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eignung von massnahmen zur umsetzung der ... - vlp-aspan

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Eignung <strong>von</strong> Massnahmen <strong>zur</strong> InnenentwicklungBodenpreise und verbesserte Erschliessung attraktiv bleiben werden (SCHULTZ &DOSCH 2005:6). Es wird damit gerechnet, dass bis ins Jahr 2030 in <strong>der</strong> Schweiz die Bevölkerungum 11 % wächst («mittleres Szenario», BFS 2010:21) und die Wohnflächenbeanspruchungpro Person nochmals um knapp 9 % steigt (ARE 2013b). Dadurch bleibtdie Nachfrage nach neuen Wohnflächen bestehen (EGGENBERGER & STETTLER 2008:6).Die Folgen <strong>der</strong> dispersen Siedlungserweiterung sind Zunahmen des Verkehrs, des Energieverbrauches,erhöhte Kosten in Unterhalt und Betrieb <strong>der</strong> Infrastrukturen, Verlust <strong>der</strong>landschaftlichen Schönheit, was wie<strong>der</strong>um den Schweizer Tourismus und den Standortvorteilim internationalen Wettbewerb schwächt (SCHOLL 2007:80), grosser Bodenverbrauch,wachsende Distanzen zwischen Wohn- und Arbeitsort und zunehmen<strong>der</strong> Druckauf unbebaute Landschaften (ARE 2005:66). Die Siedlungserweiterung wird zudem <strong>von</strong>einer sozialen Segregation sowie <strong>von</strong> einer funktionalen Entmischung, d.h. eine räumlicheTrennung <strong>von</strong> Wohn-, Arbeits- und Freizeitnutzungen begleitet, was zu einer steigenden«Zwangsmobilität» führt (ARE 2005:17 & 59). Diese Folgen sind jedoch problematisch:«Eine weitere disperse Aussenentwicklung wäre für wachsende Stadtregionenkurzfristig vielleicht die konfliktärmste ‹Strategie›. Langfristig aber schafft sienur schwer reversible Standortnachteile und ist wegen <strong>der</strong> ‹Schattenkosten›<strong>der</strong> Infrastruktur eine teure Hypothek für künftige Generationen.» (REISS-SCHMIDT 2007:46)Um diese Entwicklung zu stoppen soll das Konzept <strong>der</strong> «Siedlungsentwicklung nachinnen» verfolgt werden (ARE 2009:5). Diesem Konzept, welches zu konzertierteren unddichteren Siedlungen führt, wird als zentraler Bestandteil für eine nachhaltige Entwicklungbetrachtet (HENCKEL et al. 2010:113). In <strong>der</strong> Schweiz sind Bund, Kantone undGemeinden gesetzlich verpflichtet entsprechend zu planen. Deshalb wird mit dieserArbeit ein Beitrag <strong>zur</strong> Umsetzung dieses Konzeptes aus Stufe <strong>der</strong> Gemeinden geleistet.1.2 Bund, Kantone, Regionen und Gemeinden als PlanungsträgerDas Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG 1979) verpflichtet Bund, Kantone undGemeinden die Raumentwicklung <strong>der</strong> Schweiz zu planen, um den Boden haushälterischzu nutzen, die raumwirksamen Tätigkeiten abzustimmen und dabei auf die Bedürfnisse<strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Wirtschaft zu achten. Es verteilt die Kompetenzen und Aufgabenauf diese Planungsträger und definiert die Planungsinstrumente (vgl. GILGEN3

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