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Erweiterte Wirtschaftlichkeitsanalyse für - MAEKAS

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Klumpp et al.: <strong>Erweiterte</strong> <strong>Wirtschaftlichkeitsanalyse</strong> <strong>für</strong> Eisenbahnverkehrsunternehmen 3<br />

3) Die Preisanpassung der etablierten Konkurrenz darf auf den Marktzutritt nur zeitverzögert erfolgen,<br />

damit der Eindringling überhaupt die Möglichkeit hat, Nachfrage auf sich zu ziehen.<br />

In einem bestreitbaren Markt kann der natürliche Monopolist seine Marktmacht also nicht ausschöpfen,<br />

da aufgrund des freien Marktzugangs und des kostenlosen Marktaustritts Wettbewerber<br />

auftreten könnten, die die Monopolpreise unterbieten und damit die gesamte Nachfrage <strong>für</strong> sich gewinnen.<br />

Um die potenziellen Markteindringlinge vom Markteintritt abzuhalten, muss der Monopolist<br />

auf die Abschöpfung seiner Monopolrente verzichten und kann lediglich Preise in Höhe der<br />

Durchschnittskosten erheben.<br />

Anders gestaltet sich die Situation, wenn mit dem Marktzutritt hohe irreversible Kosten verbunden<br />

sind, denn dann besteht ein marktzutrittsresistentes Monopol inklusive monopolistischem<br />

Bottleneck. Da der etablierte Marktteilnehmer seine Investitionen bereits getätigt hat, ist er in der<br />

Lage zu drohen, seine Leistung zu Grenzkosten anzubieten. Der potenzielle Bewerber ist aber darauf<br />

angewiesen Erlöse in Höhe der Durchschnittskosten zu erzielen, wodurch eine Markteintrittsdrohung<br />

wenig glaubhaft erscheint. Der Monopolcharakter, der sich aus der Existenz von Größenund<br />

Dichtevorteilen im gesamten Nachfragebereich bei gleichzeitiger Irreversibilität der Kosten erwächst,<br />

gibt dem Anbieter die Marktmacht zur Ausbeutung von Monopolrenten, so dass regulatorische<br />

Eingriffe gerechtfertigt sein können.<br />

Tabelle 1: Lokalisierung netzspezifischer Marktmacht 1)<br />

Im Zuge der Bahnstrukturreform hat sich in Deutschland ein System des integrierten Bahnanbieters<br />

mit Open Access durchgesetzt. Dabei fungiert die Deutsche Bahn AG als Holding <strong>für</strong> die einzelnen<br />

Konzernunternehmen in den Bereichen Infrastruktur, Güterverkehr, Personennah- und -fernverkehr<br />

sowie Logistik. Die DB Netz AG ist Eigentümerin des Schienennetzes und zuständig <strong>für</strong> die<br />

Trassenvergabe an die konzerneigenen Verkehrsgesellschaften sowie dritten Eisenbahnverkehrsunternehmen.<br />

Darüber hinaus obliegt ihr die Koordination und Überwachung des Verkehrs und die<br />

Fahrplanerstellung. Einige Grundsätze der Preisstruktur und die Diskriminierungsfreiheit bei der<br />

Trassenvergabe sind gesetzlich vorgegeben und werden durch die Bundesnetzagentur überwacht.<br />

Die Schaffung eines Open Access innerhalb eines integrierten Eisenbahnsystems wie in Deutschland<br />

setzt das Bestehen eines stabilen regulatorischen Rahmens voraus, um die Diskriminierung von<br />

Wettbewerbern zu vermeiden. Die Intensität staatlicher Regulierung bewegt sich zwischen bloßer<br />

wettbewerbspolitischer Missbrauchsaufsicht über den vom integrierten Eisenbahnunternehmen und<br />

1) Vgl. KNIEPS (2003), S. 10.<br />

Netzbereiche mit irreversiblen Kosten ohne irreversiblen Kosten<br />

natürliches Monopol<br />

Existenz von Bündelungsvorteilen<br />

kein natürliches Monopol<br />

Ausgeschöpfte Bündelungsvorteile<br />

monopolistische<br />

Bottlenecks<br />

aktiver<br />

Wettbewerb<br />

potenzieller<br />

Wettbewerb<br />

aktiver<br />

Wettbewerb

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