Pidinger Gemeinde-Report - Gemeinde Piding
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Einzelraumfeuerungsanlagen,<br />
mit Ausnahme<br />
von Grundöfen,<br />
kleinen privaten Küchenherden<br />
ohne<br />
Wassertaschen, offenen<br />
Kaminen und<br />
historischen Öfen (Errichtung<br />
vor 1950),<br />
dürfen nur betrieben<br />
werden, wenn durch<br />
eine Typprüfung des<br />
Herstellers die Einhaltung<br />
vorgegebener<br />
Emissionsgrenzwerte<br />
und Mindestwirkungsgrade<br />
belegt werden<br />
kann. Offene Kamine<br />
dürfen nur gelegentlich<br />
genutzt werden,<br />
neue Grundöfen sind mit nachgeschalteten<br />
Einrichtungen zur Staubminderung auszustatten.<br />
Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen<br />
sind abhängig vom Baujahr Übergangsfristen<br />
bis 2014 (Bj. vor 01.01.1975 oder Baujahr nicht<br />
mehr feststellbar), 2017 (Bj. 1975 bis 1984),<br />
2020 (Bj. 1985 bis 1994) oder 2024 (Bj. 1995 bis<br />
21. März 2010) vorgesehen.<br />
Bis Ende 2013 haben die Besitzer bestehender<br />
Einzelraumfeuerstätten Zeit nachzuweisen,<br />
dass ihr Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte<br />
für Staub und CO einhält.<br />
Als Nachweis genügt die Prüfstandsmessbescheinigung<br />
des Herstellers oder die<br />
Messung durch den Kaminkehrer. Bestehende<br />
Kaminöfen, die den verschärften Anforderungen<br />
entsprechen, können zeitlich unbegrenzt<br />
genutzt werden.<br />
Kann jedoch der geforderte Nachweis bis<br />
Ende 2013 nicht erbracht werden, muss der<br />
Besitzer handeln, denn sonst könnte sein Ofen<br />
stillgelegt werden. Er hat entweder die<br />
Möglichkeit seine Anlage nachzurüsten, z.B.<br />
mit einem baulich zugelassenen Staubabscheider,<br />
oder sie komplett auszutauschen.<br />
Schätzungen des Bundesumweltministeriums<br />
zufolge wären derzeit 4,5 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen<br />
von einer Nachrüstung<br />
oder einem Austausch betroffen.<br />
Infos aus den Agenda-Arbeitskreisen<br />
Beratungsgespräch Pflicht<br />
Beim Landesinnungsverband für das bayerische<br />
Kaminkehrerhandwerk verweist man auf<br />
den hohen Informationsbedarf gegenüber<br />
den Verbrauchern.<br />
Hier können die Kaminkehrer aufzeigen, ob<br />
und wann eine Nachrüstpflicht besteht,<br />
welche Grenzwerte eingehalten werden<br />
müssen, aber auch welche Brennstoffe verwendet<br />
werden dürfen und welche nicht, da<br />
sie möglicherweise schädlich für Umwelt und<br />
Gesundheit sind. Zeitungspapier oder behandeltes<br />
Holz setzen z.B. bei der Verbrennung<br />
schädliche Inhaltsstoffe wie CO oder<br />
Formaldehyd frei.<br />
Neu ist, dass der Gesetzgeber ein Beratungsgespräch<br />
sogar zum Pflichttermin gemacht<br />
hat. Betreiber bestehender Einzelraumfeuerstätten<br />
sollen bis Ende 2014 beraten werden.<br />
Bei neu errichteten Einzelraumfeuerstätten<br />
oder bei einem Betreiberwechsel soll das Gespräch<br />
innerhalb eines Jahres stattfinden.<br />
Dabei wird nicht nur der richtige Umgang mit<br />
der Feuerstätte oder die Auswahl geeigneter<br />
Brennstoffe erklärt, vorgeschrieben ist außerdem<br />
die Prüfung der Qualität und der ordnungsgemäßen<br />
Lagerung des Brennstoffs. ■<br />
Für den Arbeitskreis<br />
Energie und Umweltschutz<br />
Paul Goldbrunner<br />
Stv. Technischer Landesinnungswart<br />
<strong>Gemeinde</strong>-<strong>Report</strong> Juni 2010<br />
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