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Wandernde - AT Verlag

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Äcker zu besichtigen und jeden Bauern, in dessen Feld die Blume gefunden wurde,mit einem halben Taler Buße zu bestrafen. Auf der Insel Arlö sollte sie vor dem Johannistaggejätet sein; nach erfolgter Besichtigung feierten die Bauern mit einem großenBesäufnis – ein Brauch, der noch lange beibehalten wurde, auch als das Unkrautkein Thema mehr war (Böndegaard 1985: 14).Die gnädige Landesherrschaft, der Bürgermeister und Rat der Stadt Detmolderließ 1707 eine »Verordnung wegen der Wucherblume«. Auch hier wurden die Äckerbesichtigt, und jenen Bauern, wo die »böse Blume« das Land »inficiret« hatte, wurdeeine Strafe von fünf Goldflorin angedroht, wenn sie nicht innerhalb von vierzehnTagen geräumt würde, oder es müsste nach Ablauf dieser Frist »für jede Blume4 1 ⁄2 Groschen bezahlet und darauf exequiret werden«.Die Namen, mit denen das Landvolk die Wucherblume bedachte, deuten auf dieBußen und Geldstrafen hin, die bezahlt werden mussten, wenn man den Gesetzennicht nachkam: Batzenkraut hieß sie in Wiesbaden, Hellerblume im Saarland, Dreegrotensblome(Dreigroschenblume) in Hannover und Twölfgrotenblome oder Brökblome(von Brök = Buße) in Oldenburg (Marzell 1943, Bd. I: 978).Inzwischen ist die böse Saatwucherblume zur schönen Goldblume geworden,in anderen Worten, sie ist kein Problem mehr. Wieso? Nicht wegen der staatlichenAusrottungskampagne, sondern weil sich die Bedingungen für ihre Ausbreitung ver- 65

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