf18 000 Personen (82 200 Geburtenabzüglich 64 200 Todesfälle). Sowohlder Wanderungssaldo als auch derGeburtenüberschuss sind gegenüber2011 zurückgegangen. Ersterer sankaufgr<strong>und</strong> einer Zunahme der Auswanderungengegenüber 2011 um 14Prozent. Der Rückgang des Gebur-tenüberschusses um 3,9 Prozent istmit einem Anstieg der Todesfälle infolgeder Kältewellen <strong>und</strong> der Grippeepidemiezu erklären (www.bfs.admin.ch ➞ Themen ➞ 01 – Bevölkerung➞ Aktuell ➞ Bevölkerungsentwicklungin der Schweiz 2012;31.10.2013).306 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


sozialpolitikSozialpolitikNeuerungen <strong>und</strong> Reformen in den SozialversicherungenSozialversicherungen: Neuerungen ab 2014<strong>und</strong> laufende ReformenBrigitte DumasB<strong>und</strong>esamt für Sozialversicherungengegen die Abzockerei, die am 3. März2013 <strong>von</strong> Volk <strong>und</strong> Ständen angenommenwurde, umzusetzen haben.Die Generalversammlung börsenkotierterAktiengesellschaften mussjährlich über die Vergütungen an dieMitglieder des Verwaltungsrats, desBeirats <strong>und</strong> der Geschäftsleitung abstimmen.Diese Abstimmungen habenbindende Wirkungen; blosseKonsultativabstimmungen sind unzulässig.Verboten sind Abgangsentschädigungen,Provisionen für konzerninterneUmstrukturierungen <strong>und</strong> Vergütungen,die im Voraus entrichtetwerden.Die Vorsorgeeinrichtungen müssenüber die in der Verordnung geregeltenAspekte abstimmen <strong>und</strong> ihre Stimmrechteim Interesse der Versichertenausüben, wie es die Verfassungsbestimmungvorgibt. Auf die Stimmabgabedarf nicht zum Voraus verzichtetwerden, Stimmenthaltung bei einzelnenTraktanden ist jedoch zulässig.Die Vorsorgeeinrichtungen müssenihr Stimmverhalten offenlegen, detaillierteInformationen sind aber nurdann vorgeschrieben, wenn sie denAnträgen des Verwaltungsrats nichtgefolgt sind oder sich der Stimme enthaltenhaben.Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten die Bestimmungender Verordnung ab dem 1. Januar2014. In mehreren Bereichenwird den Aktiengesellschaften <strong>und</strong>den Vorsorgeeinrichtungen eineÜbergangsfrist gewährt. Damit erhaltensie die notwendige Zeit, um ihreAbläufe, Statuten, Reglemente <strong>und</strong>Verträge an die Vorgaben der Verordnunganzupassen.Detaillierte Informationen dazuunter: http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2013/2013-11-20.htmlAltersvorsorgeDatenabgleich zwischen AHV <strong>und</strong>ALV wird beschleunigtUm den ungerechtfertigten Bezug<strong>von</strong> Arbeitslosengeld infolge einernicht gemeldeten Wiederaufnahmeeiner Erwerbstätigkeit besser zu verhindern,wird der Abgleich <strong>von</strong> Einkommensdatender AHV mit Datenüber Taggeldleistungen der ALVbeschleunigt. Der B<strong>und</strong>esrat hat eineentsprechende Änderung der AHV-Verordnung verabschiedet, die auf1.1.2014 in Kraft tritt. Der Datenabgleichan sich ist nicht neu, wurde erdoch bereits mit der Einführung desB<strong>und</strong>esgesetzes über die Schwarzarbeit2008 gesetzlich verankert.Berufliche VorsorgeVerordnung zur Umsetzung derAbzocker-InitiativeDer B<strong>und</strong>esrat hat die Verordnunggegen übermässige Vergütungen beibörsenkotierten Gesellschaften(VegüV) in Kraft gesetzt. Diese Verordnungschreibt unter anderem denVorsorgeeinrichtungen vor, wie siedie Bestimmungen der VolksinitiativeMindestzinssatzDer B<strong>und</strong>esrat hat sich der Empfehlungder Eidgenössischen Kommissionfür die berufliche Vorsorgeangeschlossen <strong>und</strong> den Mindestzinssatzin der beruflichen Vorsorge <strong>von</strong>1,5 auf 1,75 Prozent angehoben. Dieleichte Erhöhung des Mindestzinssatzesum 0,25 Prozentpunkte wurdeunterBerücksichtigung der nach wie vorschwierigen Situation an den Finanzmärktensowie der positiven Entwicklungder Aktien- <strong>und</strong> Immobilienmärktebeschlossen. Die letztlich nurmoderate Erhöhung ist der Tatsachegeschuldet, dass die Kassen nicht dieganze Rendite für die Verzinsung derAltersguthaben verwenden können.Sie haben die rechtliche Pflicht, Wertschwankungsreservenzu bilden, dienotwendigen Rückstellungen vorzunehmen<strong>und</strong> die gesetzlichen Rentenanforderungenzu erfüllen.Keine Anpassung derHinterlassenen- <strong>und</strong>Invalidenrenten in der beruflichenVorsorgeDie Hinterlassenen- <strong>und</strong> Invalidenrentender obligatorischen beruflichenVorsorge werden nicht der Teuerungangepasst. Gemäss geltendemRecht müssen sie bis zum Erreichendes ordentlichen Rentenalters periodischan die Erhöhung des Konsu-Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 307


SozialpolitikNeuerungen <strong>und</strong> Reformen in den Sozialversicherungenmentenindexes angepasst werden.Der Teuerungsausgleich wird erstmalsnach dreijähriger Laufzeit einer Rentegewährt. Die darauffolgenden Anpassungensind mit dem Teuerungsausgleichbei der AHV gekoppelt,finden in der Regel also alle zweiJahre statt. Nicht angepasst werdendie Renten, da der Landesindex derKonsumentenpreise im September2013 denselben Stand wie im September2010 hatte.Anforderungen anVermögensverwalter in derberuflichen VorsorgeDer B<strong>und</strong>esrat hat die Bestimmungenpräzisiert, die für Personen <strong>und</strong>Institutionen gelten, die mit der Anlage<strong>und</strong> Verwaltung <strong>von</strong> Vermögenaus der beruflichen Vorsorge betrautsind. Die Leistungen der beruflichenVorsorge sind ein zentraler Pfeiler derAltersvorsorge. Um die Stabilität diesesPfeilers zu gewährleisten, müssenVermögensverwalter in der beruflichenVorsorge hohen Anforderungenin Bezug auf Qualifikation <strong>und</strong> Professionalitätgenügen <strong>und</strong> einer Aufsichtunterstellt sein oder über eineZulassung verfügen.Neue Fachempfehlungen zurRechnungslegung <strong>von</strong>VorsorgeeinrichtungenDer B<strong>und</strong>esrat hat beschlossen, dieVerordnung BVV 2 anzupassen, umder <strong>neuen</strong> Fassung der Fachempfehlungenzur Rechnungslegung <strong>von</strong>Vorsorgeeinrichtungen Rechnung zutragen. Demnach sind die Vorsorgeeinrichtungenverpflichtet, die Jahresrechnungnach den Fachempfehlungenzur Rechnungslegung SwissGAAP FER 26 aufzustellen <strong>und</strong> zugliedern.ArbeitslosenversicherungDeplafonierung desSolidaritätsprozentsAb 2014 wird auch für Lohnanteile<strong>von</strong> Jahreslöhnen über 315 000 Frankenein Solidaritätsprozent erhoben.Vormals wurden nur nicht versicherteLohnanteile zwischen 126 000 <strong>und</strong>315 000 Franken damit belastet. DieDeplafonierung des Solidaritätsprozentshat zum Ziel, die ALV rascherzu entschulden. Es entfällt, sobald dieALV ihre Schulden abgebaut hat <strong>und</strong>ihr Eigenkapital abzüglich des Betriebskapitalsmindestens 0,5 MilliardenFranken erreicht hat.KrankenversicherungPrämien steigen 2014 moderatDie Standardprämien der obligatorischenKrankenpflegeversicherungsteigen 2014 um durchschnittlich 2,2Prozent an. Monatlich entspricht dieseinem Betrag <strong>von</strong> 8 Franken 42 Rappenpro Person. Je nach Kanton erhöhtsich die Standardprämie zwischen1,0 <strong>und</strong> 3,8 Prozent. In denmeisten Kantonen steigt die Standardprämieum weniger als drei Prozentan.Risikoausgleich einfacherberechnetDer Risikoausgleich zwischen denKrankenversicherern wird ab 2014einfacher berechnet. Neu gibt es nurnoch eine einzige Berechnung im Folgejahr.Mit dieser Methode könnendie Zahlungen in den <strong>und</strong> aus demRisikoausgleich ausgeglichen werden.Hängige GeschäfteAltersvorsorge 2020Im November 2013 hat der B<strong>und</strong>esrateinen Vorentwurf zur Reformder Altersvorsorge verabschiedet. DieReform sorgt dafür, dass das Leistungsniveauder Altersvorsorge erhaltenbleibt, dass die 1. <strong>und</strong> 2. Säulelangfristig finanziert sind <strong>und</strong> dass dieLeistungen <strong>von</strong> AHV <strong>und</strong> beruflicherVorsorge den geänderten Bedürfnissenentsprechen. Sie enthält die folgendenKernelemente:• Harmonisierung des Referenzaltersfür den Rentenbezug in beiden Säulenbei 65 Jahren• Flexible <strong>und</strong> individuelle Gestaltungder Pensionierung• Anpassung des Mindestumwandlungssatzesin der obligatorischenberuflichen Vorsorge <strong>und</strong> Erhaltdes Leistungsniveaus• Verbesserung der Überschussverteilung,Aufsicht <strong>und</strong> Transparenzim Geschäft mit der 2. Säule• Anpassung der Leistungen <strong>und</strong>Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen• Gleichbehandlung <strong>von</strong> Selbstständigerwerbenden<strong>und</strong> Arbeitnehmendenin der AHV• Überbrückung der verbleibendenFinanzierungslücke in der AHV mitder Mehrwertsteuer statt mit Leistungsabbau• Schutz der Liquidität der AHV inschlechten Zeiten• Erhaltung des finanziellen Handlungsspielraumsdes B<strong>und</strong>esDie Vernehmlassung endet am 31.März 2014. Nach Auswertung der Eingabenwill der B<strong>und</strong>esrat die Botschaftdem Parlament bis Ende 2014vorlegen. Die Vernehmlassungsunterlagensind greifbar unter: www.bsv.admin.ch ➞ Altersvorsorge 2020 ➞Dokumentation ➞ Dokumente fürdie VernehmlassungFristverlängerung für dieFinanzierung <strong>von</strong>Vorsorgeeinrichtungen öffentlichrechtlicherKörperschaftenDer B<strong>und</strong>esrat hat beschlossen,dass Kantone <strong>und</strong> Gemeinden dieb<strong>und</strong>esrechtlichen Bestimmungen zurFinanzierung ihrer Vorsorgeeinrichtungenerst bis Ende 2014 umsetzenmüssen. Er verlängert die Frist somitum ein Jahr. Das Parlament hatte 2010Bestimmungen verabschiedet, wonachdas Finanzierungsmodell desdifferenzierten Zieldeckungsgradeseingeführt <strong>und</strong> für teilkapitalisierteVorsorgeeinrichtungen der öffentlichenHand eine Ausfinanzierung <strong>von</strong>80 Prozent innert 40 Jahren vorgeschriebenwurde. Zudem sind die308 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


SozialpolitikNeuerungen <strong>und</strong> Reformen in den SozialversicherungenEinrichtungen rechtlich, organisatorisch<strong>und</strong> finanziell aus der Verwaltungsstrukturherauszulösen <strong>und</strong> zuverselbständigen.Ges<strong>und</strong>heit2020 – eine umfassendeStrategie für dasGes<strong>und</strong>heitswesenDer B<strong>und</strong>esrat hat 2013 die Gesamtschau«Ges<strong>und</strong>heit2020« verabschiedet.Insgesamt 36 Massnahmenwurden zwölf Zielen <strong>und</strong> vier Handlungsfeldernzugeordnet. FolgendeMassnahmen stehen im Zentrum:Ausbildung, Förderung der Hausarztmedizin,Einführung eines Ges<strong>und</strong>heitsberufegesetzes,neue Versorgungsmodelle.Das Ziel der Gesamtschauist es, das bewährte SchweizerGes<strong>und</strong>heitssystem optimal auf dieaktuellen <strong>und</strong> kommenden Herausforderungenauszurichten <strong>und</strong> diefinanzielle Tragbarkeit zu gewährleisten.Als erstes soll die Hausarztmedizinaufgewertet werden. Die Hausärztinnen<strong>und</strong> Hausärzte erhalten schnellkonkrete Verbesserungen, <strong>und</strong> diemedizinische Gr<strong>und</strong>versorgung wirdgestärkt. Dafür sorgt der Masterplan«Hausarztmedizin <strong>und</strong> medizinischeGr<strong>und</strong>versorgung». EntsprechendeMassnahmen laufen oder sind bereitsumgesetzt <strong>und</strong> sollen es erlauben, dieProbleme der Hausärzteschaft <strong>und</strong> inder medizinischen Gr<strong>und</strong>versorgungrasch zu lösen.Brigitte Dumas, Kommunikation, BSVE-Mail: brigitte.dumas@bsv.admin.chSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 309


sozialpolitikSozialpolitikDatenschutz in der Interinstitutionellen ZusammenarbeitDatenaustausch <strong>und</strong> Datenschutz in derInterinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ)Die IIZ erfordert einen Austausch datenschutzrechtlich heikler Informationenüber die Klientinnen <strong>und</strong> Klienten. Während dieser Austauschzwischen <strong>IV</strong> <strong>und</strong> ALV einfach möglich ist, bedarf es für die weiterenKonstellationen einer gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage. Auch eine Einwilligungkann einen Datenaustausch rechtfertigen, vorausgesetzt, sie erfolgtnach ausreichender Information, ausdrücklich <strong>und</strong> freiwillig.Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit(IIZ) hat die Aufgabe, inbesonders komplexen Einzelfällendie Zusammenarbeit der involviertenAkteure – Invalidenversicherung(<strong>IV</strong>), Arbeitslosenversicherung(ALV), Sozialhilfe, Berufsberatung<strong>und</strong> Asyl- oder Ausländerbehörden– im Interesse der betroffenen Personen<strong>und</strong> der Effizienz des Gesamtsystemszu fördern. Um ihre Ziele zuerreichen, benötigen die beteiligtenKurt PärliZürcher Hochschule für Angewandte WissenschaftenInstitutionen möglichst umfassendeInformationen über ihre Klientinnen<strong>und</strong> Klienten.In einem umfassenden Rechtsgutachtenhat der Autor dieses Beitragesdie Voraussetzungen für einen zulässigenDatenaustausch zwischen denIIZ-Akteuren geklärt. 1 ZahlreicheRechtsquellen auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> kantonalerEbene sind zu beachten. Imallgemeinen Datenschutzrecht (B<strong>und</strong>esgesetzüber den Datenschutz,DSG, <strong>und</strong> die 26 kantonalen Datenschutzerlasse)finden sich die beijeder Datenbearbeitung einzuhaltendenGr<strong>und</strong>sätze wie Verhältnismässigkeit,Transparenz, Zweckbindungoder Datensicherheit. Relevant sindjedoch auch sogenannte bereichsspezifischeDatenschutznormen, wie siesich in allen Sozialversicherungsgesetzen,aber auch im Asyl- <strong>und</strong> Ausländerrechtfinden. Der Datenaustauschzwischen den IIZ-Akteurenerfordert, dass die anfragende Stelleprüft, ob sie die in aller Regel datenschutzrechtlichbesonders schützenswertenPersonendaten mitteilen darf.Die angefragte Stelle ihrerseits mussprüfen, auf welche rechtliche Gr<strong>und</strong>lagesich die Anfrage stützt <strong>und</strong> obein Recht oder allenfalls sogar einePflicht zur Bekanntgabe der Datenbesteht.Datenschutz basiert auf demgr<strong>und</strong>rechtlichen Anspruch auf informationelleSelbstbestimmung. Esgeht dabei u.a. um das Anrecht einerPerson zu wissen, wer, wann <strong>und</strong> gestütztauf welche Gr<strong>und</strong>lage welcheDaten über sie bearbeitet. Das verfassungsrechtlicheLegalitätsprinzipverlangt für die staatliche Datenbearbeitungeine entsprechendeGr<strong>und</strong>lage im Gesetz. Dabei vermageine Einwilligung das Erforderniseiner gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage zu ersetzen.Zwingend ist jedoch, dass dieEinwilligung ausdrücklich erfolgt<strong>und</strong> den Geboten der Transparenz<strong>und</strong> Freiwilligkeit entspricht. KeineFreiwilligkeit liegt vor, wenn für denFall einer Nichterteilung oder desWiderrufs einer Einwilligung Sanktionenangedroht werden. Eine rechtlichkorrekt erteilte Einwilligung derbetroffenen Person ist ein Rechtfertigungsgr<strong>und</strong>für den Datenaustausch.1 Lit. Pärli310 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


SozialpolitikDatenschutz in der Interinstitutionellen ZusammenarbeitGestützt auf entsprechende gesetzlicheGr<strong>und</strong>lagen sind <strong>IV</strong>- <strong>und</strong> ALV-Behörden gegenseitig <strong>von</strong> der beruflichenSchweigepflicht entb<strong>und</strong>en.Gegenüber anderen Institutionen(u.a. Sozialhilfe, berufliche Vorsorge,Berufsberatung, Privatversicherung,Migrationsbehörde) entfällt dieSchweigepflicht nur, wenn diese übereine formellgesetzliche Gr<strong>und</strong>lageverfügen <strong>und</strong> den <strong>IV</strong>-Stellen bzw.ALV-Behörden Gegenrecht gewähren.Angesichts der kantonalen Kompetenzfür die Sozialhilfe ist dazu eineentsprechende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lageim kantonalen Sozialhilferecht zuverankern, wie dies in einzelnen Kantonen,so z.B. Bern, Freiburg, Zürich<strong>und</strong> Genf bereits erfolgt ist. Gleichesgilt für die Berufsberatung.Die Analyse der auf die IIZ anwendbarenallgemeinen <strong>und</strong> bereichsspezifischenDatenschutzbestimmungenzeigt, dass ausdrücklicheIIZ-Normen für den Datenaustauschin den kantonalen Sozialhilfe- <strong>und</strong>Berufsbildungserlassen die Regelungslückeschliessen könnten. Damit,aber auch über Präzisierungenim AVIG sowie im Asyl- <strong>und</strong> Ausländerrechtkönnte möglicherweisemehr Rechtssicherheit bewirkt werden.Die gr<strong>und</strong>legenden Unterschiedeim gesetzlichen Auftrag <strong>und</strong> in derOrganisation der beteiligten Institutionenvermögen auch Datenaustauschnormennicht zu beseitigen.Für die Kernanliegen der IIZ – Verbesserungder Zusammenarbeit derinvolvierten Akteure in komplexenEinzelfällen im Interesse der Klientinnen<strong>und</strong> Klienten – vermag eineden rechtlichen Anforderungen genügendeEinwilligung der betroffenenPerson die fehlende Rechtsgr<strong>und</strong>lagezu ersetzen, gesetzgeberischesHandeln ist deshalb nichtzwingend erforderlich.GutachtenPärli, Kurt, Gutachten Datenschutz <strong>und</strong>Datenaustausch in der IIZ (im Auftrag dernationalen IIZ-Gremien), [Bern] 2013:www.iiz.ch ➞ Aktuell ➞ Datenschutz➞ Gutachten bzw. Zusammenfassung(31.10.2013).Prof. Dr. Kurt Pärli, Leiter Zentrum für Sozialrechtan der ZHAW, Winterthur <strong>und</strong> Privatdozentan der Universität St. GallenE-Mail: kurt.paerli@zhaw.chSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 311


sozialpolitikSozialpolitikVerwaltungsregister als Datenbasis der empirischen SozialforschungVerwaltungsregister als Datenbasis derempirischen SozialforschungIn den letzten Jahren wurden Verwaltungsregister vermehrt zu Statistikzweckenherangezogen. Das BSV hat dabei eine Vorreiterrolle gespielt,insbesondere durch die Verwendung <strong>von</strong> Steuerdaten aus mehreren Kantonenzur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation verschiedenerRisikogruppen. Im Folgenden werden die Vor- <strong>und</strong> Nachteile der Nutzung<strong>von</strong> Verwaltungsregistern aufgezeigt <strong>und</strong> einige Denkanstösse für dieZukunftsperspektiven in der Forschung gegeben.Philippe WannerUniversität Genfstiegen. Sie werden seither nahezusystematisch für Forschungszweckegenutzt. Gleichzeitig werden traditionelleErhebungsmethoden wieVolkszählungen, die durch die Auswertung<strong>von</strong> Verwaltungsregisternteilweise ersetzt wurden, aufgegeben.Die zunehmende Nutzung <strong>von</strong> Verwaltungsregisternin der sozialpolitischenForschung <strong>und</strong> Planung ist nichtnur auf die Modernisierung der Datenbearbeitungssysteme(<strong>und</strong> die Abschaffungder Papierregister, die schrittweisedurch Computerdatenbanken ersetztwerden) zurückzuführen. Sie ist aucheine Folge der rasanten Entwicklungder Computertechnologie, mit der umfassende,meist grosse Datenbankenbequem bearbeitet werden können.Dadurch sind auch die Kosten für dieDatenerfassung stark gesunken. DasB<strong>und</strong>esstatistikgesetz empfiehlt imÜbrigen in Artikel 11 implizit die Verwendung<strong>von</strong> Verwaltungsregistern zuStatistikzwecken <strong>und</strong> regelt mit Artikel14a die zwischen den Registern erlaubtenDatenverknüpfungen. 1Der Einfluss der <strong>neuen</strong> Datenträgerauf die Forschung wird im Folgendenanhand <strong>von</strong> mehreren Studien (vgl.Kasten), die im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtesfür Sozialversicherungen(BSV) durchgeführt wurden <strong>und</strong> diemit den Verwaltungsregistern derSozialversicherungen verknüpfte Datenverwendet haben, aufgezeigt.Das erste zu Statistikzwecken herangezogeneumfassende eidgenössischeRegister war das Zivilstandsregister.Es wurde vom EidgenössischenStatistischen Büro (demVorgänger des B<strong>und</strong>esamtes fürStatistik) ab 1876 zur Ermittlung derAnzahl Geburten, Todesfälle, Ehen<strong>und</strong> später auch Scheidungen ausgewertet.Anhand dieser Daten wurdenaggregierte Tabellen zu den Ereignissen<strong>und</strong> ihren Merkmalen (Geburtsort,Alter beim Tod, Todesursacheusw.) erstellt. Knapp h<strong>und</strong>ertJahre später wurden diese Informationen1969 erstmals in Form <strong>von</strong>Einzeleinträgen auf Computerngespeichert.In den letzten 40 Jahren ist die Zahlder Verwaltungsregister stark ange-Die Funktion derVerwaltungsdaten zurErmittlung dersozioökonomischen Situation<strong>von</strong> Rentnerinnen <strong>und</strong>RentnernAufgr<strong>und</strong> des Reformbedarfs der1. Säule interessierte sich das BSV u.a.1 SR 431.01312 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


SozialpolitikVerwaltungsregister als Datenbasis der empirischen SozialforschungStudien auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong> Steuerdaten, die mit den Verwaltungsregisternder Sozialversicherungen verknüpft wurden(E-Berichte: www.bsv.admin.ch ➞ Praxis ➞ Forschung ➞ Forschungsberichte)Wanner, Philippe <strong>und</strong> Sarah Fall, La situation économique des veuves et des veufs.Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 5/12.Wanner Philippe <strong>und</strong> Marco Pecoraro, La situation économique des rentiers AI.Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 3/12.Wanner Philippe, La situation économique des ménages monoparentaux et des personnesvivant seules dans le canton de Berne.Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 1/12.Wanner Philippe <strong>und</strong> Alexis Gabadinho, Die wirtschaftliche Situation <strong>von</strong> Erwerbstätigen <strong>und</strong>Personen im Ruhestand.Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 1/08.Wanner Philippe <strong>und</strong> Marco Pecoraro, La situation économique des Valaisans âgés de 60 à 70ans. Une étude pilote effectuée à l aide de données appariées provenant de diverses sources.Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 3/04.für die finanzielle Situation <strong>von</strong> AHV<strong>und</strong><strong>IV</strong>-Rentnerinnen <strong>und</strong> -Rentnern,aber auch <strong>von</strong> Eineltern- oder Einpersonenhaushalten<strong>und</strong> <strong>von</strong> Erwerbstätigen.Ziel ist es, die 1. Säule,unter Berücksichtigung des begrenztenfinanziellen Rahmens der AHV<strong>und</strong> <strong>IV</strong>, besser auf die Bedürfnisse derBevölkerung auszurichten.Das BSV hat dazu verschiedenespezifische Erhebungen durchführenlassen <strong>und</strong> dabei schwerpunktmässigInformationen aus den Verwaltungsregisternder Sozialversicherungen(individuelle Konten, Rentenregister,Register der Ergänzungsleistungen)mit Daten der Steuerregister aus neunrepräsentativ ausgewählten SchweizerKantonen (Aargau, Basel-Landschaft,Basel-Stadt, Bern, Neuenburg,2 Wanner, Philippe, Harmonisation de donnéesfiscales de neuf cantons (nur in elektronischerForm erhältlich). Beiträge zur Sozialen Sicherheit,Forschungsbericht Nr. 3/13: www.bsv.admin.ch ➞ Praxis ➞ Forschung ➞ ForschungsberichteNidwalden, St. Gallen, Tessin <strong>und</strong>Wallis) verknüpft. Dadurch liessensich für jede steuerpflichtige Persondie Angaben aus den verschiedenenRegistern zusammenführen <strong>und</strong> einebreite Auswahl an Variablen (vgl. TabelleT1) ableiten.Der gewählte Ansatz ermöglichteden Vergleich der personenbezogenenInformationen über mehrereJahre hinweg. Im vorliegenden Fallwurde auf das Jahr 2006 abgestellt,weil dadurch sowohl in Bezug auf dieSteuerregister als auch auf die beitragspflichtigenEinkommen eingewisser zeitlicher Abstand gewährleistetwar (untersucht wurde derZeitraum <strong>von</strong> 1998 bis 2006). Damitkonnte beispielsweise die Einkommensentwicklungvor einem Bruch inder Lebenssituation (Erwerbsunfähigkeit,Verwitwung oder Scheidung)überprüft werden.Die verwendeten Daten wurden<strong>von</strong> den Kantonen in <strong>von</strong>einanderabweichenden Formaten geliefert. Siemussten vereinheitlicht werden. Dabeigalt es, Unterschiede bei der Datenbearbeitungsowie bei den Konzepten<strong>und</strong> Definitionen zu berücksichtigen.Die Arbeit war aufwendig<strong>und</strong> iterativ. Es kam vor, dass sichwährend der Analysen die Definitionneuer Indikatoren aufdrängte <strong>und</strong> dieArbeit weiter hinten wiederaufgenommenwerden musste. Die Harmonisierungsarbeitensind in einem technischenBericht 2 beschrieben.Vorteile <strong>und</strong> GrenzenDer auf den Verwaltungsregisternbasierende Ansatz bringt zahlreiche,nachfolgend beschriebene Vorteile.Er stellt die Forschenden aber auchvor viele Herausforderungen, die indiesem Artikel ebenfalls näher erläutertwerden.Eine Ergänzung zur repräsentativenUmfrageIst ein B<strong>und</strong>esamt oder eine Universitätder Meinung, ein gesellschaftlichesThema erfordere einMonitoring, wird gewöhnlich eineUmfrage durchgeführt oder einebestehende Erhebung herangezogen<strong>und</strong> der Fragebogen entsprechendangepasst. Der Vorteil der Erhebungbesteht darin, dass die Fragestellungzielgerichtet <strong>und</strong> fokussiert angegangenwerden kann. Umfragen sindallerdings teuer <strong>und</strong> erfordernmanchmal komplexe Techniken. Ausserdemsind sie anfällig auf Antwortausfälle<strong>und</strong> Stichprobenverzerrungen.Bei schwach ausgeprägten Phänomenenist die Durchführunggezielter Umfragen überdies mithohen Kosten verb<strong>und</strong>en.In manchen Fällen ist die Nutzung<strong>von</strong> Verwaltungsregistern eine interessanteAlternative, da die für dieBeantwortung der Forschungsfragenbenötigten Informationen bereitsdarin enthalten sind. Zudem ist ihreBeschaffung günstiger, sie müssennicht speziell erfasst werden <strong>und</strong> sindmeistens vollständig. 3 Die Verwaltungsdatenerlauben deshalb genaueSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 313


SozialpolitikVerwaltungsregister als Datenbasis der empirischen SozialforschungIn den verwendeten Registern verfügbare VariablenT1Soziodemografische Gruppe Einkommen VermögenGeschlecht Erwerbseinkommen Wertschriften <strong>und</strong> KapitalanlagenAlterRenteneinkommenaus der 1., 2. <strong>und</strong> 3. SäuleÜbriges Vermögen (bewegliches Vermögen,liquide Mittel usw.)Zivilstand Vermögenserträge (Wertschriften usw.) Unbewegliches VermögenAnzahl <strong>und</strong> Alter der KinderWohnstatus (Eigentum oder Miete)WohngemeindeÜbriges Einkommen(Taggelder, Lotteriegewinne)Unterhaltsbeiträge für Kinder<strong>und</strong>/oder Ex-FrauErgänzungsleistungen (1. Säule)HilflosenentschädigungBeitragspflichtiges Einkommen (gemässZusammenruf der individuellen Konten, ZIK)<strong>und</strong> umfassende Analysen sozialeroder wirtschaftlicher Aspekte. Essind jedoch nicht alle gesellschaftlichenPhänomene administrativ erfasst<strong>und</strong> der Informationsgehalt der Registerist häufig begrenzt, weil die Angabenein spezifisches Informationsbedürfnisder registrierenden Behördeabbilden <strong>und</strong> ihre Zusammenstellungin der Regel nicht forschungsspezifischenÜberlegungen unterliegt.In Anbetracht ihrer unterschiedlichenPerspektiven heben sich die traditionellenInstrumente <strong>und</strong> die Registernicht gegenseitig auf, sondernsie ergänzen sich. Letztere haben dieAnalysemöglichkeiten zwar erweitert,einige gesellschaftliche Probleme müssenaber dennoch weiterhin mit traditionellenAnsätzen untersucht werden.Ein Beispiel für die gegenseitigeErgänzung der Register <strong>und</strong> der traditionellenAnsätze sind die unterschiedlichenInformationen, die diesezum Status der Pensionierten erfassen.So geben die Steuerregister zwar Auskunftüber allfällige auch nach Erreichendes Rentenalters erzielte Erwerbseinkommen<strong>und</strong> messen somitgenau seine wirtschaftlichen Auswirkungen.Die begleitenden ges<strong>und</strong>heitlichen,sozioökonomischen <strong>und</strong> beruflichenFaktoren lassen sich jedoch erstmit einer Ad-hoc-Umfrage erfassen.Um die Informationen aus den Steuerregisternzu ergänzen, hat das BSV,ergänzend zu den Informationen ausden Steuerregistern, zwei Erhebungenzur Stellung der Pensionierten durchführenlassen <strong>und</strong> publiziert. 4Verwaltungsdaten sind nur dannnützlich, wenn klar ist, dass auch ihreAussagekraft begrenzt ist. Die Registerliefern zwar wesentliche Fakten, allerdingsreichen diese nicht immer aus,um ein bestimmtes Verhalten, wie denVorbezug der Altersrente oder dieArbeitsmarktfähigkeit einer Witwe zuerklären.Ausrichtung der Fragestellungenauf die vorhandenen DatenVerwaltungsregister verlangen <strong>von</strong>den Forschern eine andere Untersuchungsplanungals Ad-hoc-Erhebungen,da die Forschenden die Fragestellung<strong>und</strong> die Auswertungsmethodean die Daten anpassen müssen <strong>und</strong>nicht umgekehrt. Wie sich bei derAnalyse der Steuerdaten gezeigt hat,kann dieses Vorgehen aus verschiedenenGründen frustrierend sein.Referenzeinheit der Steuerregistersind die Steuerpflichtigen (Alleinstehendeoder Ehepaare). Deshalb liesssich nicht eruieren, ob mehrereSteuerpflichtige in einem Haushaltlebten. Folglich war es auch nichtmöglich, das Gesamteinkommen <strong>von</strong>Haushalten mit mehreren Steuerpflichtigen(z.B. unverheiratete Paare)zu ermitteln, die ihre Einkommenzum Bestreiten ihrer Ausgaben zusammenlegen.Eine zweite Limitierung für dieForschenden ergab sich aus den in denRegistern enthaltenen Informationslücken.Diese verunmöglichten dieexakte Messung gewisser Fragestellungen.In den für das BSV durchgeführtenStudien wurden die Rentender 1. Säule, die Ergänzungsleistungen<strong>und</strong> die Hilflosenentschädigungen (inden Verwaltungsregistern der Sozialversicherungenverfügbar) sowie dieErwerbseinkommen, die Renten ausder beruflichen Vorsorge <strong>und</strong> die Vermögenserträgeberücksichtigt. Nichtenthalten waren hingegen die steuerfreienkantonalen Sozialtransfers(hauptsächlich die Sozialhilfe). DieseLücke führte dazu, dass die finanziel-3 Quellen- <strong>und</strong> pauschalbesteuerte Personensind nicht in den Steuerregistern verzeichnet.Vor kurzem in die Schweiz eingereiste ausländischePersonen <strong>und</strong> im Ausland erwerbstätigeSchweizerinnen <strong>und</strong> Schweizer sind somitnicht erfasst, wodurch sich das Spektrumverkleinert. Die Register der Sozialversicherungensind hingegen vollständig.4 Trageser, Judith et al., Altersrücktritt im Kontextder demografischen Entwicklung. Beiträge zurSozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 1/12;Wanner Philippe <strong>und</strong> Alexis Gabadinho, Diewirtschaftliche Situation <strong>von</strong> Erwerbstätigen<strong>und</strong> Personen im Ruhestand. Beiträge zur SozialenSicherheit, Forschungsbericht Nr. 1/08Beide: www.bsv.admin.ch ➞ Praxis ➞ Forschung➞ Forschungsberichte314 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


