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Pidinger Gemeinde-Report - Gemeinde Piding

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Einzelraumfeuerungsanlagen,<br />

mit Ausnahme<br />

von Grundöfen,<br />

kleinen privaten Küchenherden<br />

ohne<br />

Wassertaschen, offenen<br />

Kaminen und<br />

historischen Öfen (Errichtung<br />

vor 1950),<br />

dürfen nur betrieben<br />

werden, wenn durch<br />

eine Typprüfung des<br />

Herstellers die Einhaltung<br />

vorgegebener<br />

Emissionsgrenzwerte<br />

und Mindestwirkungsgrade<br />

belegt werden<br />

kann. Offene Kamine<br />

dürfen nur gelegentlich<br />

genutzt werden,<br />

neue Grundöfen sind mit nachgeschalteten<br />

Einrichtungen zur Staubminderung auszustatten.<br />

Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen<br />

sind abhängig vom Baujahr Übergangsfristen<br />

bis 2014 (Bj. vor 01.01.1975 oder Baujahr nicht<br />

mehr feststellbar), 2017 (Bj. 1975 bis 1984),<br />

2020 (Bj. 1985 bis 1994) oder 2024 (Bj. 1995 bis<br />

21. März 2010) vorgesehen.<br />

Bis Ende 2013 haben die Besitzer bestehender<br />

Einzelraumfeuerstätten Zeit nachzuweisen,<br />

dass ihr Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte<br />

für Staub und CO einhält.<br />

Als Nachweis genügt die Prüfstandsmessbescheinigung<br />

des Herstellers oder die<br />

Messung durch den Kaminkehrer. Bestehende<br />

Kaminöfen, die den verschärften Anforderungen<br />

entsprechen, können zeitlich unbegrenzt<br />

genutzt werden.<br />

Kann jedoch der geforderte Nachweis bis<br />

Ende 2013 nicht erbracht werden, muss der<br />

Besitzer handeln, denn sonst könnte sein Ofen<br />

stillgelegt werden. Er hat entweder die<br />

Möglichkeit seine Anlage nachzurüsten, z.B.<br />

mit einem baulich zugelassenen Staubabscheider,<br />

oder sie komplett auszutauschen.<br />

Schätzungen des Bundesumweltministeriums<br />

zufolge wären derzeit 4,5 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen<br />

von einer Nachrüstung<br />

oder einem Austausch betroffen.<br />

Infos aus den Agenda-Arbeitskreisen<br />

Beratungsgespräch Pflicht<br />

Beim Landesinnungsverband für das bayerische<br />

Kaminkehrerhandwerk verweist man auf<br />

den hohen Informationsbedarf gegenüber<br />

den Verbrauchern.<br />

Hier können die Kaminkehrer aufzeigen, ob<br />

und wann eine Nachrüstpflicht besteht,<br />

welche Grenzwerte eingehalten werden<br />

müssen, aber auch welche Brennstoffe verwendet<br />

werden dürfen und welche nicht, da<br />

sie möglicherweise schädlich für Umwelt und<br />

Gesundheit sind. Zeitungspapier oder behandeltes<br />

Holz setzen z.B. bei der Verbrennung<br />

schädliche Inhaltsstoffe wie CO oder<br />

Formaldehyd frei.<br />

Neu ist, dass der Gesetzgeber ein Beratungsgespräch<br />

sogar zum Pflichttermin gemacht<br />

hat. Betreiber bestehender Einzelraumfeuerstätten<br />

sollen bis Ende 2014 beraten werden.<br />

Bei neu errichteten Einzelraumfeuerstätten<br />

oder bei einem Betreiberwechsel soll das Gespräch<br />

innerhalb eines Jahres stattfinden.<br />

Dabei wird nicht nur der richtige Umgang mit<br />

der Feuerstätte oder die Auswahl geeigneter<br />

Brennstoffe erklärt, vorgeschrieben ist außerdem<br />

die Prüfung der Qualität und der ordnungsgemäßen<br />

Lagerung des Brennstoffs. ■<br />

Für den Arbeitskreis<br />

Energie und Umweltschutz<br />

Paul Goldbrunner<br />

Stv. Technischer Landesinnungswart<br />

<strong>Gemeinde</strong>-<strong>Report</strong> Juni 2010<br />

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