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Herbstausgabe - bei Planen und Bauen in Frankfurt am Main

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24 planen + bauennr. 40Initialberatung <strong>bei</strong>m EnergiepunktHilfreich <strong>bei</strong> der Entscheidungsf<strong>in</strong>dungMit dem Vere<strong>in</strong> Energiepunkt imEnergieberatungszentrum <strong>in</strong> der G<strong>in</strong>nheimerStraße 48 existiert seit zweiJahren e<strong>in</strong>e Anlaufstelle, <strong>bei</strong> der Fragenr<strong>und</strong> um das Thema Energiesparenobjektiv <strong>und</strong> kompetent beantwortetwerden können. Seit kurzem werdenhier nun auch sogenannte Initialberatungenangeboten, die Anstoß zurenergetischen Modernisierung se<strong>in</strong>können.Im Gespräch wird da<strong>bei</strong> zunächstgeklärt, welche Energiesparmaßnahmen<strong>in</strong>frage kommen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>nvoll s<strong>in</strong>d.Die Ratsuchenden bekommen zudemBasis<strong>in</strong>formationen <strong>und</strong> wichtige Tipps,um auf konkrete Verhandlungen mitPlanern, Behörden <strong>und</strong> Handwerksbetriebengut vorbereitet zu se<strong>in</strong>.Auch wenn bereits Pläne gemacht<strong>und</strong> Angebote e<strong>in</strong>geholt wurden, kanne<strong>in</strong> Gespräch mit dem Energiepunkt-Berater hilfreich se<strong>in</strong>. Auf Wunschnimmt er die Unterlagen als unabhängigerFachmann kritisch unter die Lupe<strong>und</strong> filtert Unstimmigkeiten heraus, <strong>bei</strong>denen e<strong>in</strong>e Nachbesserung nötig ist.So bekommt jeder Ratsuchende e<strong>in</strong>en<strong>in</strong>dividuellen Lösungsfahrplan für se<strong>in</strong>Anliegen <strong>am</strong> Ende der InitialberatungFragen r<strong>und</strong> um das Thema Energiesparen werden kompetent beantwortetBildquelle: ZABOJNIK DENKart Market<strong>in</strong>gmit nach Hause. E<strong>in</strong>e Initialberatungim Energiepunkt ist verständlich,anschaulich <strong>und</strong> nachvollziehbar. Da<strong>bei</strong>helfen Demonstrationsmaterialien <strong>und</strong>Messgeräte – ob es nun um Leuchtmittel,Schimmelbekämpfung oderWärmedämmung geht.Mit dem Oberflächentemperaturmessergerätlassen sich zum BeispielWärmebrücken <strong>in</strong> Wänden aufspüren<strong>und</strong> mit dem CO 2-Datenlogger dieQualität der Raumluft auf Gr<strong>und</strong>lagevon Temperatur, Feuchtigkeit <strong>und</strong>Kohlendioxid bestimmen. E<strong>in</strong>ige derMessgeräte werden auf Wunsch verliehen,sodass sie die K<strong>und</strong>en <strong>in</strong> ihreneigenen vier Wänden ausprobierenkönnen. Verschiedene Modelle helfenden Besuchern, die regenerative Energiegew<strong>in</strong>nungbesser zu verstehen. Wiefunktioniert e<strong>in</strong>e Brennstoffzelle? Wasist der Unterschied zwischen Solarthermie<strong>und</strong> Photovoltaik, <strong>und</strong> wie lässt sichherausf<strong>in</strong>den, ob sich e<strong>in</strong>e Solaranlageauf dem Dach überhaupt lohnt? Wannist der E<strong>in</strong>satz von W<strong>in</strong>dkraft s<strong>in</strong>nvoll?E<strong>in</strong>e Beratung im Energiepunkt gibt aufdiese Fragen Antworten.Der Energiepunkt versteht sichals Wegweiser <strong>in</strong> allen Energiefragenr<strong>und</strong> um die Themen <strong>Bauen</strong>, Sanieren<strong>und</strong> alternative Energien. Se<strong>in</strong>eMitar<strong>bei</strong>ter bilden e<strong>in</strong>e Schnittstellezwischen Ratsuchenden auf der e<strong>in</strong>en<strong>und</strong> Experten <strong>und</strong> Planern auf deranderen Seite. Den Service könnenBauherren, Modernisierer, Mieter<strong>und</strong> andere Interessierte, aber auchkle<strong>in</strong>e <strong>und</strong> mittlere Unternehmen <strong>in</strong>Anspruch nehmen. Die Beratung istkostenlos <strong>und</strong> unverb<strong>in</strong>dlich, außerdemobjektiv <strong>und</strong> produktneutral, denn derEnergiepunkt ist e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>nützigerVere<strong>in</strong>, der vom Land Hessen <strong>und</strong> derEU gefördert wird.E<strong>in</strong>e Initialberatung im Energiepunktkann telefonisch unter069-2 13 839 99 vere<strong>in</strong>bart werden.Da<strong>bei</strong> lässt sich auch gleich klären,welche Unterlagen zum Gespräch mitgebrachtwerden sollten. Dies könnenBaupläne oder Kostenabrechnungense<strong>in</strong>, aber auch Angebote von Planernoder Firmen, sofern sie bereits vorliegen.In der Regel bleibt der Kontakt zumEnergiepunkt-Berater auch währendder Modernisierungs- oder Sanierungsphasebestehen, sodass <strong>bei</strong> Fragen oderProblemen stets e<strong>in</strong> Ansprechpartnerzur Verfügung steht. Weitere Informationengibt es im Internet unter www.energiepunkt-frankfurt.de