haus geld grund - KAMPA AG
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Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB<br />
höheren Mehrheit bedürfen, ergibt sich aus dem Akti-<br />
engesetz. Gemäß § 9.3 der Satzung ist der Aufsichts-<br />
rat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt,<br />
die nur die Fassung betreffen.<br />
Gemäß § 4.4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni<br />
2008 das Grundkapital um bis zu 10.000.000 Euro<br />
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberak-<br />
tien (Stückaktien) gegen Bareinlage zu erhöhen<br />
(Genehmigtes Kapital I). Hierbei kann das Bezugsrecht<br />
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen<br />
werden. Nach einer teilweisen Ausübung des Geneh-<br />
migten Kapitals I im Jahre 2007 in Höhe von<br />
2.599.324 Euro kann das Grundkapital unter dem<br />
Genehmigten Kapital I nunmehr noch in Höhe von<br />
7.400.676 Euro erhöht werden.<br />
Gemäß § 4.5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni<br />
2008 das Grundkapital um bis zu 3.000.000 Euro<br />
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberak-<br />
tien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlage zu<br />
erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Hierbei kann das<br />
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:<br />
� zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;<br />
� für Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von<br />
zu begebenden Options-, Wandelschuldverschrei-<br />
bungen oder Wandelgenussrechten;<br />
� um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitneh-<br />
mer der Gesellschaft auszugeben;<br />
� zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in<br />
Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen;<br />
� zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Akti-<br />
enplatzierung, insbesondere auch im Ausland;<br />
� wenn die Aktien der Gesellschaft börsennotiert<br />
sind, die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen<br />
Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals<br />
nicht überschreitet und der Ausgabepreis der<br />
Aktie den Börsenkurs nicht wesentlich unter-<br />
schreitet.<br />
Eine Ermächtigung des Vorstands durch Hauptver-<br />
sammlungsbeschluss zum Rückkauf eigener Aktien<br />
besteht nicht.<br />
Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der<br />
Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kon-<br />
trollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots<br />
stehen.<br />
Ebenso bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen<br />
der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahme-<br />
angebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder<br />
Arbeitnehmern getroffen sind.<br />
Minden, 3. März 2008<br />
Der Vorstand<br />
Elmar Schmidt Markus Schreyögg Josef Haas<br />
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