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haus geld grund - KAMPA AG

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Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB<br />

höheren Mehrheit bedürfen, ergibt sich aus dem Akti-<br />

engesetz. Gemäß § 9.3 der Satzung ist der Aufsichts-<br />

rat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt,<br />

die nur die Fassung betreffen.<br />

Gemäß § 4.4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni<br />

2008 das Grundkapital um bis zu 10.000.000 Euro<br />

durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberak-<br />

tien (Stückaktien) gegen Bareinlage zu erhöhen<br />

(Genehmigtes Kapital I). Hierbei kann das Bezugsrecht<br />

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen<br />

werden. Nach einer teilweisen Ausübung des Geneh-<br />

migten Kapitals I im Jahre 2007 in Höhe von<br />

2.599.324 Euro kann das Grundkapital unter dem<br />

Genehmigten Kapital I nunmehr noch in Höhe von<br />

7.400.676 Euro erhöht werden.<br />

Gemäß § 4.5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni<br />

2008 das Grundkapital um bis zu 3.000.000 Euro<br />

durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberak-<br />

tien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlage zu<br />

erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Hierbei kann das<br />

Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:<br />

� zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;<br />

� für Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von<br />

zu begebenden Options-, Wandelschuldverschrei-<br />

bungen oder Wandelgenussrechten;<br />

� um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitneh-<br />

mer der Gesellschaft auszugeben;<br />

� zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in<br />

Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen;<br />

� zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Akti-<br />

enplatzierung, insbesondere auch im Ausland;<br />

� wenn die Aktien der Gesellschaft börsennotiert<br />

sind, die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen<br />

Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals<br />

nicht überschreitet und der Ausgabepreis der<br />

Aktie den Börsenkurs nicht wesentlich unter-<br />

schreitet.<br />

Eine Ermächtigung des Vorstands durch Hauptver-<br />

sammlungsbeschluss zum Rückkauf eigener Aktien<br />

besteht nicht.<br />

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der<br />

Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kon-<br />

trollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots<br />

stehen.<br />

Ebenso bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen<br />

der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahme-<br />

angebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder<br />

Arbeitnehmern getroffen sind.<br />

Minden, 3. März 2008<br />

Der Vorstand<br />

Elmar Schmidt Markus Schreyögg Josef Haas<br />

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