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Rundschau 01/2005 - Gemeinde Schweitenkirchen

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Seite 6 <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> März <strong>2005</strong><br />

Einwände des WWA IN werden berücksichtigt und der Bebauungsplan<br />

samt Begründung an die Erschließungsplanung des Ingenieurbüro<br />

Wipfler angepasst. Hierzu waren die Begründung<br />

und die Festsetzungen zu ändern.<br />

Der Wasserrechtsantrag liegt nunmehr dem Wasserwirtschaftsamt<br />

zur Prüfung vor. Voraussichtlich wird noch eine Detailplanung<br />

für das Regenrückhaltebecken nachzureichen sein. Der geforderte<br />

Überschwemmungsnachweis liegt ebenfalls dem Wasserwirtschaftsamt<br />

Ingolstadt vor. Dieser wird jedoch noch einmal<br />

vor Rechtskraftfähigkeit ergänzt werden müssen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigte den vom Architekturbüro Gerlsbeck gefertigten<br />

Planentwurf Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46.0<br />

Güntersdorf – Änger II, die neue Fassung wurde öffentlich ausgelegt.<br />

Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet Güntersdorf –<br />

Änger II<br />

Vom Vorsitzenden wurden die einzelnen Vorschläge vorgelesen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied sich daraufhin für Kirschbaumstraße.<br />

Abstimmungsergebnis:14:1<br />

Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet Dürnzhausen –<br />

Birkenloh<br />

Vom Vorsitzenden wurden die einzelnen Vorschläge vorgelesen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied sich daraufhin für Blumenau.<br />

Abstimmungsergebnis:14:1<br />

Bekanntgaben und Anregungen<br />

a) Nachrichtlich gab die Bausachbearbeiterin Fr. Brodzinski diejenigen<br />

Bauvoranfragen bzw. Bauanträge bekannt, die der erste<br />

Bürgermeister aufgrund der Ermächtigung durch das Gremium,<br />

seit der letzten Sitzung befürwortend an die Genehmigungsbehörde<br />

weitergeleitet hat (ALV) bzw. bei denen eine Freistellung<br />

(FR) beantragt worden ist.<br />

Folgender Bauantrag wurde im Freistellungsverfahren genehmigt:<br />

Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und<br />

Stellplätzen in Geisenhausen, Kapellenweg 35 und 37 auf FlNr.<br />

285/17 und 285/18 Gem. Geisenhausen durch Herrn Georg Helm,<br />

Holledaustr. 25, Geisenhausen<br />

b) Lärmschutz BAB A9 in Geisenhausen<br />

Der Vorsitzende berichtete den Gremiumsmitgliedern über ein<br />

Telefonat am 14.1.<strong>2005</strong> mit Frau Wenning von der Autobahndirektion<br />

Südbayern. Demnach sind die Erdbauarbeiten bis zu fast<br />

80 % fertiggestellt. Über den Winter will man die Schüttungen<br />

noch setzen lassen, ab Mitte Februar sollen dann die restlichen<br />

Schüttungen erfolgen. Wegen einer Freileitung ist in diesem Bereich<br />

die Errichtung von Palisaden erforderlich. Die restlichen<br />

Wände können dann frühestens im 2. Halbjahr <strong>2005</strong> (Sept./Okt.)<br />

fertiggestellt werden.<br />

Die nächste Sitzung war am 1. Februar<br />

Errichtung eines Naturlehrpfades – Vorstellung des Prob e.V.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Tabery, Leiter des Prob<br />

e.V. anwesend und erläuterte kurz die Arbeit seines Vereins. Bei<br />

der Beantwortung der Fragen aus dem Gremium wurde u.a. Folgendes<br />

festgestellt:<br />

– es wird ein Rundpfad mit einer Länge von ca. 5 km benötigt<br />

– die Arbeitsleistung und das Material wird durch den Verein bewerkstelligt<br />