meMaklerverträgeWas Vermieter <strong>und</strong> Mieter wissen solltenBei der Suche nach e<strong>in</strong>er Wohnung<strong>in</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> Ma<strong>in</strong> kommt man meistnicht um die Vermittlungshilfe e<strong>in</strong>esMakler herum. Doch das ist <strong>in</strong> der Regelmit Kosten verb<strong>und</strong>en, die nicht jederklar erkennt. Meist der strittigste Punktist, wer die Mittlergebühr zu bezahlenhat <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Höhe.Zwar diskutiert der Gesetzgeber<strong>in</strong>zwischen darüber, ob künftig das„Bestellerpr<strong>in</strong>zip“ gelten soll, nach demder Makler von demjenigen zu bezahlenist, der ihn beauftragt hat – <strong>in</strong> der Regeldürfte das der Vermieter se<strong>in</strong>. Dochderzeit zahlt praktisch aber immer derMieter oder die Mieter<strong>in</strong>. Wichtig istalso zu klären, um später nicht übervorteiltzu werden, wie der Makler se<strong>in</strong>eAufgabe zu erfüllen hat.Unabhängig davon, was Vermieter<strong>und</strong> Vermittler im Maklervertragvere<strong>in</strong>bart haben, s<strong>in</strong>d im „Gesetz zurRegelung der Wohnungsvermittlung“(WoVermRG) e<strong>in</strong>ige Pflichten <strong>und</strong>Grenzen der Maklertätigkeit festgelegt.Die wichtigsten Punkte: Der gewerbsmäßigeVermittler von Mietwohnungendarf e<strong>in</strong>e Wohnung nur anbieten, wenner vom Eigentümer der Wohnung e<strong>in</strong>enAuftrag dazu erhalten hat. Bei e<strong>in</strong>emöffentlichen Angebot (zum BeispielZeitungs- oder Internet<strong>in</strong>serat) muss erse<strong>in</strong>en N<strong>am</strong>en <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Eigenschaft alsgewerblicher Vermittler veröffentlichen.Im Angebot muss er den konkretenMietpreis benennen sowie darauf h<strong>in</strong>weisen,ob zusätzlich zur Miete auchNebenkosten anfallen.Se<strong>in</strong> Vermittlungsentgelt muss er alsVielfaches (oder Bruchteil) der Monatsmieteangeben. Als absolute Obergrenzefür das Vermittlungsentgelt gelten(übrigens auch für nichtgewerblicheVermittler) zwei Monatsmieten zuzüglichUmsatzsteuer. Wenn neben derMiete Betriebskostenvorauszahlungenzu leisten s<strong>in</strong>d, bleiben diese <strong>bei</strong> derBerechnung der Maklercourtage unberücksichtigt.Weitere Erfolgsprämiendürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nicht berechnetwerden. Und last but not least: Bestechungszahlungendes Mieters, um dieChance auf die Wohnung zu erhöhen,dürfen nicht verlangt oder angenommenwerden. Verstöße gegen diese Pflichtens<strong>in</strong>d Ordnungswidrigkeiten, für die vomAmt für Wohnungswesen Bußgeldervon bis zu 25 000 Euro verhängt werdenkönnen.Das Vermittlungsentgelt, meistCourtage genannt, ist e<strong>in</strong>e Erfolgsprovision:Nur wenn durch die Vermittlungdes Maklers e<strong>in</strong> Mietvertrag zustandekommt, wird sie fällig. Vorschüssedürfen nicht gefordert werden. Wichtigist: Ke<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong> Vermittlungsentgelthat derjenige, derselbst Eigentümer, Verwalter, Mieteroder Vermieter der Wohnung ist oderdaran wirtschaftlich beteiligt ist. E<strong>in</strong>Anspruch auf Vermittlungsentgeltbesteht auch dann nicht, wenn e<strong>in</strong>Mietverhältnis durch e<strong>in</strong>en Verlängerungs-oder Anschlussmietvertrag fürdie gleiche Wohnung fortgesetzt wirdoder wenn es sich um e<strong>in</strong>e öffentlichgeförderte Wohnung handelt. Nebender Courtage dürfen <strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>ezusätzlichen Schreibgebühren, Auslagenet cetera verlangt werden. Verstößt e<strong>in</strong>Makler gegen diese weiteren Pflichten<strong>und</strong> E<strong>in</strong>schränkungen, stellt dies zwarke<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar. Aber:Wenn der Mieter solchen unzulässigenForderungen nachgekommen ist, kanner diese auf zivilrechtlichem Wegezurückfordern. E<strong>in</strong> Tipp: In diesenFällen prüft das Amt für Wohnungswesenfür Ratsuchende unverb<strong>in</strong>dlich,ob empfohlen werden kann, gegebenenfallsmit Unterstützung e<strong>in</strong>esRechts<strong>bei</strong>stands e<strong>in</strong>e Klärung derartigerzivilrechtlicher Ansprüche gegen e<strong>in</strong>enMakler durchzusetzen.Ansprechpartner für Mieter<strong>in</strong>nen<strong>und</strong> Mieter, die den Verdacht haben,dass ihr Makler sich nicht korrektverhalten hat, ist das Amt für Wohnungswesender Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong>Ma<strong>in</strong>, Abteilung Wohnraumerhaltung,Adickesallee 67-69, 60322 <strong>Frankfurt</strong><strong>am</strong> Ma<strong>in</strong>. Tel.: 069 212 31431 oderE-Mail: wohnraumerhaltung@stadtfrankfurt.de.aww

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