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32 CHANCE BERUF<br />

ANERKENNUNGSGESETZ<br />

So geht Integration heute<br />

Seit 2012 haben Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderer einen gesetzlichen Anspruch, prüfen zu lassen, ob ihr ausländischer<br />

Berufsabschluss in Deutschland anerkannt werden kann. Das Anerkennungsgesetz wird seitdem intensiv genutzt.<br />

Bei fast allen Anträgen wurde der Abschluss voll oder teilweise anerkannt.<br />

Margareta Marek kommt aus dem polnischen Stargard,<br />

50 Kilometer entfernt von Stettin. Im Jahr 2004 zog sie<br />

nach Deutschland, nach Neumünster, der Liebe wegen.<br />

Nach ihrer Scheidung war sie in Deutschland eine junge,<br />

alleinerziehende Frau mit kleinem Kind. Und ohne<br />

Arbeit. Zwar hatte sie in Polen den Beruf der Umweltschutztechnikerin<br />

erlernt. Doch weil es diese Berufsbezeichnung<br />

in Deutschland nicht gibt, sah sie in diesem<br />

Bereich keine berufliche Perspektive.<br />

Dass sie heute dennoch wieder in ihrem eigentlichen<br />

Beruf arbeitet, hat sie vor allem dem Anerkennungsgesetz<br />

zu verdanken, das 2012 in Kraft trat. Im <strong>Aus</strong>land<br />

erworbene Berufsqualifikationen lassen sich seither in<br />

Deutschland leichter anerkennen. Für die junge Polin<br />

kam es genau im richtigen Moment.<br />

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung <strong>und</strong><br />

Anerkennung im <strong>Aus</strong>land erworbener Berufsqualifikationen“,<br />

so der offizielle Name, hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Bildung <strong>und</strong> Forschung (BMBF) ein effektives<br />

Instrument zur Arbeitsmarktintegration ausländischer<br />

Fachkräfte geschaffen. Erstmals hatten Zuwanderer wie<br />

Margareta Marek einen gesetzlichen Anspruch darauf,<br />

dass geprüft wird, ob ihr ausländischer Berufsabschluss<br />

in Deutschland anerkannt werden kann.<br />

Das Gesetz verfolgt zwei Ziele: Menschen wie Frau<br />

Marek besser zu integrieren <strong>und</strong> leichter dringend benötigte<br />

Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu<br />

gewinnen. Und das bislang ziemlich erfolgreich: „Allein<br />

bis Ende 2014 haben über 44.000 Zuwanderer einen<br />

Antrag auf Anerkennung gestellt. Und bei fast allen<br />

Anträgen wurde der Abschluss voll oder teilweise anerkannt.<br />

„Damit ist das Anerkennungsgesetz Teil unserer<br />

Willkommens- <strong>und</strong> Anerkennungskultur“, bilanziert<br />

B<strong>und</strong>es bil dungs ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka.<br />

Einen Großteil der Anträge stellen Ärzte, Apotheker,<br />

Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Hebammen.<br />

„Damit zeigt das Gesetz genau dort Wirkung, wo es<br />

benötigt wird – bei Berufen, für die die Anerkennung<br />

zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung ist<br />

Daten <strong>und</strong> Fakten<br />

Inkrafttreten des<br />

1. April 2012<br />

Gesetzes<br />

Haushaltsmittel für<br />

derzeit ca. 7,5 Millionen<br />

gesetzesbegleitende<br />

Euro p. a.<br />

Maßnahmen<br />

www.anerkennung-in-<br />

Website<br />

deutschland.de<br />

Kontakt<br />

anerkennungsportal@bibb.de<br />

<strong>und</strong> bei denen bereits ein hoher Fachkräftemangel<br />

herrscht“, so Wanka weiter. Jeder fünfte Antrag entfällt<br />

– wie im Fall von Margareta Marek – auf <strong>Aus</strong>bildungsberufe<br />

im dualen System. Zwar ist die Anerkennung in<br />

ihrem Fall nicht Jobvoraussetzung, sie erhöht aber die<br />

Chancen auf eine Anstellung, die ihrer Qualifikation<br />

entspricht.<br />

Mit bald vier Millionen Besuchen ist das Internetportal<br />

„Anerkennung in Deutschland“ (www.anerkennung-indeutschland.de)<br />

die zentrale Anlaufstelle für Zugewanderte<br />

mit Fragen zur beruflichen Anerkennung.<br />

Das B<strong>und</strong>esinstitut für Berufs bil dung (BIBB) bietet die<br />

Webseite im Auftrag des BMBF inzwischen in neun<br />

Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Grie ch isch, Italienisch,<br />

Polnisch, Rumänisch, Spanisch <strong>und</strong> Türkisch) an.<br />

Darüber hinaus gibt es die wesentlichen Informationen<br />

auch als App in Deutsch, Englisch <strong>und</strong> den fünf wichtigsten<br />

Herkunftssprachen von Geflüchteten. Nützliches<br />

Tool auf der Startseite ist der „Aner kennungs- Finder“,<br />

der mit wenigen Klicks zu der rich tigen zuständigen<br />

Stelle führt <strong>und</strong> individuell zum gewählten Beruf informiert.<br />

Zugewanderte <strong>und</strong> zuwanderungsinteressierte<br />

Fachkräfte, Studierende <strong>und</strong> <strong>Aus</strong>zubildende haben<br />

zusätzlich unter der kostenlosen Hotline „Arbeit <strong>und</strong><br />

Leben in Deutschland“ +49 (0)30-1815-1111 <strong>und</strong> in<br />

einer der über 90 Anlaufstellen des Förderprogramms<br />

„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ die Möglichkeit,<br />

sich persönlich zum Thema Berufsanerkennung <strong>und</strong><br />

Nachqualifizierung beraten zu lassen.<br />

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