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Rundschau 01/2005 - Gemeinde Schweitenkirchen

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März <strong>2005</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Seite 3<br />

Die wichtigsten Beschlüsse<br />

aus den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen:<br />

Die erste <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung im<br />

Berichtszeitraum war am 7. Dezember.<br />

Errichtung einer Atemschutzausbildungsstätte im Zusammenhang<br />

mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses<br />

in <strong>Schweitenkirchen</strong>;<br />

Investitionskostenanteil des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm<br />

a) Investitionskostenanteil des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nochmals auf den bisherigen<br />

Sachverhalt eingegangen.<br />

Mit Schreiben vom 14.10.2004 hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

dem Landkreis Pfaffenhofen mitgeteilt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

in seiner Sitzung am 12.10.2004 entschieden hat, den Neubau<br />

des Feuerwehrgerätehauses im Jahr <strong>2005</strong> zu beginnen. Die Regierung<br />

von Oberbayern hat mit Schreiben vom 16.09.2004 die<br />

Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Der Landkreis<br />

Pfaffenhofen beabsichtigt bekanntlich im Zusammenhang mit diesem<br />

Neubau, die Atemschutzausbildungsstrecke dort unterzubringen.<br />

Durch das Ingenieur-Büro Gerlsbeck wurde ein Investitionskostenanteil<br />

in Höhe von 115.000 Euro von Seiten des Landkreises<br />

errechnet. Hierzu erhält die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

als Antragstellerin der Baumaßnahme eine pauschale Förderung<br />

für die Unterbringung der Atemschutzstrecke durch den Freistaat<br />

Bayern, deren Höhe noch nicht feststeht. Die staatlichen Fördermittel<br />

werden wohl erst im Jahr 2007 der <strong>Gemeinde</strong> zufließen und<br />

dann in voller Höhe an den Landkreis weitergeleitet. Es wurde mit<br />

dem Landkreis vereinbart, dass dieser in seinem Haushalt für das<br />

Jahr <strong>2005</strong> den von ihm zu leistenden Investitionskostenanteil in<br />

Höhe von 115.000 Euro einplanen wird. Dieser Investitionskostenanteil<br />

stellt einen Pauschalbetrag dar. Die Ausgaben für die<br />

Innenausstattung der Atemschutzausbildungsstätte fallen noch separat<br />

an und sind vom Landkreis zu tragen.<br />

Ferner ist es noch erforderlich, mit dem Landkreis Pfaffenhofen<br />

über die Anmietung der entsprechenden Räumlichkeiten einen<br />

Mietvertrag abzuschließen. Darüber wird im nichtöffentlichen Teil<br />

entschieden.<br />

Nach Vorstellung der Kostenschätzung über den Investitionszuschuss<br />

durch Arch. Gerlsbeck wurden bei dem Kostenansatz bezüglich<br />

der Lüftungsanlage in Höhe von 20.000 Euro Bedenken<br />

von <strong>Gemeinde</strong>rat Heckmeier (Inhaber Fachfirma für Heizung –<br />

Sanitär – Belüftung) erhoben. Dieser brachte zum Einwand, dass<br />

Kosten für solche Lüftungsanlagen sehr schwer abzuschätzen sind<br />

und nach seiner Erfahrung der Ansatz mit 20.000 Euro sehr gering<br />

gehalten ist. Es wurde u.a. angedacht, den Investitionszuschuss<br />

von 115.000 Euro pauschal auf 95.000 Euro zu senken<br />

und die Kosten für die Lüftungsanlage nach den tatsächlichen<br />

Kosten mit dem Landkreis abzurechnen.<br />

Nach längerer Diskussion im Gremium kam man schließlich zur<br />

Beschlussfassung.<br />

6 <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder befürworteten die Lösung mit dem Investitionskostenanteil<br />

als Pauschalbetrag in Höhe von 115.000<br />

Euro. 10 Gremiumsmitglieder entschieden sich für den Investitionskostenanteil<br />

als Pauschalbetrag in Höhe von 95.000 Euro<br />

und die Abrechnung der Lüftungsanlage nach dem tatsächlichen<br />

Kostenaufwand mit dem Landkreis.<br />

Somit entschied sich die Mehrheit des <strong>Gemeinde</strong>rates in Sachen<br />

