Erweiterte Wirtschaftlichkeitsanalyse für - MAEKAS
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Klumpp et al.: <strong>Erweiterte</strong> <strong>Wirtschaftlichkeitsanalyse</strong> <strong>für</strong> Eisenbahnverkehrsunternehmen 3<br />
3) Die Preisanpassung der etablierten Konkurrenz darf auf den Marktzutritt nur zeitverzögert erfolgen,<br />
damit der Eindringling überhaupt die Möglichkeit hat, Nachfrage auf sich zu ziehen.<br />
In einem bestreitbaren Markt kann der natürliche Monopolist seine Marktmacht also nicht ausschöpfen,<br />
da aufgrund des freien Marktzugangs und des kostenlosen Marktaustritts Wettbewerber<br />
auftreten könnten, die die Monopolpreise unterbieten und damit die gesamte Nachfrage <strong>für</strong> sich gewinnen.<br />
Um die potenziellen Markteindringlinge vom Markteintritt abzuhalten, muss der Monopolist<br />
auf die Abschöpfung seiner Monopolrente verzichten und kann lediglich Preise in Höhe der<br />
Durchschnittskosten erheben.<br />
Anders gestaltet sich die Situation, wenn mit dem Marktzutritt hohe irreversible Kosten verbunden<br />
sind, denn dann besteht ein marktzutrittsresistentes Monopol inklusive monopolistischem<br />
Bottleneck. Da der etablierte Marktteilnehmer seine Investitionen bereits getätigt hat, ist er in der<br />
Lage zu drohen, seine Leistung zu Grenzkosten anzubieten. Der potenzielle Bewerber ist aber darauf<br />
angewiesen Erlöse in Höhe der Durchschnittskosten zu erzielen, wodurch eine Markteintrittsdrohung<br />
wenig glaubhaft erscheint. Der Monopolcharakter, der sich aus der Existenz von Größenund<br />
Dichtevorteilen im gesamten Nachfragebereich bei gleichzeitiger Irreversibilität der Kosten erwächst,<br />
gibt dem Anbieter die Marktmacht zur Ausbeutung von Monopolrenten, so dass regulatorische<br />
Eingriffe gerechtfertigt sein können.<br />
Tabelle 1: Lokalisierung netzspezifischer Marktmacht 1)<br />
Im Zuge der Bahnstrukturreform hat sich in Deutschland ein System des integrierten Bahnanbieters<br />
mit Open Access durchgesetzt. Dabei fungiert die Deutsche Bahn AG als Holding <strong>für</strong> die einzelnen<br />
Konzernunternehmen in den Bereichen Infrastruktur, Güterverkehr, Personennah- und -fernverkehr<br />
sowie Logistik. Die DB Netz AG ist Eigentümerin des Schienennetzes und zuständig <strong>für</strong> die<br />
Trassenvergabe an die konzerneigenen Verkehrsgesellschaften sowie dritten Eisenbahnverkehrsunternehmen.<br />
Darüber hinaus obliegt ihr die Koordination und Überwachung des Verkehrs und die<br />
Fahrplanerstellung. Einige Grundsätze der Preisstruktur und die Diskriminierungsfreiheit bei der<br />
Trassenvergabe sind gesetzlich vorgegeben und werden durch die Bundesnetzagentur überwacht.<br />
Die Schaffung eines Open Access innerhalb eines integrierten Eisenbahnsystems wie in Deutschland<br />
setzt das Bestehen eines stabilen regulatorischen Rahmens voraus, um die Diskriminierung von<br />
Wettbewerbern zu vermeiden. Die Intensität staatlicher Regulierung bewegt sich zwischen bloßer<br />
wettbewerbspolitischer Missbrauchsaufsicht über den vom integrierten Eisenbahnunternehmen und<br />
1) Vgl. KNIEPS (2003), S. 10.<br />
Netzbereiche mit irreversiblen Kosten ohne irreversiblen Kosten<br />
natürliches Monopol<br />
Existenz von Bündelungsvorteilen<br />
kein natürliches Monopol<br />
Ausgeschöpfte Bündelungsvorteile<br />
monopolistische<br />
Bottlenecks<br />
aktiver<br />
Wettbewerb<br />
potenzieller<br />
Wettbewerb<br />
aktiver<br />
Wettbewerb