SozialpolitikVerwaltungsregister als Datenbasis der empirischen Sozialforschungle Situation der Haushalte vor denkantonalen Transfers beschrieben <strong>und</strong>damit das Einkommen der ärmstenBevölkerung unterschätzt wurde. 5Aus dem gleichen Gr<strong>und</strong> beeinflussendie verwendeten Registerdatenauch die Auswahl der analysiertenIndikatoren. So liefern Steuerdatenbeispielsweise keine Angaben zu denfinanziellen Bedürfnissen der Personen,sondern nur Informationen zuderen Einkommen. Die Analysemusste sich daher auf die Einkommensdatenstützen <strong>und</strong> sich mit derBerechnung prozentualer Schwellenwerte(z.B. 50% des Medianeinkommens)begnügen, um den Lebensstandardder einzelnen Steuerpflichtigeneinzuschätzen.Schliesslich bleibt darauf hinzuweisen,dass es sich bei einigen Registerdatenwie zum Beispiel den Steuerdatenum sensible Informationen handelt.Wenn die Regeln zum Schutz derpersonenbezogenen Daten nicht verletztwerden sollen, müssen Anonymisierungsverfahrenangewendet <strong>und</strong>der Zugriff eingeschränkt werden.Erwartete Weiterentwicklungin den nächsten Jahren5 Um diesem Problem teilweise zu begegnen,wurden Indikatoren der Einkommensaufteilung(Median, 1. <strong>und</strong> 3. Quartil) verwendet. Dort,wo Mittelwerte berechnet wurden, wurdenjeweils zehn Prozent am oberen <strong>und</strong> unterenEnde der Verteilung ausgeklammert.6 SR 431.02Trotz dieser Einschränkungen wirddie Anzahl der auf Verwaltungsregisternbasierenden Studien höchstwahrscheinlichmarkant zunehmen,dies aus zwei Gründen. Erstens werdenDatenverknüpfungen durch dieEinführung der anonymen AHV-Nummer, die sich schrittweise alsgemeinsame Norm vieler Registerdurchsetzt, erleichtert. Dadurch wirddie Datenqualität verbessert <strong>und</strong> dieAnzahl der verfügbaren Informationenerhöht. Am Beispiel der für dasBSV durchgeführten Studien bedeutetdies, dass es künftig möglich seinwird, aus der Sozialhilfestatistik Informationenzur kantonalen Sozialhilfesowie für PersonenstichprobenAngaben zum beruflichen Status <strong>und</strong>zur Ausbildung (aus der jährlichenStrukturerhebung) zu erhalten. Dadurchkönnte nicht nur die wirtschaftlicheSituation besser erfasstwerden, es wäre auch möglich, dieEinflussfaktoren im Detail zu analysieren.Zweitens eröffnet das Inkrafttretendes B<strong>und</strong>esgesetzes über dieHarmonisierung der Einwohnerregister<strong>und</strong> anderer amtlicher Personenregister6 neue Perspektiven. ImRegister sind alle in der Schweizwohnhaften Personen verzeichnet<strong>und</strong> bezüglich ihrer Wohnformerfasst. Dadurch lassen sich anhandder Registerdaten Haushalte nachbilden.Allmählich werden auch Längsschnittstudienoder chronologischeStudien mit längerer Beobachtungszeitmöglich sein. Dadurch kann einPhänomen oder ein Aspekt nichtmehr nur für einen bestimmten Zeit-punkt beschrieben, sondern auchseine Entwicklung in kollektiver <strong>und</strong>individueller Hinsicht gemessen werden.Zusammenfassend ist festzuhalten,dass die in den letzten Jahren vomBSV in Auftrag gegebenen, auf Steuerregistergestützten Untersuchungenein wichtiger Meilenstein für das Verständnisder sozioökonomischen Situationder Bevölkerung sind. Durchdie Verwendung der Daten <strong>von</strong> über1,5 Millionen Steuerpflichtigen <strong>und</strong>mehrerer Dutzend Variablen wurdezudem der Nutzen der Verwaltungsregisterzur Erklärung sozialer Phänomeneerkannt. Die Untersuchungenöffnen den Weg für weitere, aufVerwaltungsregistern basierendeStudien auf Kantons- oder B<strong>und</strong>esebene.Philippe Wanner, Professor am Institut fürDemografie- <strong>und</strong> Lebenslaufforschung derUniversität GenfE-Mail: Philippe.Wanner@unige.chSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 315


familieFamilieVaterschafts- <strong>und</strong> ElternurlaubB<strong>und</strong>esrat verabschiedet Bericht zumVaterschafts- <strong>und</strong> ElternurlaubAm 30. Oktober 2013 hat der B<strong>und</strong>esrat einen Bericht verabschiedet,der verschiedene Modelle für einen Vaterschafts- oder Elternurlaubbeschreibt. Er leistet damit einem Postulat Folge, mit dem StänderätinAnita Fetz um die Prüfung möglicher Modelle für einen privat finanzierten<strong>und</strong> <strong>von</strong> steuerlichen Massnahmen flankierten Elternurlaub ersuchte.Lucie MartinBarbara <strong>von</strong> Kessel-RegazzoniB<strong>und</strong>esamt für SozialversicherungenDer B<strong>und</strong>esrat hat den Bericht «Vaterschaftsurlaub<strong>und</strong> Elternurlaub,Auslegeordnung <strong>und</strong> Präsentationunterschiedlicher Modelle» 1 in Erfüllungdes Postulats der StänderätinAnita Fetz vom 6. Juni 2011 (11.3492Freiwillige Elternzeit <strong>und</strong> Familienvorsorge)verabschiedet. Diese ersuchteden B<strong>und</strong>esrat, einen privatfinanzierten <strong>und</strong> <strong>von</strong> steuerlichenMassnahmen flankierten Elternurlaubzu prüfen. Unter anderem stelltesie neue, freiwillige Sparprozesseim Rahmen der 2. <strong>und</strong> 3. Säulen zurDiskussion, die wahlweise über denEinbezug der betrieblichen Pensionskassenoder den Aufbau eines Elternschaftsguthabenszu implementierenwären.Am 7. September 2011 hat der B<strong>und</strong>esratdie Annahme des Postulatsbeantragt <strong>und</strong> sich bereit erklärt, eineAuslegeordnung der verschiedenenModelle eines Elternurlaubs vorzu-nehmen, diese miteinander zu vergleichen<strong>und</strong> in einem Bericht deren Vor<strong>und</strong>Nachteile aufzuzeigen. Das Postulatwurde am 14. September 2011vom Ständerat angenommen.Der erste Teil des Berichts besprichtden Vaterschafts- <strong>und</strong> Elternurlaubals Massnahmen zur besserenVereinbarkeit <strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf.Dabei wird auch eine Abgrenzung derbeiden Konzepte vorgenommen:Während der Vaterschaftsurlaub demVater vorbehalten ist, wird der Elternurlaubbeiden Elternteilen angeboten<strong>und</strong> ist meist <strong>von</strong> längerer Dauer alsder Vaterschaftsurlaub.Weiter wurde anhand <strong>von</strong> Datenzur Erwerbsbeteiligung <strong>und</strong> dem Beschäftigungsgrad<strong>von</strong> Müttern <strong>und</strong>Vätern, zu ihrem jeweiligen Aufwandfür die Familien- <strong>und</strong> Haushaltsarbeit<strong>und</strong> zur Aufgabenteilung innerhalbder Partnerschaften jener Bevölkerungsanteilermittelt, der <strong>von</strong> solchenfamilienpolitischen Massnahmen betroffenwäre.In den vergangenen Jahren habensich auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Kantonsebenedie Vorstösse für einen Vaterschaftsbzw.Elternurlaub gehäuft. Ihre Auflistungim Bericht vermittelt einenÜberblick über die politische Ausgangslage<strong>und</strong> den Stand der Beratungen.Bislang haben es der B<strong>und</strong>esrat<strong>und</strong> die eidgenössischen Räteabgelehnt, einen Vaterschafts- oderElternurlaub zu prüfen <strong>und</strong> alle bisherigenVorschläge verworfen.Der zweite Teil des Berichts beleuchtetzunächst das geltende, einschlägigeRecht <strong>und</strong> einige Gesamtarbeitsverträge,zeigt auf, dass gesetzlicheRegelungen für einenVaterschafts- oder Elternurlaub feh-1 Der vollständige Bericht ist in deutscher <strong>und</strong>französischer Sprache auf der Internetseite desBSV einsehbar: www.bsv.admin.ch ➞ Themen➞ Familie/Familienzulagen ➞ Familienpolitik:weitere familienpolitische Themen316 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


FamilieVaterschafts- <strong>und</strong> Elternurlaublen <strong>und</strong> greift schliesslich den rechtlichenRahmen der Mutterschaftsentschädigung<strong>und</strong> des Mutterschutzesauf B<strong>und</strong>esebene auf. Weiter geht erauf Fragen der Arbeitszeitgestaltungbei Familienpflichten <strong>und</strong> die jeweiligenUrlaubsordnungen nach derGeburt eines Kindes ein <strong>und</strong> hält fest,dass der private <strong>und</strong> der öffentlicheSektor ihre je eigenen Regelungenentwickelt haben. Diese sind im Berichttabellarisch zusammengestellt,indem Dauer, Antragsformalitäten<strong>und</strong> vorhandene Arbeitsplatzgarantienausgewiesen werden. Schliesslichwerden die für den schweizerischenKontext relevanten internationalenNormen, insbesondere die Instrumenteder Internationalen Arbeitsorganisation,des Europarats <strong>und</strong> der EuropäischenUnion zusammengetragen<strong>und</strong> die Erfahrungen verschiedenerMitgliedsstaaten der EuropäischenUnion vergleichend dargestellt.Nach der Eingrenzung <strong>und</strong> Einordnungdes Themas definiert der Berichtdie Ziele <strong>und</strong> zu erwartenden Auswirkungendes geforderten Instruments.Obschon auf die Zielgruppe der Familieneingegrenzt <strong>und</strong> damit auch alsGleichstellungsinstrument zu verstehen,hätte die Einführung eines Vaterschafts-oder Elternurlaubs imgeforderten Rahmen Auswirkungenauf die gesamte Volkswirtschaft. ZurWirkungsfolgeabschätzung werdenErfahrungen mit vergleichbaren Instrumentenim Ausland herangezogen,insbesondere die niederländischeLebenslaufregelung, die Parallelenzum Vorschlag Fetz aufweist.Teil vier des Berichts befasst sicheingehender mit dem bestehendenRechtsrahmen <strong>und</strong> weist darauf hin,dass die Einführung eines Vaterschafts-oder Elternurlaubs eine Klärungder Zuständigkeiten zwischenB<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen samt Finanzierungsregelungbedingt.In einem fünften Teil werden achtverschiedene Modelle für einen Vaterschafts-<strong>und</strong> Elternurlaub auf Faktenblätternbeschrieben <strong>und</strong> beurteilt.• Modell 1 verankert das Recht aufeinen Vaterschafts- oder Elternurlaubim Obligationenrecht, siehtaber keine finanzielle Abgeltungvor.• Modell 2 basiert auf der Säule 3ader beruflichen Vorsorge <strong>und</strong>schlägt vor, ihren Auszahlungszweckzu erweitern.• Modell 3 schlägt eine neue Formdes steuerbegünstigten individuellenSparens zur Finanzierung einesElternurlaubs vor.• Modell 4 führt das Recht auf eineWoche Vaterschaftsurlaub mitLohnfortzahlung ein.• Modell 5 gewährt Vätern das Rechtauf vier Wochen Vaterschaftsurlaub,der über die Erwerbsersatzordnungfinanziert wird.• Modell 6 hält einen 16-wöchigen,über die Erwerbsersatzordnungfinanzierten Elternurlaub fest.• Modell 7 greift den Vorschlag derEidgenössischen Koordinationskommissionfür Familienfragen auf,der einen über die Erwerbsersatzordnungfinanzierten Elternurlaub<strong>von</strong> insgesamt 24 Wochen vorsieht.• Modell 8 ist eine Kombination ausdrei Modellen (Modelle 1, 2 <strong>und</strong>5). Ein 16-wöchiger Elternurlaubfür jeden Elternteil wird dem Vaterwährend vier Wochen über die Erwerbsersatzordnungvergütet. DieEltern können die Säule 3a zurFinanzierung des Elternurlaubsheranziehen.Nach Ansicht des B<strong>und</strong>esrats ist dieVereinbarkeit <strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Er-werbstätigkeit nicht nur unmittelbarnach der Geburt eines Kindes zu fördern.Vielmehr sollten Familien auchunterstützt werden, wenn die Kinderdas Vorschul- <strong>und</strong> insbesondere dasSchulalter erreichen. Entsprechendmisst der B<strong>und</strong>esrat dem bedarfsgerechtenAusbau der familien- <strong>und</strong>schulergänzenden Kinderbetreuungeine prioritäre Bedeutung zu. Ebensowichtig ist ihm die Förderung familienfre<strong>und</strong>licherArbeitsbedingungen,zu denen der Vaterschafts- bzw. derElternurlaub zählt. Dieser kann zueiner partnerschaftlicheren Aufgaben-<strong>und</strong> Rollenteilung zwischenMann <strong>und</strong> Frau beitragen, indem erbeiden Elternteilen bereits unmittelbarnach der Geburt die Möglichkeiteröffnet, sich intensiv an der Betreuung<strong>und</strong> Erziehung des Kindes sowieder Hausarbeit zu beteiligen. Beidekönnen ihre familiären Aufgabenwahrnehmen, ohne dass sie gezwungensind, ihre Erwerbstätigkeit zugunstender Familie aufzugeben.Somit zählt der Vaterschafts- bzw.Elternurlaub zu den Massnahmen,welche die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie<strong>und</strong> Erwerbstätigkeit zu verbessernvermögen.Lucie Martin; lic. iur.; Anwaltspraktikantin;Bereich Familienfragen; Geschäftsfeld Familie,Generationen <strong>und</strong> Gesellschaft; BSVBarbara <strong>von</strong> Kessel-Regazzoni; Co-StellvertreterinLeiter Bereich Familienfragen;Geschäftsfeld Familie, Generationen <strong>und</strong>Gesellschaft; BSVE-Mail: barbara.<strong>von</strong>kessel-regazzoni@bsv.admin.chSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 317


ges<strong>und</strong>heitGes<strong>und</strong>heitStruktur <strong>und</strong> Finanzierung der LangzeitpflegeLangzeitpflege in der Schweiz:eine europäische PerspektiveFast alle europäischen Länder sind im Vergleich mit anderen Regionender Welt mit einer rasch alternden Bevölkerung konfrontiert. Gründedafür sind niedrige Geburtenraten <strong>und</strong> die an sich erfreulich hoheLebenserwartung in vielen Mitgliedstaaten. Die Langzeitpflegesystemegeraten durch diese Veränderungen zunehmend unter Druck. SteigendeGes<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Langzeitpflegekosten belasten das Steuersystem <strong>und</strong>auch der soziale Druck, die Betreuung älterer Angehöriger durchFamilienmitglieder sicherzustellen, nimmt zu. 1Im europäischen Vergleich verfügt dieSchweiz über ein sehr kosteneffizientes,finanziell gut ausgestattetes <strong>und</strong>zielgerichtetes Pflegesystem für ältereMenschen. Mit einer Mischung ausallgemeinen <strong>und</strong> bedarfsorientiertenLeistungen wird eine breite Abdeckungerzielt. 2009 wurden 12,8 Prozentder Gruppe der über 65-Jährigenzu Hause <strong>und</strong> etwa 6,5 Prozent inHeimen gepflegt. 2 Im europäischenVergleich haben nur die älteren Menschenin Israel, Island <strong>und</strong> den Niederlandeneinen besseren Zugang zuPflegeleistungen zu Hause <strong>und</strong> inHeimen als in der Schweiz. 3 Auch beziehtetwa die Hälfte der älteren Menschen,die bei der Verrichtung alltäglicherTätigkeiten eingeschränkt sind,professionelle Pflegeleistungen. DieGesamtausgaben (öffentlich <strong>und</strong> privat)für die Langzeitpflege sind mit2,1 Prozent des BIP (2007) absolutAndrea E. SchmidtEuropäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik <strong>und</strong> Sozialforschung,Wiengesehen zwar hoch, der öffentlicheAnteil der Ausgaben ist im internationalenVergleich jedoch niedrig. 4Während viele europäische Ländermit knappen Budgets für den zunehmendenBedarf an Langzeitpflege fürältere Menschen zu kämpfen haben,scheint die Schweiz diesbezüglich eineinteressante Ausnahme darzustellen.Worin liegt das Geheimnis derSchweiz mit ihrem breiten Pflege-Angebot bei vergleichsweise tiefenöffentlichen Ausgaben für Pflegeleistungen?Und wie sieht die Kehrseiteaus, wenn es überhaupt eine gibt?Diesen Fragen wird im Folgenden imRahmen eines Vergleichs der Langzeitpflegein der Schweiz 5 mit anderenLändern in Europa <strong>und</strong> im UNECE 6 -Raum nachgegangen. Sie fokussiertdie ökonomischen Aspekte der Pflegeversorgung,d.h. es wird untersucht,wer Pflegeleistungen anbietet, werdiese bezieht <strong>und</strong> bezahlt. Ergänzendwerden, mit besonderem Augenmerkauf die pflegenden Angehörigen inder Schweiz, einige kulturelle Aspekteder Pflege diskutiert.Langzeitpflege in der Schweiz:kosteneffizient <strong>und</strong>zielorientiert – auf den erstenBlickDas Schweizer Langzeitpflegesystemist insbesondere auf die Versorgungder Ältesten, d.h. der über80-Jährigen, ausgerichtet. DieseGruppe bedarf normalerweise auchder intensivsten Pflege. Beispielsweisebeanspruchen knapp 20 Prozentdieser Altersgruppe stationäre Pflegeleistungen<strong>und</strong> über 30 Prozentwerden zu Hause betreut. Im europäischenVergleich sind diese Zahlenrelativ hoch. Nur in den Niederlanden<strong>und</strong> in Belgien beanspruchen die über80-Jährigen stationäre Pflegeleistungenähnlich häufig, <strong>und</strong> nur noch sechsweitere Länder in Europa, nämlichDänemark, Tschechien, Israel, Island,die Niederlande <strong>und</strong> Österreich verzeichneneinen noch höheren Pfle-1 Der Artikel basiert auf Forschungsarbeiten imRahmen des Projekts MA:IMI (MainstreamingAgeing: Indicators to Monitor Implementation),eine institutionelle Zusammenarbeit zwischendem Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik<strong>und</strong> Sozialforschung (ECV) <strong>und</strong> derUnited Nations Economic Commission forEurope (UNECE). Die Autorin dankt EszterZolyomi (ECV) für die wertvollen Beiträge zudiesem Artikel.2 Lit. OECD3 Lit. Rodrigues et al., 84: Daten aus nationalenQuellen <strong>und</strong> aus der Ges<strong>und</strong>heitsdatenbankder OECD (siehe Statistical Annex in Rodrigueset al.).4 Lit. Colombo et al., 465 Der Vergleich bezieht sich auf Daten vor derNeuordnung der Pflegefinanzierung vom1. Januar 2011.6 UNECE: United Nations Economic Commissionfor Europe318 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Ges<strong>und</strong>heitStruktur <strong>und</strong> Finanzierung der LangzeitpflegeÖffentliche Ausgaben für Langzeitpflege nach Pflegesetting (2009 bzw. zuletzt verfügbares Jahr)G14,03,5Öffentliche Ausgaben am BIP (in %)3,02,52,01,51,00,5Ungewichteter UNECE-Durchschnitt0,0RumänienPortugalBulgarienUngarnLitauenLettlandSerbienSlowakeiSpanienSlowenienUSASchweizLuxemburgDeutschlandPolenTschechische Rep.UKKanadaÖsterreichFrankreichItalienFinnlandBelgienIslandNorwegenDänemarkNiederlandeSchwedenTotal (keine Disaggeration möglich) Stationäre Pflege Pflege zu HauseQuellen: Lit. Rodrigues et al., 98 (basierend auf den OECD-Ges<strong>und</strong>heitsdaten, Lit. Colombo et al. <strong>und</strong> nationalen Quellen); Schweiz: Lit. OECDgeanteil der Ältesten zu Hause als dieSchweiz. 7Mit lediglich 0,8 Prozent an öffentlichenAusgaben des Bruttoinlandprodukts(BIP) sieht das SchweizerLangzeitpflegesystem höchst kosteneffizientaus, wobei die Pflege in stationärenEinrichtungen den größtenTeil der Kosten ausmacht (vgl. GrafikG1). Verglichen mit anderen europäischenLändern weist die Schweizrelativ niedrige öffentliche Ausgabenfür Langzeitpflege zu Hause <strong>und</strong> instationären Einrichtungen auf, wennman das praktisch flächendeckendeAngebot an Pflegeleistungen bedenkt.Doch enthält diese Zahl nurdie ges<strong>und</strong>heitsbezogenen Langzeitpflegekosten,was möglicherweiseerklärt, weshalb die Schweiz eine zwar7 Lit. Rodrigues et al., 918 Lit. Rodrigues et al., 100ähnliche Abdeckung wie die nordeuropäischenLänder aufweist, abererheblich niedrigere öffentliche Mittelfür Langzeitpflege aufwendenmuss. Die nordeuropäischen LänderDänemark, Norwegen, Island, Schweden<strong>und</strong> die Niederlande geben r<strong>und</strong>drei- bis viermal mehr für die Pflegeder älteren Menschen aus als dieSchweiz. Erstellt man eine Ranglisteder Länder nach der Höhe ihrer öffentlichenAusgaben für Langzeitpflege,rangiert die Schweiz in einemmitteleuropäischen Cluster, indem sieknapp hinter Luxemburg, Deutschland<strong>und</strong> Polen liegt <strong>und</strong> knapp vorSlowenien (vgl. Grafik G1). Im Übrigenweisen die USA ähnlich moderateAusgaben der öffentlichen Handfür Langzeitpflege aus wie dieSchweiz.Langzeitpflege ist ein relativ neuessoziales Risiko in vielen Ländern. DerStellenwert <strong>von</strong> Langzeitpflege in derSozialpolitik lässt sich unter anderemam Anteil der öffentlichen Ausgabenfür die Pflege älterer Menschen ander Summe der öffentlichen Sozialausgabenablesen. Ein Länderquervergleichzeigt, dass der Langzeitpflegein den Ländern mit den höchstenöffentlichen Ausgaben (am BIP gemessen)tendenziell mehr Bedeutungzukommt. In Schweden <strong>und</strong> den Niederlandenübersteigen die öffentlichenAusgaben für Langzeitpflegezehn Prozent der gesamten Sozialausgaben.Ähnlich hohe Ausgabenanteilesind auch in Norwegen, Island <strong>und</strong>Dänemark zu beobachten. In derSchweiz <strong>und</strong> in anderen mitteleuropäischenLändern (Slowenien, Luxemburg,Deutschland) hingegen,beträgt der entsprechende Anteil nurvier Prozent. 8Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 319


Ges<strong>und</strong>heitStruktur <strong>und</strong> Finanzierung der LangzeitpflegePflege durchFamilienangehörige –Pflichtgefühl oder persönlicheÜberzeugung?Wie im vorangegangenen Abschnittaufgezeigt, verfügt die Schweiz überein zielorientiertes Langzeitpflegesystembei vergleichsweise niedrigenöffentlichen Ausgaben. In anderenLändern mit ähnlich geringer öffentlicherBeteiligung, wie Spanien oderDeutschland, übernehmen Angehörigeintensive Pflegeleistungen <strong>und</strong>füllen damit häufig eine Lücke desstaatlichen Pflegeangebots. Obwohlin der Schweiz eine <strong>von</strong> fünf Personender über 75-Jährigen angibt, wöchentlichHilfe 9 <strong>von</strong> Familienangehörigen,Fre<strong>und</strong>en oder Nachbarn zu erhalten,bleibt der Zeitaufwand dieser Leistungenverglichen mit anderen Ländernrelativ niedrig. 10 Bei der Pflegeälterer Familienmitglieder sind dieVerhältnisse in der Schweiz eher mitnordischen Ländern wie Dänemark<strong>und</strong> Schweden oder mit den Niederlandenvergleichbar. Das heisst, Pflege-oder Hilfeleistungen innerhalbder Familie werden häufig in Ergänzungzur Pflege durch Fachkräfte <strong>von</strong>professionellen Anbietern erbracht. 11Interessanterweise ist in derSchweiz die Einstellung zur Pflegedurch Angehörige sehr unterschiedlich.In der Studie SwissAgeCare gabenr<strong>und</strong> 90 <strong>von</strong> 100 Laienpflegendenan, dass sie die Pflegeaufgabe auseiner persönlichen Überzeugung herauswahrnehmen. Etwa gleich vielesagten aber auch, sich zur Pflege ihrerAngehörigen moralisch verpflichtetzu fühlen. 12 Dies ist vergleichbar mitden Resultaten der EUROFAM-CARE-Studie, die in sechs europäischenLändern 13 durchgeführt wurde.80 <strong>von</strong> 100 Pflegenden gaben an, ausPflichtgefühl zu handeln, <strong>und</strong> gut 70<strong>von</strong> 100 betonten die persönlicheÜberzeugung. 14Angesichts des breiten Angebots<strong>von</strong> stationären <strong>und</strong> ambulanten Angebotenin der Langzeitpflege ist eserstaunlich, dass in der Schweiz einestaatliche Beteiligung als überhauptnicht selbstverständlich angesehenwird. In einer 2004 durchgeführtenUmfrage fanden nur r<strong>und</strong> 23 Prozentder über 65-Jährigen, dass der Staatfür Pflegeleistungen verantwortlichsei. In Dänemark <strong>und</strong> Schweden waren90 bzw. 67 Prozent dieser Meinung.15 Zusammenfassend lässt sichfeststellen, dass sich Familienangehörigezwar stark zur Betreuung verpflichtetfühlen, dass sie aber auchZufriedenheit aus der Aufgabe schöpfen.Obwohl die familiäre Unterstützungmehrheitlich in Ergänzung professionellerDienste erfolgt, wird demStaat keineswegs eine prioritäre Verantwortungfür die Langzeitpflegezugewiesen.Auf den zweiten Blick – Diehohe Kostenbeteiligung derprivaten Haushalte erklärendas Schweizer «Geheimnis»Eine Erklärung für den SchweizerMix aus gut ausgebauter öffentlicherVersorgung <strong>und</strong> niedrigen Erwartungenan den Staat als Pflegeleistungserbringerkönnte in den vergleichsweisehohen direkten Ges<strong>und</strong>heitsausgabender privaten Haushalteliegen. 16 Über 60 Prozent der Langzeitpflegeausgabenwerden in derSchweiz privat finanziert, womit dieSchweiz zum Sonderfall im internationalenVergleich wird, da kein anderesLand ähnlich hohe Eigenleistungenverzeichnet. Der Eigenleistungsanteilsinkt auf 36 Prozent, 17 wenn dieErgänzungsleistungen <strong>und</strong> die Hilflosenentschädigungenberücksichtigtwerden. Dennoch gehört die Schweizzu den OECD-Ländern mit demhöchsten Anteil an privaten Pflegeausgaben.Ähnlich hoch ist der Anteilmit 40 Prozent nur in den VereinigtenStaaten, während beispielsweiseDeutschland Anteile <strong>von</strong> 31,Slowenien <strong>von</strong> 27 oder Spanien <strong>von</strong>25 Prozent ausweisen (vgl. Grafik G2).Wirft man einen genaueren Blickauf die Art der privaten Ges<strong>und</strong>heitsausgaben,muss zwischen Pflegeleistungenzu Hause <strong>und</strong> Pflegeleistungenin Heimen unterschieden werden. Diehohe private Kostenbeteiligung istmöglicherweise teilweise dadurch zuerklären, dass, verglichen mit anderenLändern, viele ältere Menschen inPflegeheimen betreut werden. 18 Eskann jedoch da<strong>von</strong> ausgegangen werden,dass die Kostenbeteiligung beider stationären Pflege nicht unbedingthöher ist als bei der Pflege zu Hause. 19Mit der Einführung der Neuordnungder Langzeitpflegefinanzierung 2011wird <strong>von</strong> den Pflegebedürftigen inHeimen verlangt, Kost <strong>und</strong> Logis ausder eigenen Tasche zu bezahlen. Diesekommen zu den maximal 20 Prozentder selbst zu tragenden Kostenfür persönliche Pflege in den Heimenhinzu. 20 Bei der Pflege zu Hause beziehtsich die Kostenbeteiligung vorallem auf den Selbstbehalt bei persönlichenPflegeleistungen sowie aufDienstleistungen, die <strong>von</strong> der Krankenversicherungnicht übernommenwerden, zum Beispiel eine Haushalthilfe.Die Beteiligung der privatenHaushalte wurde mit der Neuordnungangehoben, womit sich die privatenGes<strong>und</strong>heitsausgaben 2011 auf zweiDrittel der Gesamtkosten für die Pflegezu Hause beliefen. 21Wichtig ist indessen zu erwähnen,dass in der Schweiz mit den Ergänzungsleistungenein bedarfsgeprüftesInstrument zur Verfügung steht, umprivate Haushalte zu unterstützen,wenn die anerkannten Kosten des9 Daten <strong>von</strong> 200610 Lit. Rodrigues et al., 62 f.11 Lit. Höpflinger12 Lit. Perrig-Chiello, 13913 Deutschland, Italien, Vereinigtes Königreich,Schweden, Polen <strong>und</strong> Griechenland14 Lit. Döhner et al.15 Lit. Haberkern <strong>und</strong> Szydlik, 30916 Die direkten Ges<strong>und</strong>heitsausgaben umfasseneinerseits die Kostenbeteiligung in der obligatorischenKrankenpflegeversicherung, in denZusatzversicherungen sowie die sogenannten«Out-of-Pocket»-Zahlungen für medizinische<strong>und</strong>Pflege-Leistungen, die nicht über eineVersicherung gedeckt sind.17 Lit. Colombo et al.18 Lit. Colombo et al., 4019 Lit. Höpflinger20 Lit. Curaviva21 Lit. Höpflinger, 99ff.; Spitex Verband Schweiz;BFS320 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Ges<strong>und</strong>heitStruktur <strong>und</strong> Finanzierung der LangzeitpflegeAnteil öffentlicher <strong>und</strong> privater Ausgaben für Langzeitpflege in Prozent des BIP(2008 bzw. zuletzt verfügbares Jahr)G2CH: private Ausgaben Langzeitpflege% des BIP private Ausgaben Langzeitpflege43,532,521,510,50CH: öffentliche Ausgaben Langzeitpflegeöffentliche Ausgaben Langzeitpflege0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,8 1,0 1,0 1,1 1,3 1,3 1,4 1,4 1,5 1,5 1,6 1,7 1,7 2,0 2,0 2,1 2,2 2,2 3,5 3,6PortugalTschech. RepSlowakeiUngarnKoreaPolenSpanienAustralienUSASlowenienÖsterreichDeutschlandQuellen: Lit. Colombo et al ., 46; basierend auf den OECD-Ges<strong>und</strong>heitsdaten. Die Angaben zur Schweiz beziehen sich auf die ges<strong>und</strong>heitsbezogenenLangzeitpflegeausgaben im Jahr 2007.LuxemburgNeuseelandOECDKanadaJapanFrankreichIslandBelgienDänemarkSchweizFinnlandNorwegenNiederlandeSchwedenHaushalts die anrechenbaren Einnahmenübersteigen. Diese Bedarfsleistungwird insbesondere auch zur Deckungder Pflegekosten <strong>von</strong> älterenMenschen in stationären Einrichtungeneingesetzt.ZusammenfassungDie Langzeitpflege in der Schweizstellt im europäischen Vergleich eininteressantes Fallbeispiel dar. Es bestehtein gut ausgebautes Netz anprofessionellen Pflegediensten, dieteilweise staatlich finanziert sind.Gleichzeitig unterstützen viele Familienihre älteren Angehörigen, vorallem mit Hilfeleistungen wie einkaufen,Haushaltarbeiten oder administrativenAufgaben. 22 Diesbezüglichweist die Schweiz deshalb eher Ähnlichkeitenmit nordischen bzw. skandinavischenLändern auf als mit mitteleuropäischenLändern, in denen22 Lit. Höpflinger, 9223 Lit. Höpflinger and Perrig-Chiello24 Lit. Perrig-Chiello, 139familieninterne Pflegeleistungen häufiger<strong>und</strong> professionelle Pflegeangeboterarer sind. Gleichzeitig sind dieöffentlichen Pflegeausgaben in derSchweiz nicht höher als in Ländern,in denen familieninterne Pflege unabdingbarist, um Lücken im staatlichenAngebot zu füllen, wie beispielsweisein Deutschland oder Polen.Doch auch in der Schweiz spielt dieUnterstützung durch Angehörige einetragende Rolle <strong>und</strong> die betreuendenAngehörigen nehmen die Aufgabesowohl aus persönlicher Überzeugungaber auch als familiäre Verpflichtungwahr.Den älteren Menschen in derSchweiz steht insgesamt ein breit gefächertes<strong>und</strong> gut ausgebautes Systemprofessioneller Pflegedienste zur Verfügung,dessen Inanspruchnahme,auch unter Berücksichtigung der Ergänzungsleistungen,zu hohen privatenPflegeausgaben führt. Ein Langzeitpflege-System,das sich so breit aufeine private Kostenbeteiligung stützt,birgt auch gewisse Risiken: Die hohenKosten für Pflegebedürftige könnenzu einer verstärkten Inanspruchnah-me der Ergänzungsleistungen führen,aber auch Tendenzen zu einer «Doit-yourself»-Medizinverstärken <strong>und</strong>die Entstehung <strong>von</strong> Graumärkten fürMedikamente oder privates Pflegepersonalforcieren. SozioökonomischeUnterschiede der privaten Haushaltewerden damit auch beim Zugangzur Pflegeversorgung sichtbar.Wie <strong>von</strong> Francois Höpflinger <strong>und</strong>Pasqualina Perrig-Chiello 23 vorgebracht,besteht in der Schweiz bereitsheute eine Tendenz zu sozioökonomischenUngleichheiten im Alter. Soberichten laut SwissAgeCare sechs<strong>von</strong> zehn pflegenden Angehörenden,dass die Kosten für eine professionellePflege zu hoch seien. 24 Diese Situationkönnte zu einem zweigeteiltenLangzeitpflegesystem führen, mitprivat bezahlter Pflege für wohlhabendeGruppen der älteren Bevölkerung<strong>und</strong> staatlich subventioniertenLeistungen für weniger wohlhabendebzw. mittellose Gruppen. Zudemkönnten weniger wohlhabende ältereMenschen, die sich keine Pflege leistenkönnen, zunehmend auf Hilfe ausder Familie angewiesen sein. DiesSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 321


