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Wer beruflich fliegt, muss die Meilen an den Arbeitgeber weiterreichen<br />

Meilen gehören der Firma<br />

■ Eine langjährige Auseinandersetzung ist geklärt: Wer auf Dienstreisen<br />

Bonusmeilen einfliegt, ist dazu verpflichtet, diese an den Arbeitgeber<br />

abzutreten, wenn dieser es verlangt. Vergangene Woche hat das<br />

Bundesarbeitsgericht die Rechtslage geklärt, nachdem zunächst ein Arbeitsgericht<br />

im Sinne des Arbeitnehmers und später ein Landesarbeitsgericht<br />

im Sinne des Unternehmens entschieden hatte.<br />

In dem konkreten Fall hatte ein Verkaufsleiter als Besitzer der Miles-&-More-Karte<br />

im Laufe der Jahre 350.000 Meilen im Gesamtwert<br />

von 9.700 Euro angesammelt. Während der Angestellte die Meilen zu<br />

privaten Zwecken nutzen wollte, verlangte der Arbeitgeber von ihm,<br />

den Punktestand der Geschäftsleitung vorzulegen und die Bonusmeilen<br />

nur noch für geschäftliche Zwecke zu nutzen.<br />

Nun gab das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber recht. Wer Geschäfte<br />

im Auftrag eines Unternehmens ausübe, müsse diesem alles,<br />

was daraus resultiere, zukommen lassen, heißt es zur Begründung. Da<br />

der Mitarbeiter die Bonusmeilen nur deshalb habe erlangen können,<br />

weil er für das Unternehmen häufig geflogen sei, stünden diesem die<br />

Leistungen aus dem Bonusprogramm zu. Schließlich trage auch die<br />

Kosten der Flüge nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber.<br />

www.bundesarbeitsgericht.de<br />

EP_travelone_215x97 07.03.2006 10:57 Uhr Page 1<br />

i Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 500/05<br />

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Christian Schmicke, stellv. Chefredakteur<br />

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Manche Dinge scheinen sich ewig zu wiederholen – in der Politik,<br />

im »richtigen« Leben und auch in der Touristik. Da rufen Maßnahmen<br />

Proteste, Boykottandrohungen und entschlossene Gegenmaßnahmen<br />

hervor, und wenn sich die Aufregung gelegt hat, gehen<br />

alle wieder zur Tagesordnung über.<br />

Dieses Phänomen spiegelt sich auch in der Entwicklung der Handelsmarken<br />

des Reisebürovertriebs wider. Angetreten, den Großen<br />

eine echte Alternative entgegenzustellen, spielen sie bislang längst<br />

nicht die Rolle, die sich ihre Erfinder wünschen. Höhere Provision<br />

taugt als alleiniges Steuerungsmittel eben doch nicht. Damit Verkäufer<br />

und Kunden bereit sind, auf die – sei es nun echte oder vermeintliche<br />

– Sicherheit etablierter Marken zu verzichten, müssen<br />

die Produkte billiger sein, besser sein oder sich durch Exklusivität<br />

dem direkten Vergleich entziehen. Nichts davon können die Eigenmarken<br />

bislang überzeugend bieten.<br />

Gescheitert ist die Idee damit aber noch lange nicht. Die Produzenten<br />

– allesamt erfahrene Touristiker – haben durchaus das Zeug,<br />

wirklich gute Produkte auf die Beine zu stellen. Dann gilt es, die<br />

Menschen am Counter zu überzeugen. Denn der persönliche Rat<br />

des Expedienten wiegt schwerer als der Glanz jeder Marke.<br />

c.schmicke@travel-one.net<br />

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