03.12.2012 Aufrufe

Band II - Sächsische Schweiz Initiative

Band II - Sächsische Schweiz Initiative

Band II - Sächsische Schweiz Initiative

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Umweltbildungsprogramm Bergsport und Naturschutz 61<br />

8 Freiübernachten (Boofen)<br />

Lehrziel: Kenntnis der aktuellen Regelungen zum Freiübernachten (Boofen) in der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Schweiz</strong> und<br />

Sensibilisierung für die mit dem Boofen verbundenen Probleme.<br />

Das Boofen, also das Schlafen unter einem Felsüberhang, stellt eine einzigartige Möglichkeit des Naturerlebens in<br />

der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Schweiz</strong> dar: draußen sein in der Natur mit Haut und Haar!<br />

Dieses Naturerlebnis birgt nicht zuletzt die Chance der Entwicklung von Verständnis und Engagement für Aufgaben<br />

und Probleme des Naturschutzes. Boofen kann aber auch zum Belastungsfaktor für den betreffenden Naturraum<br />

werden durch:<br />

▪ Waldbrandgefahr<br />

▪ Totholzentnahme<br />

▪ Erosion<br />

▪ Beunruhigung der Lebensräume<br />

▪ Müllablagerung<br />

Im Ergebnis der Bergsportkonzeption konnten 57 Boofen für das Gebiet des Nationalparkes offiziell bestätigt<br />

werden. Diese befinden sich alle außerhalb der Kernzone. An anderen Stellen als den gekennzeichneten Boofen ist<br />

das Freiübernachten im Nationalpark untersagt.<br />

Zum Problem der Waldbrandgefahr: Verboten ist auch das oft im Zusammenhang mit dem Freiübernachten<br />

durchgeführte Feuern – und dies nicht nur im Nationalpark. Grund dafür ist folgende Regelung im sächsischen<br />

Waldgesetz:<br />

§15 Waldgefährdung durch Feuer:<br />

(1) Im Wald oder im Abstand von weniger als 100 m vom Wald darf außerhalb einer von der<br />

Forstbehörde errichteten oder genehmigten Feuerstelle nur mit Genehmigung der Forstbehörde<br />

Feuer entzündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.<br />

Boofen zählen nicht zu den genehmigten Feuerstellen. Vor einiger Zeit ermöglichte lediglich eine<br />

Sondergenehmigung der Forstverwaltung das Feuern in einzelnen Boofen. Diese wurde jedoch nicht verlängert, da<br />

es zu exzessiven Mißbräuchen gekommen ist.<br />

Zum Glück sind bisher noch keine größeren Waldbrände durch das Feuern in Boofen entstanden. Dennoch ist die<br />

Situation problematisch, da im Ernstfall Waldbränden weit ab von größeren Forststraßen schwer beizukommen ist.<br />

In letzter Zeit hat sich das Feuern auf den Riffen ausgeweitet, wohl im Zuge der Kontrollen des Feuerverbotes in<br />

den Boofen. Ein Feuern auf den Riffen ist jedoch bezüglich der Waldbrandgefahr durch die schlechte Erreichbarkeit<br />

als besonders gefährlich einzustufen. Die Gefahr von Schwelbränden, also die Ausbreitung unterirdischer Glutherde<br />

durch organisches Material im Boden, ist dabei nicht zu unterschätzen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!