Ges<strong>und</strong>heitStruktur <strong>und</strong> Finanzierung der Langzeitpflegekönnte durchaus mit negativen Auswirkungenauf die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong>die Beschäftigungssituation pflegenderAngehöriger, in der Regel Frauen,verb<strong>und</strong>en sein. Angesichts der hohenKostenbeteiligung der privaten Haushaltean der Pflegefinanzierung sindBudgetkürzungen im Sozialwesen mitVorsicht zu beschliessen. Eine Neuordnungder Langzeitpflegefinanzierungist nur so lange hilfreich als sienicht zu einer weiteren Umwälzungder Pflegekosten auf die Pflegebedürftigenführt. Nicht zu unterschätzenist auch die Gefahr einer Verstärkungregionaler Ungleichheiten beimZugang zu Langzeitpflegeleistungenin der Schweiz. 25Heute verfügt die Schweiz übereine gut funktionierende Infrastrukturfür die öffentlich <strong>und</strong> privat finanzierteLangzeitpflege, die auf die ältestenAltersgruppen ausgerichtetsind, d.h. auf jene Menschen mit demhöchsten Pflegebedarf. Verbesserungsbedarfbesteht bei der Sicherstellungeines gleichen Zugangs füralle Betroffenen, unabhängig <strong>von</strong> denvorhandenen Eigenmitteln. Dabeikann zunächst offenbleiben, ob dieErgänzungsleistungen, im Sinne einersubsidiären Pflegefinanzierung, allenälteren Personen den Zugang zu professionellenPflegeleistungen gewährleistenkönnen. Die weiter zunehmendeLebenserwartung <strong>und</strong> die damitverb<strong>und</strong>ene Änderung der Alterspyramide,lässt es jedoch auch für dieSchweiz zu einer vordringlichen Aufgabewerden, allen Pflegebedürftigen,unabhängig vom sozioökonomischenStatus, den Zugang zu professionellenPflegedienstleistungen zu verschaffen.So kann aus dem Schweizer «Geheimnis»eine europäische Erfolgsstorywerden.Andrea E. Schmidt, M.Sc., Researcher, EuropäischesZentrum für Wohlfahrtspolitik<strong>und</strong> Sozialforschung, WienE-Mail: schmidt@euro.centre.org25 Lit. Höpflinger, 101322 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


ges<strong>und</strong>heitGes<strong>und</strong>heitLiteratur <strong>und</strong> Quellen zur LangzeitpflegeLiteratur <strong>und</strong> Quellen zur LangzeitpflegeBarbabella, Francesco and Lamura Giovanni, Final «Integrationreport». The CARICT project: deliverable 5.3,Wien 2011: http://ipts.jrc.ec.europa.eu ➞ Home ➞ Activities➞ Information society ➞ Information society unit➞ Inclusion and cultural diversity ➞ ICT for independentliving and elderly care at home (17.10.2013)Höpflinger, François <strong>und</strong> Pasqualina Perrig-Chiello, «ZukünftigeEntwicklungen der informellen <strong>und</strong> ambulantenPflege», in Pflegende Angehörige älterer Menschen: Probleme,Bedürfnisse, Ressourcen <strong>und</strong> Zusammenarbeit mitder ambulanten Pflege, hg. <strong>von</strong> Pasqualina Perrig-Chiello<strong>und</strong> François Höpflinger, Bern 2012, 275–303BFS, Statistik der Hilfe <strong>und</strong> Pflege zu Hause – Ergebnisse2011: Zahlen <strong>und</strong> Trends, Neuenburg 2012Carretero, Stephanie et al., Can technology-based servicessupport long-term care challenges in home care?, Luxemburg2012: http://ipts.jrc.ec.europa.eu ➞ Home ➞ Activities➞ Information society ➞ Information society unit➞ Inclusion and cultural diversity ➞ ICT for independentliving and elderly care at home (17.10.2013)Chiatti, Carlos et al., Final report containing case-by-casedetailed description and analysis of selected 12 Goodpractices. The CARICT project: deliverable 4.3, Wien 2011:http://ipts.jrc.ec.europa.eu ➞ Home ➞ Activities ➞ Informationsociety ➞ Information society unit ➞ Inclusionand cultural diversity ➞ ICT for independent livingand elderly care at home (17.10.2013)Höpflinger, François, «Familiale <strong>und</strong> professionelle Pflegeim Alter: soziodemografische <strong>und</strong> intergenerationellePerspektiven», in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie2/2007, 475–493Höpflinger, François, «Zuhause lebende Menschen imAlter – soziale Netzwerke, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> ambulanteUnterstützung», in Pflegende Angehörige älterer Menschen:Probleme, Bedürfnisse, Ressourcen <strong>und</strong> Zusammenarbeitmit der ambulanten Pflege, hg. <strong>von</strong> PasqualinaPerrig-Chiello <strong>und</strong> François Höpflinger, Bern 2012, 63–107Kubitschke, Lutz and Kevin Cullen, ICT and Ageing –European Study on Users, Markets and Technologies.Final report. Bonn 2010, www.ict-ageing.eu ➞ Home ➞Project documents (17.10.2013)Colombo, Francesca et al., Help wanted? Providing andpaying for long-term care, Paris 2011Lamura, Giovanni et al., «Dependency scenarios» proposal.The CARICT project: deliverable 3.1, Wien 2011.Curaviva, Fragen <strong>und</strong> Antworten zum Thema NeuregelungPflegefinanzierung 2010: www.curaviva.ch/ ➞ Home ➞Fachinformation ➞ Themendossiers ➞ Neue Pflegefinanzierung➞ Fragen <strong>und</strong> Antworten FAQ NeuregelungPflegefinanzierung (27.9.2013)Goodman, Catherine and Jon Pynoos, «A model telephoneinformation and support program for caregivers ofAlzheimer s patients», in The Gerontologist 3/1990, 399–404Haberkern, Klaus <strong>und</strong> Marc Szydlik, «State care provision,societal opinion and children’s care of older parentsin 11 European countries», in Ageing and Society, 30/2010,299–323L<strong>und</strong>, Dale A. et al. «Video Respite: An innovative resourcefor family, professional caregivers, and personswith dementia», in The Gerontologist 5/1995, 683–687.OECD, OECD Health Data 2009, Paris 2009Perrig-Chiello, Pasqualina, «Familiale Pflege – ein nähererBlick auf eine komplexe Realität», in Pflegende Angehörigeälterer Menschen: Probleme, Bedürfnisse, Ressourcen<strong>und</strong> Zusammenarbeit mit der ambulanten Pflege,hg. <strong>von</strong> Pasqualina Perrig-Chiello <strong>und</strong> François Höpflinger,Bern 2012, 111–210Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 323


Ges<strong>und</strong>heitLiteratur <strong>und</strong> Quellen zur LangzeitpflegeRodrigues, Ricardo et al., Facts and figures on healthyageing and long-term care: Europe and North America,Wien 2012: www.euro.centre.org ➞ Home ➞ Activities& Products ➞ More publications ➞ Books and Reports(European Centre) (17.10.2013)Schmidt, Andrea et al., Analysis and mapping of 52 ICTbasedinitiatives for carers. The CARICT Project: Deliverable2.3, Wien 2011, http://ipts.jrc.ec.europa.eu ➞ Home➞ Activities ➞ Information society ➞ Informa-tion societyunit ➞ Inclusion and cultural diversity ➞ ICT forindependent living and elderly care at home (17.10.2013)Services for supporting family carers of older dependentpeople in Europe: characteristics, coverage and usage, TheNational Survey Report for Germany (University MedicalCentre Hamburg-Eppendorf), hg. <strong>von</strong> Hanneli Döhneret al., Hamburg 2008Spitex Verband Schweiz, Tarife/Finanzierung: www.spitex.ch ➞ Home ➞ Das ist Spitex ➞ Tarife/Finanzierung(27.9.2013)324 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Beispiele <strong>von</strong> IKT sind zwar schnellgenannt, aber es ist nicht so einfach sieumfassend zu definieren, decken siedoch ein breites Spektrum ab <strong>und</strong> erfahrenlaufend Verbesserungen <strong>und</strong>Ergänzungen. Gr<strong>und</strong>sätzlich habenwir es bei IKT immer auch mit Dienstleistungenzu tun, die über konventionelleGeräte (Telefone, Computer),neue Medien (Smartphones, Tabletcomputer),integrierte Systeme(Smarthomes) <strong>und</strong> zukunftsgerichteteLösungen (Roboter) laufen.In den letzten Jahrzehnten sind IKTals innovative Hilfsmittel für betreuungsbedürftigeältere Menschen getestetworden, die zu Hause <strong>von</strong> Angehörigenin der Bewältigung ihresAlltags unentgeltlich unterstützt werges<strong>und</strong>heitGes<strong>und</strong>heitEinsatz <strong>von</strong> IKT zur Unterstützung pflegender AngehörigerPotenzial <strong>und</strong> Verbreitung <strong>von</strong> IKT zurUnterstützung pflegender AngehörigerIn der Schweiz gibt es ein gut strukturiertes Netzwerk an Pflegeangeboten,doch fehlt es an Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige.Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechnologien (IKT) könntendiese Lücke füllen. Sie lassen sich flexibel <strong>und</strong> zeitlich ungeb<strong>und</strong>eneinsetzen. Eine kürzlich durchgeführte europäische Studie ist zumSchluss gekommen, dass IKT zwar neue Wege in der Betreuung <strong>von</strong>bestimmten Gruppen eröffnen, aber noch mehr Forschung nötig ist, umdas ganze Potenzial zu erfassen.Francesco Barbabella Giovanni Lamura Andrea E. SchmidtIstituto Nazionale di Riposo e Cura per Anziani (INRCA), Ancona Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik<strong>und</strong> Sozialforschung,WienDas Potenzial <strong>von</strong> IKT zurUnterstützung <strong>von</strong> pflegendenAngehörigenElektronische Geräte, Telekommunikations-<strong>und</strong> andere Informationssystemesind die Taktgeber des modernenLebens. Das Informationszeitalterverfügt über eine breite Palette anMaschinen <strong>und</strong> Geräten, die es denEinzelnen ermöglichen, Informationenabzurufen sowie miteinander inEchtzeit <strong>und</strong> auf einfache Weise zukommunizieren (z.B. E-Mail, Websuche,Audio- <strong>und</strong> Videostreaming usw.).Sie alle werden den IKT zugeordnet.1 www.aal-europe.euden. Erste Versionen <strong>von</strong> IKT-basiertenHilfsangeboten wurden Anfangder 1990er-Jahre eingehend untersucht.Am häufigsten waren damalsCallcenters, die Beratung <strong>und</strong> psychologischeUnterstützung anboten. Auchzum Einsatz kamen die sogenanntenVideopausen, speziell für demenzkrankeSenioren entwickelte Filme, diederen Aufmerksamkeit fesselten <strong>und</strong>den betreuenden Angehörigen eineErholungspause verschafften.Weitere technische Entwicklungen<strong>und</strong> Investitionen haben in letzter Zeitgrosse Fortschritte gebracht. Doch hatsich die Wissenschaft mit der Entwicklungneuer Systeme bisher vor allemauf die direkte Unterstützung der Pflegebedürftigen,sogenannte AAL-Lösungen(altersgerechte Assistenzsystemefür ein selbstbestimmtes Leben)konzentriert <strong>und</strong> weniger auf die Entlastungder pflegenden Angehörigen.So sind in Europa in den vergangenenfünf Jahren im Rahmen des <strong>von</strong> derder EU 1 finanzierten einschlägigenProgramms zahlreiche AAL-Anwendungengetestet worden <strong>und</strong> auchweitere eigen- <strong>und</strong> fremdfinanzierteSysteme zur Untersuchung gelangt.AAL umfassen im Wesentlichen alleTechnologien, die zu Hause eingerichtet<strong>und</strong> eingesetzt, den Nutzern Autonomie<strong>und</strong> Sicherheit im täglichenLeben bieten. Dabei handelt es sichbeispielsweise um Sturzsensoren, diedirekt mit einer Notfallzentrale oderder Betreuungsperson verb<strong>und</strong>en sind.Weiter gibt es GPS-Lösungen, mit denensich verirrte Personen orten lassen.Auch Umgebungssensoren (z.B. füraustretendes Gas) <strong>und</strong> Hausinstallationskontrollgeräte(z.B. vereinfachteFernbedienungen zum Öffnen <strong>und</strong>Schliessen <strong>von</strong> Fenstern) fallen unterden AAL-Bereich.Trotz ihrer vorwiegenden Verwendungim AAL-Bereich werden IKTaber auch zur direkten Entlastung <strong>von</strong>Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 325


Ges<strong>und</strong>heitEinsatz <strong>von</strong> IKT zur Unterstützung pflegender Angehörigerpflegenden Angehörigen älterer Menscheneingesetzt. So erhalten Betreuendebeispielsweise über das InternetUnterstützung durch Ges<strong>und</strong>heitsfachleute,die Informations- <strong>und</strong> Schulungsmaterialbereitstellen, aber auchpsychologische Unterstützung, therapeutischeSitzungen oder Hilfe zurSelbsthilfe anbieten. Allerdings warbis anhin nur wenig Konkretes zumvorhandenen Angebot bekannt. DieIKT sind in den entsprechenden Projektenin der Regel so knapp finanziert,dass ihre Verbreitung <strong>und</strong> Wirkungkaum je evaluiert werden kann.Wissenschaftliche Bedeutungdes CARICT-ProjektsZiel des 2011 durchgeführtenCARICT-Projekts 2 war es, dem ErkenntnisnotstandAbhilfe zu schaffen,indem die Rolle der IKT in der Betreuungzu Hause umfassend untersuchtwerden würde. Das Joint ResearchCentre (JRC), Institute forProspective Technological Studies(IPTS) in Sevilla sowie die Unit H3(e-Inclu-sion) des Directorate GeneralInformation Society and Media (DGINFSO) stellten gemeinsam die Finanzierungsicher. Im Rahmen des Projektswurden in zwölf europäischenLändern 3 54 Good-Practice-Beispieleausgewählt. Dazu wurden Case studies4 mit detaillierten Informationenzum weiteren Projektumfeld sowiezum betriebswirtschaftlichen Hintergr<strong>und</strong><strong>und</strong> den Wirkungsgrössen erstellt.Wo vorhanden, wurden auchZukunftsprognosen ermittelt. AuchEnde 2013 ist diese Bestandsaufnahmeeuropaweit immer noch die umfangreichste<strong>und</strong> f<strong>und</strong>ierteste Datensammlungzum Einsatz <strong>von</strong> IKT für pflegendeAngehörige.Von Pflegenden am häufigstengenutzte TechnologienEine Querschnittsanalyse der ausgewähltenProjekte bestätigt das vielfältigePotenzial IKT-basierter Hilfefür pflegende Angehörige. Mit deren26 nimmt sich knapp die Hälfte deruntersuchten Projekte sowohl derUnterstützungsbedürftigen als auchder pflegenden Angehörigen an. Dabeitragen sie zum einen zur Erhöhungder Sicherheit <strong>und</strong> Autonomieder älteren Personen in ihrem Zuhausebei, zum anderen senken sie dadurchdie <strong>von</strong> den Angehörigen verlangteBetreuungsintensität. Dabeifallen neben den erwähnten NotrufoderGes<strong>und</strong>heitsüberwachungssystemenauch die eigentlichen Telecare-Angebote darunter. Einen interessantenAnsatz hat die aus einerSelbsthilfeorganisation entstandeneHFT 5 im Vereinigten Königreich gewählt,die sich dem selbstbestimmtenLeben <strong>von</strong> Menschen mit Behinderungenverschrieben hat. Ausgehend<strong>von</strong> einem nutzerzentrierten Ansatz,entwickelt HTF zusammen mit denBetroffenen ein auf deren Bedürfnissezugeschnittenes Angebot. NebenBasistechnologien wie Notsignalknöpfen<strong>und</strong> -signalen oder fernbedientemLicht-, Telefon- <strong>und</strong> Haustürsteuerungen,werden auch Instrumenteentwickelt, welche dieKreativität der Betroffenen etwa übersprechende Fotoalben <strong>und</strong> vergleichbaremultimediale Anwendungenansprechen <strong>und</strong> fördern. Auch erwähnenswertist das <strong>von</strong> Just Checking 6entwickelte Instrument. Es dient derÜberwachung der Alltagsaktivitäten<strong>von</strong> unterstützungsbedürftigen Personen,die zu Hause leben. Das Systembesteht aus Sensoren, die bei ungewöhnlichenVorkommnissen eineMitteilung an die betreuenden Angehörigenoder den Pflegedienst senden.Dabei kann die betreute Person <strong>und</strong>deren Verhalten auch online in Echtzeitüberwacht werden.Weitere IKT-basierte Dienste sinddirekt an pflegende Angehörige gerichtet.14 der untersuchten Projektesind als multimediale Online-Portalegestaltet. CAMPUS 7 in Italien beispielsweisebietet betreuungs- <strong>und</strong>pflegespezifische Schulungen an <strong>und</strong>zeigt Strategien zum Umgang mit belastendenPflegesituationen auf.IKT lässt sich mittels Audio- <strong>und</strong>Videokanal auch zur Verbreitung <strong>von</strong>Fachwissen unter beiden Zielgruppennutzen. Das schwedische ProjektACTION 8 beispielsweise führt therapeutischeSitzungsreihen durch, die<strong>von</strong> einer Fachperson geleitet werden<strong>und</strong> sowohl Betreuten als auch Betreuendenoffenstehen. Inhalt <strong>und</strong>Zielsetzungen der online über Videokanalgeführten Sitzungen sind jeweilsvorgegeben.Auch das Format der Selbsthilfegruppehat sich mithilfe der IKT weiterentwickelt,indem sich die User inOnline-Foren <strong>und</strong> virtuellen Gruppengegenseitig mit Tat <strong>und</strong> Rat zur Seitestehen. Seit 2005 etwa besteht dasForum der Nonprofit-OrganisationCarers UK. 9 Mittlerweile 14 000 registriertePflegende <strong>und</strong> Betreuendeholen sich darüber spezifischen Ratzu bestimmten Beeinträchtigungen,aber auch Informationen zu aktuellenEntwicklungen auf dem Gebiet.Weitere Entlastung pflegender Angehörigerbieten Erinnerungshilfen(z.B. zur Medikamenteneinnahme),Callcenters <strong>und</strong> Hotlines oder Reservationsplattformenfür Entlastungsdienste.Nicht zu vergessen sind Multimediaanwendungenzur kognitivenStimulation, um eine beginnende2 CARICT: ICT-based solutions for caregivers;Studientitel: ICT-based solutions for caregivers:assessing their impact on the sustainability oflong-term care in an ageing Europe. Abstractunter: http://is.jrc.ec.europa.eu/pages/EAP/documents/ICTcarers4pageleaflet.pdf(12.11.2013).3 Die Länderauswahl erfolgte nach dem Kriterium,möglichst alle europäischen Sozialhilfemodellezu erfassen: Österreich, Frankreich <strong>und</strong>Deutschland (Kontinentalmodell), Italien <strong>und</strong>Spanien (Mediterranmodell), Vereinigtes Königreich<strong>und</strong> Irland (Angelsächsisches Modell),Finnland <strong>und</strong> Schweden (SkandinavischesModell), Ungarn, Tschechien <strong>und</strong> Slowenien(Osteuropamodell).4 Alle Informationen über die in diesem Beitragerwähnten Hilfsmittel sind zusammengetragenaus Lit. Schmidt et al., Chiatti et al. <strong>und</strong> Carreteroet al.5 www.hft.org.uk/sotries/Personalised-technology/6 www.justchecking.co.uk7 www.campus.anzianienonsolo.it8 www.actioncaring.se9 www.forum.carersuk.org326 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


SozialpolitikEinsatz <strong>von</strong> IKT zur Unterstützung pflegender Angehörigerlativ hoch entwickelt, was die Zusammenarbeitauf lokaler Ebene erleichtert.In osteuropäischen Ländernweisen die öffentlichen Ges<strong>und</strong>heits<strong>und</strong>Langzeitpflegesysteme etwasmehr Mängel auf. Diese werden durchdie Präsenz <strong>von</strong> Non-Profit-Organisationenaufgefangen, deren innovativesAngebot die Mitteloptimierungermöglicht. In Mittelmeerländernwiederum ist es üblich, dass IKT-Ansätze für pflegende Angehörige imRahmen <strong>von</strong> EU-finanzierten Projektenzum Tragen kommen, während imVereinigten Königreich <strong>und</strong> Irland aufallen Staatsebenen staatliche Ges<strong>und</strong>heits-<strong>und</strong> Langzeitpflegesystemevorherrschend sind <strong>und</strong> dementsprechendals Anbieter <strong>von</strong> IKT-basiertenLösungen auftreten. Bleibt daraufhinzuweisen, dass die skandinavischenLänder über einen äusserstinitiativen Privatsektor verfügen, warer doch in sämtlichen der acht untersuchtenAngebote in die Projektentwicklung<strong>und</strong> -umsetzung involviert.AusblickMit der zunehmenden Verbreitungder Informationstechnologie über dieansteigende Nutzung <strong>von</strong> Smart-phones<strong>und</strong> Sozialen Medien werden diedigitalen Kenntnisse aller Altersgruppenzunehmen, so dass sich die Anwendung<strong>von</strong> IKT zur Unterstützungder Pflege zu Hause rasch entwickelnwird. Allerdings lässt sich deren Kosteneffizienz<strong>und</strong> Wirksamkeit derzeitschlecht beurteilen. Obschon einigeErgebnisse darauf hindeuten, dassunabhängige Märkte für die beschriebenenIKT-basierten Dienstleistungenbestehen, bleiben dennoch Hindernissezu überwinden. Neben der Akzeptanzunter den Zielgruppen <strong>und</strong> möglichenAnbietern sowie der Bereitschaftzur Entwicklung innovativerLösungen müssen auch klare finanzielleErtrags- <strong>und</strong> soziale Erfolgsaussichtengegeben sein. Gesellschaftlichrelevant ist dabei insbesondere auchdie Tatsache, dass sich der Beziehungsaspektder Pflege nicht durch Technologieersetzen lässt. Die Bedeutungder persönlichen Beziehung bei derBetreuung ist nicht zu vernachlässigen.Allerdings kann es gut sein, dasstechnologievertrautere Generationendie technischen Möglichkeiten zurinteraktiven Betreuung <strong>von</strong> älterenMenschen viel ungezwungener einsetzenwerden, um dem sich abzeichnendenBetreuungsnotstand entgegenzuhalten,der sich mit der Überalterungder europäischen Gesellschaft abzeichnet.Obschon der Blick in die Zukunftdurch viele Unbekannte getrübt ist,scheint es gleichwohl möglich, für jedesLand das Unterstützungspotenzialauszuloten, das sich pflegende Angehörigevoraussichtlich zu erschliessenvermögen. So weist auch dieSchweiz einen gewissen Bedarf anIKT-Unterstützung in der Angehörigenpflegeaus. Dies gilt, obschon dieAbdeckung durch Pflege zu Hause<strong>und</strong> in Einrichtungen im internationalenVergleich 14 gross ist. Da die pflegendenAngehörigen die starke emotionaleBindung mit den betreutenMenschen <strong>und</strong> die innere Zufriedenheit,die sie aus der Betreuungsaufgabeschöpfen, betonen, 15 kann einegewisse Zurückhaltung in der Nutzungder IKT-Angebote angenommenwerden. Entsprechend wird die Pflegeunterstützungdurch die Angehörigenerheblich bleiben, auch wenn mitneun St<strong>und</strong>en pro Woche für die meistender Aufwand niedriger ist als inanderen europäischen Ländern. 16Angesichts der zunehmenden Bevölkerungsmobilitätkönnten IKT-Lösungen mit Videokommunikationweiter entfernt wohnende Betreuendein ihrer Aufgabe unterstützen. Zudemzeigt das SwissAgeCare-Projekt,dass es mit Partnern <strong>und</strong> Töchternälterer Personen eine kleine Gruppe<strong>von</strong> intensiv pflegenden Angehörigengibt, die keinen Zugang zu Entlastungsangebotenhaben. 17 Hier liessensich IKT-Instrumente zur Online-Schulung <strong>und</strong> -Beratung einsetzen.Zudem könnte die Einrichtung <strong>von</strong>Reservationsplattformen für Entlastungsangebotedie Vereinbarung <strong>von</strong>Erwerbs- <strong>und</strong> Pflegetätigkeit erleichtern.Insgesamt bergen IKT viel Potenzialzur Entwicklung innovativer Angebote,welche die Schulung pflegenderAngehöriger zum einen <strong>und</strong> derensoziale Partizipation zum anderenfördern. Allerdings fehlt zu ihrer systematischenErschliessung das nötigeWissen auf der Makroebene. Diemangelnde Wirkungsanalyse auf Projektebeneverunmöglicht die kontinuierlicheEvaluation der Ansätze, diesich dadurch auch einem breiterenVergleich <strong>und</strong> der Verallgemeinerungentziehen. Es ist die Aufgabe derbeteiligten Fachleute, politischen Entscheidungsträger<strong>und</strong> der Forschung,die nötigen Schritte zu unternehmen<strong>und</strong> Untersuchungen durchzuführen,damit f<strong>und</strong>ierte <strong>und</strong> funktionierendeInnovationen den Betroffenen in ganzEuropa zugänglich gemacht werdenkönnen.Francesco Barbabella, Ph.D., Research Fellowam Centro Studi e Ricerca Economico-Sociali per l invecchiamento, Istituto Nazionaledi Riposo e Cura per Anziani (INRCA),AnconaE-Mail: f.barbabella@inrca.itAndrea E. Schmidt, M.Sc., Researcher, EuropäischesZentrum für Wohlfahrtspolitik<strong>und</strong> Sozialforschung, WienE-Mail: schmidt@euro.centre.orgGiovanni Lamura, Ph.D., Leiter des CentroStudi e Ricerca Economico-Sociali per l invecchiamento,Istituto Nazionale di Riposoe Cura per Anziani (INRCA), AnconaE-Mail: g.lamura@inrca.it14 Lit. Höpflinger; Lit.Rodrigues et al., Lit. Huberand Lamura, 8815 Lit. Perrig-Chiello, 13916 Lit. Colombo et al., 9017 Lit. Perrig-Chiello, 209328 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


ges<strong>und</strong>heitGes<strong>und</strong>heitNetzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit SchweizNetzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit Schweiz –eine ZwischenbilanzBeim Netzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit (NPG) handelt es sich um einenZusammenschluss <strong>von</strong> Akteuren, die sich für die Verbesserung derpsychischen Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> die Prävention psychischer Erkrankungeneinsetzen. Als Austausch- <strong>und</strong> Vernetzungsplattform soll es Synergiemöglichkeitensicht- <strong>und</strong> nutzbar machen <strong>und</strong> die Effizienz sowieWirksamkeit der ergriffenen Massnahmen erhöhen. Eine externeformative Evaluation zog nach zwei Jahren eine positive Bilanz derbisher geleisteten Arbeit.Alfred KünzlerNetzwerk PsychischeGes<strong>und</strong>heit Schweiz1 Lit. Tomonaga et al. <strong>und</strong> Lit. Obsan2 Ges<strong>und</strong>heit2020: Die ges<strong>und</strong>heitspolitischenPrioritäten des B<strong>und</strong>esrates, 23. Januar 2013:www.ges<strong>und</strong>heit2020.ch3 Lit., Widmer et al.Katrin JentzschB<strong>und</strong>esamt für SozialversicherungenPsychische Störungen sind persönlich,gesellschaftlich <strong>und</strong> volkswirtschaftlichrelevant. Die jährlichen Kosten(Behandlungs- <strong>und</strong> Folgekosten)affektiver Erkrankungen bei Personenim erwerbsfähigen Alter in derSchweiz werden auf über 11 MilliardenSchweizer Franken geschätzt). 1Depressionen sind deshalb ein prioritäresges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> sozialpolitischesThema, das auch in der b<strong>und</strong>esrätlichenStrategie Ges<strong>und</strong>heit2020 2die gebührende Beachtung findet,indem die Förderung der psychischenGes<strong>und</strong>heit sowie die Verbesserungder Vorbeugung <strong>und</strong> der Früherkennungpsychischer Erkrankungen alsZielsetzung genannt werden.Das Netzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heitSchweiz begegnet den multifaktoriellenBedingungen psychischerGes<strong>und</strong>heit mit einem multisektoralenAnsatz. Im Zentrum stehen dieFörderung der psychischen Ges<strong>und</strong>heit<strong>und</strong> Verminderung psychischerErkrankungen sowie die Suizidprävention.Träger sind das B<strong>und</strong>esamtfür Ges<strong>und</strong>heit, das Staatssekretariatfür Wirtschaft, das B<strong>und</strong>esamt fürSozialversicherungen, die SchweizerischeKonferenz der kantonalenGes<strong>und</strong>heitsdirektorinnen <strong>und</strong>-direktoren sowie die Stiftung Ges<strong>und</strong>heitsförderungSchweiz. EineMitgliedschaft im Netzwerk steht allenöffentlichen <strong>und</strong> privaten Akteurenoffen, die sich für die psychischeGes<strong>und</strong>heit engagieren. Bislang habensich 83 Organisationen angeschlossen.Der Zusammenschluss im Netzwerksoll möglichst vielen Akteureneinen wirkungsvollen Informations<strong>und</strong>Wissenstransfer erlauben, innovativeAnsätze zugänglich machen<strong>und</strong> Synergien fördern. NetzwerkeigenePräventionsmassnahmen sindnicht vorgesehen. Seit 2012 läuft dergegenseitige Austausch über eine Internetplattform,die fortlaufend umFachinformationen <strong>und</strong> News r<strong>und</strong>um die psychische Ges<strong>und</strong>heit ergänztwird. Ein Newsletter informiertregelmässig über anstehende Aktivitäten.Jedes Jahr findet eine öffentlicheNetzwerktagung statt. In diesemJahr haben knapp 170 Fachleute dieGelegenheit genutzt, sich zum Thema«Psychische Ges<strong>und</strong>heit: Wie kommenwir zu Verständnis <strong>und</strong> Finanzen?»auszutauschen <strong>und</strong> weiterzubilden.Referenten aus internationalen,nationalen <strong>und</strong> regionalen,öffentlichen sowie privaten Institutionenzeigten auf, wie OrganisationenProgramme zu psychischer Ges<strong>und</strong>heiterfolgreich umsetzen <strong>und</strong> welchemenschlichen <strong>und</strong> monetären Gewinnesie aus dieser Investition erzielen.Ein Jahr nach Programmbeginn hatdie Trägerschaft des NPG eine externeformative Evaluation in Auftraggegeben, 3 deren Ergebnisse gr<strong>und</strong>sätzlichsehr positiv sind: Die strate-Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 329


