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Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt

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kations- bzw. Beitrittsurkunden Anfang des<br />

Jahres 1976, auch für die Bundesrepublik,<br />

in Kraft getreten. 5<br />

Ursprünglich sollten die klassischerweise in<br />

bürgerliche und politische Rechte einerseits<br />

und wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Rechte andererseits eingeteilten Menschenrechte<br />

in einem gemeinsamen Vertrag<br />

aufgenommen und verabschiedet werden.<br />

Zum damaligen Zeitpunkt konnte darüber<br />

jedoch keine Einigung erzielt werden. 6 <strong>Die</strong><br />

mit der Ausarbeitung der International Bill<br />

of Rights beauftragte Menschenrechtskommission<br />

der Vereinten Nationen 7 legte daher<br />

der Generalversammlung einen aus zwei<br />

Pakten bestehenden Entwurf vor, der <strong>nach</strong><br />

Überarbeitung in der Generalversammlung<br />

von dieser angenommen wurde. Zumindest<br />

inzwischen werden die bürgerlichen und<br />

politischen sowie die wirtschaftlichen, sozi-<br />

alen und kulturellen Rechte jedoch als unteilbar<br />

und interdependent angesehen. 8<br />

1.1.1 1<br />

Ebenso wenig konnte eine Einigung über ein<br />

einheitliches Überwachungssystem zur Sicherstellung<br />

der Einhaltung der aus den Pakten<br />

resultierenden Verpflichtungen erzielt werden.<br />

<strong>Die</strong> Überwachung wurde beim IPwskR zunächst<br />

<strong>dem</strong> Wirtschafts- und Sozialrat der<br />

Vereinten Nationen übertragen, 9 wogegen<br />

beim IPbpR ein hierfür eigenes Organ durch<br />

den Vertrag errichtet wurde: der Menschenrechtsausschuss.<br />

10 Eine Beschwer<strong>dem</strong>öglichkeit<br />

für Einzelpersonen konnte sich für den<br />

IPwskR insgesamt nicht durchsetzten. 11 Für den<br />

IPbpR wurde die Möglichkeit einer <strong>Individualbeschwerde</strong><br />

in einem separaten <strong>Fakultativprotokoll</strong><br />

geregelt. <strong>Die</strong>se im vorliegenden<br />

Handbuch vorgestellte <strong>Individualbeschwerde</strong><br />

bezieht sich ausschließlich auf den Internationalen<br />

Pakt über bürgerliche und politische<br />

5 Der IPwskR ist gemäß Art. 27 Abs. 1 IPwskR am 3. Januar 1976, der IPbpR gemäß Art. 49 Abs. 1 IPbpR am<br />

23. März 1976 in Kraft getreten. Siehe auch unten Fn. 361.<br />

6 Zur Entstehungsgeschichte des Paktes und der „International Bill of Rights“ siehe z.B. Pechota, S. 32 ff.; McGoldrick,<br />

S. 3 ff.; Robertson/Merrills, S. 25 ff. und 275.<br />

7 <strong>Die</strong> Menschenrechtskommission ist nicht mit <strong>dem</strong> Menschenrechtsausschuss zu verwechseln. Bei der Menschenrechtskommission<br />

(Commission on Human Rights) handelte es sich um ein vom Wirtschafts- und Sozialrat der<br />

Vereinten Nationen eingesetztes politisches Gremium, das im Juni 2006 von <strong>dem</strong> von der Generalversammlung neu<br />

geschaffenen Menschenrechtsrat (Human Rights Council) abgelöst wurde. Siehe GA Res. 60/251 vom 15. März 2006.<br />

8 Siehe insbesondere Wiener Erklärung und Aktionsprogramm (Vienna Declaration and Programme of Action) vom<br />

25. Juni 1993, verabschiedet auf der Weltkonferenz über Menschenrechte, A/CONF.157/24 (Part I), III; abgedruckt<br />

in: ILM 32 (1993), S. 1663, Teil I § 5 S. 1: „All human rights are universal, indivisible and interdependent and<br />

interrelated.“ („Alle Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar, bedingen einander und hängen miteinander<br />

zusammen.“ Übersetzung <strong>nach</strong> EuGRZ 1993, S. 520, 521).<br />

9 Siehe Art. 16 ff. IPwskR. Da der Wirtschafts- und Sozialausschuss sich hierfür als ein untaugliches Gremium<br />

herausstellte, wurde die Aufgabe letztlich durch ECOSOC Res. 1985/17 vom 28. Mai 1985, E/1985/85 (1985),<br />

S. 15, auf einen <strong>dem</strong> Menschenrechtsausschuss entsprechenden, neu eingerichteten Ausschuss für wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte (CESCR) übertragen, der im Jahre 1987 seine Tätigkeit aufgenommen hat. Hierzu<br />

z.B. Arambulo, S. 30 ff.; Craven, S. 35 ff.<br />

10 Hierzu unten 2.1.<br />

11 Zu den Bemühungen, auch für den IPwskR ein <strong>Individualbeschwerde</strong>verfahren durch ein <strong>Fakultativprotokoll</strong> einzurichten,<br />

siehe den Bericht und Entwurf des CESCR in: E/CN.4/1997/105 (1996), Annex; und z.B. Arambulo,<br />

S. 53 ff.; Weiß, MRM Themenheft 2002, S. 151 ff.<br />

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