Rundschau 01/2005 - Gemeinde Schweitenkirchen
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Seite 6 <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> März <strong>2005</strong><br />
Einwände des WWA IN werden berücksichtigt und der Bebauungsplan<br />
samt Begründung an die Erschließungsplanung des Ingenieurbüro<br />
Wipfler angepasst. Hierzu waren die Begründung<br />
und die Festsetzungen zu ändern.<br />
Der Wasserrechtsantrag liegt nunmehr dem Wasserwirtschaftsamt<br />
zur Prüfung vor. Voraussichtlich wird noch eine Detailplanung<br />
für das Regenrückhaltebecken nachzureichen sein. Der geforderte<br />
Überschwemmungsnachweis liegt ebenfalls dem Wasserwirtschaftsamt<br />
Ingolstadt vor. Dieser wird jedoch noch einmal<br />
vor Rechtskraftfähigkeit ergänzt werden müssen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigte den vom Architekturbüro Gerlsbeck gefertigten<br />
Planentwurf Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46.0<br />
Güntersdorf – Änger II, die neue Fassung wurde öffentlich ausgelegt.<br />
Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet Güntersdorf –<br />
Änger II<br />
Vom Vorsitzenden wurden die einzelnen Vorschläge vorgelesen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied sich daraufhin für Kirschbaumstraße.<br />
Abstimmungsergebnis:14:1<br />
Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet Dürnzhausen –<br />
Birkenloh<br />
Vom Vorsitzenden wurden die einzelnen Vorschläge vorgelesen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied sich daraufhin für Blumenau.<br />
Abstimmungsergebnis:14:1<br />
Bekanntgaben und Anregungen<br />
a) Nachrichtlich gab die Bausachbearbeiterin Fr. Brodzinski diejenigen<br />
Bauvoranfragen bzw. Bauanträge bekannt, die der erste<br />
Bürgermeister aufgrund der Ermächtigung durch das Gremium,<br />
seit der letzten Sitzung befürwortend an die Genehmigungsbehörde<br />
weitergeleitet hat (ALV) bzw. bei denen eine Freistellung<br />
(FR) beantragt worden ist.<br />
Folgender Bauantrag wurde im Freistellungsverfahren genehmigt:<br />
Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und<br />
Stellplätzen in Geisenhausen, Kapellenweg 35 und 37 auf FlNr.<br />
285/17 und 285/18 Gem. Geisenhausen durch Herrn Georg Helm,<br />
Holledaustr. 25, Geisenhausen<br />
b) Lärmschutz BAB A9 in Geisenhausen<br />
Der Vorsitzende berichtete den Gremiumsmitgliedern über ein<br />
Telefonat am 14.1.<strong>2005</strong> mit Frau Wenning von der Autobahndirektion<br />
Südbayern. Demnach sind die Erdbauarbeiten bis zu fast<br />
80 % fertiggestellt. Über den Winter will man die Schüttungen<br />
noch setzen lassen, ab Mitte Februar sollen dann die restlichen<br />
Schüttungen erfolgen. Wegen einer Freileitung ist in diesem Bereich<br />
die Errichtung von Palisaden erforderlich. Die restlichen<br />
Wände können dann frühestens im 2. Halbjahr <strong>2005</strong> (Sept./Okt.)<br />
fertiggestellt werden.<br />
Die nächste Sitzung war am 1. Februar<br />
Errichtung eines Naturlehrpfades – Vorstellung des Prob e.V.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Tabery, Leiter des Prob<br />
e.V. anwesend und erläuterte kurz die Arbeit seines Vereins. Bei<br />
der Beantwortung der Fragen aus dem Gremium wurde u.a. Folgendes<br />
festgestellt:<br />
– es wird ein Rundpfad mit einer Länge von ca. 5 km benötigt<br />
– die Arbeitsleistung und das Material wird durch den Verein bewerkstelligt<br />