Ges<strong>und</strong>heitNetzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit Schweizgischen Zielsetzungen des Netzwerkessind unbestritten <strong>und</strong> die breitabgestützte multisektorale Trägerschaftist wertvoll. Die Leistungen desNPG treffen den Bedarf, das Angebotist unter den relevanten Akteurenbekannt <strong>und</strong> wird rege genutzt. DieEtablierung des Netzwerkes scheintsomit eine Lücke geschlossen zu haben.Aufgr<strong>und</strong> der Evaluation haben dieTräger entschieden, die Stossrichtungdes NPG beizubehalten. VerschiedeneEmpfehlungen des Evaluationsberichtswerden dabei umgesetzt. Dazugehören die Aufstockung der Ressourcen<strong>und</strong> Schwerpunktsetzungenin den Bereichen «Psychische Ges<strong>und</strong>heit<strong>und</strong> Arbeit» <strong>und</strong> «PsychischeGes<strong>und</strong>heit <strong>von</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen».Der Zusammenarbeitsvertragder Trägerorganisationen ist bis insEnde 2016 verlängert worden.Weiterführende LektüreTomonaga Yuki et al. «The Economic Burden of Depression in Switzerland»,in PharmacoEconomics 31, 2013, 237–250Schuler, Daniela <strong>und</strong> Laila Burla, Psychische Ges<strong>und</strong>heit in der Schweiz. Monitoring2012. Obsan Bericht 52, Neuenburg 2012: www.obsan.ch ➞ Aktuelles➞ Publikationen (31.10.2013)Widmer Thomas et al., Evaluation Netzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit Schweiz,[B<strong>und</strong>esamt für Ges<strong>und</strong>heit, Bern]: www.npg-rsp.ch ➞ News ➞ Evaluation(31.10.2013)Dr. Alfred Künzler, Leiter Koordinationsstelle,Netzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heitSchweizE-Mail: alfred.kuenzler@npg-rsp.chKatrin Jentzsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin,Bereich Berufliche Integration,Geschäftsfeld Invalidenversicherung, BSVE-Mail: katrin.jentzsch@bsv.admin.ch330 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


ges<strong>und</strong>heitGes<strong>und</strong>heitBelastung durch obligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgabenRegionale Unterschiede bei der Belastung durchdie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenDie Belastung der Haushalte durch die Ges<strong>und</strong>heitsausgaben ist inden Schweizer Kantonshauptorten sehr unterschiedlich. Dabei spieltneben der Höhe der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung(OKP) die unterschiedliche Ausgestaltung der Prämienverbilligungder Kantone eine wesentliche Rolle. Aber auch der Anteil derSteuern, welchen die Versicherten für die Finanzierung des Ges<strong>und</strong>heitssystemsbezahlen, ist insbesondere bei höheren Einkommen nichtzu vernachlässigen.Oliver BieriHelen KöchliInterface Politikstudien Forschung Beratung, Luzern1 Lit. Bieri/KöchliIm Jahr 2012 hat eine vierköpfige Familiemit zwei minderjährigen Kindernin Appenzell Innerrhoden 7 752Franken für die Prämien der obligatorischenKrankenpflegeversicherung(OKP) bezahlt. Würde die Familie inBasel-Stadt wohnen, hätte sie dafür14 236 Franken beglichen. Das entsprichteiner Differenz <strong>von</strong> 6 484 Frankenpro Jahr beziehungsweise 540Franken im Monat. Neben den Prämienspielen für die privaten Haushalteauch über Steuern erhobeneBeiträge zuhanden des B<strong>und</strong>es, derKantone <strong>und</strong> der Gemeinden, welchezur Finanzierung des schweizerischenGes<strong>und</strong>heitssystems beitragen, eineRolle. Demzufolge wurden sie für denin diesem Beitrag vorgestellten Vergleichder Haushaltsbelastung durchdie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenmiteinbezogen. 1 Schliesslichwurde auch die Subventionierung derOKP-Prämien durch die individuellePrämienverbilligung berücksichtigt.Da sowohl die Höhe des Steueranteilsfür das Ges<strong>und</strong>heitswesen als auchdie Prämienverbilligung einkommens-<strong>und</strong> vermögensabhängig sind,müssen für einen aussagekräftigenVergleich zudem die unterschiedlichenEinkommensverhältnisse derVersicherten berücksichtigt werden.Um die Komplexität der Berechnungenzu beschränken, wurden einigeAnnahmen getroffen <strong>und</strong> weiteremögliche Einflussfaktoren ausgeklammert(vgl. Kasten). Im Zentrumder Untersuchung standen die kantonalen<strong>und</strong> kommunalen Unterschiedebei der Belastung durch die obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben in Abhängigkeitvom Bruttoeinkommen.Zusätzlich wurden die aktuellen Berechnungenmit denjenigen aus demJahr 2007 verglichen.Methodisches Vorgehen<strong>und</strong> BerechnungenWie eingangs erwähnt, bildet dieOKP-Prämie die tatsächlichen Ges<strong>und</strong>heitskosten,die die Versichertenim Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherungtragen, nurungenau ab. An ihrer Stelle wurdendie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenals Vergleichsgrösse gewählt.Dazu wurde erstens die (Netto-)Prämienbelastungeruiert, die der Differenzzwischen der OKP-Prämie <strong>und</strong>der <strong>von</strong> den Kantonen gewährten,individuellen Prämienverbilligungentspricht. Zweitens wurde der Steueranteilausgewiesen, den die Haushaltean die Ges<strong>und</strong>heitskosten deröffentlichen Hand beitragen. Dabeihandelt es sich um den B<strong>und</strong>esanteilan der Prämienverbilligung sowie denNetto-Finanzierungsbedarf der Kantone<strong>und</strong> Gemeinden für das Ges<strong>und</strong>heitswesen,das heisst für Spitäler,Heime, Spitex, Verwaltung <strong>und</strong> Prävention.Die obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenentsprechen alsodannder Summe aus der (Netto-)Prämie<strong>und</strong> jenem Steueranteil, der in dieFinanzierung des Ges<strong>und</strong>heitswesensfliesst.Da die für die obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenaufgewendeteSumme pro Haushalt massgeblich <strong>von</strong>dessen Grösse abhängt, unterscheidetdie Studie zwei Haushaltstypen. DieAusführungen des vorliegenden Beitragsbeschränken sich allerdings aufden Typ der Familie mit verheiratetenEltern <strong>und</strong> zwei Kindern unter 16Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 331


Ges<strong>und</strong>heitBelastung durch obligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgabenJahren. Verzichtet wurde bereits inder Studie auch auf die Darstellungder Berechnungen zu den Ges<strong>und</strong>heitsausgabenfür tiefe Einkommen,welche im Anspruchsbereich der Sozialhilfeliegen. Die für die OKP-Prämien aufgewendeten Ausgabenunterliegen hier besonderen Bestimmungen.Kantonale UnterschiedeDer interkantonale Vergleich derobligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabeneiner Familie mit zwei Kindern <strong>und</strong>einem Bruttojahreseinkommen <strong>von</strong>72 000 Franken – im weiteren als Modellfamiliebezeichnet – offenbartneben den zu erwartenden Prämienunterschiedengrosse Divergenzen beider Höhe der ausgerichteten Prämienverbilligungen(vgl. Grafik G1).Erstere reichen <strong>von</strong> 7 752 Franken imKanton Appenzell Innerrhoden bis14 236 Franken im Kanton Basel-Stadt,was einer Spannweite <strong>von</strong> 6 484 Frankenentspricht. Die Höhe der Prämienverbilligungkann als Differenzzwischen den schwarzen Punkten (Höheder OKP-Prämie) <strong>und</strong> dem oberenEnde der grauen Balken (verbleibendePrämienbelastung) abgelesen werden.Sie reicht <strong>von</strong> 1 260 Franken imAnnahmen für die Berechnungen der obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben• Situationsbedingte Ges<strong>und</strong>heitsausgaben wie etwa Kostenbeteiligungenoder Kosten für Medikamente, Behandlungen <strong>und</strong> Therapien, die nicht <strong>von</strong>den Kran-kenversicherern übernommen werden («Out-of-Pocket»-Ausgaben),wurden nicht berücksichtigt.• Es wurden ausschliesslich die OKP-Prämien angerechnet. Allfällige Zusatzversicherungengemäss VVG wurden nicht miteinbezogen.• Alle Berechnungen beziehen sich auf den Kantonshauptort unter Berücksichtigungder jeweiligen Prämienregion.• Bei der Berechnung der Steuern wurden steuerrelevante Vermögenswerte<strong>und</strong> Liegenschaften ausgeklammert. Auch Beiträge für die 3. Säule <strong>und</strong> allfälligePrämienverbilligungsbeiträge der Vorjahre wurden nicht in die Berechnungeneinbezogen.• Die berücksichtigten Haushalte haben ihre Ansprüche auf eine Prämienverbilligunggemäss den kantonalen Richtlinien geltend gemacht.• Die berücksichtigten Haushalte beziehen weder Sozialhilfe noch Ergänzungsleistungenzur AHV oder <strong>IV</strong>.Kanton Thurgau bis zu 7 608 Frankenim Kanton Neuenburg. Die Wirkungder Subventionen lässt sich exemplarischam Vergleich der Kantone Basel-Landschaft <strong>und</strong> Tessin zeigen, die beidenahezu gleich hohe OKP-Prämienaufweisen. Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichhohen Prämienverbilligung weichendie Kantone in Bezug auf dieverbleibende Prämienbelastung jedochbeträchtlich <strong>von</strong>einander ab.Im Quervergleich am höchsten sinddie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenfür die Modellfamilie im KantonWaadt. Abzüglich der Prämienverbilligungbezahlt diese dort 9 855Franken für die Krankenkassenprämiesowie einen Steueranteil <strong>von</strong> 832Jährliche obligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgaben der Modellfamilie im Jahr 2012G1Franken20000180001600014000120001000080006000400020000VD GE BL BS BE ZH JU SH TG FR SO LU SG AG GL UR VS NW SZ GR TI AI AR NE OW ZGPrämienbelastung Steueranteil Ges<strong>und</strong>heitswesen OKP-PrämieQuellen: Durchschnittsprämien Datenpool santésuisse; Merkblätter 2012 zur Prämienverbilligung der Kantone der GDK; eigene Berechnungen332 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Ges<strong>und</strong>heitBelastung durch obligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgabenObligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgaben der Modellfamilie 2007 <strong>und</strong> 2012G2Franken20000180001600014000120001000080006000400020000VD GE BL BS BE ZH JU SH TG FR SO LU SG AG GL UR VS NW SZ GR TI AI AR NE OW ZG2007 2012Quellen: Durchschnittsprämien Datenpool santésuisse; Merkblätter 2012 zur Prämienverbilligung der Kantone der GDK; eigene BerechnungenFranken, wendet damit insgesamt10 687 Franken für die obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben auf. Zusammenmit dem Kanton Waadt gehörenauch die Kantone Genf, Basel-Landschaft,Basel-Stadt, Bern <strong>und</strong> Zürichzu den Kantonen mit hoher Belastung.Demgegenüber ist sie für dieModellfamilie in den beiden Appenzell,in Neuenburg, Obwalden <strong>und</strong>Zug dank der Prämienverbilligung amgeringsten. Die Differenz zwischendem teuersten Kanton (VD) <strong>und</strong> demgünstigsten Kanton (ZG) beträgtbeim betrachteten Einkommensniveau7 819 Franken.Die Wirkung des über die Steuernentrichteten Finanzierungsanteils amGes<strong>und</strong>heitswesen lässt sich am Beispielder Kantone Obwalden <strong>und</strong> Zugzeigen. Obschon die Prämienbelastungin Obwalden tiefer ist als in Zug,fallen die Ges<strong>und</strong>heitsausgaben aufgr<strong>und</strong>des höheren Steueranteils imKanton Obwalden insgesamt höheraus als im steuergünstigeren KantonZug.Die Studie vermag auch aufzuzeigen,dass der Steueranteil für die Ges<strong>und</strong>heitsausgabender Haushalte inden höheren Einkommensklassen imVergleich zu den Prämien an Gewichtgewinnt. In der mittleren Einkommensklasse(100 000 Franken Bruttojahreseinkommen)gewähren zudemnicht mehr alle Kantone eine Prämienverbilligung,womit die Differenzenzwischen den Kantonen ansteigen. Sobeträgt die Diskrepanz zwischen demteuersten <strong>und</strong> dem günstigsten Kantonbei der Gesamtbelastung in dieserEinkommensklasse 11 207 Franken.In der höchsten in der Studie betrachtetenEinkommensklasse (140 000Franken Bruttojahreseinkommen)nimmt die Spannweite mit 9 002 Frankenwieder leicht ab, da lediglich nochdrei Kantone eine Prämienverbilligunggewähren. Hier sind die interkantonalenDifferenzen vor allem aufdie unterschiedlichen OKP-Prämien<strong>und</strong> den Steueranteil für das Ges<strong>und</strong>heitswesenzurückzuführen.Kommunale UnterschiedeExemplarisch für Kantone, diemehrere Prämienregionen mit abgestufterOKP-Prämie kennen (ZH, BE,LU, SG, GR), wurde die Belastungdurch die obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenim Jahr 2012 in denunterschiedlichen Prämienregionender Kantone Bern <strong>und</strong> Luzern analysiert.Dabei erwies sich die unterschiedlicheSteuerbelastung zwischenden einzelnen Gemeinden derselbenPrämienregion als wichtige Einflussgrössefür die Gesamtbelastung desModellhaushalts durch die obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben. Nebender kommunal unterschiedlichenSteuerlast gewichten die Prämienunterschiede<strong>und</strong> die Prämienverbilligungsbeiträgeaber nach wie vor. ImKanton Bern beträgt der Unterschiedin den obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenfür die Modellfamilie zwischender teuersten Gemeinde (Oberbalm,Prämienregion 1) <strong>und</strong> der günstigstenGemeinde (Niederönz,Prämienregion 3) jährlich 1 204 Frankenbeziehungsweise r<strong>und</strong> 14,5 Prozent.Im Kanton Luzern dagegen liegtdie entsprechende Differenz zwischender günstigsten (Horw, Prämienregion1) <strong>und</strong> der teuersten Gemeinde (Hasle,Prämienregion 3) bei 620 Frankenrespektive 8,6 Prozent. Während imKanton Bern eine Gemeinde aus derhöchstbelasteten Prämienregion 1 dieSpitzenposition einnahm, war es inLuzern eine Gemeinde aus der günstigstenPrämienregion 3. Zur detailliertenBetrachtung der obligatori-Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 333


Ges<strong>und</strong>heitBelastung durch obligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgabenObligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgaben der Modellfamilie im Kanton Neuenburg 2007 <strong>und</strong> 2012G3Franken1800016000140001200010000800060004000200000 20000 40000 60000 80000 100000 120000Bruttojahreseinkommen in Franken2012 2007 ModellfamilieQuellen: Durchschnittsprämien Datenpool santésuisse; Merkblätter 2012 zur Prämienverbilligung der Kantone der GDK; eigene Berechnungen.schen Ges<strong>und</strong>heitsausgaben lohntsich daher eine Differenzierung sowohlnach Prämienregionen als auchnach kommunalem Steuerfuss.Entwicklung zwischen 2007<strong>und</strong> 2012Die Analysen zur Entwicklung derobligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenzwischen den Jahren 2007 <strong>und</strong> 2012haben ergeben, dass die Ges<strong>und</strong>heitsausgabenin den meisten Kantonenzugenommen haben (vgl. Grafik G2)<strong>und</strong> das Wachstum dabei meist überder generellen Teuerung gemäss Landesindexder Konsumentenpreise lagen.Gleichzeitig sind sie jedoch etwasweniger stark angestiegen als dieOKP-Prämien. Gemäss Studie ist dieseEntwicklung mit Veränderungen imBereich der Prämiensubventionierung<strong>und</strong> der Steuergesetzgebung zuerklären.Die Zusammenstellung der jährlichenobligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabendes Modellhaushalts in denJahren 2007 <strong>und</strong> 2012 zeigt, dass diesein den meisten Kantonen ausser inZürich, Luzern, Obwalden, Zug, Graubünden,Tessin, Neuenburg <strong>und</strong> Juraangestiegen sind. Vergleichsweise geringist der Anstieg in den KantonenAppenzell Ausserrhoden <strong>und</strong> Wallis.Die grösste Zunahme verzeichnenBasel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern<strong>und</strong> Uri.Im beobachteten Zeitraum ist dermittlere jährliche Anstieg der obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben fürdie Modellfamilie mit 0,2 Prozent relativgering. Gleichzeitig sind die OKP-Prämien aber jährlich um 3,6 Prozent,die Konsumentenpreise um 2,2 Prozent(Jahresteuerung 0,4%) gestiegen.Als mögliche Einflussfaktoren für dasvergleichsweise tiefe Wachstum derGes<strong>und</strong>heitsausgaben kamen aufgr<strong>und</strong>der vorangehenden AnalysenPrämienverbilligungen oder Veränderungenbeim Steueranteil in Frage.Folglich wurden in einem weiterenSchritt die Veränderungen im Einkommensbereichzwischen 40 000 <strong>und</strong>120 000 Franken differenziert nach denOKP-Prämien, der Prämienverbilligung<strong>und</strong> dem Steueranteil für dasGes<strong>und</strong>heitswesen untersucht.Am Beispiel des Kantons Neuenburg<strong>und</strong> anhand einer Familie mitzwei Kindern sollen die wichtigstenErkenntnisse nachgezeichnet werden.Für beide untersuchten Jahre kommtin der Grafik G3 die Anwendung einesStufensystems bei der Prämienverbilligungzum Ausdruck. Die Anhebungder für die Subvention massgebendenRichtprämien <strong>und</strong> Einkommensgrenzenim Rahmen einer Systemanpassungführten für die NeuenburgerModellfamilie dazu, dass die Prämienverbilligung2012 im Vergleich zu2007 wesentlich grösser war <strong>und</strong> diePrämienbelastung trotz des Anstiegsder OKP-Prämie sank. Dadurch wurdefür Familien mit zwei Kindern allerEinkommensklassen bis zu einem jährlichenBruttoeinkommen <strong>von</strong> 116 000Franken die Gesamtbelastung durchdie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabengesenkt. Gleichzeitig wurdeerreicht, dass der einkommensrelevanteAnstieg der Belastung erst beieinem jährlichen Bruttoeinkommen<strong>von</strong> r<strong>und</strong> 82 000 Franken erfolgt.FazitDie Analysen weisen bei den obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgabengrössere kantonale Differenzen ausals bei den OKP-Prämien alleine.Insbesondere in den unteren Einkommensklassenwerden die kantonalenDisparitäten bei den obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben massgeblichdurch die Prämienverbilligung334 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Ges<strong>und</strong>heitBelastung durch obligatorische Ges<strong>und</strong>heitsausgabenStudie:Bieri, Oliver <strong>und</strong> Helen Köchli; RegionaleUnterschiede bei der Belastung durch dieobligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgaben.OKP-Prämien, Prämienverbilligungen <strong>und</strong>Steueranteile für das Ges<strong>und</strong>heitswesen imkantonalen <strong>und</strong> kommunalen Vergleich.Obsan Dossier 25; Neuenburg 2013:www.obsan.ch ➞ Publikationen(nur als PDF )beeinflusst. In den mittleren <strong>und</strong>hohen Einkommensbereichen spieltzunehmend der Steueranteil für dasGes<strong>und</strong>heitswesen eine wesentlicheRolle.Am Beispiel der Modellfamilie hatsich gezeigt, dass die obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben in den KantonenBern, Basel-Stadt, Waadt,Genf <strong>und</strong> Jura am höchsten, in Nidwalden,Obwalden, Schwyz, Zug <strong>und</strong>Appenzell-Innerrhoden am tiefstenausfallen. In diesen Kantonen werdendie im schweizerischen Vergleichtiefen OKP-Prämien im unterenEinkommensbereich zusätzlichdurch die Prämienverbilligung massgeblichreduziert. Berücksichtigtman auch noch den Steueranteil fürdas Ges<strong>und</strong>heitswesen, dann sind eswiederum jene Kantone mit einervergleichsweise geringen Steuerbelas-tung,die die tiefsten obligatorischenGes<strong>und</strong>heitsausgaben aufweisen.Die Differenzierung nach Prämienregionenam Beispiel der KantoneBern <strong>und</strong> Luzern belegt wesentlicheUnterschiede bei der Gesamtbelastungder obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabeninnerhalb <strong>und</strong> zwischenden Prämienregionen. Dieselassen sich zum einen zurückführenauf kommunal unterschiedlicheSteuersysteme zum anderen auf divergierendeOKP-Prämien <strong>und</strong> Prä-mienverbilligungsbeiträge in denverschiedenen Prämienregionen.Die Betrachtung der Entwicklungder obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgabenzwischen den Jahren 2007 <strong>und</strong>2012 hat ergeben, dass diese etwasweniger stark angestiegen sind alsdie OKP-Prämien. Dies liegt einerseitsan der prozentual höheren Reduktionder OKP-Prämien durch diePrämienverbilligung <strong>und</strong> andererseits– bedingt durch Veränderungenbei den kantonalen Steuergesetzgebungen– am geringeren Steueranteilfür das Ges<strong>und</strong>heitswesen.Oliver Bieri, Dr. phil. I, Leiter des BereichsSoziale Sicherheit <strong>und</strong> Integration,Interface Politikstudien Forschung Beratung,LuzernE-Mail: bieri@interface-politikstudien.chHelen Köchli, MA Economics, wissenschaftlicheMitarbeiterin, Interface PolitikstudienForschung Beratung, LuzernE-Mail: koechli@interface-politikstudien.chSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 335


invalidenversicherungInvalidenversicherung<strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong><strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>Vom Eintreten einer ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigung bis zur <strong>IV</strong>-Anmeldung<strong>und</strong> einer <strong>IV</strong>-Rente dauert es meistens mehrere Jahre. Eskommt lange vor dem <strong>IV</strong>-Prozess zu Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit,zu schleichender beruflicher Desintegration <strong>und</strong> in der Folge zurAbhängigkeit <strong>von</strong> Sozialleistungen. Die Kenntnis der Erwerbsverläufe<strong>und</strong> der vorgängigen Leistungsbezüge liefert Gr<strong>und</strong>lagen für einewirksame Frühintervention. Im Folgenden werden Ergebnisse einerStudie zu den Verläufen vor Rentenbeginn vorgestellt.Robert Fluder Renate Salzgeber Tobias FritschiBerner Fachhochschule Soziale ArbeitMithilfe der Studie, die diesem Artikelzugr<strong>und</strong>e liegt, wurden vertiefte Informationenüber die <strong>IV</strong>-Neurentner<strong>und</strong> Neurentnerinnen gewonnen <strong>und</strong>Risikofaktoren für einen Sozialleistungsbezugvor einem <strong>IV</strong>-Rentenbezugidentifiziert. Im Fokus standen dievorgelagerten Leistungsbezüge ausden Systemen der Sozialen Sicherheit,insbesondere aus der Arbeitslosenversicherung(ALV) <strong>und</strong> der Sozialhilfe<strong>und</strong> ihre zeitliche Abfolge in denfünf Jahren vor dem Rentenentscheid.Die Untersuchung stützte sich aufdie Administrativdaten der <strong>IV</strong> <strong>und</strong>ALV, die Sozialhilfestatistik der Jahre2005 bis 2010 <strong>und</strong> – für Auswertungenzur Erwerbstätigkeit – die individuellenKonten der AHV ab dem Jahr2000. Berücksichtigt wurden die13 313 <strong>IV</strong>-Neurentner <strong>und</strong> Neurentnerinnendes Jahres 2010, die älter als23 Jahre waren, die nicht aufgr<strong>und</strong>eines Geburtsbrechens eine <strong>IV</strong>-Rentebezogen <strong>und</strong> die nicht im Auslandwohnten. Für die <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>wurden typische zeitlicheAbfolgen <strong>von</strong> vorgängigen Bezügen<strong>von</strong> Arbeitslosenentschädigung(ALE) bzw. Sozialhilfe (SH) identifiziert<strong>und</strong> zu sechs Verlaufstypen zusammengefasst.Die sechs Verlaufstypensowie die Erwerbsverläufe vordem <strong>IV</strong>-Rentenbezug wurden anhand<strong>von</strong> Indikatoren charakterisiert <strong>und</strong>soziodemografische sowie arbeitsmarktliche<strong>Profile</strong> der einzelnen Verlaufstypenerstellt. Anschliessendwurde anhand der Merkmale der <strong>IV</strong>-Neubeziehenden mithilfe eines mul-tivariaten Erklärungsmodells dieWahrscheinlichkeit bestimmt, zueinem der sechs Verlaufstypen zu gehören(Risikofaktoren).VerlaufstypenZur Rekonstruktion der Verlaufstypenwurden in den Jahren 2005 bis2010 monatsweise Informationenüber den Bezug <strong>von</strong> ALE <strong>und</strong> Sozialhilfeidentifiziert. Anhand der chronologischenAbfolge dieser Leistungsbezügewurde die Typologieentwickelt. Dabei wurde unterschieden,ob der letzte Sozialleistungsbezuginnerhalb der dem Rentenentscheidvorangehenden zwölf Monateerfolgte oder ob er länger zurücklag.Wenn der Leistungsbezug bis mindestenszwölf Monate vor dem <strong>IV</strong>-Rentenentscheidandauerte, wurde derÜbergang als unmittelbar oder direktdefiniert. Insgesamt wurden sechsVerlaufstypen gebildet (vgl. TabelleT1).R<strong>und</strong> 54 Prozent der Bezügerinnen<strong>und</strong> Bezüger einer <strong>IV</strong>-Neurente bezogenfünf Jahre vor der ersten Renteweder ALE noch Sozialhilfe (Verlaufstyp6), während bei knapp derHälfte (46%) vorgängige Leistungsbezügevorlagen (Verlaufstypen 1 bis5). Dabei kamen die Leistungsbezügevor der <strong>IV</strong>-Rente in unterschiedlichenAbfolgen vor. Mehr als ein Drittel(34,1%) erhielt in den zwölf Monatenunmittelbar vor Rentenbeginn entwederALE oder Sozialhilfe, wobeimehr als ein Fünftel (22%) direktüber die Sozialhilfe (teilweise ergänzendzum ALE-Bezug) zur <strong>IV</strong>-Rentekam. Die gut 10 Prozent Verläufe mitPhasen <strong>von</strong> ALE- <strong>und</strong> nachfolgendemSozialhilfebezug vor der Zusprechungeiner <strong>IV</strong>-Rente (Verlaufstypen 2a <strong>und</strong>2b) weisen auf länger andauerndeges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen336 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Invalidenversicherung<strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>Verlaufstypen vor dem RentenbezugT1VerlaufstypKurzbeschreibung1a: ALE ➞ <strong>IV</strong> vor dem Rentenentscheid nur ALE bezogen, wobei zwischen dem letzten Leistungsbezug <strong>und</strong> demRentenbeginn weniger als 12 Monate liegen (unmittelbarer Übergang, gekennzeichnet durch ➞)1b: ALE ➞ … ➞ <strong>IV</strong> vor dem Rentenentscheid nur ALE bezogen, wobei zwischen dem letzten Leistungsbezug <strong>und</strong> demRentenbeginn mehr als 12 Monate liegen (Übergang mit Unterbruch, gekennzeichnet durch ➞… ➞)2a: ALE ➞ SH ➞ <strong>IV</strong> zwischen dem ALE-Bezug <strong>und</strong> dem Rentenentscheid liegt ein Sozialhilfebezug(unmittelbarer Übergang Sozialhilfe–<strong>IV</strong>-Rente)2b: ALE ➞ SH ➞ … ➞ <strong>IV</strong> zwischen dem ALE-Bezug <strong>und</strong> dem Rentenentscheid liegt ein Sozialhilfebezug(Übergang mit Unterbruch Sozialhilfe–<strong>IV</strong>-Rente)3a: SH ➞ ALE ➞ <strong>IV</strong> zwischen dem Sozialhilfebezug <strong>und</strong> dem Rentenentscheid liegt ein ALE-Bezug(unmittelbarer Übergang Sozialhilfe–<strong>IV</strong>-Rente)3b: SH ➞ ALE ➞… ➞ <strong>IV</strong> zwischen dem Sozialhilfebezug <strong>und</strong> dem Rentenentscheid liegt ein ALE-Bezug(Übergang mit Unterbruch Sozialhilfe–<strong>IV</strong>-Rente)4a: SH ➞ <strong>IV</strong> vor dem Rentenentscheid nur Sozialhilfe bezogen (unmittelbarer Übergang)4b: SH ➞… ➞ <strong>IV</strong> vor dem Rentenentscheid nur Sozialhilfe bezogen (Übergang mit Unterbruch)5: Vorleistungen (SH, ALE) ALE <strong>und</strong> Sozialhilfe wurde nur als Vorleistungen bezogen*6: direkt in die <strong>IV</strong> kein Leistungsbezug ALE oder Sozialhilfe vor dem RentenentscheidQuelle: BFH, Soziale Arbeit, Betrachtungszeitraum 2005–2010* Der Anspruch auf eine <strong>IV</strong>-Rente beginnt frühestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der <strong>IV</strong>. Wenn ALE- <strong>und</strong>Sozialhilfebezüge nur in die Periode zwischen dem Zeitpunkt der rückwirkenden Rentenzusprache <strong>und</strong> dem Rentenentscheid fallen, werden sie alsVorleistungen bezeichnet.hin, die oftmals mit einer fortschreitendenberuflichen Desintegrationeinhergehen.Bezug <strong>von</strong>Arbeitslosenentschädigungoder Sozialhilfe vorRentenbeginn1 Abhängig <strong>von</strong> der Definition <strong>von</strong> Working Poor(alle Erwerbstätigen unter einer bestimmtenArmutsgrenze oder nur Personen bzw. Haushaltemit einem Vollzeitpensum) liegt die Quotegesamtschweizerisch bei 3,5 bis 7,5 Prozent.Insgesamt haben 28 Prozent der <strong>neuen</strong><strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong> 2010 in denr<strong>und</strong> fünf Jahren vor der <strong>IV</strong>-RenteALE bezogen. Ab 2000 – also in denzehn Jahren vor Rentenbeginn – warenes sogar 40 Prozent. Je nach Verlaufstypwurden zwischen 25 <strong>und</strong> 45 Prozentder <strong>IV</strong>-Neurentnerinnen <strong>und</strong> -rentneraus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert;besonders häufig diejenigen,die nach ALE noch Sozialhilfe bezogen.Oft lag die Arbeitslosigkeit längerzurück <strong>und</strong> ein Teil der Betroffenenwies mehrere Phasen mit ALE-Bezugaus. Insgesamt liessen sich häufig Langzeitarbeitslosigkeitoder Verläufe mitmehreren Phasen mit ALE-Bezug,teilweise mit Aussteuerung, vor demBezug einer <strong>IV</strong>-Rente, beobachten.Ein Drittel der Bezügerinnen <strong>und</strong>Bezüger neuer <strong>IV</strong>-Renten erhielt vorRentenbeginn Sozialhilfe, drei Viertelda<strong>von</strong> länger als zwölf Monate. ImDurchschnitt dauerte der Sozialhilfebezugr<strong>und</strong> zweieinhalb Jahre. Knappjede siebte betroffene Person, die vorRentenbeginn erwerbstätig war, mussteergänzend Sozialhilfe beanspruchen.Mit 13 Prozent war der Anteil der WorkingPoor wesentlich höher als bei derGesamtbevölkerung. 1 Bei einem Teilder <strong>IV</strong>-Neurentnerinnen <strong>und</strong> Rentnerkonnte zudem ein gleichzeitiger ALE-<strong>und</strong> Sozialhilfebezug beobachtet werden.Bei psychischen Einschränkungenwaren Verläufe mit Sozialhilfebezugdeutlich häufiger als im Durchschnitt,was darauf hinweist, dass Personen mitpsychischen Problemen häufiger <strong>und</strong>länger einen Prozess der beruflichenDesintegration durchlaufen <strong>und</strong> dassdie Abklärungszeiten für diese Personenwesentlich länger dauern.Leistungen der <strong>IV</strong> vorRentenbeginn2010 war bei 12 Prozent der <strong>IV</strong>-Neurentnerinnen <strong>und</strong> -rentner vorRentenbeginn eine Massnahme derFrühintervention ergriffen worden –besonders häufig bei vorangehendemALE-Bezug. Hier ist anzumerken, dassdie 5. <strong>IV</strong>-Revision als Gesetzesbasisder Frühintervention erst 2008 in Kraftgesetzt worden <strong>und</strong> noch nicht vollSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 337