Investitionskostenanteil vom Landkreis für die Gewährung eines<br />

Pauschalbetrags in Höhe von 95.000 Euro und die Abrechnung<br />

der Lüftungsanlage nach den tatsächlichen Kosten mit dem Landkreis.<br />

b) Neue EU-Vorschriften für Bauausführung<br />

Arch. Gerlsbeck informierte die Anwesenden über neue EU-Vorschriften<br />

ab <strong>2005</strong> für die Bauausführung (z.B. neue Beton-DIN),<br />

die u.U. auch den Feuerwehrhausneubau betreffen und auch eine<br />

Kostenmehrung bei dieser Baumaßnahme auslösen könnten.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat war man sich nach längerer Diskussion über Sinn<br />

und Unsinn dieser Vorschriften jedoch einig, dass man das Bauvorhaben<br />

nach den jetzt zur Zeit gültigen Vorschriften errichten<br />

will, da auch die gesamte Planung samt Tektur auf diese abgestellt<br />

ist.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

Abwasserkonzept – Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen<br />

bzw. Anschluss an den öffentlichen Kanal noch nicht<br />

angeschlossener Ortsteile<br />

Bei den noch nicht angeschlossenen Ortsteilen wurde vom Ingenieurbüro<br />

Wipfler die Wirtschaftlichkeit eines Anschlusses an<br />

den Abwasserkanal berechnet.<br />

Den Anwohnern in Preinersdorf „Alter Kirchweg“ und Kochweg<br />

in Schmiedhausen blieb hierbei die Wahl ob sie angeschlossen<br />

werden wollen oder nicht.<br />

Der Anwohner des Kochweges beantragte Kanalanschluss, beim<br />

Alten Kirchweg entschieden sich alle Eigentümer (es wurden 10<br />

Eigentümer angeschrieben) außer Herrn Dotterweich für einen<br />

Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Das Schreiben von Herrn<br />

Dotterweich hierzu wurde verlesen. Herr Thaler teilte der Verwaltung<br />

mit, dass er keinen Anschluss benötige. Da die Maßnahme<br />

Kosten von über 50.000,00 € verursacht, kann mit einer<br />

Förderung gerechnet werden. Es handelt sich um eine Investition<br />

in Höhe von ca. 110.000,00 € wovon abzüglich Herstellungsbeitragseinnahmen<br />

und Förderung etwa 14.000,00 € (grobe<br />

Schätzung) die <strong>Gemeinde</strong> tragen müsse. Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied<br />

daraufhin, die besagten Ortsteile (Alter Kirchweg, Preinersdorf<br />

und Kochweg, Schmiedhausen) an das Kanalnetz anzuschließen.<br />

Die restlichen Ortsteile können nicht an das öffentliche<br />

Kanalnetz angeschlossen werden und müssen mittels Kleinkläranlagen<br />

ihr Schmutzwasser reinigen lassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

Bekanntgaben<br />

a) Nachrichtlich gab die Bausachbearbeiterin Fr. Brodzinski diejenigen<br />

Bauvoranfragen bzw. Bauanträge bekannt, die der erste<br />

Bürgermeister aufgrund der Ermächtigung durch das Gremium,<br />

seit der letzten Sitzung befürwortend an die Genehmigungsbehörde<br />

weitergeleitet hat ( ALV ) bzw. bei denen eine Freistellung<br />

( FR ) beantragt worden ist.<br />

Folgende Bauanträge wurden auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet:<br />

Nutzungsänderung des bestehenden Rinderstalles mit Getreidelager<br />

in einen Mastschweinestall in Dürnzhausen, Auer Str. 16,<br />

auf FlNr. 50, Gem. Dürnzhausen durch Herrn Kappelmeier Johann,<br />

Auer Str. 16, Dürnzhausen, 853<strong>01</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Bauantrag zur Anbringung von Werbeanlagen (Transparent und<br />

Fensterfolie) in <strong>Schweitenkirchen</strong>, Hauptstr. 29, auf FlNr. 32,<br />

Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong> durch die Firma Anton Schlecker, Talstr.<br />

12-14, 89579 Ehingen<br />

Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage in Güntersdorf, St.-<br />

Josef-Str. 11, auf FlNr. 635 Gem. Aufham durch Herrn Herbert<br />

Fischer, St.-Josef-Str. 11, Güntersdorf, 853<strong>01</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>

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