Beelitzer Nachrichten - Oktober 2015
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28. OKTOBER <strong>2015</strong>, SEITE 6 NR. 9 / 26. JAHRGANG<br />
Bilder von damals gesucht<br />
Historiker planen Nachfolger zum Beelitz-Bildband<br />
Wieder möchten wir uns<br />
dem gelebten und gestalteten<br />
Leben in unserer Stadt<br />
nähern, um die vergangenen<br />
<strong>Beelitzer</strong> Jahre allen<br />
zugänglich zu machen.<br />
Das in der Reihe Archivbilder<br />
des Sutton-Verlages<br />
2013 erschienene Foto-<br />
Buch mit Abbildungen von vor 1900 bis<br />
in die 60er Jahre hat inzwischen eine<br />
zweite Auflage erfahren, was auf ein<br />
beachtliches Interesse verweist.<br />
Schon zur damaligen Buchpräsentation<br />
wurde ein Nachfolgeband angeregt. Nun<br />
bitten wir Sie: Gehen Sie auf die (Foto-)<br />
Suche nach Darstellungen des Vergangenen,<br />
insbesondere nach 1945 bis in<br />
Das Rathaus 1969.<br />
die späte bzw. letzte<br />
DDR-Zeit 1989/90. Neben<br />
Fotos sind auch Dokumente<br />
wichtig. Schauen<br />
Sie nach familiär/<br />
privaten, nach beruflichen<br />
oder nach stadthistorischen<br />
Zeugnissen,<br />
die uns alle interessieren<br />
könnten, weil sie mit ihrer bildlichen<br />
Kraft das eigene Leben in Erinnerung<br />
rufen oder den Nachgeborenen eine<br />
spannende Zeit erzählen. Helfen Sie<br />
also mit, die Zeugnisse der <strong>Beelitzer</strong><br />
Geschichte abermals zusammenzutragen<br />
und zu bewahren. Melden Sie sich bitte<br />
bei Manfred Fließ, Alte Posthalterei, <br />
(033204) 39 154, oder Uwe Schneider.<br />
Homepage kostenlos erstellen lassen<br />
Vereine, Initiativen und Unternehmen können vom Angebot<br />
des Fördervereins für regionale Entwicklung profitieren<br />
Vereine, Initiativen und Unternehmen<br />
im Stadtgebiet können sich derzeit kostenlos<br />
eine eigene Homepage erstellen<br />
lassen. Im Rahmen der Initiative<br />
„Beelitz vernetzt“ bietet der Förderverein<br />
für regionale Entwicklung in Potsdam<br />
die Gestaltung von Webseiten an.<br />
Wer bereits eine solche Homepage hat,<br />
kann diese zudem aktualisieren lassen.<br />
Kosten werden nur für die Bereitstellung<br />
des Webspace fällig, allerdings<br />
halten die sich in Grenzen.<br />
Das Förderprogramm ermöglichte bereits<br />
einigen <strong>Beelitzer</strong>n die Neuerstellung<br />
einer Internetseite, sagt Janin Hartmann<br />
vom Förderverein. Dazu gehört<br />
unter anderem der derzeitige Internetauftritt<br />
der Stadt Beelitz sowie - seit<br />
kurzem - auch die Seite busendorf.de.<br />
Ein weiteres Beispiel ist die Seite der<br />
Evangelischen Kirche www.kirchebeelitz.de.<br />
Mehr Informationen über das neu aufgelegte<br />
Förderprogramm gibt es direkt<br />
über die Internetseite www.azubiprojekte.de.<br />
Interessenten können einen<br />
Antrag auf Teilnahme auch auf der Beelitz-Seite<br />
herunterladen. Für Fragen<br />
kann man sich direkt unter der Telefonnummer<br />
(0331) 550 474 -71 oder -72<br />
sowie per E-Mail an info@azubiprojekte.de<br />
beraten lassen.<br />
BEELITZER NACHRICHTEN<br />
Meldegesetz:<br />
Neue Pflichten<br />
für Vermieter<br />
Bei jedem Einzug muss jetzt<br />
Bestätigung erfolgen<br />
Am ersten November tritt das neue Bundesmeldegesetz<br />
in Kraft. Verbunden damit<br />
kommen auf Wohnungsgeber, also<br />
vor allem Vermieter oder Wohnungsverwaltungen<br />
neue Pflichten zu: Sie müssen<br />
beim Ein– und in manchen Fällen auch<br />
beim Auszug eines Mieters eine so genannte<br />
Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.<br />
Die muss der Mieter dem jeweiligen<br />
Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn<br />
er sich an– oder ummeldet.<br />
Das Formular, welches als Vordruck<br />
auch über das Portal der Stadtverwaltung<br />
unter https://daten.verwaltungsportal.de/<br />
dateien/news/3/0/2/0/9/5/wohnungsgeberbestaetigung.pdf<br />
(alles zusammengeschrieben)<br />
direkt heruntergeladen werden<br />
kann, muss auf jeden Fall Name und<br />
Anschrift des Vermieters, die Art des<br />
meldepflichtigen Vorgangs (also Ein–<br />
oder Auszug) mit Datum sowie die Anschrift<br />
der Wohnung und die Namen und<br />
Vornamen des Mieters enthalten. Darüber<br />
hinaus erfasst das Einwohnermeldeamt<br />
den Namen und die Anschrift des<br />
Eigentümers, sofern er nicht selbst der<br />
Vermieter ist.<br />
Beim Auszug muss die Bestätigung nur<br />
ausgestellt werden, wenn der Mieter ins<br />
Ausland verzieht oder eine Nebenwohnung<br />
ersatzlos aufgibt. Kommen Wohnungsgeber<br />
ihrer Mitwirkungspflicht<br />
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig<br />
nach, kann seitens der Meldebehörde ein<br />
Bußgeld verhängt werden.<br />
Neue Öffnungszeiten<br />
in der Tourist-Info<br />
Die Tourist-Information der Stadt in der<br />
Poststraße 15 hat während der aktuellen<br />
Wintersaison nur noch an folgenden Tagen<br />
geöffnet: dienstags von 9 bis 18 Uhr,<br />
donnerstags von 9 bis 17 Uhr, freitags<br />
von 9 bis 15 Uhr. Die Öffnungszeiten<br />
gelten bis Ende Februar.