Invalidenversicherung<strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong><strong>IV</strong>-Neurentner <strong>und</strong> Neurentnerinnen nach VerlaufstypG16 5 4b 4a 3b 3a 2b 2a 1b 1aALE <strong>IV</strong>ALE …. <strong>IV</strong>ALE SH <strong>IV</strong>ALE SH … <strong>IV</strong>SH ALE <strong>IV</strong>SH ALE … <strong>IV</strong>SH <strong>IV</strong>SH … <strong>IV</strong>Vorleistungen (SH, ALE)direkt in die <strong>IV</strong>4,9%8,5%9,5%0,9%1,3%0,5%12,8%2,0%5,6%53,9%Quellen: SH<strong>IV</strong>ALV 2005–2010, Berechnung BFH Soziale Arbeit, N=13 3130% 10% 20% 30% 40% 50% 60%umgesetzt war. Noch weniger <strong>IV</strong>-Neurentner<strong>und</strong> Neurentnerinnen hattenvorgängig eine Integrationsmassnahmeerhalten (1,1%); auch diese Massnahmewurde erst 2008 eingeführt <strong>und</strong> sollvor allem bei psychischen Beeinträchtigungenin Betracht gezogen werden.Knapp ein Viertel der Betroffenen hateine Massnahme beruflicher Art durchlaufen,die bei allen Verläufen mitALE- oder Sozialhilfebezug wesentlichhäufiger veranlasst wurden als beimVerlaufstyp ohne vorgängigen Leistungsbezug.Sie wurden zudem häufigerbei unfallbedingten oder psychischenEinschränkungen ergriffen.Erwerbsverläufe <strong>und</strong>Einkommensentwicklung vorRentenbeginnErwerbsverläufe wurden im Rahmendieser Untersuchung für das demRentenbeginn vorangehende Jahrzehntrekonstruiert. 2 Dabei zeigte sich,dass die Erwerbstätigkeit der <strong>IV</strong>-Neurentnerinnen<strong>und</strong> Neurentner in denJahren vor Rentenbeginn oft sehr eingeschränktwar. Im Durchschnitt betrugder Erwerbsunterbruch direkt vorRentenbeginn zwei Jahre. Am kürzestenwaren die Erwerbsunterbrüche beiVerläufen ohne früheren Leistungsbezug<strong>und</strong> bei Verläufen mit ALE-Bezugunmittelbar vor Rentenbeginn. Insgesamtwaren die <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>ab 2000 im Durchschnittwährend 46 Monaten ohne Erwerbsarbeit.Besonders lang war die Erwerbslosigkeitbei Verläufen mit Sozialhilfebezug.Die <strong>IV</strong>-Neurentnerinnen<strong>und</strong> -rentner <strong>von</strong> 2010 durchliefen alsohäufig längere Phasen der Nichterwerbstätigkeit,die oftmals weit zurücklagen.Dies traf besonders auf Personenmit psychischen Einschränkungen zu.Relativ viele Betroffene wiesen mehrereErwerbsunterbrüche (durchschnittlich1,5) auf, die länger als dreiMonate dauerten.Die Entwicklung des Erwerbseinkommens<strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>weist auf einen negativen Verlaufder Erwerbsbiografie vor dem<strong>IV</strong>-Rentenbezug hin (Dequalifizierung,schlecht bezahlte Stellen mit prekärenArbeitsbedingungen, unfreiwilligeTeilzeitarbeit). Bei mehr als einemDrittel (39%) kann ein deutlich sinkendesEinkommen beobachtet werden<strong>und</strong> 28 Prozent hatten ein starkschwankendes Einkommen. Vergleichtman das erste <strong>und</strong> das letzte Erwerbseinkommenwährend der Beobachtungsperiode<strong>von</strong> 2000 bis 2010, kannim Durchschnitt eine Abnahme <strong>von</strong> 2,8Prozent pro Jahr festgestellt werden.Bei Frauen war die Einbusse geringerals bei Männern – vermutlich, weil beieinem tiefen Einkommen das Potenzialfür eine Erwerbsminderung wenigergross ist. Wohl auch deshalb fiel beiVerläufen mit Sozialhilfebezug derRückgang des Erwerbseinkommensweniger hoch aus. Es ist anzunehmen,dass bei einem Teil der Betroffenen derErwerbsrückgang schon vor der Beobachtungsperiodeeingesetzt hat. Diebeobachteten Einkommensverläufewiesen zudem zum Teil sehr hoheSchwankungen auf, wobei diese beiVerläufen mit Bezug <strong>von</strong> Sozialhilfeam grössten waren, was auf besondersprekäre Erwerbsbiografien hindeutet.2 Aufgr<strong>und</strong> der Datenlage konnte der Leistungsbezug<strong>von</strong> ALE <strong>und</strong> Sozialhilfe dagegen nurbis fünf Jahre vor Rentenbeginn untersuchtwerden.338 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Invalidenversicherung<strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>Relevante Einflussfaktoren für einen Verlauf mit SozialleistungsbezugReferenzverlaufstyp: 6: direkt in die <strong>IV</strong>Alter: Referenz 26 bis 45 JahreAlter 23 bis 25 JahreAlter über 45 Jahre«Haushaltstyp»: Referenz nicht verheiratet ohne KinderEinflussfaktoren fürStärke des Einflusses– – – + + +G2verheiratet ohne Kindernicht verheiratet mit Kindernverheiratet mit 1 bis 2 Kindernverheiratet mit 3 <strong>und</strong> mehr KindernNationalität: Referenz SchweizEU17/EFTA angrenzend/NordEU27 RestRest Europa <strong>und</strong> WeltBildungsstand: Referenz Berufsausbildungkeine BerufsausbildungAbschluss auf Tertiärstufekeine AngabenBranche: Referenz verarbeitendes Gewerbe/Herstellung <strong>von</strong> Waren, Bergbau,Gewinnung <strong>von</strong> Steinen/ErdenLandwirtschaft, Forstwirtschaft <strong>und</strong> FischereiBaugewerbe/BauGastgewerbe, Handel <strong>und</strong> LagereiVerkehrInformation <strong>und</strong> Kommunikation, Finanz- <strong>und</strong> Versicherungsdienstleistungen, Gr<strong>und</strong>stücks<strong>und</strong>WohnungswesenErbringung <strong>von</strong> freiberuflichen, wissenschaftlichen <strong>und</strong> technischen Dienstleistungenöffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Erziehung <strong>und</strong> Unterricht,Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesensonstige Dienstleistungenkeine Angabenberufliche Stellung: Referenz Fachfunktionnicht erwerbstätigselbstständigKaderfunktionHilfsfunktionin AusbildungHeimarbeiter/inEinkommensverlauf: Referenz sinkendes Erwerbseinkommenohne Erwerbseinkommentiefes Erwerbseinkommen (stabil/steigend/fluktuierend)fluktuierendes nicht tiefes Einkommennicht tiefes Erwerbseinkommen (stabil/steigend)Gebrechen: Referenz physisch erkranktUnfallpsychisch erkranktKantone in Gruppen: Referenz mittelgrosse Kantone mit städtischem ZentrumZürichBernmittelgrosse Kantone ohne städtisches Zentrumkleine KantoneStadtkantonestrukturschwache Kantone <strong>und</strong> BergkantoneAargauTessinWaadtQuellen: SH<strong>IV</strong>ALV 2005–2010, AHV-IK-Daten 2000–2010, Berechnung BFH Soziale ArbeitStärke des Einflusses (keine metrische Angaben): – schwach negativ, -- mittelstark negativ, --- stark negativ; leer: kein Einfluss; + schwach positiv, ++mittelstark positiv, +++ stark positiv. Lesebeispiel: Bei <strong>IV</strong>-Neurentner/innen über 45 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit eines Verlaufs mit vorgängigemLeistungsbezug markant tiefer (Einflussstärke ---) im Vergleich zu Personen im Alter zwischen 26 <strong>und</strong> 45 Jahre (Referenzgruppe).Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 339


Invalidenversicherung<strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>Risikoprofile <strong>von</strong><strong>IV</strong>-Neurentnerinnen <strong>und</strong>NeurentnernStudie:Fluder, Robert, Renate Salzgeber <strong>und</strong> TobiasFritschi, Verläufe <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>. Analyse anhand derSH<strong>IV</strong>ALV-Daten 2005–2010. Beiträge zurSozialen Sicherheit, ForschungsberichtNr. 10/13: www.bsv.admin.ch ➞ Praxis➞ Forschung ➞ ForschungspublikationenMit einem multivariaten Modellwurde geschätzt, welche Faktoren wiestark die Wahrscheinlichkeit für einenVerlauf mit vorgängigen Leistungenbeeinflussen. Im Gegensatz zu den deskriptivenAuswertungen (vgl. ausführlicherBericht), bei denen jeder einzelneEinflussfaktor in eine bivariateBeziehung zum Verlaufstyp gesetztwurde, wurden im multivariatenSchätzmodell alle Einflussfaktorengleichzeitig einbezogen. Damit liesssich der Effekt der einzelnen Einflussfaktorenbei Kontrolle der übrigenermitteln. Grafik G2 weist aus, für welcheFaktoren (erklärende Variablen)ein Einfluss auf einen Verlauf mit Sozialleistungsbezugvor dem <strong>IV</strong>-Rentenentscheidfestgestellt wurde. Dabeiwird nur die Stärke des Einflusses (-,--, ---, kein Einfluss = leer, +, ++, +++)angegeben – die Angaben sind nichtmetrisch zu interpretieren. Pro Einflussfaktorist angegeben, ob eine bestimmteAusprägung der Variablen dieWahrscheinlichkeit für einen Sozialleistungsbezugvor der Rente signifikanterhöht (+ bis +++) oder verringert(- bis ---) im Vergleich zu einem Verlaufohne vorgängigem Leistungsbezug(Verlaufstyp 6 ist Referenz).Zum einen erwiesen sich soziodemografischeMerkmale der <strong>IV</strong>-Neurentnerinnen<strong>und</strong> Neurentner als bedeutsam.Bei älteren <strong>und</strong> bei verheirateten<strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong>(mit <strong>und</strong> ohne Kinder) waren Verläufemit einem Bezug <strong>von</strong> ALE oder Sozialhilfeweniger wahrscheinlich. Demgegenüberhatten nicht verheiratete<strong>IV</strong>-Neurentnerinnen <strong>und</strong> Rentner mitKindern (Alleinerziehende) eine erhöhteWahrscheinlichkeit für Verläufemit Leistungsbezug. Bei der Nationalitätkönnen die Unterschiede, die beider deskriptiven Auswertung zwischenSchweizer <strong>und</strong> ausländischen Staatsangehörigenin Bezug auf einen vorgängigenLeistungsbezug gef<strong>und</strong>enwurden, teilweise durch die Ausprägungenbeim Ausbildungsniveau <strong>und</strong>bei der Branchenzugehörigkeit sowieder beruflichen Stellung erklärt werden:Es sind Ausbildung <strong>und</strong> (frühere)Branchenzugehörigkeit, welche dasResultat bestimmen. Nur neue Rentenbeziehendeaus Staaten ausserhalbder EU/EFTA wiesen auch nach Kontrolle<strong>von</strong> weiteren Faktoren eine deutlichhöhere Wahrscheinlichkeit fürVerläufe mit Leistungsbezug auf.Wie erwähnt, konnten auch bei densozioprofessionellen Merkmalen deutlicheEffekte nachgewiesen werden.Erstaunlich ist, dass insgesamt keinsignifikanter Unterschied zwischenPersonen ohne <strong>und</strong> solchen mit einerBerufsausbildung festgestellt wurde.Neue <strong>IV</strong>-Rentenbeziehende mit einerTertiärausbildung jedoch zeigten einedeutlich geringere Wahrscheinlichkeitfür einen Verlauf mit vorgängigemLeistungsbezug. Bei der Branchenzugehörigkeitwar diese für <strong>IV</strong>-Neurentnerinnen<strong>und</strong> Neurentnern aus demBau- <strong>und</strong> Gastgewerbe erhöht, beisolchen aus dem Finanzwesen <strong>und</strong> deröffentlichen Verwaltung hingegen geringer.Ein klares Muster zeigte sichzudem bei der beruflichen Stellung:Nichterwerbstätige <strong>und</strong> Personen mitHilfsfunktionen wiesen im Vergleichzu den Fachfunktionen ein erhöhtesRisiko für vorgängige Leistungsbezüge;Personen aus dem Kader <strong>und</strong> selbstständigErwerbende ein verringertesRisiko aus. Auch für den Erwerbseinkommensverlaufliess sich ein Zusammenhangmit dem Verlauf in die <strong>IV</strong>herstellen. <strong>IV</strong>-Neurentner <strong>und</strong> Rentnerinnenmit einem tiefen Einkommenwiesen im Vergleich zur Gruppe miteinem sinkenden Einkommen eineerhöhte Wahrscheinlichkeit für einenLeistungsbezug vor Rentenbeginn auf,während diese bei Betroffenen mitmindestens mittleren Einkommen geringerwar.Bei der Gebrechensart haben neue<strong>IV</strong>-Rentenbeziehende mit psychischenBeeinträchtigungen eine deutlich höhereWahrscheinlichkeit auf vorgängigeLeistungsbezüge. Zudem konntenregionale Einflussfaktoren nachgewiesenwerden: Im Vergleich zu den mittelgrossenKantonen mit städtischenZentren ist bei den Stadtkantonen(inkl. Kanton Zürich) die Wahrscheinlichkeitfür vorgängige Leistungendeutlich erhöht <strong>und</strong> im Kanton Tessinsignifikant geringer.Insgesamt zeigt sich ein deutlicherEinfluss sowohl der soziodemografischenwie auch der arbeitsmarktbezogenenMerkmale auf einen allfälligenLeistungsbezug vor dem Rentenentscheid.Neue Bezügerinnen <strong>und</strong> Bezüger<strong>von</strong> <strong>IV</strong>-Renten mit schwach ausgestattetenRessourcen <strong>und</strong> mit generellerhöhten sozialen Risiken waren häufigerin Verläufen mit vorgängigemLeistungsbezug zu finden. Zusätzlichspielt die Art der ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigung<strong>und</strong> die regionale Zugehörigkeiteine Rolle.Dr. Robert Fluder, Leiter Schwerpunkt SozialeSicherheit, BFH Soziale ArbeitE-Mail: robert.fluder@bfh.chRenate Salzgeber, lic. oec. publ., Dozentin<strong>und</strong> Projektleiterin BFH Soziale ArbeitE-Mail: renate.salzgeber@bfh.chTobias Fritschi, lic. rer. pol., Dozent <strong>und</strong>Projektleiter, BFH Soziale ArbeitE-Mail: tobias.fritschi@bfh.ch340 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


invalidenversicherungInvalidenversicherungProjekt BECK der GELIKOBECK – Berufliche Eingliederung <strong>von</strong> Menschenmit einer chronischen KrankheitMit dem Projekt BECK «Berufliche Eingliederung <strong>von</strong> Menschen miteiner chronischen Krankheit» unterstützt die Schweizerische Ges<strong>und</strong>heitsligenkonferenz(GELIKO) Betroffene bei Problemen am Arbeitsplatzzu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Dies mit dem Ziel, einen drohendenArbeitsplatzverlust abzuwenden. Neben der Beratung übernehmendie Ges<strong>und</strong>heitsligen auch die anwaltschaftliche Vertretung ihrerKlienten im Dreieck Arbeitgeber, Sozialversicherungen <strong>und</strong> Arzt.Margareta Schmid Eliane Boss Erich TschirkyFachstelle Evaluation & Krebsliga Schweiz SchweizerischeGes<strong>und</strong>heitsforschungGes<strong>und</strong>heitsligen-KonferenzAufgr<strong>und</strong> der Zunahme chronischerErkrankungen sowie im Zuge der 5.<strong>und</strong> 6. <strong>IV</strong>-Revision wird der Situationchronisch kranker Menschen am Arbeitsplatzvermehrt Beachtung geschenkt.Mit den Gesetzesänderungenwurde der <strong>IV</strong> die Aufgabe übertragenmitzuhelfen, dass drohendeArbeitsplatzverluste <strong>von</strong> Menschen1 Ges<strong>und</strong>heit2020: Die ges<strong>und</strong>heitspolitischenPrioritäten des B<strong>und</strong>esrates, 23. Januar 2013:www.ges<strong>und</strong>heit2020.ch2 www.geliko.ch3 Lit. Soltermann, 654; Lit. Pärli et al.mit ges<strong>und</strong>heitlichen Einschränkungenmöglichst verhindert werden können.Zentrales Element ist – im Zusammenspielaller Akteure – dieFörderung der beruflichen Integrationdurch rechtzeitiges Handeln. Ges<strong>und</strong>heitsbezogeneProbleme amArbeitsplatz sind für chronisch Krankemit vielen Belastungen <strong>und</strong> Unsicherheitenverb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> stellenalle Beteiligten vor grosse Herausforderungen.Die Versorgungsstrukturen desschweizerischen Ges<strong>und</strong>heitswesenssind nicht optimal auf die Bedürfnissechronisch kranker Menschen ausgerichtet.Die oft mangelhafte Koordinationder beteiligten Leistungserbringerführt zudem zu unerwünschten<strong>und</strong> teuren Doppelspurigkeiten.Dieser Missstand wurde auch vomB<strong>und</strong>esrat erkannt, der im Rahmender Strategie Ges<strong>und</strong>heit2020 1 dieBewältigung der durch chronischeKrankheiten versursachten Problemstellungenals zentrale ges<strong>und</strong>heitspolitischeHerausforderung identifizierthat.Um die besonderen Bedürfnissechronisch kranker Menschen kümmernsich seit langem die gemeinnützigorganisierten Ges<strong>und</strong>heitsligen.Neben der Präventionsarbeit unterstützensie insbesondere Betroffene,Angehörige sowie Betreuende mitBeratungsleistungen <strong>und</strong> engagierensich in ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> sozialpolitischenFragen. In enger Vernetzungmit einem erweiterten Kreis <strong>von</strong>Fachleuten begegnen sie negativenges<strong>und</strong>heitlichen, finanziellen <strong>und</strong>sozialen Folgen <strong>von</strong> chronischenKrankheiten. Um den Erfahrungsschatz<strong>und</strong> das Fachwissen der Ges<strong>und</strong>heitsligenzu bündeln <strong>und</strong> ein aufdie berufliche Eingliederung zugeschnittenesAngebot umzusetzen, hatdie Schweizerische Ges<strong>und</strong>heitsligen-Konferenz (GELIKO), 2 das Projekt«BECK – Berufliche Eingliederung<strong>von</strong> Menschen mit einer chronischenKrankheit» initiiert. Es gründet aufder unter allen Akteuren breit abgestütztenErkenntnis, dass die berufliche(Re-)Integration kranker oderverunfallter Menschen nur dannErfolg versprechend sein kann, wennsie früh beginnt, aber auch kompetent<strong>und</strong> koordiniert erfolgt. 3 Mit BECKsoll das Beratungsangebot für chronischKranke verbessert <strong>und</strong> Arbeitgeberhinsichtlich der Auswirkungen<strong>von</strong> chronischen Erkrankungen aufSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 341


InvalidenversicherungProjekt BECK der GELIKOdie Erwerbsarbeit sensibilisiert werden.Konkret werden die Betroffenen ineiner sehr frühen Phase ihrer ges<strong>und</strong>heitlichenEinschränkungen unterstützt,um möglichst noch vor einerFrüherfassung durch die <strong>IV</strong>, einendrohenden Arbeitsplatzverlust abwendenzu können. Wie auch durchdas Forschungsprogramm der Invalidenversicherung(FoP-<strong>IV</strong>) 4 aufgezeigtwurde, erweisen sich die Neutralitätder Organisation <strong>und</strong> die anwaltschaftlicheVertretung als konstruktiveElemente in den Bemühungenum den Arbeitsplatzerhalt oder imVerfahren mit der <strong>IV</strong>.Trägerschaft <strong>von</strong> BECKUnternehmungen (2008) hat gezeigt,dass ein Bedarf nach krankheitsspezifischenInformationen, aber auchnach Hinweisen zum Umgang miterkrankten Mitarbeitenden <strong>und</strong> zuweiteren Hilfeangeboten besteht. Fürdas 2009 geschaffene Informationsportalfür Arbeitgeber zu Fragestellungender beruflichen Eingliederung,COMPASSO, 5 stellte die GELIKOInformationen bereit <strong>und</strong> sie ist inderen Vorstand vertreten. Um eineeinheitliche Qualität im Beratungsangebot<strong>und</strong> eine optimale Vernetzungder Ligen zu gewährleisten,wurde für die Ligenmitarbeitendeneine Weiterbildung im Arbeits- <strong>und</strong>Versicherungsrecht sowie zu Massnahmenzur Verhinderung eines Arbeitsplatzverlustesdurchgeführt. DasProblemen am Arbeitsplatz, Unterstützungin der Krankheitsbewältigung<strong>und</strong> in finanziellen Notlagen,Organisation <strong>von</strong> Hilfen im Alltag<strong>und</strong> Coaching für die Kommunikationmit Vorgesetzten <strong>und</strong> Versicherern.Bei Bedarf wird zur Standortbestimmungder beruflichen Situation daspsychologische Diagnostik-Instrumentzum arbeitsbezogenen Verhaltens-<strong>und</strong> Erlebnismuster (AVEM) 6eingesetzt. Die Unterstützung desWiedereingliederungsprozesses orientiertsich stark an den vorhandenenRessourcen <strong>und</strong> der Befähigung derKlienten. Dazu gehört auch, sie zumotivieren, ihre Pflichten wahrzunehmen<strong>und</strong> gegenüber Arbeitgeber <strong>und</strong>Versicherungen transparent zu kommunizieren.Die enge Zusammenarbeitmit ähnlich gelagerten Unterstützungsangebotenermöglicht bei Bedarfauch die Weitervermittlung <strong>und</strong>Begleitung Betroffener an geeignetereBeratungsstellen.Einrichtung regionalerFachstellenÜbergeordnete AktivitätenIm Rahmen des Projektes BECKnahm die GELIKO in den letztenJahren eine breite Palette <strong>von</strong> Abklärungenvor <strong>und</strong> initiierte zahlreicheKontakte <strong>und</strong> Kooperationen. So fandin Zusammenarbeit mit dem BSV <strong>und</strong>der <strong>IV</strong>-Stellenkonferenz ein Workshopstatt. Um mögliche Synergien<strong>und</strong> Formen der Zusammenarbeitauszuloten, tauschten sich die Verantwortlichenauch mit regionalen <strong>IV</strong>-Stellen <strong>und</strong> Krankenkassen aus. EineBefragung <strong>von</strong> grossen <strong>und</strong> mittlerenInteresse der Ligen war gross, 2009<strong>und</strong> 2010 liessen sich insgesamt mehrals h<strong>und</strong>ert Mitarbeitende schulen.KerngeschäftDie Leitenden der FachstellenBECK sind erfahrene Sozialarbeitende,die ein breites Spektrum an Beratungs-<strong>und</strong> Unterstützungsleistungenanbieten. Dazu gehören Hilfestellungenin arbeits- <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtlichenFragen, Informationenzu Rechten <strong>und</strong> Pflichten beiIn zwei Pilotregionen – Bern-Solothurn<strong>und</strong> Ostschweiz – wurde Ende2010 mit dem Aufbau je einer FachstelleBECK begonnen. In den vergangenenzwei Jahren machten diebeiden Fachstellenleitenden dieDienstleistungen bei einer grossenAnzahl regionaler Akteure bekannt<strong>und</strong> loteten den Bedarf der Zusammenarbeitaus (Ärzte, <strong>IV</strong>-Stellen,Kranken- <strong>und</strong> Krankentaggeld-Versicherungen,Sozialhilfestellen, Sozialforen,RAV, Arbeitgeber sowie andereregionale Akteure der beruflichenEingliederung). Das Angebotwurde generell positiv aufgenommen.Geschätzt wurde insbesondere, mitBECK eine einzige professionelleAnlaufstelle in Bezug auf alle chronischenKrankheiten zur Verfügungzu haben. Ebenso anerkannt wurden4 Lit. B<strong>und</strong>esamt für Sozialversicherungen5 www.compasso.ch6 Lit. Schaarschmidt, 59–82342 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


InvalidenversicherungProjekt BECK der GELIKOBECK in der PraxisFallbeispiel 1Hintergr<strong>und</strong>: Frau mittleren Alters; 100%-Anstellung; langerArbeitsweg.Problemlage: Aufgr<strong>und</strong> einer rheumatologischen Erkrankungkommt es zu Arbeitsabwesenheiten, die manchmal mehrere Wochen,sogar Monate dauern. Die Klientin wird gegenüber ihremArbeitgeber zunehmend unsicher, weil sie selbst ihre Leistungsfähigkeitnicht gut einzuschätzen vermag. Im Gespräch mit demHausarzt wird klar, dass sie die angestammten Aufgaben nichtmehr weiterführen kann. Der Hausarzt vermittelt die Klientin anBECK.Intervention: Die Verantwortlichen der Fachstelle besprechendie ges<strong>und</strong>heitliche Situation gemeinsam mit der Klientin <strong>und</strong>dem behandelnden Spezialarzt, später – zusammen mit der Klientin– mit dem Arbeitgeber. Damit ist sichergestellt, dass diemedizinische Einschätzung der verbleibenden Belastbarkeit derKlientin transparent kommuniziert wird. Die Klientin erhält einCoaching für die Kommunikation mit ihren Vorgesetzten. DerArbeitgeber sieht sich in der Lage, der Klientin einen <strong>neuen</strong>,den ges<strong>und</strong>heitlichen Möglichkeiten der Klientin angepasstenAufgabenbereich zu einem reduzierten Pensum anzubieten, sodass sie ihre Anstellung behalten kann. Die Situation stabilisiertsich.Fallbeispiel 2Hintergr<strong>und</strong>: Sozialarbeiter; 50%-Pensum in einer Alterseinrichtung.Wegen einer H<strong>IV</strong>-Erkrankung Bezug einer halben <strong>IV</strong>-Rente. Der Arbeitgeber ist über die Erkrankung <strong>und</strong> den <strong>IV</strong>-Rentenanspruchnicht informiert.Problemlage: Im Zusammenhang mit dem H<strong>IV</strong>-Virus wird derKlient über eine längere Zeitdauer krank. Die etwas ungünstigformulierte Frage der Krankentaggeldversicherung, ob er sichbei der <strong>IV</strong> angemeldet habe, beantwortet er mit «Nein», weil erdie Rente bereits seit langem bezieht. Sowohl Krankentaggeldversicherungals auch die <strong>IV</strong>-Stelle erfahren erst später als dreiMonate nach Stellenantritt <strong>von</strong> der Verschlechterung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes.Im Zusammenhang mit der Rückforderungder ausbezahlten Krankentaggelder beim Arbeitgeber <strong>und</strong> derVermutung, der Angestellte habe falsch informiert, steht dieKündigung bevor, sobald der Versicherte wieder arbeitsfähig ist.Intervention: Die Fachstelle deckt das Missverständnis auf,spricht beim Arbeitgeber vor <strong>und</strong> übernimmt die anwaltschaftlicheVertretung des Klienten. In Zusammenarbeit mit dem Taggeldversicherer,einem Rechtsexperten <strong>und</strong> der <strong>IV</strong> wird abgeklärt,wer die Finanzierung des Erwerbsausfalls zu tragen hat<strong>und</strong> wie die Informationspflicht geregelt ist. Die Krankentaggeldversicherungformuliert die missverständliche Frage neu <strong>und</strong>BECK versorgt Arbeitgeber <strong>und</strong> Klienten mit den rechtlich korrektenInformationen. Der Klient wird darin bestärkt, sich gegenüberArbeitgeber <strong>und</strong> Vorgesetzten korrekt zu verhalten, denAufgeboten der <strong>IV</strong> in Bezug auf weitere berufliche Abklärungennachzukommen <strong>und</strong> transparent zu informieren. Die Stelle kannerhalten werden.Fallbeispiel 3Hintergr<strong>und</strong>: Frau Mitte Fünfzig, seit 25 Jahren geschätzte<strong>und</strong> zuverlässige Pflegefachfrau bei einer spitalexternen Pflegeorganisation,Vollzeitstelle. Lungenkarzinom, danach ein halbesJahr Arbeitsunfähigkeit, dann wieder zu 50 Prozent arbeitsfähig.Antrag auf <strong>IV</strong>-Rente.Problemlage: Wegen Beschwerden fällt die Frau auch nachdem Wiedereinstieg im Anschluss an die lange krankheitsbedingteArbeitsunfähigkeit immer wieder einzelne Tage aus. DieArztzeugnisse liefert sie nicht immer fristgerecht ab.Intervention: BECK hat ab Beginn der Erkrankung die Begleitungder Klientin übernommen. Nach der Wiederaufnahme derArbeit im reduzierten Pensum treten zunehmend Unsicherheit<strong>und</strong> Druck am Arbeitsplatz auf. BECK begleitet die Klientin zu einemGespräch beim Arbeitgeber <strong>und</strong> vermag, mit Hinweis aufdie erhöhte soziale <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitliche Belastung der Klientin,die drohende Kündigung abzuwenden. In Absprache mit derKrankentaggeldversicherung <strong>und</strong> dem Arbeitgeber übernimmtBECK das Case-Management. Da der Arbeitgeber ein Pensum<strong>von</strong> 60 Prozent erwartet <strong>und</strong> die Klientin unter keinen Umständenihre Anstellung gefährden will, versucht sie dieses – entgegender ärztlichen Empfehlung – zu leisten. Die <strong>IV</strong> spricht ihr eineViertelsrente zu, obschon aus medizinischer Sichteine halbe Rente angezeigt war. Das 60%-Pensum erweist sichfür die Klientin in der Folge tatsächlich als zu hoch. Die Stellewird zwar vorläufig erhalten, aber die Frage betreffend Arbeitspensum<strong>und</strong> Höhe der Berentung bedarf weiterer Abklärung.Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 343


