13.07.2015 Aufrufe

Der Wald-Wild-Konflikt Analyse und Lösungsansätze vor ... - Index of

Der Wald-Wild-Konflikt Analyse und Lösungsansätze vor ... - Index of

Der Wald-Wild-Konflikt Analyse und Lösungsansätze vor ... - Index of

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.1 Das Jagdrecht in der B<strong>und</strong>esrepublik DeutschlandJagdrecht ist mit Blick auf das Thema <strong>Wald</strong>-<strong>Wild</strong> im weitesten Sinne zu verstehen,da die Jagdgesetze selbst allenfalls punktuell Regelungen zur Biodiversität enthalten.Umgekehrt finden sich in anderen Rechtsgebieten nur im Ausnahmefall jagdlicheRegelungen oder Vorschriften zur Schalenwildbewirtschaftung, allerdings kanndurchaus mit mittelbaren Wirkungen gerechnet werden. Jagdrecht ist daher im Folgendenals die Summe aller Vorschriften der eigentlichen Jagdgesetzgebung (Jagdrechti.e.S.) <strong>und</strong> der nicht-jagdrechtlichen Gesetzgebung mit Bezug zu Biodiversität<strong>und</strong> jagdlicher Nutzung, hier insbesondere zur Schalenwildbewirtschaftung, zu verstehen(Jagdrecht i.w.S.).Zu den Vorschriften des Jagdrechts i.e.S. gehören das B<strong>und</strong>esjagdgesetz (BJagdG),die Jagdgesetze der Länder (LJagdG) sowie die hierzu ergangenen Ausführungs<strong>vor</strong>schriften,die wiederum in Vorschriften mit Außenverbindlichkeit (z.B. Verordnung zurAusführung des Bayerischen Jagdgesetzes AVBayJG) sowie in verwaltungsinterneVorschriften (z.B. Bayerische Richtlinie zur Erhaltung <strong>und</strong> Ausweisung von Ruhezonenfür das <strong>Wild</strong>, insbesondere von <strong>Wild</strong>schutzgebieten, <strong>und</strong> über flankierendeSchutzmaßnahmen) zu untergliedern sind.Zu den Vorschriften des hier verwendeten Begriffs des Jagdrechts i.w.S. gehören alleRegelungen, die einen Bezug zu dem Problemkreis Biodiversität <strong>und</strong> Schalenwildbewirtschaftunghaben können. Hier sind auf europäischer Ebene in erster Linie dieVogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) <strong>und</strong> die FFH-Richtlinie (Richtlinie92/43/EWG), sowie – auf nationaler Ebene – die Naturschutzgesetze sowie die<strong>Wald</strong>- <strong>und</strong> Forstgesetze des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder zu nennen.3.1.1 Jagdrecht i.e.S. mit Bezug zu Biodiversität <strong>und</strong> SchalenwildbewirtschaftungDas Jagdrecht ist auf b<strong>und</strong>esrechtlicher Ebene in erster Linie durch das BJagdG gekennzeichnet.Das derzeit geltende BJagdG i.d.F. vom 29.9.1976 wurde zuletztdurch Änderung des Waffengesetzes <strong>und</strong> weiterer Vorschriften durch Gesetz vom26.3.2008 geändert. Das BJagdG wurde als Rahmengesetz auf der Gr<strong>und</strong>lage desdamaligen Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 GG erlassen <strong>und</strong> enthielt als solches im WesentlichenRahmen<strong>vor</strong>schriften für die landesrechtliche Jagdgesetzgebung. In Einzelheiten gehendeoder unmittelbar geltende Regelungen durfte das B<strong>und</strong>esrecht nur in Ausnahmefällentreffen (siehe damaliger Art. 75 Abs. 2 GG). Weitere b<strong>und</strong>esrechtliche20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!