haus geld grund - KAMPA AG
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lungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame<br />
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziel-<br />
len Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkei-<br />
ten (incl. derivativer Finanzinstrumente).<br />
Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehen-<br />
den Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des<br />
Weiteren macht die Anwendung der unternehmens-<br />
weiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wer-<br />
tungen des Managements erforderlich. Bereiche mit<br />
höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Kom-<br />
plexität, oder Bereiche, bei denen Annahmen und<br />
Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den<br />
Konzernabschluss sind, sind in den Erläuterungen<br />
unter IV. enthalten.<br />
a) Ab 2007 verpflichtend anzuwendende<br />
neue oder geänderte IFRS<br />
Der IASB hat insbesondere nachfolgende IFRS neu<br />
erlassen oder geändert, deren erstmalige Anwendung<br />
im Geschäftsjahr 2007 verpflichtend ist und die von<br />
der <strong>KAMPA</strong> <strong>AG</strong> angewandt wurden:<br />
� Erlass des IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben"<br />
� Änderung des IAS 1 "Angaben zum Kapital"<br />
� Erlass des IFRIC 7 "Anwendung des Anpassungs-<br />
satzes unter IAS29“<br />
� Erlass des IFRIC 8 "Anwendungsbereich von<br />
IFRS2“<br />
� Erlass des IFRIC 9 "Neubewertung eingebetteter<br />
Derivate“<br />
� Erlass des IFRIC 10 "Zwischenberichterstattung<br />
und Impairment“<br />
Die Anwendung dieser IFRS hat – abgesehen von den<br />
zusätzlichen bzw. geänderten Angabepflichten – keine<br />
wesentlichen bilanziellen und erfolgswirksamen Aus-<br />
wirkungen auf den Konzernabschluss der <strong>KAMPA</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Konzernanhang<br />
b)Noch nicht ab 2007 verpflichtend anzuwendende<br />
neue oder geänderte IFRS<br />
Der IASB hat nachfolgende IFRS neu herausgegeben<br />
oder geändert, deren Anwendung jedoch noch nicht<br />
verpflichtend ist und die von der <strong>KAMPA</strong> <strong>AG</strong> auch nicht<br />
vorzeitig angewandt wurden. In Klammern wird jeweils<br />
der Zeitpunkt des Inkrafttretens vermerkt. Sofern für den<br />
Titel des IFRS noch keine offizielle deutsche Überset-<br />
zung vorliegt, wird der englische Titel angeführt:<br />
� Änderung IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütungen"<br />
(1.1.2009)<br />
� Änderung IFRS 3 "Unternehmenszusammen-<br />
schlüsse" (1.1.2010)<br />
� Erlass des IFRS 8 "Operating Segments" (1.1.2009)<br />
� Änderung IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"<br />
(1.1.2009)<br />
� Änderung IAS 23 "Fremdkapitalkosten" (1.1.2009)<br />
� Änderung IAS 27 "Konzern- und separate Einzel-<br />
abschlüsse nach IFRS" (1.1.2010)<br />
� Änderung IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung"<br />
(1.1.2009)<br />
� Erlass des IFRIC 11 "IFRS2 Geschäfte mit eigenen<br />
Aktien und Aktien von Konzernunternehmen"<br />
(1.1.2008)<br />
� Erlass des IFRIC 12 "Dienstleistungskonzessionen"<br />
(1.1.2008)<br />
� Erlass des IFRIC 13 "Kundenbonusprogramme"<br />
(1.1.2008)<br />
� Erlass des IFRIC 14 "IAS 19 - Die Begrenzung des<br />
Ansatzes von Vermögenswerten, Verpflichtung zu<br />
Mindestbeitragszahlungen und ihr Zusammenspiel"<br />
(1.1.2008)<br />
Die Anwendung dieser IFRS wird voraussichtlich –<br />
abgesehen von den zusätzlichen bzw. geänderten<br />
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