InvalidenversicherungProjekt BECK der GELIKOFlyer der Fachstelle Bern/Solothurndie Neutralität der GELIKO <strong>und</strong> dieTatsache, dass die Fachstellen ihreDienstleistungen bisher kostenlosoder wenigstens kostengünstig erbrachten.Obschon die regionalen<strong>IV</strong>-Stellen das gemeinsame Angebotder Ligen begrüssten, haben sie daran– bis auf wenige Ausnahmen – nochwenig konkretes Interesse gezeigt.Möglicherweise erkennen sie darinkeinen Mehrwert zum <strong>IV</strong>-System derFrüherfassung <strong>und</strong> -intervention.Im Rahmen ihrer Bedürfnisabklärungbefragten die beiden Fachstellenauch über h<strong>und</strong>ert regional tätigeÄrzte 7 zu ihrem Bedarf nach Unterstützungbei der beruflichen Eingliederung<strong>von</strong> chronisch kranken Patienten.Die hohe Beteiligung an derUmfrage weist auf ein grosses Interesseam Thema hin. Die Mehrzahl derÄrzte meldete einen klaren Bedarfan Beratungsleistungen an. Sie sehensich im Praxisalltag oft nicht in derLage, Patienten frühzeitig die notwendigenInformationen <strong>und</strong> Unterstützungbei Problemen am Arbeitsplatzzukommen zu lassen. Ausserdembrachte ein grosser Teil der befragtenÄrzte zum Ausdruck, mit den Leistungenbestehender Fach- <strong>und</strong> der<strong>IV</strong>-Stellen bis dato nicht zufrieden zusein. Auch schätzen es die Ärzte, inBECK eine einzige Ansprechpartnerinzu haben, die rasch handelt, koordiniert<strong>und</strong> konkrete Lösungen vorschlägt.Die Stärkung der Patienteninteressenim Dreieck Arbeitgeber,Arzt <strong>und</strong> Versicherungen durch zielgerichteteBeratung <strong>und</strong> Vermittlungwird <strong>von</strong> den befragten Ärztenbegrüsst.Bis anhin ist es den regionalenFachstellen nicht gelungen, das Interesseder Arbeitgeber an BECKim gewünschten Ausmass zu wecken<strong>und</strong> sie für die Bedürfnisse chronischkranker Menschen am Arbeitsplatzzu sensibilisieren. Oft interessierensich Arbeitgeber für entsprechendeAngebote erst, wenn sie in ihremBetrieb einen konkreten Fall haben.Tritt dieser dann tatsächlich ein,kann der 2012 vom BSV <strong>und</strong> der <strong>IV</strong>-Stellen-Konferenz gemeinsam mitdem Schweizerischen Arbeitgeberverbandsowie dem SchweizerischenGewerbeverband herausgegebeneLeitfaden für die berufliche Eingliederung,8 einen wertvollen Beitragzur Umsetzung <strong>von</strong> Massnahmen fürArbeitsplatzerhalt <strong>und</strong> Wiedereingliederungleisten. Konkret konntendie Fachstellen bisher bei verschiedenenfallbezogenen Kontakten mitArbeitgebern in einem ersten SchrittVerständnis <strong>und</strong> Bereitschaft erwirken,gemeinsam nach Lösungen zusuchen <strong>und</strong> die erkrankten Mitarbeitendenweiterhin zu beschäftigen. ImJuni 2013 nahm im Kanton Züricheine dritte Fachstelle ihre Arbeit auf.AusblickDie Ges<strong>und</strong>heitsligen sind motiviert,die Beratung in der Frühphasechronischer Erkrankungen für Betroffene,Ärzte <strong>und</strong> Unternehmenweiter auszubauen. Allerdings mussdemnächst eine nachhaltige Finanzierungder Beratungsleistungengef<strong>und</strong>en werden. Die Ges<strong>und</strong>heitsligenwerden nicht in der Lage sein,dieses Angebot längerfristig alleinaus Spendengeldern zu finanzieren.Die Kosten lassen sich aber auchnicht einfach auf die Betroffenenüberwälzen. Denn sonst wäre dieniederschwellige Zugänglichkeit desAngebots gefährdet. Beiträge der <strong>IV</strong>an die Ges<strong>und</strong>heitsligen <strong>und</strong> Dachorganisationender privaten Invalidenfachhilfefliessen bisher nur fürLeistungen, welche diese zugunstenBehinderter erbracht haben. Dabeihandelt es sich ausschliesslich umPersonen, die bereits einmal eineLeistungsverfügung der <strong>IV</strong> erhaltenhaben. Die Angebote der Ges<strong>und</strong>heitsligenzur beruflichen Eingliederungsollen nach Möglichkeit jedochbereits vorher greifen <strong>und</strong> dazu führen,dass eine Berentung vermiedenwerden kann. Naheliegend scheintes daher, die Taggeldversicherer <strong>und</strong>die <strong>IV</strong> namhaft in die Finanzierungdes Angebots einzubinden. Solltedies nicht gelingen, wird eine Lösungder Finanzierungsproblematik wohlauf der politischen Ebene gesuchtwerden. Das entsprechende Lobbying<strong>und</strong> die Aufklärung auf politischerEbene wird umso erfolgreichersein, je mehr Organisationen in derFrage miteinander kooperieren.Die Adressen derBECK-FachstellenFachstelle BECK Bern/SolothurnMarkus RindlisbacherKreuzplatz 4, 3510 KonolfingenTelefon 031 791 05 55E-Mail: beck.beso@geliko.chFachstelle BECK OstschweizSandra Buntschu-MullisMedizinisches Zentrum, 7310 Bad RagazTelefon 081 303 38 33E-Mail: beck.ost-ch@geliko.chFachstelle BECK ZürichJessica WendlandBadenerstr. 585, 8048 ZürichTelefon 044 405 45 35E-Mail beck.zuerich@geliko.ch7 2011 Schriftliche Befragung <strong>von</strong> 112 Ärztennach telefonischem Erst-Kontakt (PilotregionBE/SO) bzw. im Rahmen eines regionalen Qualitätszirkelsnach der mündlichen Vorstellung<strong>von</strong> BECK (Pilotregion Ostschweiz). Der Rücklaufbetrug 55 Prozent.8 Lit. Leifaden344 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


InvalidenversicherungProjekt BECK der GELIKOWeiterführende InformationenMargareta Schmid, Dr. med., ProjektevaluationBECK, Fachstelle Evaluation & Ges<strong>und</strong>heitsforschung,GlarusE-Mail: evaluation@bluewin.chGes<strong>und</strong>heit 2020: Die ges<strong>und</strong>heitspolitischen Prioritäten des B<strong>und</strong>esrates,[Bern] 2013: www.ges<strong>und</strong>heit2020.chSoltermann, Bruno, «Stolpersteine in der beruflichen Wiedereingliederung», inSchweizerische Ärztezeitung 18/2011, 654Pärli Kurt, Guggisberg Jürg, Hug Julia, Oesch Thomas, Petrik Andreas, Rudin Melania;«Arbeit <strong>und</strong> Krankheit. Berufliche Wiedereingliederung <strong>von</strong> Personen mitlänger andauernder Arbeitsunfähigkeit – Eine Untersuchung zur Rolle desRechts <strong>und</strong> des sozialen Umfelds.», in Sozialrecht 2/2013B<strong>und</strong>esamt für Sozialversicherungen, Synthesebericht des Forschungsprogrammszur Invalidenversicherung FoP-<strong>IV</strong> 2006–2009. Beiträge zur Sozialen SicherheitNr. 10/10: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > ForschungspublikationenSchaarschmidt, Uwe, «AVEM – ein persönlichkeitsdiagnostisches Instrument fürdie berufsbezogene Rehabilitation», in Psychologische Diagnostik – Weichenstellungfür den Reha-Verlauf, Bonn 2006, 59–82Eliane Boss, lic. phil., FachspezialistinSozialversicherungen/Ges<strong>und</strong>heitspolitik,Krebsliga SchweizE-Mail: eliane.boss@krebsliga.chErich Tschirky; Fürsprecher, MBA;Geschäftsführer GELIKOE-Mail: tschirky@geliko.chLeitfaden für die berufliche Eingliederung, [Zug] 2012: www.ahv-iv.info/arbeitgeberSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 345


internationalInternationale AngelegenheitenSoziale Sicherheit Schweiz–KososvoSoziale Sicherheit Schweiz–KosovoDer B<strong>und</strong>esrat hat im Dezember 2009 entschieden, das mit dem früherenJugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen ab1. April 2010 im Verhältnis zu Kosovo nicht weiterzuführen. Mit Urteilvom 19. Juni 2013 hat das B<strong>und</strong>esgericht nun in letzter Instanz diesenB<strong>und</strong>esratsentscheid bestätigt <strong>und</strong> die gegenteilige Rechtsprechungdes B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts verworfen. Kosovarische Staatsangehörigeerhalten daher die AHV- <strong>und</strong> <strong>IV</strong>-Renten nur, solange sie Wohnsitz inder Schweiz haben.Sozialversicherungsabkommen. Unterdiesen Umständen konnte <strong>und</strong>wollte die Schweiz einer Weiterführungdieser Abkommen nicht zustimmen<strong>und</strong> es kam letztlich keine Einigungzwischen der Schweiz <strong>und</strong> demKosovo zustande. Der B<strong>und</strong>esratentschloss daher mit seinem Entscheidvom 16. Dezember 2009 diemit Serbien in Kraft stehenden Abkommenvollumfänglich im Verhältniszum Kosovo nicht weiterzuführen.RechtslageDie Republik Kosovo hat am 17. Februar2008 seine Unabhängigkeitserklärungerlassen, worauf die Schweizam 27. Februar 2008 als einer der erstenStaaten den Kosovo als unabhängigenStaat anerkannt hat. DieSchweiz hat dem Kosovo angeboten,Raphael TschanzB<strong>und</strong>esamt für Sozialversicherungensämtliche Abkommen, die im Verhältniszu Serbien Gültigkeit haben, weiterzuführen.Die Republik Kosovohat sich dann entschieden, lediglichzwei Abkommen weiterführen zuwollen, welche ihnen besondere Vorteilegewähren, unter anderem dasAufgr<strong>und</strong> des erwähnten B<strong>und</strong>esratsbeschlusseswurden auch das mitdem früheren Jugoslawien abgeschlosseneSozialversicherungsabkommensowie die dazugehörendeVerwaltungsvereinbarung im Verhältniszu Kosovo nicht mehr weitergeführt.Die Gründe dafür lagen zumeinen in der mangelhaft funktionierendenVerwaltung Kosovos <strong>und</strong> derdaraus resultierenden schwierigenZusammenarbeit bei der Umsetzungdes Abkommens. Zum anderen verfügteder neue Staat (noch) nicht überein Sozialversicherungssystem, dasmittels eines Abkommens mit demschweizerischen hätte koordiniertwerden können. Ebenso fehlen bisherzuverlässige Register (Einwohner,Zivilstand, Geburten), deren Datenfür eine verlässliche Koordinationelementar wären.Die Nichtweiterführung des Abkommenshatte zur Folge, dass kosovarischeStaatsangehörige seit dem1. April 2010 gleich behandelt werdenwie andere Angehörige <strong>von</strong> Nichtvertragsstaaten.Dieser Statuswechselbewirkte, dass AHV- <strong>und</strong> <strong>IV</strong>-Renten,die nach dem 31. März 2010 entstandensind, den kosovarischen Staatsangehörigennicht mehr ins Auslandbezahlt, sondern nur noch bei Wohn-346 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Internationale AngelegenheitenSoziale Sicherheit Schweiz–Kososvositz in der Schweiz gewährt wurden.Die Nichtweiterführung des Abkommensist in zahlreichen Einzelfällenbetreffend den Export <strong>von</strong> AHV- <strong>und</strong><strong>IV</strong>-Leistungen gerichtlich angefochtenworden. Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtals untere Gerichtsinstanz hatim <strong>von</strong> ihm selbst zum Gr<strong>und</strong>satzurteilerhobenen Entscheid vom 7. März2011 festgehalten, dass das frühereAbkommen (das im Verhältnis zuSerbien heute noch anwendbar ist)auch auf kosovarische Staatsangehörigeanwendbar sei, <strong>und</strong> dass dieseimmer gleichzeitig auch noch die serbischeNationalität hätten. Das B<strong>und</strong>esgerichthat nun mit BGE 139 V263 vom 19. Juni 2013 Klarheit geschaffen,den B<strong>und</strong>esratsentscheidbestätigt <strong>und</strong> die Rechtsprechung desB<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts verworfen.Wichtigste Elemente des BGE139 V 263 <strong>und</strong> weitererGerichtsentscheideIn diesem Entscheid handelt dasB<strong>und</strong>esgericht die Thematik des Fortsetzer-<strong>und</strong> Nachfolgerstaates beiStaatennachfolgen ausführlich ab. Eshält fest, dass die ehemals serbischeProvinz <strong>und</strong> heutige Republik Kosovomit ihrer Abspaltung eine – sowohlin territorialer als auch (vertrags-)rechtlicher Hinsicht – völkerrechtlichwirksame Änderung herbei geführthabe <strong>und</strong> die Nichtweiteranwendungdes Sozialversicherungsabkommensdurch die Schweiz auf die neue Gebietskörperschaftab dem 1. April2010 rechtmässig sei.Viele Kosovaren gaben <strong>von</strong> Beginnoder im Verlaufe des Rentenantragsverfahrensbzw. Rechtsmittelverfahrensan, nicht nur die kosovarischesondern auch die serbische Staatsangehörigkeitzu besitzen. Da das Sozialversicherungsabkommenmit derSerbischen Republik weiterhin Geltunghat, beriefen sich kosovarischeStaatsangehörige zwecks Rentenbezugauf ihre (zusätzliche) serbischeNationalität. Wohl lässt die RepublikKosovo eine Doppelstaatsangehörigkeitzu (Artikel 3 des kosovarischenStaatsangehörigkeitsgesetzes), ausdieser Tatsache könne jedoch gemässB<strong>und</strong>esgericht nicht abgeleitet werden,dass kosovarische Staatsangehörigeohne weiteres kosovarisch-serbischeDoppelbürger seien. Ist dasB<strong>und</strong>esverwaltungsgericht in seinerRechtsprechung noch da<strong>von</strong> ausgegangen,dass Personen aus Koso<strong>von</strong>eben der kosovarischen automatischauch die serbische Staatsangehörigkeitbesitzen, verneint das B<strong>und</strong>esgerichtin seinem Entscheid einen solchenAutomatismus bzw. Gr<strong>und</strong>satz.Dessen ungeachtet sei das Vorliegeneiner kosovarisch-serbischen Doppelbürgerschaftnicht ausgeschlossen,zumal auch das serbische Staatsangehörigkeitsgesetzdas Innehaben einerdoppelten Staatsbürgerschaft erlaube(Artikel 23 des serbischen Staatsangehörigkeitsgesetzesin der geändertenFassung aus dem Jahre 2007).Eine solche sei aber nicht nur überzeugendzu behaupten, sondern müssevor allem rechtsgenüglich belegtwerden.Dieser Entscheid hat zur Folge,dass den kosovarischen Staatsangehörigenmit Wohnsitz ausserhalb derSchweiz die AHV- <strong>und</strong> <strong>IV</strong>-Renten,die nach dem 31. März 2010 entstandensind, unter dem Vorbehalt desNachweises der kosovarisch-serbischenDoppelbürgerschaft, nichtmehr exportiert werden. Gleich wirdmit den Familienzulagen verfahren.Der Status als Nichtvertragsstaatsangehörigehat jedoch nicht den Verlustsämtlicher Rechte gegenüber denschweizerischen Sozialversicherungenzur Folge. In der AHV werdenauf entsprechenden Antrag hin dieBeiträge rückvergütet. Auch Hinterlassenemit Wohnsitz im Auslandhaben anstelle einer Rente den Rückvergütungsanspruch.Der Anspruchumfasst sowohl die einbezahlten Arbeitnehmer-als auch die Arbeitgeberbeiträge,die im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen unverzinstvergütet werden. Leistungen der 2.Säule (berufliche Vorsorge) <strong>und</strong> derUnfallversicherung können weltweitauch ohne Abkommen bei Wohnsitzim Ausland bezogen werden. Im Rahmender im früheren Abkommenvorgesehenen Besitzstandsgarantiewerden laufende Leistungen (Stichtag31. März 2010) ebenfalls weiterhinins Ausland bezahlt.Das B<strong>und</strong>esgericht hat sich auchzur massgebenden Staatsangehörigkeitbei sich ablösenden Staatsangehörigkeitengeäussert, dies für Fällezwischen dem 1. April 2010 <strong>und</strong> dem1. Januar 2012. Im Urteil 9C_53/2013vom 6. August 2013 führte es aus, dassfür die AHV-Rentenberechtigungnicht ausschlaggebend sei, dass dieVersicherungszeiten unter Geltungdes Sozialversicherungsabkommenszurückgelegt worden sind. Die Regelung<strong>von</strong> Art. 18 Abs. 2bis AHVG (inKraft seit dem 1. Januar 2012), wonachbei Personen mit sich ablösendenStaatsangehörigkeiten diejenigewährend des Rentenbezugs massgebendist, könne im Rahmen der Auslegungder bis Ende 2011 geltendenFassung der Gesetzesbestimmungbereits berücksichtigt werden. Massgebendfür die AHV-Rentenberechtigungkosovarischer Staatsangehörigerohne Schweizer Wohnsitz istdamit seit dem 1. April 2010 dieStaatsangehörigkeit während desRentenbezugs.Des Weiteren hat das B<strong>und</strong>esgerichtam 8. Juli 2013 (Rechtssache8C_109/2013) zur Anspruchsberechtigung<strong>von</strong> <strong>IV</strong>-Renten letztinstanzlichentschieden. Massgebend für die Anspruchsberechtigungist die Rechtslagezum Zeitpunkt der rechtsbegründendenTatsachen (z. B. Unfall)<strong>und</strong> nicht der Verfügungszeitpunktder <strong>IV</strong>. Haben sich die rechtsbegründendenTatsachen somit vor dem 1.April 2010 zugetragen, hat die betroffenePerson Anspruch auf eine (exportierbare)<strong>IV</strong>-Rente, sofern dieübrigen Voraussetzungen erfüllt sind.Sind diese Tatsachen aber erst nachdem 31. März 2010 eingetreten, bestehtaufgr<strong>und</strong> der Nichtweiterführungdes Sozialversicherungsabkommenskein Anspruch.Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 347


Internationale AngelegenheitenSoziale Sicherheit Schweiz–KososvoVoraussetzungen für einallfälliges neues Abkommenmit KosovoSchweizerische Gewerkschaftenhaben sich sofort nach dem B<strong>und</strong>esratsentscheidfür ein neues Sozialversicherungsabkommeneingesetzt,<strong>und</strong> die Unia hat am 4. Mai 2010eine Petition mit mehreren zehntausendUnterschriften bei der B<strong>und</strong>eskanzleieingereicht. Die RegierungKosovos zeigt ebenfalls Interesse amAbschluss eines <strong>neuen</strong> Abkommens.Bereits im September 2010 fand einInformationsaustausch des BSV mitden kosovarischen Behörden statt,an dem die Schweiz die Voraussetzungendargelegt hat, die erfüllt seinmüssen, damit die Aufnahme <strong>von</strong>Verhandlungen über ein allfälligesneues Abkommen geprüft werdenkann. Unerlässlich ist, dass auf beidenSeiten nationale Sozialversicherungssystemebestehen, welche mittelseines Abkommens koordiniertwerden können. Zudem sind verlässliche<strong>und</strong> vollständige Register (z.B.Zivilstand, Einwohner, Geburten)unabdingbar. In Kosovo sind sodannmassgebliche Verbesserungen aufadministrativer Ebene erforderlich,damit die für die Durchführung einesallfälligen Abkommens erforderlicheZusammenarbeit gewährleistetwerden könnte. Es braucht beispielsweiseeine oder mehrere Verbindungsstellenbeziehungsweise zuständigeBehörden für die <strong>von</strong> einemAbkommen erfassten Sozial-versicherungszweige,die für die internationaleKoordination zuständig sind<strong>und</strong> als Ansprechpartner für dieausländischen Sozialversicherungsträgerdienen. Sodann muss einemedizinische Infrastruktur vorhandensein, die es erlaubt, verlässlichemedizinischen Diagnosen <strong>und</strong> Gutachtenzu erstellen. Aus schweizerischerSicht muss zudem auch dieDurchführung <strong>von</strong> Betrugsbekämpfungsmassnahmenim anderen Vertragsstaat,die in <strong>neuen</strong> Abkommenregelmässig vorgesehen ist, gewährleistetsein.Kosovo hat der Schweiz Informationenzur Gesetzgebung übermittelt,die geprüft worden sind, aberweiterhin verschiedene Fragen offenlassen. Unabdingbare Voraussetzungfür ein Sozialversicherungsabkommenist, dass der jeweilige Staat Gegenrechthinsichtlich des Rentenexportsgewährt. Die in Kraft stehendekosovarische Gesetzgebung stehteinem Export der Renten ins Auslandjedoch entgegen. Der Exportwäre selbst mit einer entsprechendenAbkommensregelung nicht möglich,weil das nationale Recht aus kosovarischerSicht vorrangig ist. Dieerforderliche Gegenseitigkeit in dieserfür ein Abkommen gr<strong>und</strong>legendenFrage fehlt somit. Der Abschlusseines <strong>neuen</strong> Abkommens ist ausgeschlossen,solange die Gesetzgebungin dieser Hinsicht nicht geändertwird <strong>und</strong> im Rahmen eines Abkommenslediglich die schweizerischenRenten exportiert würden. Weiter istnicht klar, inwieweit die in den Gesetzenvorgesehenen Prüfungsmechanismenhinsichtlich des Ges<strong>und</strong>heitszustandes,des Wohnsitzes, desZivilstandes etc. bereits in die Tatumgesetzt wurden, <strong>und</strong> inwieweit dieschweizerischen Versicherungsträgerbei der Umsetzung eines allfälligenAbkommens darauf zurückgreifenkönnten. Die Gesetze sehenzwar auch die Errichtung verschiedenerRegister vor. Es ist allerdingsnoch offen, ob diese Register bereitsbestehen <strong>und</strong> vollständig sowie zuverlässigsind.Informationen zur sozialversicherungsrechtlichenSituation <strong>von</strong> Staatsangehörigen Kosovos:• Informationsblatt «Information für Staatsangehörige des Kosovo: Diewichtigsten Auswirkungen der Nichtweiteranwendung des Sozialversicherungsabkommens»:www.bsv.admin.ch ➞ Themen ➞ Internationales➞ Aktuell• Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen <strong>und</strong> EL-Durchführungsstellen,Nr. 265 vom 28. Januar 2010: www.bsv.admin.ch ➞ Praxis ➞ AHV➞ Mitteilungen ➞ Nr. 265• <strong>IV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 322 vom 24. September 2013: http://www.bsv.admin.ch ➞ Praxis ➞ <strong>IV</strong> ➞ Gr<strong>und</strong>lagen ➞ Individuelle Leistungen ➞R<strong>und</strong>schreiben ➞ Nr. 322Weiteres VorgehenUm beurteilen zu können, ob dieVoraussetzungen für die Aufnahme<strong>von</strong> Verhandlungen zwecks Abschlusseines allfälligen <strong>neuen</strong> Abkommenserfüllt sind, sind zusätzlicheAbklärungen zur Gesetzgebung<strong>und</strong> zum tatsächlichen Funktionierender Einrichtungen im Kosovoerforderlich. Das B<strong>und</strong>esamt fürSozialversicherungen (BSV) wirddiese Abklärungen vornehmen <strong>und</strong>laufend prüfen, wie sich die Verhältnisseim Kosovo entwickeln. Mitberücksichtigtwerden auch die Erfahrungenanderer europäischer Staaten,die im Sozialversicherungsbereich348 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Internationale AngelegenheitenSoziale Sicherheit Schweiz–KososvoBeziehungen zu Kosovo unterhalten.Es hat sich gezeigt, dass gewisse Staatenihre früheren Sozialversicherungsabkommenim Verhältnis zuKosovo ebenfalls nicht mehr anwenden(Österreich, Luxemburg <strong>und</strong>Tschechien). Andere treffen bei derUmsetzung auf die gleichen Schwierigkeitenwie die Schweiz. Liegen dieAuswertungen <strong>und</strong> Ergebnisse vor,wird eine neue Standortbestimmungvorgenommen. Sollten die Voraussetzungenfür die Aufnahme <strong>von</strong>Verhandlungen als erfüllt erachtetwerden, könnte der B<strong>und</strong>esrat gegebenenfallsein entsprechendes Verhandlungsmandatverabschieden.Vorerst bleibt Kosovo ein Nichtvertragsstaat<strong>und</strong> seine Staatsangehörigenwerden gleich behandelt wieAngehörige anderer Nichtvertragsstaaten.Eine provisorische Anwendungdes alten Abkommens währendder Übergangszeit, wie sie auchschon vorgeschlagen wurde, erscheintaus den oben angeführtenGründen als nicht angezeigt.Raphael Tschanz, Jurist, GeschäftsfeldInternationale Angelegenheiten, BSVE-Mail: Raphael.tschanz@bsv.admin.chSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 349


parlamentParlamentParlamentarische VorstösseAHV13.3664 – Motion SGK-N(Sprecherin Heim Bea) vom16.8.2013: AHV-Beitragspflicht fürPersonalfürsorgestiftungenDie SGK-N hat auf Gr<strong>und</strong>lage derparlamentarischen Initiative 11.457,Fulvio Pelli (FDP, TI), folgende Motioneingereicht:«Der B<strong>und</strong>esrat wird beauftragt,die AHV-Beitragspflicht für Leistungen<strong>von</strong> Personalfürsorgestiftungen(patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen<strong>und</strong> Finanzierungsstiftungen,die nicht dem Freizügigkeitsgesetzunterstellt sind) –<strong>und</strong> damit im gleichen Zug für alleArbeitgeber – gegenüber heute zulockern, <strong>und</strong> dazu folgende zweiMassnahmen vorzunehmen:1. Artikel 8ter der Verordnung vom31. Oktober 1947 über die Alters<strong>und</strong>Hinterlassenenversicherung(AHVV) soll insofern revidiertwerden, als Leistungen bei Entlassungenaus betrieblichen Gründenneu bis zum viereinhalbfachen Betragder maximalen jährlichen Altersrentevom massgebenden Lohnausgenommen werden <strong>und</strong> damitbeitragsbefreit wären.2. Von der Beitragspflicht befreit werdensollen neu auch Leistungen fürsogenannte Härtefälle, die nicht imengeren Sinn als Sozialleistungennach Artikel 8 bis <strong>und</strong> 8 ter AHVVbetrachtet werden können.»Antrag des B<strong>und</strong>esrates vom9.10.2013Der B<strong>und</strong>esrat beantragt die Annahmeder Motion.Menschen mit einerMobilitätsbehinderung13.3790 – Motion Gysi Barbaravom 25.9.2013: Vereinfachung derParkierungsmöglichkeiten fürMenschen mit einerMobilitätsbehinderungNationalrätin Barbara Gysi (SP,SG) hat folgende Motion eingereicht:«Der B<strong>und</strong>esrat wird beauftragt,Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe b derVerkehrsregelverordnung (VRV) dahingehendzu ändern, dass das Parkierenfür Menschen mit einer «Parkkartefür behinderte Personen» ohneGebührenerhebung erfolgt. Allenfallsunterbreite er dem Parlament einenEntwurf für einen Erlass, mit dem dasAnliegen der Motion umgesetzt werdenkann.»Antrag des B<strong>und</strong>esrates vom6.11.2013Der B<strong>und</strong>esrat beantragt die Ablehnungder Motion.350 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


ParlamentGesetzgebung: Vorlagen des B<strong>und</strong>esratsGesetzgebung: Vorlagen des B<strong>und</strong>esrats (Stand 30. November 2013)Vorlage: Geschäftsnr.Curia VistaB<strong>und</strong>esgesetz betreffenddie Aufsicht über diesoziale Krankenversicherung:12.027Datumder BotschaftPubl. imB<strong>und</strong>esblatt15.2.12 BBl 2012,1941B<strong>und</strong>esgesetz über dieKrankenversicherung (Korrekturder zwischen 1996<strong>und</strong> 2011 bezahlten Prämien):12.02615.2.12 BBl 2012,1923B<strong>und</strong>esgesetz über dieKrankenversicherung (Risikoausgleich;Trennung <strong>von</strong>Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Zusatzversicherung):13.08020.9.13 BBl 2013,7953B<strong>und</strong>esgesetz über dieUnfallversicherung.Änderung: 08.047Volksinitiative «Für eineöffentliche Krankenkasse»:13.07930.5.08 BBl 2008,539520.9.13 BBl 2013,7929Soziale Sicherheit. Abkommen15.5.13 BBl 2013,mit den USA: 13.0373377ZGB. Vorsorgeausgleichbei Scheidung: 13.049Internationale Arbeitsorganisation.ÜbereinkommenNr. 189: 13.06729.5.13 BBl 2013,488728.8.13 BBl 2013,6927Volksinitiative «Familienstärken! Steuerfreie Kinder-<strong>und</strong> Ausbildungszulagen.Volksinitiative»:13.08423.10.13 BBl 2013Volksinitiative «Für Ehe<strong>und</strong> Familie – gegen dieHeiratsstrafe»: 13.08523.10.13 BBl 2013ErstratKommissionPlenumSGK-S SR17.4., 21.5., 18.3.1318.6., 22./23.8.,21./22.10.,15.11.12; 21.1.13SGK-S17.4., 21.5.,18.6., 22./23.8.,21./22.10.,15.11.12; 21.1.,2.5., 2.7.13SGK-N6./7.8.11.13SGK-N20.6., 9.9.,16.10., 6./7.11.08; 15./16.1.,12./13.2.,26./27.3., 27.8.,9.10., 29.10.09;28.1., 24.6.10SGK-SSGK-N15./16.8.13RK-N 1./2.7.13SR17.9.13ZweitratKommissionSGK-N23.5.,24./25.10.13SGK-N24./25.10.13NRSGK-S11.6.09 31.1.11(Rückweisungder Entwurf 1 anSGK-N, Sistierungder Entwurf 2),22.9.10(Rückweisung derVorlage 1 an denB<strong>und</strong>esrat)NR12.9.13PlenumSR1.3.11(Rückweisungder Entwurf 1 anden B<strong>und</strong>esrat,Zustimmung zurSistierung derEntwurf 2)Schlussabstimmung(Publ. im BBl)Inkrafttreten/VolksentscheidNR = Nationalrat / NRK = Vorberatende Kommission des Nationalrates / SR = Ständerat / SRK = Vorberatende Kommission des Ständerates / WAK = Kommission für Wirtschaft <strong>und</strong> Abgaben /SGK = Kommission für soziale Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit / RK = Kommission für Rechtsfragen / SIK = Sicherheitskommission / VI = Volksinitiative / SPK = Staatspolitische KommissionSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 351


statistikSozialversicherungsstatistikBSV, Bereich StatistikVeränderung der Ausgaben in % seit 1980AHVAHV 1990 2000 2010 2011 2012 Veränderung in %VR 1Einnahmen Mio. Fr. 20 355 28 792 38 495 39 041 40 824 4,6%da<strong>von</strong> Beiträge Vers./AG 16 029 20 482 27 461 28 306 28 875 2,0%da<strong>von</strong> Beiträge öff. Hand 3 666 7 417 9 776 10 064 10 177 1,1%Ausgaben 18 328 27 722 36 604 38 053 38 798 2,0%da<strong>von</strong> Sozialleistungen 18 269 27 627 36 442 37 847 38 612 2,0%Total Betriebsergebnis 2 027 1 070 1 891 988 2 026 105,1%Kapital 2 18 157 22 720 44 158 40 146 42 173 5,0%BezügerInnen AV-Renten Personen 1 225 388 1 515 954 1 981 207 2 031 279 2 088 396 2,8%BezügerInnen Witwen/r-Renten 74 651 79 715 120 623 124 682 128 744 3,3%AHV-Beitragszahlende 4 289 839 4 548 926 5 188 208 5 303 008 … 4,1%35%30%20%10%0%–10%EL zur AHV–15,8%EL zur AHV 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Ausgaben (= Einnahmen) Mio. Fr. 1 124 1 441 2 324 2 439 2 525 3,5%da<strong>von</strong> Beiträge B<strong>und</strong> 260 318 599 613 644 5,2%da<strong>von</strong> Beiträge Kantone 864 1 123 1 725 1 826 1 880 3,0%BezügerInnen (Personen, bis 1997 Fälle) 120 684 140 842 171 552 179 118 184 989 3,3%<strong>IV</strong>21,0%–31,3%<strong>IV</strong> 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Einnahmen Mio. Fr. 4 412 7 897 8 176 9 454 9 889 4,6%da<strong>von</strong> Beiträge Vers./AG 2 307 3 437 4 605 4 745 4 840 2,0%Ausgaben 4 133 8 718 9 220 9 457 9 295 –1,7%da<strong>von</strong> Renten 2 376 5 126 6 080 6 073 5 941 –2,2%Total Betriebsergebnis 278 – 820 –1 045 –3 595 –Schulden gegenüber der AHV – 6 2 306 14 944 14 944 14 352 – 4,0%<strong>IV</strong> Fonds 2 – – – 4 997 5 000 0,1%BezügerInnen <strong>IV</strong>-Renten Personen 164 329 235 529 279 527 275 765 271 010 –1,7%EL zur <strong>IV</strong>EL zur <strong>IV</strong> 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Ausgaben (= Einnahmen) Mio. Fr. 309 847 1 751 1 837 1 911 4,1%da<strong>von</strong> Beiträge B<strong>und</strong> 69 182 638 657 686 4,4%da<strong>von</strong> Beiträge Kantone 241 665 1 113 1 180 1 225 3,9%BezügerInnen (Personen, bis 1997 Fälle) 30 695 61 817 105 596 108 536 110 179 1,5%BV (Sozialleistungen)BV/2.Säule Quelle: BFS/BSV 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Einnahmen Mio. Fr. 32 882 46 051 62 107 61 554 … – 0,9%da<strong>von</strong> Beiträge AN 7 704 10 294 15 782 16 423 … 4,1%da<strong>von</strong> Beiträge AG 13 156 15 548 25 432 25 337 … –0,4%da<strong>von</strong> Kapitalertrag 10 977 16 552 15 603 14 704 … –5,8%Ausgaben 15 727 31 605 43 721 43 350 … – 0,8%da<strong>von</strong> Sozialleistungen 8 737 20 236 30 912 31 628 … 2,3%Kapital 207 200 475 000 617 500 620 600 … 0,5%RentenbezügerInnen Bezüger 508 000 748 124 980 163 1 002 931 … 2,3%KV1980 – 85 keine Daten vorhandenKV Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKPV 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Einnahmen Mio. Fr. 8 869 13 930 22 528 23 794 … 5,6%da<strong>von</strong> Prämien (Soll) 6 954 13 442 22 051 23 631 … 7,2%Ausgaben 8 417 14 056 22 123 22 705 … 2,6%da<strong>von</strong> Leistungen 8 204 15 478 24 292 24 932 … 2,6%da<strong>von</strong> Kostenbeteiligung d. Vers. –801 –2 288 –3 409 –3 575 … 4,9%Rechnungssaldo 451 –126 405 1089 … 169,1%Kapital 5 758 6 935 8 651 9649 … 11,5%Prämienverbilligung 332 2 545 3 980 4 070 … 2,3%352 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


