Erweiterte Wirtschaftlichkeitsanalyse für - MAEKAS
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Klumpp et al.: <strong>Erweiterte</strong> <strong>Wirtschaftlichkeitsanalyse</strong> <strong>für</strong> Eisenbahnverkehrsunternehmen 31<br />
2.2.1.3 Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen des Eisenbahngüterverkehrs<br />
Die politisch-rechtliche Umwelt beinhaltet alle von staatlicher Seite vorgegebenen rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen. Dazu gehören sowohl die Rechtsnormen, die Rechtshandhabung und auch die<br />
Stabilität des politischen Systems. Als Beispiele kann man hier die Dauer von Genehmigungsverfahren<br />
oder auch die staatliche Subventionspolitik nennen 1) .<br />
Auch internationale Entwicklungen spielen bei den politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen eine<br />
Rolle. Hierzu zählen z.B. die Folgen der Entwicklung von internationalen Beziehungen, sowohl die<br />
negativen als auch die positiven, oder auch die Umsetzung der EG-Richtlinien zum europäischen<br />
Schienengüterverkehr im Rahmen der Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts.<br />
Die Bahnreform und damit einhergehend die Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts basiert<br />
auf dem Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993. Die Bestandteile<br />
des Gesetztes waren die Gründung der Deutschen Bahn AG als privatwirtschaftlich organisierte Eisenbahngesellschaft<br />
des Bundes, die Öffnung der Schienenwege <strong>für</strong> private EVU und die Übertragung<br />
der Zuständigkeit <strong>für</strong> den Schienen-Personen-Nahverkehr auf die Bundesländer 2) .<br />
Das Gesetz entstand aus der Notwendigkeit, die EG-Richtline 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli<br />
1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft in deutsches Recht umzusetzen.<br />
Ziel der EG-Richtlinie war es, die Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen von staatlichen<br />
Einflüssen, die finanzielle Gesundung der Unternehmen, die Trennung der Eisenbahninfrastruktur<br />
vom Transportbereich und die Öffnung der Schienennetze <strong>für</strong> Dritte zu erreichen 3) .<br />
Die Bahnreform stellt auch die Grundlage <strong>für</strong> das am 01. Juli 1998 in Kraft getretene Transportrechtsreformgesetz<br />
(TRG) dar 4) . Auf Basis des TRG wurden die Wettbewerbsnachteile, die sich<br />
durch die verschiedenen Güterbeförderungsgesetze <strong>für</strong> die unterschiedlichen Verkehrsträger ergaben,<br />
beseitigt und die Regelungen <strong>für</strong> die Beförderung auf Binnengewässern, Schiene, Straße und in<br />
der Luft einheitlich dem HGB unterworfen 5) .<br />
Die rechtlichen Voraussetzungen, um ein EVU zu führen, sind in der Neufassung des Allgemeinen<br />
Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 6) und in der Eisenbahnunternehmer-<br />
Berufszugangsverordnung (EBZugV) 7) geregelt. Jede Gesellschaft mit Sitz in Deutschland kann<br />
durch ihren gesetzlichen Vertreter die Genehmigung zum Führen eines EVU beantragen und nach<br />
Erhalt ein EVU führen 8) . Der Antragsteller muss einen Nachweis seiner Unbescholtenheit z.B. in<br />
Form eines polizeilichen Führungszeugnisses erbringen 9) , finanziell leistungsfähig sein, um den<br />
Schienengüterverkehr aufnehmen und weiterführen zu können 10) und über das <strong>für</strong> den Schienengü-<br />
1) Vgl. HUNGENBERG (2000), S. 308 f.<br />
2) Vgl. BMJ (1993a), o.S.<br />
3) Vgl. ER (1991), o.S.<br />
4) Vgl. CZERWENKA (2002), S. 94.<br />
5) Vgl. CZERWENKA (2002), S. 98.<br />
6) Vgl. BMJ (1993a), o.S.<br />
7) Vgl. BMJ (1994), o.S.<br />
8) Vgl. § 6 Abs. 5 AEG.<br />
9) Vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 1 AEG i.V.m. § 1 EBZugV.<br />
10) Vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 2 AEG i.V.m. § 2 EBZugV.