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RVGreport 09/2016

Schöpfen Sie bereits alle Möglichkeiten für die eigene Honorarabrechnung aus? Der RVGreport informiert Sie jeden Monat ausführlich und aktuell über alles Wissenswerte zum Thema Anwaltsvergütungsrecht. Der RVGreport ist besonders durch seinen Praxisbezug renommiert. Aktuelle Beiträge, geschrieben von spezialisierten Autoren, vermitteln das erforderliche Fachwissen, verdeutlichen es durch zahlreiche Beispielsfälle und bieten so das entscheidende Plus für Ihre Abrechnungen. Im Rechtsprechungsreport werden neue Gerichtsentscheidungen rezensiert und mit einem Fazit für die tägliche Praxis versehen. Zahlreiche praktische Muster, Checklisten und Berechnungsbeispiele komplettieren das Angebot. Der RVGreport bietet: Beiträge zum RVG und zum Gerichtskostenrecht Muster und Checklisten Entscheidungsrezensionen und Praxistipps Erläuterungen der RVG-Vorschriften Berechnungsbeispiele zum RVG

Schöpfen Sie bereits alle Möglichkeiten für die eigene Honorarabrechnung aus? Der RVGreport informiert Sie jeden Monat ausführlich und aktuell über alles Wissenswerte zum Thema Anwaltsvergütungsrecht.

Der RVGreport ist besonders durch seinen Praxisbezug renommiert. Aktuelle Beiträge, geschrieben von spezialisierten Autoren, vermitteln das erforderliche Fachwissen, verdeutlichen es durch zahlreiche Beispielsfälle und bieten so das entscheidende Plus für Ihre Abrechnungen.

Im Rechtsprechungsreport werden neue Gerichtsentscheidungen rezensiert und mit einem Fazit für die tägliche Praxis versehen. Zahlreiche praktische Muster, Checklisten und Berechnungsbeispiele komplettieren das Angebot.

Der RVGreport bietet:

Beiträge zum RVG und zum Gerichtskostenrecht
Muster und Checklisten
Entscheidungsrezensionen und Praxistipps
Erläuterungen der RVG-Vorschriften
Berechnungsbeispiele zum RVG

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<strong>RVGreport</strong><br />

<strong>RVGreport</strong> – Aktuell<br />

<strong>RVGreport</strong> – Aktuell<br />

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens<br />

In diesem Heft<br />

Anhand eines Falles aus der Praxis befasst sich Lissner ab S. 322 mit<br />

den Problemen der Rückforderung der ausgezahlten Beratungshilfe-Vergütung<br />

von dem RA.<br />

In dem Urteil auf S. 332 hat der BGH entschieden, dass die<br />

Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG auch für einen<br />

Schuldbeitritt zu einer Vergütungsvereinbarung gelten. Nach<br />

unzutreffender Auffassung des LSG NRW – Beschluss auf S. 333 –<br />

ist eine Vergütungsvereinbarung, die die Gebührenanrechnung<br />

ausschließt, im Verhältnis zur Landeskasse sittenwidrig und deshalb<br />

unbeachtlich. Mit der Bemessung der Rahmengebühren des<br />

Pflichtverteidigers und mit den Reisekosten des auswärtigen<br />

Pflichtverteidigers befasst sich der Beschluss des LG Kiel auf<br />

S. 335. Der Entscheidung des LG Cottbus auf S. 336 kann entnommen<br />

werden, dass auch im straßenverkehrsrechtlichen<br />

Bußgeldverfahren höhere Gebühren als die Mittelgebühren angemessen<br />

sein können. Nach Auffassung des AG Limburg a.d.<br />

Lahn in seinem Urteil auf S. 337 stellt die außergerichtliche<br />

Vertretung des Eigentümers des Unfallfahrzeugs und des Fahrers<br />

dieses Fahrzeugs zwei gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten<br />