SozialversicherungsstatistikBSV, Bereich StatistikVeränderung der Ausgaben in % seit 1980UVneuesUVG inKraftseit1.1.84194,7%ALVUV alle UV-Träger 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Einnahmen Mio. Fr. 4 181 5 992 7 863 7 880 … 0,2%da<strong>von</strong> Beiträge AN/AG 3 341 4 671 6 303 6 343 … 0,6%Ausgaben 3 259 4 546 5 993 6 064 … 1,2%da<strong>von</strong> direkte Leistungen inkl. TZL 2 743 3 886 5 170 5 239 … 1,3%Rechnungssaldo 923 1 446 1 870 1 816 … – 2,9%Kapital 12 553 27 322 42 724 44 802 … 4,9%ALV Quelle: seco 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Einnahmen Mio. Fr. 736 6 230 5 752 7 222 6 958 – 3,7%da<strong>von</strong> Beiträge AN/AG 609 5 967 5 210 6 142 6 350 3,4%da<strong>von</strong> Subventionen – 225 536 1 073 599 – 44,2%Ausgaben 452 3 295 7 457 5 595 5 800 3,7%Rechnungssaldo 284 2 935 –1 705 1 627 1 158 – 28,9Kapital 2 924 –3 157 – 6 259 – 4 632 – 3 474 –25,0%BezügerInnen 3 Total 58 503 207 074 322 684 288 518 … –10,6%EO18,6% 52,9%56,9%EO 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Einnahmen Mio. Fr. 1 060 872 1 006 1 708 1 753 2,7%da<strong>von</strong> Beiträge 958 734 985 1 703 1 727 1,4%Ausgaben 885 680 1 603 1 611 1 606 – 0,3%Total Betriebsergebnis 175 192 –597 97 148 51,9%Kapital 2 657 3 455 412 509 657 29,0%–23,3%–21,7%FZ 1990 2000 2010 2011 2012 VR 1Einnahmen Mio. Fr. 2 689 3 974 5 074 5 133 … 1,2%da<strong>von</strong> FZ Landwirtschaft 112 139 149 142 … – 4,8%Gesamtrechnung der Sozialversicherungen GRSV* 2011SozialversicherungszweigEinnahmenMio. Fr.Veränderung2010/2011AusgabenMio. Fr.Veränderung2010/2011RechnungssaldoMio. Fr.KapitalMio. Fr.AHV (GRSV) 39 171 2,9% 38 053 4,0% 1 118 40 146EL zur AHV (GRSV) 2 439 5,0% 2 439 5,0% – –<strong>IV</strong> (GRSV) 9 500 16,2% 9 488 2,1% 12 – 9 947EL zur <strong>IV</strong> (GRSV) 1 837 4,9% 1 837 4,9% – –BV (GRSV) (Schätzung) 61 554 – 0,9% 43 350 – 0,8% 18 204 620 600KV (GRSV) 23 794 5,6% 22 705 2,6% 1 089 9 649UV (GRSV) 7 880 0,2% 6 064 1,2% 1 816 44 802EO (GRSV) 1 710 71,2% 1 611 0,5% 100 509ALV (GRSV) 7 222 25,6% 5 595 – 25,0% 1 627 – 4 632FZ (GRSV) 5 133 1,2% 5 196 1,4% – 63 1 173Konsolidiertes Total (GRSV) 159 624 3,7% 135 721 0,4% 23 903 702 301*GRSV heisst: Gemäss den Definitionen der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Die Angaben können deshalb <strong>von</strong>den Betriebsrechnungen der einzelnen Sozialversicherungen abweichen. Die Einnahmen sind ohne Kapitalwertänderungenberechnet, die Ausgaben ohne Rückstellungs- <strong>und</strong> Reservenbildung.GRSV: Einnahmen (schwarz)<strong>und</strong> Ausgaben (grau) 2011Volkswirtschaftliche Kennzahlenvgl. CHSS 6/2000, S.313ff.2000 2007 2008 2009 2010 2011Soziallastquote 4 (Indikator gemäss GRSV) 25,3% 25,7% 25,1% 25,9% 25,8% 26,4%Sozialleistungsquote 5 (Indikator gemäss GRSV) 19,1% 20,1% 19,5% 21,0% 20,7% 20,5%Arbeitslose ø 2010 ø 2011 ø 2012 Aug 13 Sep 13 Okt 13Ganz- <strong>und</strong> Teilarbeitslose 151 986 122 892 125 594 129 956 131 072 133 443in TausendRegistrierteArbeits loseseit 1980(ab 1984 inkl.Teilarbeitslose)Demografie Basis: Szenario A-17-2010, «Wanderungssaldo 40 000»2011 2015 2020 2030 2040 2050Jugendquotient 6 33,5% 32,9% 33,2% 35,0% 34,3% 34,0%Altersquotient 6 28,8% 31,1% 33,7% 42,6% 48,0% 50,4%1 Veränderungsrate des letzten verfügbaren Jahres.2 Überweisung <strong>von</strong> 5 Mrd. Franken per 1.1.2011 vom AHV- zum <strong>IV</strong>-Kapitalkonto.3 Daten zur Arbeitslosigkeit finden Sie weiter unten.4 Verhältnis Sozialversicherungseinnahmen zum Bruttoinlandprodukt in%.5 Verhältnis Sozialversicherungsleistungen zum Bruttoinlandprodukt in%.6 Jugendquotient: Jugendliche (0–19-Jährige) im Verhältnis zu den Aktiven.Altersquotient: RentnerInnen (M > 65-jährig / F > 64-jährig) im Verhältniszu den Aktiven. Aktive: 20-Jährige bis Erreichen Rentenalter (M 65 / F 64).Quelle: Schweiz. Sozialversicherungsstatistik 2012 des BSV; seco, BFS.Auskunft: solange.horvath@bsv.admin.chSoziale Sicherheit CHSS 6/2013 353


daten <strong>und</strong> faktenDaten <strong>und</strong> FaktenWichtige MasszahlenWichtige Masszahlen der beruflichen VorsorgeMarie-Claude Sommer, Bereich Mathematik, Geschäftsfeld Mathematik, Analysen, Statistik, B<strong>und</strong>esamt für SozialversicherungenMerkmale in Franken oder in Prozent 2013 2014BVG-Rücktrittsalter: 65 (Männer 64 (Frauen 65 (Männer 64 (Frauen1948 geboren) 1949 geboren) 1949 geboren) 1950 geboren)1. Jährliche AHV-AltersrenteMinimale 14 040 14 040Maximale 28 080 28 0802. Lohndaten der AktivenEintrittsschwelle; minimaler Jahreslohn 21 060 21 060Koordinationsabzug 24 570 24 570Max. versicherter Jahreslohn in der obligatorischen BV 84 240 84 240Min. koordinierter Jahreslohn 3 510 3 510Max. koordinierter Jahreslohn 59 670 59 670Max. in der beruflichen Vorsorge versicherbarer Jahreslohn 842 400 842 4003. BVG-Altersguthaben (AGH)BVG-Mindestzinssatz 1,50 % 1,75 %Min. AGH im BVG-Rücktrittsalter 18 061 18 794 18 629 19 389in % des koordinierten Lohnes 514,6% 535,4% 530,7% 552,4%Max. AGH im BVG-Rücktrittsalter 294 876 306 598 304 692 316 859in % des koordinierten Lohnes 494,2% 513,8% 510,6% 531,0%4. BVG-Altersrente <strong>und</strong> anwartschaftliche (anw.) BVG-HinterlassenenrentenRenten-Umwandlungssatz in % des AGH im BVG-Rentenalter 6,85 % 6,8 % 6,8 % 6,8 %Min. jährliche Altersrente im BVG-Rücktrittsalter 1 237 1 278 1 267 1 318in % des koordinierten Lohnes 35,2% 36,4% 36,1% 37,6%Min. anw. jährliche Witwenrente, Witwerrente 742 767 760 791Min. anw. jährliche Waisenrente 247 256 253 264Max. jährliche Altersrente im BVG-Rücktrittsalter 20 199 20 849 20 719 21 546in % des koordinierten Lohnes 33,9% 34,9% 34,7% 36,1%Max. anw. jährliche Witwenrente, Witwerrente 12 119 12 509 12 431 12 928Max. anw. jährliche Waisenrente 4 040 4 170 4 144 4 3095. Barauszahlung der LeistungenGrenzbetrag des AGH für Barauszahlung 20 500 20 600 20 600 20 6006. Teuerungsanpassung BVG-Risikorenten vor dem Rücktrittsaltererstmals nach einer Laufzeit <strong>von</strong> 3 Jahren 0,4 % –nach einer weiteren Laufzeit <strong>von</strong> 2 Jahren – –nach einer weiteren Laufzeit <strong>von</strong> 1 Jahr – –7. Beitrag Sicherheitsfonds BVGfür Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur 0,08 % 0,08%für Leistungen bei Insolvenz <strong>und</strong> für andere Leistungen 0,01 % 0,005%Max. Grenzlohn für die Sicherstellung der Leistungen 126 360 126 3608. Versicherung arbeitsloser Personen im BVGEintrittsschwelle; minimaler Tageslohn 80,90 80,90Koordinationsabzug vom Tageslohn 94,35 94,35Max. Tageslohn 323,50 323,50Min. koordinierter Tageslohn 13,50 13,50Max. koordinierter Tageslohn 229,15 229,159. Steuerfreier Grenzbetrag Säule 3aOberer Grenzbetrag bei Unterstellung unter 2. Säule 6 739 6 739Oberer Grenzbetrag ohne Unterstellung unter 2. Säule 33 696 33 696354 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Daten <strong>und</strong> FaktenWichtige MasszahlenWichtige Masszahlen der beruflichen VorsorgeDie jährlichen Angaben seit 1985 sind auf der BSV-Homepage verfügbar:www.bsv.admin.ch/dokumentation/zahlen/00093/00460/index.html?lang=deErläuterungen zu den MasszahlenArt.1. Die minimale AHV-Altersrente entspricht der Hälfte der maximalen AHV-Altersrente. 34 AHVG34 Abs. 3 AHVG2. ArbeitnehmerInnen, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn beziehen, der den minimalen Lohn übersteigt, unterstehen ab 1. Januar nachVollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod <strong>und</strong> Invalidität, ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter derobligatorischen Versicherung. Seit dem 1.1.2005 entspricht die Eintrittsschwelle 3/4 der max. AHV-Rente, der Koordinationsabzug 7/8, der minimaleKoordinierte Lohn 1/8 <strong>und</strong> der maximale Koordinierte Lohn 17/8 der max. AHV-Rente. Der in der beruflichen Vorsorge versicherbare Lohn ist aufden zehnfachen maximalen versicherten Jahreslohn in der obligatorischen BV begrenzt.3. Das Altersguthaben besteht aus den Altersgutschriften, die während der Zeit der Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse angespart worden sind,<strong>und</strong> denjenigen, die <strong>von</strong> vorhergehenden Einrichtungen überwiesen wurden, sowie aus den Zinsen (Mindestzinssatz 4% <strong>von</strong> 1985 bis 2002,3,25% im Jahr 2003, 2,25% im Jahr 2004, 2,5% <strong>von</strong> 2005 bis 2007, 2,75% im Jahr 2008, 2% <strong>von</strong> 2009 bis 2011, 1,5% <strong>von</strong> 2012 bis 2013,1,75% ab 2014).4. Die Altersrente wird in Prozent (Umwandlungssatz) des Altersguthabens berechnet, das der Versicherte bei Erreichen des Rentenalters erworbenhat. Minimale bzw. maximale Altersrente BVG: Leistungsanspruch einer versicherten Person, die seit 1985 ununterbrochen immer mit demminimalen bzw. immer mit dem maximalen koordinierten Lohn versichert war. Die Witwenrente bzw. Witwerrente entspricht 60 % der Altersrente<strong>und</strong> die Kinderrente 20 % der Altersrente. Die anwartschaftlichen Risikoleistungen berechnen sich auf der Summe des erworbenen <strong>und</strong> des biszum Rücktrittsalter projizierten Altersguthabens.5. Die VE kann anstelle der Rente eine Kapitalabfindung ausrichten, wenn die Alters- oder Invalidenrente bzw. die Witwen-, Witwer- oder Waisenrenteweniger als 10 bzw. 6 oder 2 Prozent der Mindestaltersrente der AHV beträgt. Seit 2005 kann der Versicherte einen Viertel seines Altersguthabensals Kapital verlangen.6. Die obligatorischen Risikorenten müssen bei Männern bis zum Alter 65 <strong>und</strong> bei Frauen bis zum Alter 62 (ab 2005 bis Alter 64) der Preisentwicklungangepasst werden. Dies geschieht erstmals nach einer Laufzeit <strong>von</strong> drei Jahren zu Beginn des folgenden Kalenderjahres. Die Zeitpunkte dernachfolgenden Anpassungen entsprechen denjenigen der AHV-Renten.7. Der Sicherheitsfonds stellt die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden reglementarischen Leistungen <strong>von</strong> zahlungsunfähig gewordenenVE sicher, soweit diese Leistungen auf Vorsorgeverhältnissen beruhen, aber nur bis zu dem maximalen Grenzlohn (www.sfbvg.ch).8. Seit dem 1.1.1997 unterstehen Bezüger <strong>von</strong> Taggeldern der Arbeitslosenversicherung für die Risiken Tod <strong>und</strong> Invalidität der obligatorischenVersicherung. Die in den Artikeln 2, 7 <strong>und</strong> 8 BVG festgehaltenen Grenzbeträge müssen in Tagesgrenzbeträge umgerechnet werden. DieTagesgrenzbeträge erhält man, indem die Jahresgrenzbeträge durch den Faktor 260,4 geteilt werden.9. Maximalbeträge gemäss der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen: Geb<strong>und</strong>eneVorsorgeversicherungen bei Versicherungseinrichtungen <strong>und</strong> geb<strong>und</strong>ene Vorsorgevereinbarungen mit Bankstiftungen.2 BVG7 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 BVG8 Abs. 1 BVG8 Abs. 2 BVG46 BVG79c BVG15 BVG16 BVG12 BVV213 Abs. 1 BVG62a BVV214 BVG62c BVV2 <strong>und</strong>ÜbergangsbestimmungenBst. a18, 19, 21, 22 BVG18, 20, 21, 22 BVG37 Abs. 3 BVG37 Abs. 2 BVG36 Abs. 1 BVG14, 18 SFV15 SFV16 SFV56 Abs. 1c, 2 BVG2 Abs. 3 BVG40a AV<strong>IV</strong>7 Abs. 1 BVV3Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 355


Daten <strong>und</strong> FaktenAgendaAgendaTagungen, Seminare, LehrgängeDatum Veranstaltung Ort Auskünfte21.1.2014 Plattform Fremdplatzierung Kulturcasino Bern IntegrasFachverband Sozial- <strong>und</strong>SonderpädagogikBürglistrasse 118002 ZürichTel. 044 201 15 00, Fax 044 20123 25integras@integras.ch; www.integras.ch21./22.1.2014 Intensivseminar zuminternationalen Sozialversicherungsrecht24.1.2014 Caritas-Forum 2014: Wohnen(Anmeldeschluss 17.1.)30./31.1.2014 SGG SSG Kongress 2014:Übergänge erleben – gestalten– begleiten15.5.2014 Zukunft hohes Alter: NationaleFachtagungPlattform FremdplatzierungZuweisende Stellen <strong>und</strong> aufnehmendeEinrichtungen beeinflussengemeinsam den Halt <strong>und</strong> die Verlässlichkeit,welche fremdplatzierte Kinder<strong>und</strong> Jugendliche erfahren können.Verschiedene Bedingungen beeinflussendie Stabilität der Interventionen.Am Anfang steht immer eine Entscheidung.Wie Entscheidungen kluggetroffen werden können <strong>und</strong> was dieweiteren Faktoren für eine guteFremdplatzierung sind, wird an derTagung aus unterschiedlichen Perspektivenbeleuchtet.Parkhotel SchlossHünigen, KonolfingenKulturcasino BernUniversitätMiséricorde,Freiburg i.Ü.Kongresshaus BielSekretariatInstitut für Rechtswissenschaft<strong>und</strong> RechtspraxisUniversität St. GallenBodanstrasse 4, 9000 St. GallenTel. 071 224 24 24, Fax 071 22428 83irp@unisg.ch; www.irp.unisg.chCaritas Schweiz, BereichKommunikationLöwenstrasse 3, Postfach6002 LuzernTel. 041 419 22 22, Fax 041 41924 24www.caritas.ch/forum/d(Online-Anmeldung) info@caritas.chSchweizerische Gesellschaft fürGerontologie SGG SSGSchwarztorstrasse 48, 3007 BernTel. 031 311 89 06info@sgg-ssg.chPro Senectute Schweiz,Lavaterstrasse 60, Postfach,8027 Zürichfachtagung@pro-senectute.chwww.prosenectute.chInternationalesSozialversicherungsrechtSozialversicherungsrechtliche Fragestellungensind oft nicht einfach zubeantworten. Dies gilt noch viel mehrfür das internationale Sozialversicherungsrecht.Das europäische Sozialrechthat hier eine eminente Bedeutung;daneben hat die Schweiz mitverschiedenen Staaten ausserhalb derEU/EFTA Abkommen über die SozialeSicherheit abgeschlossen; mitmanchen Staaten bestehen demgegenüberkeine vertraglichen Beziehungen.Das Intensivseminar erläutertdie Gr<strong>und</strong>züge des internationalenSozialversicherungsrechts <strong>und</strong>konkretisiert diese mit den praxisrelevantenTatbeständen. Wie gestaltetsich die Unterstellung unter die SozialeSicherheit bei Tätigkeiten in mehrerenStaaten? Was heisst «Beschäftigungsland»?Wie ist ein Arbeitnehmerversichert, welcher in einemostasiatischen Staat für vier Monatetätig ist? Welche Fragen stellen sichbei ausländischen Staatsangehörigen,welche im Alter in den Heimatstaatzurückkehren? Und welchen Schutzbietet das schweizerische Sozialversicherungsrechtfür Personen mit ausländischerStaatsangehörigkeit?Caritas-Forum 2014 – WohnenWohnen ist existenziell. Der Wohnortbestimmt wesentlich die Lebenswelteiner Person, einer Familie. Sichere<strong>und</strong> angemessene Wohnverhältnissesind Voraussetzung fürGes<strong>und</strong>heit, für eine gelingende Integrationim Alltag, für soziale Kontakte,für die Arbeitsleistung, für gesellschaftlicheTeilhabe. Der Wohnraumwird aber in der Schweiz knapp.Die Belastung durch die Wohnkostenist gestiegen, gerade bei den unterenEinkommensschichten. PreisgünstigeWohnungen sind rar, Verdrängungsprozessemachen sich bemerkbar.Caritas Schweiz widmet das nächsteForum dem Thema «Wohnen». Expertinnen<strong>und</strong> Experten aus Politik, Wissenschaft<strong>und</strong> der Wirtschaft setzensich mit den Mechanismen des Immobilienmarktesauseinander. Zudemdiskutieren sie Ansätze für eineRaum- <strong>und</strong> Wohnpolitik, die im Sinneder sozialen Gerechtigkeit <strong>und</strong> dessozialen Zusammenhalts wirken.Übergänge erleben –gestalten – begleitenAlternsprozesse verlaufen individuell,beinhalten markante Übergängesowie allmähliche Veränderungen<strong>und</strong> sind aktuell in grosse gesellschaft-356 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


liche Umwälzungen eingebettet. Wasmüssen Fachleute im Altersbereichdarüber wissen? Was braucht es anunterstützenden <strong>und</strong> begleitendenMassnahmen?Es erwarten Sie Beiträge <strong>von</strong> namhaftenFachleuten aus Praxis, Wissenschaft<strong>und</strong> Politik. Im Weiteren ist einPodium zur Nationalen Demenzstrategieim Programm eingeplant. DieSchwestergesellschaften SFGG/SPSG <strong>und</strong> SGAP/SPPA sind wiederummit eigenen, allen offen stehendenWahlangeboten dabei. Zum reichhaltigenAngebot gehört auch eine Ausstellungmit Fotos <strong>von</strong> Marcel Imsandaus der Sammlung der FondationGianadda.Zukunft hohes AlterDie demografische Alterung führtdazu, dass immer mehr hochaltrige,über achtzigjährige Menschen unteruns leben. Was dies für die Gesellschaftbedeutet, lässt sich kaum voraussagen.Auf jeden Fall wird bereitsheute rege über steigende Kosten imGes<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> drohendenPflegenotstand diskutiert. Diese <strong>und</strong>weitere Fragen zur Hochaltrigkeitgreift Pro Senectute an ihrer zweitennationalen Fachtagung am 15. Mai2014 in Biel auf. Die Veranstaltungöffnet den Blick für das hohe Alter<strong>und</strong> thematisiert die Übergänge zwischendem «dritten», sogenannt aktiven,<strong>und</strong> dem «vierten» oder fragilenAlter. Das Ziel der Fachtagung ist es,unterschiedliche Dimensionen derHochaltrigkeit zu zeigen, die sichnicht auf die körperliche, möglicherweiseauch geistige Fragilität reduzierenlassen.Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 357


Daten <strong>und</strong> FaktenLiteraturLiteraturAlterGronemeyer, Reimer, Das 4. Lebensalter.Demenz ist keine Krankheit,München, Droemer Knaur, Fr.22.–, ISBN 2244004400727 (eBook)Reimer Gronemeyer liefert denHintergr<strong>und</strong> zu einer längst überfälligenDebatte: Sein Buch "Das vierteLebensalter" beschreibt den schwierigenAlltag dementer Menschen <strong>und</strong>ihrer Angehörigen <strong>und</strong> prophezeiteine soziale Kernschmelze: In unsereralternden Gesellschaft werden immermehr Menschen dement, ihre Familiensind immer weniger in der Lage,diese Menschen aufzufangen, <strong>und</strong> dieKosten für ihre Betreuung explodieren.Reimer Gronemeyer fordert einenPerspektivwechsel. Seine These:Mit medizinischer Forschung werdenwir das Problem nicht lösen! Was wirbrauchen, ist eine Strategie gegen diesozialen Folgen <strong>von</strong> Demenz. Dennwir wissen nicht, wodurch Demenzausgelöst wird - aber wir wissen, dasses jeden treffen kann.Gross, Peter; Wir werden älter. VielenDank. Aber Wozu?, Freiburg i.Br.2013, Herder, 21.90,ISBN 978-3-451-30699-0Wir werden immer älter. In zweiJahrh<strong>und</strong>erten hat sich unsere Lebenserwartungverdoppelt. Wozu eigentlich?Was hat das lange Leben füreinen Sinn in einer Gesellschaft, diedas Starke, Schnelle <strong>und</strong> den permanentenStress prämiert? Peter Grossstellt das herrschende Altersbild aufden Kopf. Alter beruhigt. Alter machtdas Leben zum ersten Mal in derMenschheitsgeschichte ganz. Und esmässigt eine heiss laufende Gesellschaft,die sich selber überfordert <strong>und</strong>ihre Lebensgr<strong>und</strong>lagen verzehrt.Berufliche VorsorgeDie berufliche Vorsorge, hg. <strong>von</strong>Hans-Ulrich Stauffer, Zürich 3 2013,Schulthess, 188.–,ISBN 978-3-7255-6841-3Zu zahlreichen Fragen der technischenDurchführung <strong>und</strong> des Leistungsrechtsin der beruflichen Vorsorgereicht der «Blick ins Gesetz» nicht,um zu einer schlüssigen Antwort zukommen. Erst durch die Rechtsprechungsind zahlreiche <strong>und</strong> wesentlicheFragen geklärt worden. Doch wer sichrasch einen Überblick über die Rechtsprechungverschaffen will, sieht sicheiner Schwierigkeit gegenüber: Diezahlreichen höchstrichterlichen Entscheidebetreffen das öffentliche Rechtsowie das Privat- <strong>und</strong> Sozialversicherungsrecht<strong>und</strong> werden demzufolge anverschiedenen Stellen publiziert. Dervorliegende Band stellt in geraffterForm die Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichtszum gesamten Bereich derberuflichen Vorsorge dar. Darin sindweit mehr als 1200 Schlüsselentscheidedes B<strong>und</strong>esgerichts ausgewertetworden. Dabei wurden die in Printmedienpublizierte Entscheide <strong>und</strong> Entscheide<strong>von</strong> der Homepage desSchweizerischen B<strong>und</strong>esgerichts bearbeitet.Neben der Rechtsprechungzum BVG <strong>und</strong> zum Freizügigkeitsgesetz(FZG) ist die Rechtsprechung zuden einschlägigen Artikeln des Arbeitsvertragsrechts(OR), des Stiftungs-<strong>und</strong> Scheidungsrechts (ZGB)<strong>und</strong> zu den anwendbaren Bestimmungendes FusG <strong>und</strong> der <strong>neuen</strong> ZPOerfasst.Seiler Zimmermann, Y<strong>von</strong>ne, Nutzung<strong>von</strong> Vorsorgegeldern zur Finanzierung<strong>von</strong> selbstgenutztem Wohneigentum,Luzern 2013, Verlag IFZ –Hochschule Luzern,ISBN 978-3-906488-29-5Die vorliegende Studie beinhaltetdie deskriptiven Ergebnisse aus demim Rahmen des Projekts «Nutzung <strong>von</strong>Vorsorgegeldern zur Finanzierung <strong>von</strong>selbstgenutztem Wohneigentum» zusammengetragenenDatensatzes. Erstmalssind damit im Rahmen einerStudie sämtliche Informationen bezüglichder Finanzierung (Verwendung<strong>von</strong> Mitteln aus der 2. Säule, ausSäule 3a sowie weiteren Finanzierungsmitteln)<strong>von</strong> Wohneigentum <strong>und</strong>des soziodemografischen Profils derEigentümer erhoben worden. Da sowohlPersonen erfasst sind, welcheVorsorgegelder beanspruchen als auchsolche, die keine derartigen Mittel einsetzen,kann erstmals ein Vergleichzwischen diesen Personengruppengezogen werden. Dieser erlaubt, Rückschlüssebezüglich der Effektivität derWohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldernzu ziehen.FamilieFamilien in Zeiten grenzüberschreitenderBeziehungen, hg. <strong>von</strong> AlexandraRumo-Jungo <strong>und</strong> Christiana Fountoulakis,Zürich 2013, Schulthess,78.–, ISBN 978-3-7255-6915-1Seit in der Schweiz gut jede dritteEhe <strong>und</strong> Partnerschaft gemischt-nationalist <strong>und</strong> gleichzeitig die Scheidungsratebei r<strong>und</strong> 50 Prozent liegt,stellen sich in der Praxis zahlreicheinternationalrechtliche Fragen, einerseitsjene betreffend die Durchsetzung<strong>von</strong> Unterhaltsansprüchen, die Teilung<strong>von</strong> Vorsorgeguthaben <strong>und</strong> die güterrechtlicheAuseinandersetzung <strong>und</strong>andererseits jene betreffend die Kinderbelange(elterliche Sorge <strong>und</strong> Obhut).Im Rahmen einer Scheidung mitinternationalem Kontext stehen auchStrategien für das sogenannte forumshopping zur Diskussion. Ferner stellensich migrationsrechtliche Fragen.Diesen <strong>und</strong> weiteren Themen widmetsich der Tagungsband zum SymposiumFamilienrecht vom September 2013.Er enthält ferner eine umfassendeÜbersicht über die ehe- <strong>und</strong> kindesrechtlicheLiteratur <strong>und</strong> Rechtsprechungder letzten zwei Jahre.GenerationenFricke, Almuth et al., The mix@gesExperience. How to promote Interge-358 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Daten <strong>und</strong> FaktenLiteraturnerational Bonding through CreativeDigital Media: Online-Publikation desHandbuchs: http://issuu.com/ibk-kubia/docs/manual_mixages_web;ZumProjekt: www.mixages.euIn five European countries mix@gesexplored, how the artistic use of digitalmedia can bring together bothyoung and old. The European projectinvited young and older people tojointly discover the broad range ofcreative and artistic possibilities ourcontemporary digital world has to offer.In Scotland, Germany, Austria,Slovenia and Belgium the project partnersimplemented creative new mediaworkshops in collaboration with nationalorganisations such as museums,schools, youth or seniors associations.The workshops were guided by professionalartists, media trainers and arteducators and involved the creationof artistic media products includingiPod movies; audio guides for a museum;art blogs; Tagtool performances;digital music and photography. All theworkshops were evaluated by bothparticipants and facilitator.The mix@ges project delivered aplethora of experiences and exploredinnovative approaches to intergenerationalactivities in cultural and communitysettings. The reader will findin this manual both detailed descriptionsof how the mix@ges workshopsproceeded and the project s findingsand les-sons learned, aro<strong>und</strong> eightinspirational themes. Useful informationabout partners, links and referencescomplete the manual.GesellschaftTrattnigg, Rita <strong>und</strong> Thomas Haderlapp,Zukunftsfähigkeit ist eine Frageder Kultur. Hemmnisse, Widersprüche<strong>und</strong> Gelingensfaktoren des kulturellenWandels, München 2013, Oekomby Hanser, Fr. 59.90,ISBN 978-3-86581-413-5Wie wir mit uns, der Zukunft <strong>und</strong>der Welt umgehen, ist eine Frage derKultur. In diesem Buch werden diegr<strong>und</strong>legenden Paradigmen ebensohinterfragt wie die Denk- <strong>und</strong> Handlungsmusterunserer kulturellen Verfasstheit.Um über vermeintlicheSachzwänge hinauszublicken <strong>und</strong>Alternativen möglich werden zu lassen,bedarf es einer radikalen, also bisan die Wurzeln gehenden Auseinandersetzungmit unserer Politik- <strong>und</strong>Alltagsgestaltung: Was hemmt einezukunftsfähige Politikgestaltung? Wiegelingt die Zusammenarbeit <strong>von</strong> Politik,Zivilgesellschaft <strong>und</strong> BürgerInnen?Wie wird Zukunftsfähigkeit gelebtePraxis? Der kulturelle Wandelerfordert Dialogfähigkeit, Prozesskompetenz,Experimentierfreude <strong>und</strong>Pioniergeist, ein reflektiertes Selbst<strong>und</strong>Weltbewusstsein, einen anderenUmgang mit Grenzen <strong>und</strong> Widersprüchensowie Sinn für Beziehungen <strong>und</strong>Zusammenhänge. Dieser Transformationsprozesskönnte <strong>von</strong> einer aufgeklärten,lebenskünstlerisch-genussvollenHaltung <strong>und</strong> einer umfassendenLebensqualitätsorientierung getragensein. Die Untersuchung zeigt Wege<strong>und</strong> Hürden in eine Kultur der Zukunftsfähigkeitauf. Bei aller wissenschaftlichenGenauigkeit entstehtkein reines Fachbuch, sondern einerweiterter Blick auf die nachhaltigeEntwicklung, wie er bisher noch selten<strong>von</strong> den Akteuren in diesem Bereichvorgenommen wurde.Welzer, Harald, Selbst denken. EineAnleitung zum Widerstand, Frankfurtam Main 2013, S. Fischer, Fr. 29.20,ISBN 978-3-100-89435-9Wie ist uns eigentlich die Zukunftabhandengekommen? Was war nochmal die Frage, auf die Fortschritt <strong>und</strong>Wachstum eine Antwort sein sollten?Und: Wie kann aus der Zukunft wiederein Versprechen werden statt einerBedrohung? Harald Welzers Buch gibtAntworten auf diese Fragen. Es lotetdie Abgründe des erdrückenden Konsumwahns<strong>und</strong> politischen Illusionstheatersaus <strong>und</strong> zeigt, wie viele konkrete<strong>und</strong> attraktive Möglichkeitenzum widerständigen <strong>und</strong> guten Lebenes gibt. Die ersten Schritte sind ganzeinfach: sich endlich wieder ernst nehmen,selbst denken, selbst handeln.Ges<strong>und</strong>heitGächter, Thomas <strong>und</strong> BernhardRütsche; Ges<strong>und</strong>heitsrecht. EinGr<strong>und</strong>riss für Studium <strong>und</strong> Praxis,Helbing Lichtenhahn, Basel 3 2013,Helbing Lichtenhahn, 58.–,ISBN 978-3-7190-3275-3 (auch alseBook erhältlich)Das vorliegende Kurzlehrbuch hatsich dank seiner prägnanten <strong>und</strong> gutverständlichen Darstellung des Ges<strong>und</strong>heitsrechtsder Schweiz als hilfreichesÜberblickswerk zu diesemvielschichtigen <strong>und</strong> weitverzweigtenRechtsgebiet etabliert. Dargestelltwerden die zentralen Gebiete desGes<strong>und</strong>heitsrechts in ihren juristischenGr<strong>und</strong>strukturen <strong>und</strong> mit ihrenInterdependenzen. Im Vordergr<strong>und</strong>steht dabei das problembezogene Zusammenspielder Rechtsgebiete. Die3. Auflage wurde vollständig überarbeitet<strong>und</strong> erweitert. Insbesondere dieBereiche Krankenversicherung <strong>und</strong>Humanforschung wurden vertieft.Gutes Leben – Gutes Sterben, hg.<strong>von</strong> Denise Battaglia <strong>und</strong> Ruth Hölzle-Baumann,Zürich 2013, SchulthessVerlag, Fr. 34.–,ISBN 978-3-7255-6779-9Nichts ist so sicher wie der Tod, sagtder Volksm<strong>und</strong>. Wir wissen, dass wirsterben müssen. Wir wissen nur nichtwann. Vor ein paar Jahrzehnten nochwar der Tod im Leben eingebettet:Verstorbene wurden in der Wohnungaufgebahrt <strong>und</strong> <strong>von</strong> den Trauerndenbeweint, berührt <strong>und</strong> geküsst. Heutegeht man zum Sterben ins Alters- <strong>und</strong>Pflegeheim, ins Hospiz oder ins Spital.Der Tod ist in unserer Gesellschaftein Tabu. Dabei wäre die Vorbereitungauf das Sterben die beste Vorbereitungfür das Leben. Der Gedankean den Tod kann existenzielle Fragenprovozieren, zum Beispiel die Frage,wie wir leben sollen. Wer sich nichtmit dem eigenen Tod befasst, gibt womöglichnicht nur sein Ende aus derHand, sondern auch sein eigenes Leben.Wie sehr das gute Leben <strong>und</strong> dasgute Sterben miteinander verknüpftsind, zeigt dieses Buch auf.Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 359


