COMPACT SPEZIAL 7 "Asyl, die Flut"
So wird Deutschland abgeschafft
So wird Deutschland abgeschafft
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<strong>COMPACT</strong>Spezial<br />
_ Auf dem Weg zum Bürgerkrieg<br />
Scharia schlägt Verfassung<br />
_ von Karl Albrecht Schachtschneider<br />
Mit der Aufhebung des Kopftuchverbots hat das Bundesverfassungsgericht <strong>die</strong> Religionsfreiheit<br />
über unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gestellt – eine<br />
Ordnung, <strong>die</strong> der Islam nicht anerkennt.<br />
Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes,<br />
veröffentlicht am 13. März 2015,<br />
folgt offenkundig der Parole «Der Islam gehört zu<br />
Deutschland» und ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.<br />
Er leidet unter rechtsdogmatischen Fehlern<br />
und genügt nicht den Mindestanforderungen an<br />
<strong>die</strong> Begründung einer Rechtserkenntnis von derart<br />
weitreichender Bedeutung wie <strong>die</strong> Legalisierung<br />
der Bekundung der Bindung an eine Religion im öffentlichen<br />
Dienst, deren Lehre mit der freiheitlichen<br />
demokratischen Grundordnung unvereinbar ist.<br />
Kopftuch und Dschihad<br />
Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen besagt:<br />
«Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule<br />
keine politischen, religiösen, weltanschaulichen<br />
oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, <strong>die</strong><br />
geeignet sind, <strong>die</strong> Neutralität des Landes gegenüber<br />
Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder<br />
den politischen, religiösen oder weltanschaulichen<br />
Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.<br />
Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig,<br />
welches bei Schülerinnen und Schülern oder den<br />
Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine<br />
Lehrerin oder ein Lehrer gegen <strong>die</strong> Menschenwürde,<br />
<strong>die</strong> Gleichberechtigung nach Artikel 3 des<br />
Grundgesetzes, <strong>die</strong> Freiheitsgrundrechte oder <strong>die</strong><br />
freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt.»<br />
Aufgrund <strong>die</strong>ses Gesetzes hatte <strong>die</strong> Schulverwaltung<br />
Nordrhein-Westfalens ein Kopftuchverbot für<br />
Musliminnen im Schul<strong>die</strong>nst verhängt. Alle anderen<br />
Länder Deutschlands handhaben auf Grund<br />
früherer Rechtsprechung das gleiche Verbot.<br />
Zwei Frauen islamischen Glaubens hatten dagegen<br />
geklagt und vom Bundesverfassungsgericht<br />
Recht bekommen. Im Karlsruher Beschluss heißt es<br />
unter anderem: «Allerdings ist (…) <strong>die</strong> Annahme<br />
verfehlt, schon das Tragen eines islamischen Kopftuchs<br />
oder einer anderen, auf eine Glaubenszugehörigkeit<br />
hindeutenden Kopfbedeckung sei schon<br />
für sich genommen ein Verhalten, das (…) bei<br />
den Schülern oder den Eltern ohne Weiteres den<br />
Eindruck hervorrufen könne, dass <strong>die</strong> Person, <strong>die</strong><br />
es trägt, gegen <strong>die</strong> Menschenwürde, <strong>die</strong> Gleichberechtigung<br />
nach Artikel 3 Grundgesetz, <strong>die</strong> Freiheitsgrundrechte<br />
oder <strong>die</strong> freiheitlich-demokratische<br />
Grundordnung auftrete. Diese pauschale<br />
Schlussfolgerung verbietet sich.» Und weiter: «Der<br />
Staat, der eine mit dem Tragen eines Kopftuchs<br />
verbundene religiöse Aussage einer einzelnen Lehrerin<br />
oder einer pädagogischen Mitarbeiterin hinnimmt,<br />
macht <strong>die</strong>se Aussage nicht schon dadurch<br />
zu seiner eigenen und muss sie sich auch nicht als<br />
von ihm beabsichtigt zurechnen lassen. (…) Hinzu<br />
kommt, dass <strong>die</strong> Beschwerdeführerinnen einem<br />
nachvollziehbar als verpflichtend empfundenen<br />
Glaubensgebot Folge leisten. Dadurch erhält ihre<br />
Glaubensfreiheit in der Abwägung mit den Grundrechten<br />
der Schülerinnen und Schüler sowie der<br />
Eltern, <strong>die</strong> der weltanschaulich-religiös neutrale<br />
Staat auch im schulischen Bereich schützen muss,<br />
ein erheblich größeres Gewicht als <strong>die</strong>s bei einer<br />
disponiblen Glaubensregel der Fall wäre.»<br />
Dagegen ist einzuwenden: Wer im Staat ein<br />
Amt ausübt, verkörpert den Staat, in seiner Funktion<br />
beschränkt auf seine jeweiligen Aufgaben und<br />
Befugnisse. Die Lehrer und sonstige Schulbe<strong>die</strong>nstete<br />
sind somit gegenüber Schülern und deren El-<br />
Eine freiheitliche<br />
demokratische<br />
Ordnung ist mit<br />
dem Islam nicht<br />
vereinbar.<br />
Was wird hier wohl gerade gelehrt?<br />
Mathematik oder Religion? Foto:<br />
Zurijeta, Getty Images/iStockphoto<br />
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