Rundschau 01/2005 - Gemeinde Schweitenkirchen
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März <strong>2005</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Seite 3<br />
Die wichtigsten Beschlüsse<br />
aus den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen:<br />
Die erste <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung im<br />
Berichtszeitraum war am 7. Dezember.<br />
Errichtung einer Atemschutzausbildungsstätte im Zusammenhang<br />
mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses<br />
in <strong>Schweitenkirchen</strong>;<br />
Investitionskostenanteil des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm<br />
a) Investitionskostenanteil des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nochmals auf den bisherigen<br />
Sachverhalt eingegangen.<br />
Mit Schreiben vom 14.10.2004 hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
dem Landkreis Pfaffenhofen mitgeteilt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
in seiner Sitzung am 12.10.2004 entschieden hat, den Neubau<br />
des Feuerwehrgerätehauses im Jahr <strong>2005</strong> zu beginnen. Die Regierung<br />
von Oberbayern hat mit Schreiben vom 16.09.2004 die<br />
Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Der Landkreis<br />
Pfaffenhofen beabsichtigt bekanntlich im Zusammenhang mit diesem<br />
Neubau, die Atemschutzausbildungsstrecke dort unterzubringen.<br />
Durch das Ingenieur-Büro Gerlsbeck wurde ein Investitionskostenanteil<br />
in Höhe von 115.000 Euro von Seiten des Landkreises<br />
errechnet. Hierzu erhält die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
als Antragstellerin der Baumaßnahme eine pauschale Förderung<br />
für die Unterbringung der Atemschutzstrecke durch den Freistaat<br />
Bayern, deren Höhe noch nicht feststeht. Die staatlichen Fördermittel<br />
werden wohl erst im Jahr 2007 der <strong>Gemeinde</strong> zufließen und<br />
dann in voller Höhe an den Landkreis weitergeleitet. Es wurde mit<br />
dem Landkreis vereinbart, dass dieser in seinem Haushalt für das<br />
Jahr <strong>2005</strong> den von ihm zu leistenden Investitionskostenanteil in<br />
Höhe von 115.000 Euro einplanen wird. Dieser Investitionskostenanteil<br />
stellt einen Pauschalbetrag dar. Die Ausgaben für die<br />
Innenausstattung der Atemschutzausbildungsstätte fallen noch separat<br />
an und sind vom Landkreis zu tragen.<br />
Ferner ist es noch erforderlich, mit dem Landkreis Pfaffenhofen<br />
über die Anmietung der entsprechenden Räumlichkeiten einen<br />
Mietvertrag abzuschließen. Darüber wird im nichtöffentlichen Teil<br />
entschieden.<br />
Nach Vorstellung der Kostenschätzung über den Investitionszuschuss<br />
durch Arch. Gerlsbeck wurden bei dem Kostenansatz bezüglich<br />
der Lüftungsanlage in Höhe von 20.000 Euro Bedenken<br />
von <strong>Gemeinde</strong>rat Heckmeier (Inhaber Fachfirma für Heizung –<br />
Sanitär – Belüftung) erhoben. Dieser brachte zum Einwand, dass<br />
Kosten für solche Lüftungsanlagen sehr schwer abzuschätzen sind<br />
und nach seiner Erfahrung der Ansatz mit 20.000 Euro sehr gering<br />
gehalten ist. Es wurde u.a. angedacht, den Investitionszuschuss<br />
von 115.000 Euro pauschal auf 95.000 Euro zu senken<br />
und die Kosten für die Lüftungsanlage nach den tatsächlichen<br />
Kosten mit dem Landkreis abzurechnen.<br />
Nach längerer Diskussion im Gremium kam man schließlich zur<br />
Beschlussfassung.<br />
6 <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder befürworteten die Lösung mit dem Investitionskostenanteil<br />
als Pauschalbetrag in Höhe von 115.000<br />
Euro. 10 Gremiumsmitglieder entschieden sich für den Investitionskostenanteil<br />
als Pauschalbetrag in Höhe von 95.000 Euro<br />
und die Abrechnung der Lüftungsanlage nach dem tatsächlichen<br />
Kostenaufwand mit dem Landkreis.<br />
Somit entschied sich die Mehrheit des <strong>Gemeinde</strong>rates in Sachen<br />