– die Wege müssen u.U. aufbereitet (z.B. Aufschotterung) werden<br />
– die Errichtung von ca. 5 PKW-Parkplätzen ist erforderlich<br />
– bei Bereitstellung von Einbaumaterial und Maschinen könnte<br />
die Wegaufbereitung und die Parkplatzerrichtung durch den<br />
Verein erfolgen<br />
– ein Winterdienst ist nicht notwendig<br />
– eine anderweitige Nutzung des Weges ist erlaubt (z.B. durch<br />
Landwirtschaft)<br />
– aus versicherungstechnischen Gründen werden Hinweisschilder<br />
(z.B. Betreten/Benutzung auf eigene Gefahr...) angebracht<br />
– Müllbeseitigung bzw. Reinhaltung der Anlage erfolgt durch<br />
Personal des Vereins<br />
– Entsorgung des Mülls sollte durch die <strong>Gemeinde</strong> gewährleistet<br />
werden<br />
– die Aktion ist auf Langfristigkeit ausgerichtet<br />
– im Falle einer Errichtung eines solchen Pfades müssen auf jedem<br />
Fall Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümer<br />
geführt und dessen Einverständnis eingeholt werden.<br />
Nachdem die anstehenden Fragen des Gremiums beantwortet wurden,<br />
appellierte der Vorsitzende an die <strong>Gemeinde</strong>räte, Vorschläge<br />
über mögliche Wege, die für dieses Vorhaben in Betracht kommen<br />
könnten, in einer der nächsten Sitzungen zu unterbreiten.<br />
Neubau eines LKW und PKW Waschparkes in <strong>Schweitenkirchen</strong>,<br />
Robert-Koch-Straße auf FlNr. 851/1 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
durch Tobias Daniel, Eja 2, 85276 Pfaffenhofen<br />
Dieses Bauvorhaben wurde von dem Bauantragsteller Tobias Daniel<br />
ausführlich anhand des aushängenden Eingabeplans vorgestellt.<br />
Neben Beantwortung der Fragen aus den Reihen des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />
stellte er auch das Entwässerungskonzept samt<br />
Wiederaufbereitungsanlage vor.<br />
Zu diesem Bauvorhaben ist ein dementsprechender Entwässerungsplan<br />
vorzulegen, der durch das Ing.-Büro Trost geprüft werden<br />
muss. In diesem Zusammenhang wurde auch auf den notwendigen<br />
Einbau eines Abwasserzählers angesprochen, da neben<br />
der Wiederaufbereitungsanlage auch eine Regenwassernutzungsanlage<br />
betrieben werden soll und deshalb als Maßstab für<br />
die Abwassergebühren der Wasserzähler nicht verwendbar ist.<br />
Der Bauherr hat auch bereits eine Vereinbarung über die Wiederherstellung<br />
des Gehweges auf eigen Kosten in Regie der <strong>Gemeinde</strong><br />
unterschrieben.<br />
Schließlich war man sich im Gremium einig, diesem Bauvorhaben<br />
mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:14:0<br />
Bauantrag zur Errichtung von Hinweistafeln/Werbefläche in<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> auf Fl.Nrn. 861/6, 94 und 255/2 der Gemarkung<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> durch Fa. ESB Erdgas Südbayern<br />
GmbH, Raiffeisenstr. 29, 85276 Pfaffenhofen<br />
Das Gremium war mit der Errichtung der Werbeanlagen auf den<br />
genannten Flurnummern einverstanden. Man wies nochmals darauf<br />
hin, dass die Schilder so aufgestellt werden sollen, dass durch<br />
sie keine Sichtbehinderung verursacht wird und notwendige<br />
Sichtdreiecke eingehalten werden. Bei der Aufstellung im Bereich<br />
der Mehrzweckhalle sollte im Rahmen einer Begehung der<br />
Standort fixiert werden, um die Zufahrt zur Hallenrückseite nicht<br />
zu beieinträchtigen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
Gut informiert mit dem <strong>Gemeinde</strong>blatt