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Gesund bleiben und mit Krankheiten umgehen - Bundesministerium ...

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Schulärztliche UntersuchungAlle Schülerinnen/Schüler in Österreich sind verpflichtet, sich einmal im Jahr einer schulärztlichen Untersuchungzu unterziehen. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen <strong>mit</strong> Zustimmung der Schülerinnen/Schüler möglich.Schulärztinnen/Schulärzte behandeln die Kinder nicht! Sollte die Schulärztin/der Schularzt einen Hinweisauf das Vorliegen einer Störung finden, informiert sie/er die Eltern darüber. Diese sollten dann <strong>mit</strong> demKind eine Ärztin/einen Arzt ihres Vertrauens (z. B. Hausärztin/Hausarzt) zur weiteren Abklärung aufsuchen.JugendlichenuntersuchungEinmal jährlich werden berufstätige Jugendliche zwischen 15 <strong>und</strong> 19 Jahren von der sozialen Krankenversicherungzur Jugendlichenuntersuchung eingeladen. Bei dieser Untersuchung wird besonders auf die jeweiligeberufliche Tätigkeit Rücksicht genommen.Die Teilnahme an der Jugendlichenuntersuchung ist kostenlos <strong>und</strong> freiwillig.Was wird untersucht?a Im ersten Jahr findet eine Basisuntersuchung statt. Diese besteht aus einer ausführlichen körperlichenUntersuchung <strong>und</strong> einer allgemeinen <strong>Ges<strong>und</strong></strong>heitsberatung.a In den folgenden Jahren werden die Ergebnisse der Basisuntersuchung kontrolliert <strong>und</strong> durch Schwerpunktuntersuchungenergänzt.a Zusätzlich werden auch die Belastungen am Arbeitsplatz sowie ges<strong>und</strong>heitsgefährdende Arbeitsbedingungenerhoben.Vorsorgeuntersuchung (Check-up)Eine regelmäßige Kontrolle des <strong>Ges<strong>und</strong></strong>heitszustands gibt Sicherheit <strong>und</strong> ermöglicht ein frühzeitiges Reagierenauf mögliche Störungen. Viele Erkrankungen lassen sich bei rechtzeitiger Feststellung von Risikofaktorenoder ersten Symptomen vermeiden oder wesentlich leichter <strong>und</strong> schneller heilen.Wer hat Anspruch?a Frauen <strong>und</strong> Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahra Einmal pro Jahr kostenlosNicht versicherte Personen haben ebenfalls Anspruch!Wer führt diese Untersuchungen durch?a Niedergelassene praktische Ärztinnen/Ärzte <strong>und</strong> Fachärztinnen/Fachärztea Ärztinnen/Ärzte in Ambulatorien der zuständigen Krankenkasse30

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