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32 CHANCE BERUF<br />
ANERKENNUNGSGESETZ<br />
So geht Integration heute<br />
Seit 2012 haben Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderer einen gesetzlichen Anspruch, prüfen zu lassen, ob ihr ausländischer<br />
Berufsabschluss in Deutschland anerkannt werden kann. Das Anerkennungsgesetz wird seitdem intensiv genutzt.<br />
Bei fast allen Anträgen wurde der Abschluss voll oder teilweise anerkannt.<br />
Margareta Marek kommt aus dem polnischen Stargard,<br />
50 Kilometer entfernt von Stettin. Im Jahr 2004 zog sie<br />
nach Deutschland, nach Neumünster, der Liebe wegen.<br />
Nach ihrer Scheidung war sie in Deutschland eine junge,<br />
alleinerziehende Frau mit kleinem Kind. Und ohne<br />
Arbeit. Zwar hatte sie in Polen den Beruf der Umweltschutztechnikerin<br />
erlernt. Doch weil es diese Berufsbezeichnung<br />
in Deutschland nicht gibt, sah sie in diesem<br />
Bereich keine berufliche Perspektive.<br />
Dass sie heute dennoch wieder in ihrem eigentlichen<br />
Beruf arbeitet, hat sie vor allem dem Anerkennungsgesetz<br />
zu verdanken, das 2012 in Kraft trat. Im <strong>Aus</strong>land<br />
erworbene Berufsqualifikationen lassen sich seither in<br />
Deutschland leichter anerkennen. Für die junge Polin<br />
kam es genau im richtigen Moment.<br />
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung <strong>und</strong><br />
Anerkennung im <strong>Aus</strong>land erworbener Berufsqualifikationen“,<br />
so der offizielle Name, hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Bildung <strong>und</strong> Forschung (BMBF) ein effektives<br />
Instrument zur Arbeitsmarktintegration ausländischer<br />
Fachkräfte geschaffen. Erstmals hatten Zuwanderer wie<br />
Margareta Marek einen gesetzlichen Anspruch darauf,<br />
dass geprüft wird, ob ihr ausländischer Berufsabschluss<br />
in Deutschland anerkannt werden kann.<br />
Das Gesetz verfolgt zwei Ziele: Menschen wie Frau<br />
Marek besser zu integrieren <strong>und</strong> leichter dringend benötigte<br />
Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu<br />
gewinnen. Und das bislang ziemlich erfolgreich: „Allein<br />
bis Ende 2014 haben über 44.000 Zuwanderer einen<br />
Antrag auf Anerkennung gestellt. Und bei fast allen<br />
Anträgen wurde der Abschluss voll oder teilweise anerkannt.<br />
„Damit ist das Anerkennungsgesetz Teil unserer<br />
Willkommens- <strong>und</strong> Anerkennungskultur“, bilanziert<br />
B<strong>und</strong>es bil dungs ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka.<br />
Einen Großteil der Anträge stellen Ärzte, Apotheker,<br />
Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Hebammen.<br />
„Damit zeigt das Gesetz genau dort Wirkung, wo es<br />
benötigt wird – bei Berufen, für die die Anerkennung<br />
zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung ist<br />
Daten <strong>und</strong> Fakten<br />
Inkrafttreten des<br />
1. April 2012<br />
Gesetzes<br />
Haushaltsmittel für<br />
derzeit ca. 7,5 Millionen<br />
gesetzesbegleitende<br />
Euro p. a.<br />
Maßnahmen<br />
www.anerkennung-in-<br />
Website<br />
deutschland.de<br />
Kontakt<br />
anerkennungsportal@bibb.de<br />
<strong>und</strong> bei denen bereits ein hoher Fachkräftemangel<br />
herrscht“, so Wanka weiter. Jeder fünfte Antrag entfällt<br />
– wie im Fall von Margareta Marek – auf <strong>Aus</strong>bildungsberufe<br />
im dualen System. Zwar ist die Anerkennung in<br />
ihrem Fall nicht Jobvoraussetzung, sie erhöht aber die<br />
Chancen auf eine Anstellung, die ihrer Qualifikation<br />
entspricht.<br />
Mit bald vier Millionen Besuchen ist das Internetportal<br />
„Anerkennung in Deutschland“ (www.anerkennung-indeutschland.de)<br />
die zentrale Anlaufstelle für Zugewanderte<br />
mit Fragen zur beruflichen Anerkennung.<br />
Das B<strong>und</strong>esinstitut für Berufs bil dung (BIBB) bietet die<br />
Webseite im Auftrag des BMBF inzwischen in neun<br />
Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Grie ch isch, Italienisch,<br />
Polnisch, Rumänisch, Spanisch <strong>und</strong> Türkisch) an.<br />
Darüber hinaus gibt es die wesentlichen Informationen<br />
auch als App in Deutsch, Englisch <strong>und</strong> den fünf wichtigsten<br />
Herkunftssprachen von Geflüchteten. Nützliches<br />
Tool auf der Startseite ist der „Aner kennungs- Finder“,<br />
der mit wenigen Klicks zu der rich tigen zuständigen<br />
Stelle führt <strong>und</strong> individuell zum gewählten Beruf informiert.<br />
Zugewanderte <strong>und</strong> zuwanderungsinteressierte<br />
Fachkräfte, Studierende <strong>und</strong> <strong>Aus</strong>zubildende haben<br />
zusätzlich unter der kostenlosen Hotline „Arbeit <strong>und</strong><br />
Leben in Deutschland“ +49 (0)30-1815-1111 <strong>und</strong> in<br />
einer der über 90 Anlaufstellen des Förderprogramms<br />
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ die Möglichkeit,<br />
sich persönlich zum Thema Berufsanerkennung <strong>und</strong><br />
Nachqualifizierung beraten zu lassen.<br />
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