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Erweiterte Wirtschaftlichkeitsanalyse für - MAEKAS

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Klumpp et al.: <strong>Erweiterte</strong> <strong>Wirtschaftlichkeitsanalyse</strong> <strong>für</strong> Eisenbahnverkehrsunternehmen 31<br />

2.2.1.3 Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen des Eisenbahngüterverkehrs<br />

Die politisch-rechtliche Umwelt beinhaltet alle von staatlicher Seite vorgegebenen rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen. Dazu gehören sowohl die Rechtsnormen, die Rechtshandhabung und auch die<br />

Stabilität des politischen Systems. Als Beispiele kann man hier die Dauer von Genehmigungsverfahren<br />

oder auch die staatliche Subventionspolitik nennen 1) .<br />

Auch internationale Entwicklungen spielen bei den politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen eine<br />

Rolle. Hierzu zählen z.B. die Folgen der Entwicklung von internationalen Beziehungen, sowohl die<br />

negativen als auch die positiven, oder auch die Umsetzung der EG-Richtlinien zum europäischen<br />

Schienengüterverkehr im Rahmen der Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts.<br />

Die Bahnreform und damit einhergehend die Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts basiert<br />

auf dem Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993. Die Bestandteile<br />

des Gesetztes waren die Gründung der Deutschen Bahn AG als privatwirtschaftlich organisierte Eisenbahngesellschaft<br />

des Bundes, die Öffnung der Schienenwege <strong>für</strong> private EVU und die Übertragung<br />

der Zuständigkeit <strong>für</strong> den Schienen-Personen-Nahverkehr auf die Bundesländer 2) .<br />

Das Gesetz entstand aus der Notwendigkeit, die EG-Richtline 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli<br />

1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft in deutsches Recht umzusetzen.<br />

Ziel der EG-Richtlinie war es, die Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen von staatlichen<br />

Einflüssen, die finanzielle Gesundung der Unternehmen, die Trennung der Eisenbahninfrastruktur<br />

vom Transportbereich und die Öffnung der Schienennetze <strong>für</strong> Dritte zu erreichen 3) .<br />

Die Bahnreform stellt auch die Grundlage <strong>für</strong> das am 01. Juli 1998 in Kraft getretene Transportrechtsreformgesetz<br />

(TRG) dar 4) . Auf Basis des TRG wurden die Wettbewerbsnachteile, die sich<br />

durch die verschiedenen Güterbeförderungsgesetze <strong>für</strong> die unterschiedlichen Verkehrsträger ergaben,<br />

beseitigt und die Regelungen <strong>für</strong> die Beförderung auf Binnengewässern, Schiene, Straße und in<br />

der Luft einheitlich dem HGB unterworfen 5) .<br />

Die rechtlichen Voraussetzungen, um ein EVU zu führen, sind in der Neufassung des Allgemeinen<br />

Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 6) und in der Eisenbahnunternehmer-<br />

Berufszugangsverordnung (EBZugV) 7) geregelt. Jede Gesellschaft mit Sitz in Deutschland kann<br />

durch ihren gesetzlichen Vertreter die Genehmigung zum Führen eines EVU beantragen und nach<br />

Erhalt ein EVU führen 8) . Der Antragsteller muss einen Nachweis seiner Unbescholtenheit z.B. in<br />

Form eines polizeilichen Führungszeugnisses erbringen 9) , finanziell leistungsfähig sein, um den<br />

Schienengüterverkehr aufnehmen und weiterführen zu können 10) und über das <strong>für</strong> den Schienengü-<br />

1) Vgl. HUNGENBERG (2000), S. 308 f.<br />

2) Vgl. BMJ (1993a), o.S.<br />

3) Vgl. ER (1991), o.S.<br />

4) Vgl. CZERWENKA (2002), S. 94.<br />

5) Vgl. CZERWENKA (2002), S. 98.<br />

6) Vgl. BMJ (1993a), o.S.<br />

7) Vgl. BMJ (1994), o.S.<br />

8) Vgl. § 6 Abs. 5 AEG.<br />

9) Vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 1 AEG i.V.m. § 1 EBZugV.<br />

10) Vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 2 AEG i.V.m. § 2 EBZugV.

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