– die Wege müssen u.U. aufbereitet (z.B. Aufschotterung) werden<br />

– die Errichtung von ca. 5 PKW-Parkplätzen ist erforderlich<br />

– bei Bereitstellung von Einbaumaterial und Maschinen könnte<br />

die Wegaufbereitung und die Parkplatzerrichtung durch den<br />

Verein erfolgen<br />

– ein Winterdienst ist nicht notwendig<br />

– eine anderweitige Nutzung des Weges ist erlaubt (z.B. durch<br />

Landwirtschaft)<br />

– aus versicherungstechnischen Gründen werden Hinweisschilder<br />

(z.B. Betreten/Benutzung auf eigene Gefahr...) angebracht<br />

– Müllbeseitigung bzw. Reinhaltung der Anlage erfolgt durch<br />

Personal des Vereins<br />

– Entsorgung des Mülls sollte durch die <strong>Gemeinde</strong> gewährleistet<br />

werden<br />

– die Aktion ist auf Langfristigkeit ausgerichtet<br />

– im Falle einer Errichtung eines solchen Pfades müssen auf jedem<br />

Fall Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümer<br />

geführt und dessen Einverständnis eingeholt werden.<br />

Nachdem die anstehenden Fragen des Gremiums beantwortet wurden,<br />

appellierte der Vorsitzende an die <strong>Gemeinde</strong>räte, Vorschläge<br />

über mögliche Wege, die für dieses Vorhaben in Betracht kommen<br />

könnten, in einer der nächsten Sitzungen zu unterbreiten.<br />

Neubau eines LKW und PKW Waschparkes in <strong>Schweitenkirchen</strong>,<br />

Robert-Koch-Straße auf FlNr. 851/1 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

durch Tobias Daniel, Eja 2, 85276 Pfaffenhofen<br />

Dieses Bauvorhaben wurde von dem Bauantragsteller Tobias Daniel<br />

ausführlich anhand des aushängenden Eingabeplans vorgestellt.<br />

Neben Beantwortung der Fragen aus den Reihen des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />

stellte er auch das Entwässerungskonzept samt<br />

Wiederaufbereitungsanlage vor.<br />

Zu diesem Bauvorhaben ist ein dementsprechender Entwässerungsplan<br />

vorzulegen, der durch das Ing.-Büro Trost geprüft werden<br />

muss. In diesem Zusammenhang wurde auch auf den notwendigen<br />

Einbau eines Abwasserzählers angesprochen, da neben<br />

der Wiederaufbereitungsanlage auch eine Regenwassernutzungsanlage<br />

betrieben werden soll und deshalb als Maßstab für<br />

die Abwassergebühren der Wasserzähler nicht verwendbar ist.<br />

Der Bauherr hat auch bereits eine Vereinbarung über die Wiederherstellung<br />

des Gehweges auf eigen Kosten in Regie der <strong>Gemeinde</strong><br />

unterschrieben.<br />

Schließlich war man sich im Gremium einig, diesem Bauvorhaben<br />

mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:14:0<br />

Bauantrag zur Errichtung von Hinweistafeln/Werbefläche in<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> auf Fl.Nrn. 861/6, 94 und 255/2 der Gemarkung<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> durch Fa. ESB Erdgas Südbayern<br />

GmbH, Raiffeisenstr. 29, 85276 Pfaffenhofen<br />

Das Gremium war mit der Errichtung der Werbeanlagen auf den<br />

genannten Flurnummern einverstanden. Man wies nochmals darauf<br />

hin, dass die Schilder so aufgestellt werden sollen, dass durch<br />

sie keine Sichtbehinderung verursacht wird und notwendige<br />

Sichtdreiecke eingehalten werden. Bei der Aufstellung im Bereich<br />

der Mehrzweckhalle sollte im Rahmen einer Begehung der<br />

Standort fixiert werden, um die Zufahrt zur Hallenrückseite nicht<br />

zu beieinträchtigen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

Gut informiert mit dem <strong>Gemeinde</strong>blatt

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