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Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt

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werde, 122 was sich u.a. darin auswirkt, dass<br />

ein Ausschussmitglied an der Prüfung von<br />

Beschwerden nicht teilnimmt, die gegen den<br />

Vertragsstaat gerichtet sind, für den es in<br />

den Ausschuss gewählt wurde. 123 Gemäß Art.<br />

39 IPbpR wählt der Ausschuss einen Vorstand<br />

124 und gibt sich eine Verfahrensordnung.<br />

125 Nach der geltenden Verfahrensordnung<br />

des Ausschusses 126 kann der Ausschuss<br />

auch Nebenorgane einsetzen, die er zur<br />

Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich<br />

hält. 127<br />

Gemäß Art. 36 IPbpR stellt der Generalsekretär<br />

der Vereinten Nationen <strong>dem</strong> Ausschuss<br />

das Personal und die Einrichtungen<br />

zur Verfügung, die dieser zur wirksamen<br />

Durchführung seiner Aufgaben benötigt.<br />

<strong>Die</strong>se werden <strong>dem</strong> Ausschuss in der Praxis<br />

2.1.1 2<br />

durch das Büro des UN-Hochkommissars<br />

für Menschenrechte (OHCHR) 128 in Genf zur<br />

Verfügung gestellt und als Sekretariat<br />

bezeichnet. 129 Zu dessen Aufgaben gehören<br />

u.a. die Unterstützung des Ausschusses in<br />

seiner Tätigkeit sowie die Vorbereitung und<br />

Begleitung seiner Tagungen. Insbesondere ist<br />

das Sekretariat auch für die Bearbeitung von<br />

<strong>Individualbeschwerde</strong>n zuständig. Hierfür<br />

wurde Ende 2000 eine Beschwerdeeinheit<br />

(„Petitions Unit“/„Unité des requêtes“) eingerichtet,<br />

130 die jedoch nicht nur für die <strong>Individualbeschwerde</strong>n<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Fakultativprotokoll</strong>,<br />

sondern derzeit auch <strong>nach</strong> CERD und<br />

CAT zuständig ist. Das Sekretariat nimmt<br />

dabei u.a. die in Art. 84 ff. VerfO beschriebenen<br />

Aufgaben war und stellt die Kontinuität<br />

des Verfahrens zwischen den Tagungen<br />

des Ausschusses sicher. 131<br />

122 Art. 38 IPbpR; Art. 16 VerfO.<br />

123 Art. 90 Abs. 1 lit. a VerfO.<br />

124 Officers (auch Bureau oder Präsidium), bestehend aus <strong>dem</strong>/der Vorsitzenden (Chairperson), drei Stellvertretenden<br />

Vorsitzenden (Vice-Chairpersons) und einem/einer Berichterstatter/in (Rapporteur). Im Einzelnen siehe<br />

Art. 17 ff. VerfO.<br />

125 <strong>Die</strong> erste vorläufige Verfahrensordnung nahm der Ausschuss während seiner ersten beiden Tagungen 1977 an:<br />

Provisional Rules of Procedure as Adopted at the First and Second Sessions of the Human Rights Committee,<br />

A/32/44 (1977), Annex II.<br />

126 In der am 22. September 2005 veröffentlichten Fassung, CCPR/C/3/Rev.8 (2005); HRI/GEN/3/Rev.2/Add.1 (2006).<br />

127 Siehe Art. 62 VerfO (Unterausschüsse und andere Ad-hoc-Nebenorgane). Für die mit der <strong>Individualbeschwerde</strong><br />

befassten Nebenorgane siehe Art. 95 und 101 VerfO sowie unten unter 2.1.2.<br />

128 Das Amt des UNHCHR wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1993 ins Leben gerufen<br />

(GA Res. 48/141 vom 20. Dezember 1993) und der erste Hochkommissar nahm seine Tätigkeit am 5. April 1994<br />

auf. Er/sie steht im Rang eines/einer Untergeneralsekretärs/sekretärin und das OHCHR gehört organisatorisch<br />

<strong>zum</strong> Sekretariat der Vereinten Nationen. Das frühere Zentrum für Menschenrechte (Centre for Human Rights)<br />

wurde Ende 1997 in das OHCHR eingegliedert.<br />

129 Siehe Art. 23 ff. VerfO. Wenn an verschiedenen Stellen, z.B. in den Art. 78 ff. VerfO, von <strong>dem</strong> Generalsekretär<br />

die Rede ist, werden diese Aufgaben in der Praxis von diesem Sekretariat durchgeführt. Im Folgenden wird daher<br />

von Sekretariat gesprochen.<br />

130 Zunächst und teilweise noch als „Petitions Team“ bezeichnet. Hierzu A/56/40 I (2001), §§ 36 f.<br />

131 Zu der seit Beginn bestehenden prekären Finanz- und Personallage im Sekretariat, die sich merkbar auf die<br />

Arbeit des Ausschusses auswirkt, siehe z.B. die Hinweise in: A/32/44 (1977), §§ 178 ff.; A/55/40 I (2000), § 36;<br />

A/56/40 I (2001), §§ 36 ff. Zu den positiven Veränderungen der letzten Jahre, aber auch anhaltenden Ermahnungen<br />

siehe A/58/40 I (2003), §§ 42 f.; A/60/40 I (2005), § 43; A/61/40 I (2006), §§ 37 ff.<br />

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