dar. Mit der Bemessung der Pauschgebühr des<br />

Wahlverteidigers befasst sich der Beschluss des BGH auf S. 339.<br />

Je nach den Umständen des Einzelfalls können auch die Auslagen<br />

des PKH-Anwalts für ein ärztliches Attest seines Mandanten aus<br />

der Staatskasse zu ersetzen sein, meint das VG Karlsruhe in<br />

seinem Beschluss auf S. 340.<br />

Nach Auffassung des OLG Hamm – Beschluss auf S. 342 – führt ein<br />

Verstoß des im Wege der PKH beigeordneten RA gegen seine<br />

Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen,<br />

nicht zum Wegfall oder zur Kürzung seiner PKH-Anwaltsvergütung.<br />

Vielmehr ist nach dem Bekanntwerden solcher Zahlungen<br />

zu prüfen, ob diese nach den normalen Regeln anzurechnen sind.<br />

Hat das Prozessgericht dem Mandanten einen RA in jedem der<br />

gleichzeitig angestrengten Gerichtsverfahren im Wege der PKH<br />

beigeordnet, so steht mit Wirkung für das Festsetzungsverfahren<br />

fest, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostensparenden<br />

Rechtsverfolgung nicht vorliegt, meint zutreffend das LAG<br />

Hamburg in seinem Beschluss auf S. 344.<br />

Nach Auffassung des LAG Nürnberg in seiner Entscheidung auf<br />

S. 346 kann der beigeordnete Verkehrsanwalt aus der Landeskasse<br />

grundsätzlich nur die Verfahrensgebühr, nicht auch die für die<br />

Mitwirkung am Abschluss eines Vergleichs angefallene Einigungsgebühr<br />

verlangen. Welcher Hauptverhandlungsbeginn für die Berechnung<br />

des Längenzuschlags des Pflichtverteidigers maßgeblich<br />

ist, erörtert das AG Pirmasens in seinem Beschluss auf S. 347.<br />

Gegenstand der Entscheidung des AG Gießen auf S. 348 ist die<br />

Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verfahrensgebühr für<br />

das vorbereitende Verfahren nach Rücknahme der Anklage anfällt.<br />

Ferner stellt das AG klar, dass die Mitwirkung des RA an einer<br />

Einstellungsentscheidung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO die zusätzliche<br />

Verfahrensgebühr auslöst.<br />

Nach Auffassung des VG Berlin zu seinem Beschluss auf S. 349<br />

kann der Gläubiger auch die Gerichtskosten für die Einholung einer<br />

Vermögensauskunft vom Schuldner erstattet verlangen. Unter<br />

welchen Voraussetzungen die Kosten eines Simultandolmetschers<br />

erstattungsfähig sind, erörtert das OLG Düsseldorf in seinem<br />

Beschluss auf S. 350.<br />

Welche Folgen die Änderung einer Streitwertfestsetzung für das<br />

Kostenfestsetzungsverfahren hat, erörtert das OLG Hamburg in<br />

seinem Beschluss auf S. 352. Dabei geht das OLG auch darauf ein,<br />

was Gegenstand eines Abänderungsantrages nach § 107 ZPO sein<br />

kann. Unter welchen Voraussetzungen eine Erklärung des Antragstellers<br />

zur fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung im Kostenfestsetzungsverfahren<br />

überprüft werden kann, erörtert das OLG<br />

Saarbrücken in seiner Entscheidung auf S. 354.<br />

In dem Beschluss des Bay. VGH auf S. 355 geht es um den<br />

Gegenstandswert für das Verfahren der Beschwerde gegen einen<br />

Aussetzungsbeschluss.<br />

Welche Reichweite der Beschwerdeausschluss in § 146 Abs. 2<br />

VwGO im PKH-Verfahren hat, ist Gegenstand der Entscheidung<br />

des Sächs. OVG auf S. 356. Das LSG Berlin-Brandenburg –<br />

Beschluss auf S. 357 – erörtert, unter welchen Voraussetzungen<br />

eine Beschwerde gegen die PKH-Bewilligung nur unter Anordnung<br />

von Ratenzahlungen zulässig ist. Außerdem geht das LSG<br />

auf die Frage ein, wann die Ratenzahlung beginnt.<br />

In seinem Beschluss auf S. 358 hat das OLG Karlsruhe festgestellt,<br />

dass die Entscheidung des Kostenbeamten, vom Kostenansatz<br />

nicht abzusehen, im Erinnerungsverfahren nicht überprüfbar ist.<br />

Nr. 9/<strong>2016</strong> 321

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