haus geld grund - KAMPA AG
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14 Erklärung zum Corporate Goverance Kodex<br />
Erklärung zum Corporate Governance Kodex<br />
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>KAMPA</strong> <strong>AG</strong> gemäß § 161 AktG zum<br />
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>KAMPA</strong> <strong>AG</strong> erklären,<br />
dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtli-<br />
chen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt<br />
gemachten Empfehlungen der Regierungskommission<br />
„Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgen-<br />
den Abweichungen entsprochen wurde und wird:<br />
Ziffer 3.8.: Selbstbehalt bei D&O Versicherungen<br />
Die <strong>KAMPA</strong> <strong>AG</strong> ist nicht der Meinung, dass die Verant-<br />
wortung, mit der die Mitglieder des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen<br />
Selbstbehalt wesentlich verbessert werden kann. Der<br />
existierende D&OVersicherungsvertrag wurde deshalb<br />
nicht geändert.<br />
Ziffer 3.10. und 4.2.5. (auch 7.1.3.): Corporate Gover-<br />
nance Bericht<br />
Ein Corporate Governance Bericht wird über die Ent-<br />
sprechenserklärung hinaus nicht erstellt. Damit entfällt<br />
auch ein gesonderter Vergütungsbericht als sein<br />
Bestandteil.<br />
Ziffer 4.2.3.: Variable Vergütungskomponenten mit<br />
langfristiger Anreizwirkung<br />
Die Verträge der Vorstände enthalten an den geschäftli-<br />
chen Erfolg gebundene Komponenten. Sie werden vom<br />
Aufsichtsrat jährlich der Situation entsprechend ange-<br />
passt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung<br />
sind gegenwärtig nicht vertraglich vereinbart.<br />
Ziffer 4.2.4.: Individualisierte Ausweisung der Vergü-<br />
tung der Vorstandsmitglieder<br />
Die Hauptversammlung hat am 26.4.2006 beschlossen,<br />
die Vergütung der Vorstandsmitglieder nur gesamthaft<br />
auszuweisen.<br />
Ziffer 5.1.2.: Altersgrenze für Vorstandsmitglieder<br />
Für die Mitglieder des Vorstands existiert gegenwärtig<br />
keine Altersgrenze.<br />
Ziffer 5.1.3.: Geschäftsordnung des Aufsichtsrats<br />
Eine gesonderte Geschäftsordnung des Aufsichtsrats<br />
besteht nicht, da die Satzung der Gesellschaft dazu<br />
schon weitgehende Vorgaben enthält.<br />
Ziffer 5.3.1., 5.3.2. und 5.3.3. (auch 5.2.): Bildung von<br />
Ausschüssen<br />
Auf<strong>grund</strong> der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichts-<br />
rats ist eine Bildung von Ausschüssen bis jetzt als nicht<br />
notwendig erachtet worden.<br />
Ziffer 5.4.7.: Individualisierte Ausweisung der Vergütung<br />
der Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichts-<br />
rats ist in unserer Satzung § 16 dargestellt. Die Satzung<br />
ist einsehbar unter http://www.kampa-ag.de/pages/<br />
investorrelations/corporategovernance/satzung.html.<br />
Von einer Wiedergabe an dieser Stelle wird abgesehen.<br />
Eine Abweichung von der Empfehlung ergibt sich hin-<br />
sichtlich des Vergütungssystems nur durch die Nicht-<br />
berücksichtigung von Ausschusstätigkeiten in der Ver-<br />
gütung.<br />
Ziffer 6.6.: Besitz von Aktien der Gesellschaft von Vor-<br />
stands- und Aufsichtsratsmitgliedern<br />
Angaben hierzu sind im Anhang des Geschäftsberichts<br />
ersichtlich sowie im Internet unter http://www.kampa-<br />
ag.de/pages/investorrelations/corporategovernance<br />
/meldepflichtigewertpapiergeschaefte.html einsehbar.<br />
Von einer Wiedergabe der Daten an dieser Stelle wird<br />
daher abgesehen.<br />
<strong>KAMPA</strong> <strong>AG</strong>, 10. März 2008<br />
Der Vorstand Der Aufsichtsrat