13.07.2015 Aufrufe

T T G C T C G T G A T T T T A A A T C G A ... - Max-Planck-Gesellschaft

T T G C T C G T G A T T T T A A A T C G A ... - Max-Planck-Gesellschaft

T T G C T C G T G A T T T T A A A T C G A ... - Max-Planck-Gesellschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

P OLITISCHE L EITLINIENZusammenarbeit mit UniversitätenGemeinsamkeiten stärkenAngesichts des internationalen Wettbewerbs in der Wissenschaft und um die besten Wissenschaftlersind die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die Hochschulen inDeutschland auf Kooperation angewiesen, um durch gemeinsame Anstrengungen notwendigeSynergieeffekte zu erzielen. Auf einer ganzen Reihe von wissenschaftlich, aber auchgesellschaftlich bedeutsamen Forschungsgebieten besteht schon seit geraumer Zeit eindichtes Netz von Kooperationsbeziehungen – so wird allein an jedem vierten von der DeutschenForschungsgemeinschaft getragenen Sonderforschungsbereich unter Beteiligung von<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Wissenschaftlern geforscht und bei den DFG-Schwerpunktprogrammen liegtder Beteiligungsgrad sogar bei 50%.Die <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Gesellschaft</strong> bietet denUniversitäten – über die Förderung des wissenschaftlichenNachwuchses hinaus – eineZusammenarbeit in nahezu allen Forschungsbereichenan, in denen ihre Instituteselbst tätig sind. Diese Zusammenarbeitmuss nicht formal geregelt sein. Zum Teilwird sie über Vereinbarungen geregelt, diedie <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Institute direkt mit ihrenuniversitären Partnern abschließen. In anderenFällen bestehen sogenannte Kooperationsvereinbarungenzwischen der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Gesellschaft</strong> und den Universitäten,in denen Einzelheiten der Zusammenarbeitwie die gemeinsame Nutzung von Geräten,Labors und Bibliotheken, der Austauschvon Forschungsergebnissen, die Möglichkeitgemeinsamer Berufungen oder der Bestellungvon <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Wissenschaftlern zuHonorarprofessoren geregelt werden. AuchPatent- und Verwertungsfragen werden regelmäßigaufgenommen. Zur Zeit besteheninsgesamt 55 solcher Kooperationsvereinbarungen:28 Vereinbarungen für Instituteder Chemisch-Physikalisch-TechnischenSektion, 25 für Institute der Biologisch-MedizinischenSektion und 2 für Institute derGeisteswissenschaftlichen Sektion.162126C3 Honorar196342C4 Honorar315Anzahl der Professuren140120100806040200<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Wissenschaftlermit Honorarprofessur25201510Biologisch-Medizinische SektionChemisch-Physikalisch-Technische SektionGeisteswissenschaftliche SektionDer <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Gesellschaft</strong> ist es einbesonderes Anliegen, die Zusammenarbeitmit den Universitäten – über den jetzigenStand hinaus – durch geeignete Förderinitiativenauszubauen bzw. zu vertiefen.C3 Uni314C4 Uni550<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Wissenschaftlerhauptamtlich an der UniversitätBiologisch-Medizinische SektionChemisch-Physikalisch-Technische SektionGeisteswissenschaftliche Sektion23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!