Daten <strong>und</strong> FaktenLiteraturKinder <strong>und</strong> JugendKinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe in derSchweiz, hg. <strong>von</strong> Edith Maud Piller<strong>und</strong> Stefan Schnurr, Wiesbaden 2013,Springer VS, Fr. 56.–,ISBN 978-3-531-18459-3 (auch alseBook erhältlich)In der Schweiz hat sich ein ausdifferenziertesSystem der Kinder- <strong>und</strong>Jugendhilfe entwickelt. Dieser Sammelbandbietet nun erstmals einenempirisch f<strong>und</strong>ierten <strong>und</strong> thematischbreiten Einblick in Handlungsfelder<strong>und</strong> fachliche Diskurse der schweizerischenKinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe. Ergebnisseausgewählter Forschungsprojektewerden in kompakter <strong>und</strong>verständlicher Form vorgestellt <strong>und</strong>mit Blick auf Ansätze zur Weiterentwicklungguter Praxis diskutiert.SchuldenCiao CASH; Kartenspiel zu Geld<strong>und</strong> Glück (ab zehn Jahren, für zweibis sechs Personen), Basel 2011: ciaocash@plusminus.chCiao CASH sensibilisiert die Mitspielendenauf viele Fragen r<strong>und</strong>ums Geld. Denn auf der Suche nachdem Glück gibts finanzielle Überraschungenaller Art. Die Geniesserinhat ein Smartphone geschenkt bekommen?Mega! Nur kostet das jedeR<strong>und</strong>e Geld. Der Glückspilz findetauf der Strasse Bargeld? Super! Erdarf nochmals eine Geldkarte ziehen.Der Multimedia-Freak wirdarbeitslos? Pech! Jetzt gibts zweiR<strong>und</strong>en kein Geld. Da nützt ihmauch nichts, dass er vorher in Bildunginvestiert hat. Auf der etwa 30 Minutendauernden Jagd nach Glückspunktentreffen die Spielenden aufSchuldenfallen <strong>und</strong> Schicksalsschläge,Schnäppchen <strong>und</strong> Schätze. DasSpiel besteht aus 141 Spielkarten <strong>und</strong>es liegen zwei unterschiedliche Spielanleitungenbei.Schulden – was tun? Der Weg ausder Schuldenfalle, hg. <strong>von</strong> der BernerSchuldenberatung, 4. vollständigüberarbeitete Auflage, Bern 2013,Edition Soziothek, Fr. 46.–,ISBN 978-3-03796-500-9Das Standardwerk zu Schuldenberatung<strong>und</strong> Schuldensanierung istvom Beratungsteam der BernerSchuldenberatung für die vierte Auflagevollständig überarbeitet worden.Das Buch beschreibt, wie manin eine Schuldenberatung einsteigt<strong>und</strong> was es braucht, damit darauseine Schuldensanierung oder eineKonkursbegleitung wird. Zum Nutzwertdes Handbuchs tragen 37 Diagramme,Tabellen, Formulare <strong>und</strong>Beispiele für Briefe <strong>und</strong> Eingabenbei. Ein detailliertes Stichwortverzeichnismacht das Handbuch zumalltagstauglichen Nachschlagewerk.Der überarbeitete Band geselltsich zu den beiden 2011 erschienenenWerken: «Konsum auf Pump.Das Recht», ein Kommentar desB<strong>und</strong>esgesetzes über den Konsumkredit,<strong>und</strong> «Der Betreibungsalltag.Vom Zahlungsbefehl zum Verlustschein»,eine praxisorientierte Darstellungdes Systems <strong>und</strong> der Alltagsproblemedes schweizerischen Betreibungsrechts.SozialpolitikEuropean Welfare States − Citizenship,Nationalism and Conflict, hg. <strong>von</strong>Ireneusz Pawel Karolewski <strong>und</strong> AndrzejMarcin Suszycki, Osnabrück2013, Fibre Verlag, Fr. 52.90,ISBN 978-3-938400-63-0The volume offers contributionsfrom social sciences dealing with newchallenges to the European welfarestate. It includes new theoretical insightsas well as empirical studies witha focus on one country or cross-countrycomparisons. The case studies includeAustria, Belgium, Ireland, EuropeanTurks and the Belarus. Theauthors are particularly interested inquestions regarding the relationshipsbetween welfare state and citizenship,the conflict potential of different welfareregimes, immigration and welfare,conditions of solidarity in multi-ethnic societies, welfare nationalismas well as the welfare state in thecontext of a dictatorship. The volumeassembles contributions of renownedacademics from several countries suchas Austria, Belgium, Germany, Poland,Romania, Switzerland and the US.They offer two major perspectives onthe subject at hand, comprising thenational framework of analysis of citizenship,nationalism, conflict andwelfare as well as the comparativeperspective.Sozialalmanach 2014: «Unter einemDach», Luzern 2013, Caritas, 34.–Der Wohnraum wird in der Schweizzunehmend knapp. Gerade für benachteiligteMenschen wird es immerschwieriger, geeigneten <strong>und</strong> bezahlbarenWohnraum zu finden. DerSchwerpunktteil «Unter einem Dach»widmet sich deswegen der schweizerischenRaum- <strong>und</strong> Wohnpolitik. DieBeiträge in diesem Teil beleuchten dieMechanismen des Immobilienmarktes<strong>und</strong> analysieren sie daraufhin,inwiefern sie die soziale Gerechtigkeituntergraben. Reportagen aus demAlltag <strong>von</strong> Menschen auf Wohnungssuchevervollständigen diesen Band.Migration, Familie <strong>und</strong> Gesellschaft;hg. <strong>von</strong> Thomas Geisen et al.;Berlin, Heidelberg, Wiesbaden 2013;Springer VS; 44.–,ISBN 978-3-531-18010-6 (auch alseBook erhältlich)Moderne Gesellschaften sind durcheine Pluralisierung familiärer Formen<strong>und</strong> Muster gekennzeichnet. Dies giltauch für Familien im Kontext <strong>von</strong>Migration, die aber in den öffentlichenDiskursen meist immer noch als«traditionelle Familien» wahrgenommenwerden. Ein Teil der Veränderungen<strong>von</strong> Familien im Kontext <strong>von</strong>Migration steht in engem Zusammenhangmit Veränderungen in den Migrationsprozessenselbst. Diese habeneinen Einfluss auf die innere Strukturierung<strong>und</strong> die Entwicklung der Familien.Vor dem Hintergr<strong>und</strong> aktuellerDebatten um Transnationalisierung<strong>und</strong> Transkulturalität untersuchen die360 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Beiträge im vorliegenden Band dieKomplexität <strong>von</strong> Familie im Kontext<strong>von</strong> Migration. Dabei wird nach derBedeutung <strong>von</strong> Migrationspolitiken<strong>und</strong> dem Umgang mit sozialen <strong>und</strong>kulturellen Differenzen im Zusammenhang<strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Migrationgefragt.Sozialer Frieden – transnational(Traverse 2/2013), hg. <strong>von</strong> Gisela Hürlimannet al., Zürich 2013, ChronosVerlag, Fr. 28.–,ISBN 978-3-905315-59-2Der thematische Heftschwerpunktanalysiert die Rolle der Zirkulation<strong>von</strong> Normen, Akteuren <strong>und</strong> Dispositivenfür die Genese staatlichen Handelns<strong>und</strong> insbesondere der Sozialpolitikin Europa nach dem ErstenWeltkrieg. Im Kontext der Nachkriegszeitsowie der Wirtschaftskriseder 1930er-Jahre <strong>und</strong> nunmehr unterder Leitung intergouvernementalerOrganisationen wie etwa des Völkerb<strong>und</strong>eszeugen diese verschiedenenErfahrungen <strong>von</strong> einer kollektivenSuche nach <strong>neuen</strong> Methoden des socialengineering.Salvi, Marco <strong>und</strong> Luc Zobrist; ZwischenLast <strong>und</strong> Leistung. Ein Steuerkompassfür die Schweiz; Zürich 2013,Verlag NZZ, 38.–,ISBN 978-3-03823-877-5Die Schweiz ist kein Tiefsteuerland.Trotz einer vergleichsweiseschwachen Progression ist die Belastunghoch. Im Durchschnitt musseine erwachsene Person r<strong>und</strong> 55%ihres Einkommens in Form <strong>von</strong> Steuern<strong>und</strong> Abgaben abliefern. Fast dieHälfte da<strong>von</strong> erhält sie als Renten<strong>und</strong> Geldleistungen zurückerstattet.Das Schweizer Steuer- <strong>und</strong> Transfersystemleidet an drei zentralenSchwachstellen: Es fehlt an Neutralität<strong>und</strong> Transparenz <strong>und</strong> die Umverteilungist zu wenig zielgerichtet.Dieses Buch plädiert für eine Besteuerungmit Prinzip. Ziel ist ein Steuersystem,das den Konflikt zwischenLast <strong>und</strong> Leistung minimiert <strong>und</strong> denkünftigen Herausforderungen gerechtwird. Dazu werden im Wesentlichen13 grössere Reformen vorgeschlagen.Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 361


Daten <strong>und</strong> Fakten Inhaltsverzeichnis 2013Jahresinhaltsverzeichnis 2013AHVUnsicheres Alter, gesichertes Alter?(Matthieu Leimgruber, Universität Genf) ....... 1/21AHV: wichtigste statistische Ergebnisse 2012(Jacques Méry, BSV) ........................ 3/160AlterDas vierte Lebensalter ist weiblich(Marie-Louise Barben, Monika Stocker <strong>und</strong>Heidi Witzig; GrossmütterRevolution) ......... 5/280ArbeitMissbrauchsbekämpfung über das B<strong>und</strong>esgesetzgegen die Schwarzarbeit (Peter Jakob <strong>und</strong>Jonas Möhrle, SECO) ........................ 2/77Berufliche VorsorgeBotschaft zur Neuregelung des Vorsorgeausgleichsbei Scheidung (Franziska Grob, BSV) ......... 4/222ErgänzungsleistungenWirkungsvolle Existenzsicherung durchErgänzungsleistungen (Urs Portmann, BSV) .... 4/226Erwerbsersatz/MutterschaftsentschädigungMissbräuche in der EO(Jörg Reinmann <strong>und</strong> Nadine Schüpbach, BSV) . .. 2/75FamilieEinbezug der Selbstständigerwerbenden insFamilienzulagengesetz (Maia Jaggi, BSV) ....... 1/27Impulsprogramme für familienergänzendeKinderbetreuung – Prioritätenordnung(Cornelia Louis, BSV) . ....................... 1/31Das Familienzulagenregister(Giovanna Battagliero, BSV) .................. 2/76B<strong>und</strong>esrat verabschiedet Bericht zum Vaterschafts<strong>und</strong>Elternurlaub (Lucie Martin <strong>und</strong>Barbara <strong>von</strong> Kessel-Regazzoni, BSV) .......... 6/316Ges<strong>und</strong>heitswesenHandlungsbedarf <strong>und</strong> Handlungsfelder in der sozialenKrankenversicherung(Marie-Thérèse Furrer, BAG) ................. 1/12Krankenversicherung: der lange Schatten desFöderalismus(Prof. Martin Lengwiler, Universität Basel) . ..... 1/24Neue Versorgungsmodelle für die medizinischeGr<strong>und</strong>versorgung (Daniela Schibli, GDK) . . . . . . 3/117Ges<strong>und</strong>heitsberufe / berufsübergreifendeZusammenarbeit (Olivier-Jean Glardon, BAG) . 3/121Strategie gegen den Ärztemangel <strong>und</strong> zur Förderungder Hausarztmedizin (Maria Hodel, BAG) ..... 3/125Hausarztmedizin: Ein Ziel, viele Wege –Volksinitiative, Gegenentwurf, Masterplan(Brigitte Menzi <strong>und</strong> Nuria del Rey, BAG) ...... 3/131Ärzteschaft in der Schweiz: aktuelle Fragen zurkünftigen Entwicklung (Laila Burla, Obsan) .... 3/135Transparenz <strong>und</strong> Qualität in der Psychologie<strong>und</strong> psychologischen Psychotherapie(Marianne Gertsch, BAG) ................... 3/137Kosteneinsparungen <strong>und</strong> Risikoselektion beiModellen der Krankenversicherung(Jürg Burri, BAG) .......................... 3/154Prämienverbilligung nach NFA – Monitoring 2010(Reinhold Preuck, BAG) .................... 5/285Langzeitpflege in der Schweiz: eine europäischePerspektive (Andrea E. Schmidt, EuropäischesZentrum für Wohlfahrtspolitik <strong>und</strong> Sozialforschung,Wien) ................................. 6/318Potenzial <strong>und</strong> Verbreitung <strong>von</strong> IKT zurUnterstützung pflegender Angehöriger(Francesco Barbabella <strong>und</strong> Giovanni Lamura,Istituto Nazionale di Riposo e Cura per Anziani,Ancona sowie Andrea E. Schmidt, EuropäischesZentrum für Wohlfahrtspolitik <strong>und</strong> Sozialforschung,Wien) ..................................... 6/325Netzwerk Psychische Ges<strong>und</strong>heit Schweiz – eineZwischenbilanz (Alfred Künzler, NetzwerkPsychische Ges<strong>und</strong>heit Schweiz <strong>und</strong>Katrin Jentzsch, BSV) ....................... 6/329Regionale Unterschiede bei der Belastung durchdie obligatorischen Ges<strong>und</strong>heitsausgaben362 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Daten <strong>und</strong> FaktenInhaltsverzeichnis 2013(Oliver Bieri <strong>und</strong> Helen Köchli, InterfacePolitikstudien Forschung Beratung, Luzern ..... 6/331GleichstellungRückblick auf die Arbeit der IFEG-Kommission(Ralf Kocher <strong>und</strong> Nikos Stamoulis, BSV) . ...... 3/151Berufliche Gleichstellung <strong>von</strong> Menschen mitBehinderungen (Samuel Mathys, EBGB) ....... 4/209InternationalSoziale Sicherheit Schweiz–Kosovo(Raphael Tschanz, BSV) ..................... 6/346InvalidenversicherungConCerto – Pilotprojekt zur Eingliederung(Eva Lang, BSV) ............................ 1/46Votum der Initiantin des Projekts ConCerto(Susanne Buri, Swisscom AG) .................. 1/50Missbrauchsbekämpfung als zentrale Aufgabe der <strong>IV</strong>(Ralph Leuenberger, BSV) . ................... 2/65Juristische Aspekte der Missbrauchsbekämpfungin der <strong>IV</strong> (Ralph Leuenberger, BSV) ........... 2/68Eingliederung vor Rente: Die 5. <strong>IV</strong>-Revision wirkt<strong>und</strong> hat noch Potenzial (Christian Bolliger, Büro Vatter<strong>und</strong> Tobias Fritschi, BFH Soziale Arbeit; Bern) ... 2/88Wohn- <strong>und</strong> Betreuungssituation <strong>von</strong> Personen mitHilflosenentschädigung nach der 4. <strong>IV</strong>-Revision(Jürg Guggisberg, BASS, Bern) ................. 2/93Nicht objektivierbare Ges<strong>und</strong>heitsschäden <strong>und</strong> ihreFolgen für die <strong>IV</strong> (Ralf Kocher, BSV) .......... 2/97Startkapital – Pilotprojekt nach Art. 68 quater <strong>IV</strong>G(Adelaide Bigovic, BSV) . .................... 3/148FER – Pilotprojekt nach Art. 68 quater <strong>IV</strong>G(Eliane Kraft <strong>und</strong> Marcel Buffat, Ecoplan) ..... 4/213<strong>IV</strong>-Statistik 2012: Rückgang des Rentenbestandsdauert an (Markus Buri <strong>und</strong> Beat Schmid, BSV) . 4/218<strong>Sozialleistungsbezüge</strong> <strong>und</strong> <strong>Profile</strong> <strong>von</strong> <strong>neuen</strong> <strong>IV</strong>-<strong>Rentenbeziehenden</strong> (Robert Fluder, Renate Salzgeber<strong>und</strong> Tobias Fritschi; Berner Fachhochschule SozialeArbeit) .................................... 6/336BECK – Berufliche Eingliederung <strong>von</strong> Menschen miteiner chronischen Krankheit (Margareta Schmid,Fachstelle Evaluation & Ges<strong>und</strong>heitsforschung; ElianeBoss, Krebsliga Schweiz; Erich Tschirky,Schweizerische Ges<strong>und</strong>heitsligen-Konferenz) ... 6/341Kinder <strong>und</strong> JugendProgramm Jugend <strong>und</strong> Gewalt(Liliane Galley, BSV) ......................... 1/34Entwicklung des Gewaltverhaltens unter jungenMenschen in den letzten 20 Jahren (Denis Ribeaud,ETH Zürich) ................................ 1/35Jugendschutzprogramme: Zwischenstand <strong>und</strong> Ausblick(Thomas Vollmer, BSV) ..................... 4/178Strategien zur Gewaltprävention: Lehren aus demKanton Solothurn (Marius Féraud <strong>und</strong> ChristianRüefli, Büro Vatter) ......................... 4/181Evaluation des Gewaltpräventionsprogramms«Peacemaker» (Peter Neuenschwander <strong>und</strong>Katharina Haab Zehrê, Berner FachhochschuleSoziale Arbeit) ............................. 4/185Gewaltprävention: Erfahrungen aus dem ProgrammJugend <strong>und</strong> Gewalt(Y<strong>von</strong>ne Haldimann <strong>und</strong> Liliane Galley, BSV) .. 4/190Herausforderungen für den Jugendmedienschutz durchdigitale Medienumgebungen (Stephan Dreyer, UweHasebrink, Claudia Lampert <strong>und</strong> Hermann-DieterSchröder, Universität Hamburg) .............. 4/195Internetrisiken für Kinder: Neuste Daten aus derSchweiz (Martin Hermida <strong>und</strong> Sara Signer,Universität Zürich) .........................4/200Förderung <strong>von</strong> Medienkompetenzen bei Kinderndurch Eltern <strong>und</strong> Gleichaltrige (Claudia Paiano<strong>und</strong> Colette Marti, BSV) . .................... 4/204Reform Altersvorsorge 2020Reform der Altersvorsorge 2020(Sibel Oezen <strong>und</strong> Bernadette Deplazes, BSV) ..... 1/5Reform Altersvorsorge 2020: umfassend,ausgewogen, transparent (Sibel Oezen, BSV) ... 5/246Das Referenzalter als Schlüsselkonzept der ReformAltersvorsorge 2020 (Brigitte Gautschi, BSV) ... 5/249Weiterbeschäftigung im Rentenalter: ein Blick indie Praxis (Suzanne Schär, BSV) .............. 5/252Umwandlungssatz <strong>und</strong> weitere BVG-Bestimmungen(Jean-Marc Maran, BSV) ..................... 5/254Massnahmen für die Verbesserung der Transparenzin der beruflichen Vorsorge(Philipp Rohrbach, BSV) ..................... 5/257AHV-Finanzen: Stabilisierung übersozialverträgliche Massnahmen(Suzanne Schär, BSV) ....................... 5/259Soziale Sicherheit CHSS 6/2013 363


Daten <strong>und</strong> FaktenInhaltsverzeichnis 2013Interventionsmechanismus <strong>und</strong> Neuordnung desB<strong>und</strong>esbeitrags an die AHV (Simon Luck, BSV) . 5/263Diskussion der Altersvorsorge auf internationalerEbene (Claudina Mascetta <strong>und</strong>Cyril Malherbe, BSV) ........................ 5/267Chance <strong>und</strong> Risiko zugleich (Martin Kaiser,Schweizerischer Arbeitgeberverband) .......... 5/270Gute Verpackung – schlechter Inhalt (Doris Bianchi,Schweizerischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong>) .......... 5/271Soziale Sicherheit / SozialversicherungenB<strong>und</strong>esamt für Sozialversicherung(Urs Germann, Historiker, Universität Basel) .... 1/20Die neukonzipierte Sozialversicherungsstatistik –ein Schritt Richtung Gesamtsicht(Stefan Müller, Salome Schüpbach <strong>und</strong>Solange Horvath, BSV) ....................... 2/86Dezentral <strong>und</strong> fragmentiert: die Geschichte dersozialen Sicherheit seit Mitte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts(Martin Lengwiler, Universität Basel) ........... 1/16Fortwährende Erholung derSozialversicherungsfinanzen 2011/2012 (Stefan Müller,Salome Schüpbach <strong>und</strong> Solange Horvath, BSV) . 3/143Öffentliche Hand ist zweitwichtigsteFinanzierungsquelle der Sozialversicherungen(Solange Horvath, Stefan Müller <strong>und</strong>Salome Schüpbach, BSV) .................... 5/275Sozialversicherungen: Neuerungen ab 2014 <strong>und</strong>laufende Reformen (Brigitte Dumas, BSV) ..... 6/307Salute: Begleitung <strong>von</strong> Menschen mit sozialenProblemstellungen durch Freiwillige(Silvia Gavez <strong>und</strong> René Schaffert, Zürcher Hochschulefür Angewandte Wissenschaften, sowie Christian Rupp,Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich) ... 5/272Datenaustausch <strong>und</strong> Datenschutz in derInterinstitutionellen Zusammenarbeit(Kurt Pärli, Zürcher Hochschule für AngewandteWissenschaften) ............................ 6/310Verwaltungsregister als Datenbasis der empirischenSozialforschung(Philippe Wanner, Universität Genf) ........... 6/312Versicherungen allgemeinMissbrauchsbekämpfung in der obligatorischenUnfallversicherung (Cristoforo Motta, BAG) ..... 2/74Professionelles Vorgehen ist oberstes Gebot(Rico Zwahlen, XpertCenter AG, Bern) ......... 2/78Spezialisierter Staatsanwalt für Versicherungsbetrug –Luxus oder Notwendigkeit? (Christophe Bodmer,Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Zürich). 2/79RubrikenParlamentarische Vorstösse. . . . . . . . . . . . . . . . . 1/51, 2/103, 3/164, 4/230, 5/292, 6/350Gesetzgebung: Vorlagen des B<strong>und</strong>esrats. . . . . . . . . . . . . . . . . 1/55, 2107/, 3/168, 4/233, 5/296, 6/351Agenda ...........1/58, 2/110, 3/169, 4/235, 5/297, 6/356Sozialversicherungsstatistik. . . . . . . . . . . . . . . . . 1/56, 2/108, 3/170, 4/236, 5/298, 6/352SozialpolitikDer Kontrollmechanismus der Genfer Sozialhilfe(Marc Piguet, Hospice général, Genf) ........... 2/82Missbrauchsbekämpfung ohne Tabus(Martin Waser, Vorsteher des Sozialdepartementsder Stadt Zürich) ............................ 2/81Sozialmissbrauch in den Medien: Realität oderMedienhype?(Heinz Bonfadelli, Universität Zürich) .......... 2/84Nationales Programm zur Prävention <strong>und</strong> Bekämpfung<strong>von</strong> Armut (Joana Guldimann, BSV) ........... 3/139Literatur– AHV ..................................... 1/59– Alter ..........................3/172, 4/240, 6/358– Berufliche Vorsorge .............. 1/59, 5/300, 6/358– Familie ................................... 6/358– Generationen ............................. 6/358– Gesellschaft .........................4/238, 6/359– Ges<strong>und</strong>heit ................1/59, 3/172, 5/300, 6/359– Invalidenversicherung ......................5/300– Kinder <strong>und</strong> Jugend ..............2/111, 3/172, 6/360– Schulden ................................. 6/360– Soziale Sicherheit/Sozialversicherungen. . 2/111, 3/172– Sozialpolitik ......... 1/59, 2/111, 4/239, 5/300, 6/360364 Soziale Sicherheit CHSS 6/2013


Neue Publikationen zu den SozialversicherungenAHV-Statistik 2012Evaluation de la conciliation extrajudiciaire et des réseaux en matière dedélinquance juvénile (VD) et prospectives pour la justice réparatrice (französisch, deutscheZusammenfassung). Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 7/13Evaluation des Gewaltpräventionsprogramms «Peacemaker». Beiträge zur Sozialen Sicherheit,Forschungsbericht Nr. 5/13<strong>IV</strong>-Statistik 2012Sozialversicherungen der Schweiz (Taschenstatistik 2013)Übersicht über Strategien, Strukturen <strong>und</strong> Massnahmen der Gewaltpräventionin der Schweiz. Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 6/13BezugsquelleBestellnummerSprachen, Preis318.123.13Dgratis*318.010.7/13Fgratis*318.010.5/13Dgratis*318.124.13Dgratis*318.001.13Dgratis*318.010.6/13Dgratis**B<strong>und</strong>esamt für Bauten <strong>und</strong> Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, 3003 Bernverkauf.zivil@bbl.admin.chwww.b<strong>und</strong>espublikationen.ch


«Soziale Sicherheit» (CHSS)erscheint seit 1993 sechsmal jährlich. Jede Ausgabe ist einem Schwerpunktthema gewidmet.Die Themen seit dem Jahr 2011:Nr. 1/11 Strukturreform in der beruflichen VorsorgeNr. 2/11 Synthesebericht FoP-<strong>IV</strong>Nr. 3/11 SozialfirmenNr. 4/11 AlimentenhilfeNr. 5/11 <strong>IV</strong>-Revision 6a <strong>und</strong> 6bNr. 6/11 GlücksforschungNr. 1/12 Beruf <strong>und</strong> AngehörigenpflegeNr. 2/12 Schweizerisches Ges<strong>und</strong>heitssystemNr. 3/12 10 Jahre Regressprozess AHV/<strong>IV</strong> – eine BilanzNr. 4/12 Aktives Altern <strong>und</strong> Solidarität zwischen den GenerationenNr. 5/12 Ressortforschung Soziale SicherheitNr. 6/12 Gr<strong>und</strong>lagen der Reform der AltersvorsorgeNr. 1/13 Soziale Sicherheit – gestern <strong>und</strong> morgenNr. 2/13 Bekämpfung des VersicherungsmissbrauchsNr. 3/13 Ges<strong>und</strong>heit2020 – mehr <strong>und</strong> richtig qualifiziertes Ges<strong>und</strong>heitspersonalNr. 4/13 Jugendschutzprogramme des B<strong>und</strong>esNr. 5/13 Reform Altersvorsorge 2020Nr. 6/13 Kein SchwerpunktDie «Soziale Sicherheit» CHSS ist ab Heft 3/1999 im Internet unter www.bsv.admin.ch/dokumentation/publikationen zugänglich. Sämtliche Hefte sind heute noch erhältlich (die vergriffene Nummer 1/93 als Fotokopie).Normalpreis des Einzelhefts Fr. 9.–. Sonderpreis für Hefte 1993–2002 Fr. 5.–. Preis des Jahresabonnements Fr. 53.–(inkl. MWST).Bestellung <strong>von</strong> Einzelnummern:B<strong>und</strong>esamt für Sozialversicherungen, CHSS, 3003 Bern, Telefax 031 322 78 41, E-Mail: info@bsv.admin.chImpressumHerausgeberRedaktionRedaktionskommissionAbonnementeÜbersetzungenB<strong>und</strong>esamt für SozialversicherungenSuzanne SchärE-Mail: suzanne.schaer@bsv.admin.chTelefon 031 322 91 43Die Meinung BSV-externer Autor /innenmuss nicht mit derjenigen derRedaktion bzw. des Amtesübereinstimmen.Brigitte Gautschi, Stefan Kühne,Géraldine Luisier, Stefan Müller,Xavier Rossmanith, Christian WiedmerBBL3003 BernTelefax 031 325 50 58E-Mail: verkauf.zivil@bbl.admin.chin Zusammenarbeit mit dem Sprachdienstdes BSVCopyrightNachdruck <strong>von</strong> Beiträgen mit Zustimmungder Redaktion erwünschtAuflage Deutsche Ausgabe 3080Französische Ausgabe 1400AbonnementspreiseVertriebSatz, Gestaltung<strong>und</strong> DruckJahresabonnement (6 Ausgaben):Inland Fr. 53.– inkl. MWST,Ausland Fr. 58.–, Einzelheft Fr. 9.–BBL/Vertrieb Publikationen,3003 BernCavelti AG, GossauWilerstrasse 73, 9201 Gossau SGISSN 1420-2670318.998.6/13d

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!