Investitionskostenanteil vom Landkreis für die Gewährung eines<br />
Pauschalbetrags in Höhe von 95.000 Euro und die Abrechnung<br />
der Lüftungsanlage nach den tatsächlichen Kosten mit dem Landkreis.<br />
b) Neue EU-Vorschriften für Bauausführung<br />
Arch. Gerlsbeck informierte die Anwesenden über neue EU-Vorschriften<br />
ab <strong>2005</strong> für die Bauausführung (z.B. neue Beton-DIN),<br />
die u.U. auch den Feuerwehrhausneubau betreffen und auch eine<br />
Kostenmehrung bei dieser Baumaßnahme auslösen könnten.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>rat war man sich nach längerer Diskussion über Sinn<br />
und Unsinn dieser Vorschriften jedoch einig, dass man das Bauvorhaben<br />
nach den jetzt zur Zeit gültigen Vorschriften errichten<br />
will, da auch die gesamte Planung samt Tektur auf diese abgestellt<br />
ist.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Abwasserkonzept – Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen<br />
bzw. Anschluss an den öffentlichen Kanal noch nicht<br />
angeschlossener Ortsteile<br />
Bei den noch nicht angeschlossenen Ortsteilen wurde vom Ingenieurbüro<br />
Wipfler die Wirtschaftlichkeit eines Anschlusses an<br />
den Abwasserkanal berechnet.<br />
Den Anwohnern in Preinersdorf „Alter Kirchweg“ und Kochweg<br />
in Schmiedhausen blieb hierbei die Wahl ob sie angeschlossen<br />
werden wollen oder nicht.<br />
Der Anwohner des Kochweges beantragte Kanalanschluss, beim<br />
Alten Kirchweg entschieden sich alle Eigentümer (es wurden 10<br />
Eigentümer angeschrieben) außer Herrn Dotterweich für einen<br />
Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Das Schreiben von Herrn<br />
Dotterweich hierzu wurde verlesen. Herr Thaler teilte der Verwaltung<br />
mit, dass er keinen Anschluss benötige. Da die Maßnahme<br />
Kosten von über 50.000,00 € verursacht, kann mit einer<br />
Förderung gerechnet werden. Es handelt sich um eine Investition<br />
in Höhe von ca. 110.000,00 € wovon abzüglich Herstellungsbeitragseinnahmen<br />
und Förderung etwa 14.000,00 € (grobe<br />
Schätzung) die <strong>Gemeinde</strong> tragen müsse. Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied<br />
daraufhin, die besagten Ortsteile (Alter Kirchweg, Preinersdorf<br />
und Kochweg, Schmiedhausen) an das Kanalnetz anzuschließen.<br />
Die restlichen Ortsteile können nicht an das öffentliche<br />
Kanalnetz angeschlossen werden und müssen mittels Kleinkläranlagen<br />
ihr Schmutzwasser reinigen lassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Bekanntgaben<br />
a) Nachrichtlich gab die Bausachbearbeiterin Fr. Brodzinski diejenigen<br />
Bauvoranfragen bzw. Bauanträge bekannt, die der erste<br />
Bürgermeister aufgrund der Ermächtigung durch das Gremium,<br />
seit der letzten Sitzung befürwortend an die Genehmigungsbehörde<br />
weitergeleitet hat ( ALV ) bzw. bei denen eine Freistellung<br />
( FR ) beantragt worden ist.<br />
Folgende Bauanträge wurden auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet:<br />
Nutzungsänderung des bestehenden Rinderstalles mit Getreidelager<br />
in einen Mastschweinestall in Dürnzhausen, Auer Str. 16,<br />
auf FlNr. 50, Gem. Dürnzhausen durch Herrn Kappelmeier Johann,<br />
Auer Str. 16, Dürnzhausen, 853<strong>01</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Bauantrag zur Anbringung von Werbeanlagen (Transparent und<br />
Fensterfolie) in <strong>Schweitenkirchen</strong>, Hauptstr. 29, auf FlNr. 32,<br />
Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong> durch die Firma Anton Schlecker, Talstr.<br />
12-14, 89579 Ehingen<br />
Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage in Güntersdorf, St.-<br />
Josef-Str. 11, auf FlNr. 635 Gem. Aufham durch Herrn Herbert<br />
Fischer, St.-Josef-Str. 11, Güntersdorf, 853<strong>01</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>