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Wer beruflich fliegt, muss die Meilen an den Arbeitgeber weiterreichen<br />
Meilen gehören der Firma<br />
■ Eine langjährige Auseinandersetzung ist geklärt: Wer auf Dienstreisen<br />
Bonusmeilen einfliegt, ist dazu verpflichtet, diese an den Arbeitgeber<br />
abzutreten, wenn dieser es verlangt. Vergangene Woche hat das<br />
Bundesarbeitsgericht die Rechtslage geklärt, nachdem zunächst ein Arbeitsgericht<br />
im Sinne des Arbeitnehmers und später ein Landesarbeitsgericht<br />
im Sinne des Unternehmens entschieden hatte.<br />
In dem konkreten Fall hatte ein Verkaufsleiter als Besitzer der Miles-&-More-Karte<br />
im Laufe der Jahre 350.000 Meilen im Gesamtwert<br />
von 9.700 Euro angesammelt. Während der Angestellte die Meilen zu<br />
privaten Zwecken nutzen wollte, verlangte der Arbeitgeber von ihm,<br />
den Punktestand der Geschäftsleitung vorzulegen und die Bonusmeilen<br />
nur noch für geschäftliche Zwecke zu nutzen.<br />
Nun gab das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber recht. Wer Geschäfte<br />
im Auftrag eines Unternehmens ausübe, müsse diesem alles,<br />
was daraus resultiere, zukommen lassen, heißt es zur Begründung. Da<br />
der Mitarbeiter die Bonusmeilen nur deshalb habe erlangen können,<br />
weil er für das Unternehmen häufig geflogen sei, stünden diesem die<br />
Leistungen aus dem Bonusprogramm zu. Schließlich trage auch die<br />
Kosten der Flüge nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber.<br />
www.bundesarbeitsgericht.de<br />
EP_travelone_215x97 07.03.2006 10:57 Uhr Page 1<br />
i Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 500/05<br />
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Christian Schmicke, stellv. Chefredakteur<br />
Weiter feilen<br />
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Manche Dinge scheinen sich ewig zu wiederholen – in der Politik,<br />
im »richtigen« Leben und auch in der Touristik. Da rufen Maßnahmen<br />
Proteste, Boykottandrohungen und entschlossene Gegenmaßnahmen<br />
hervor, und wenn sich die Aufregung gelegt hat, gehen<br />
alle wieder zur Tagesordnung über.<br />
Dieses Phänomen spiegelt sich auch in der Entwicklung der Handelsmarken<br />
des Reisebürovertriebs wider. Angetreten, den Großen<br />
eine echte Alternative entgegenzustellen, spielen sie bislang längst<br />
nicht die Rolle, die sich ihre Erfinder wünschen. Höhere Provision<br />
taugt als alleiniges Steuerungsmittel eben doch nicht. Damit Verkäufer<br />
und Kunden bereit sind, auf die – sei es nun echte oder vermeintliche<br />
– Sicherheit etablierter Marken zu verzichten, müssen<br />
die Produkte billiger sein, besser sein oder sich durch Exklusivität<br />
dem direkten Vergleich entziehen. Nichts davon können die Eigenmarken<br />
bislang überzeugend bieten.<br />
Gescheitert ist die Idee damit aber noch lange nicht. Die Produzenten<br />
– allesamt erfahrene Touristiker – haben durchaus das Zeug,<br />
wirklich gute Produkte auf die Beine zu stellen. Dann gilt es, die<br />
Menschen am Counter zu überzeugen. Denn der persönliche Rat<br />
des Expedienten wiegt schwerer als der Glanz jeder Marke.<br />
c.schmicke@travel-one.net<br />
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