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Stahlreport 2017.03

Das Magazin des Bundesverbands Deutscher Stahlhandel für die Stahldistribution

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RA Tim Lieber, LL.M. (UK),<br />

Henseler & Partner Rechtsanwälte<br />

eines versteckten Mangels ist die Grundlage<br />

eines Regressanspruchs, bei dem der Schaden<br />

erst nach der Lieferung und dem Verbauen<br />

des Teils entdeckt wird.<br />

Welche Mangelart vorliegt, hängt in der<br />

Praxis dabei oft von der Frage ab, welche Prüfungen<br />

in welcher Zeit nach Erhalt der Ware<br />

von dem Käufer erwartet werden können.<br />

Dazu scheiden sich Tim Lieber zufolge die<br />

juristischen Geister. So urteilte etwa das Oberlandesgericht<br />

Hamm in einem Fall, dass eine<br />

abweichende chemische Analyse einen offenen<br />

Mangel darstelle, da eine chemische Analyse<br />

kurzfristig zu geringen Kosten durchgeführt<br />

werden könne.<br />

Gängige Auffassung in der Fachliteratur<br />

sei demgegenüber auch, dass eine Prüfbescheinigung<br />

in aller Regel den Käufer von<br />

seiner handelsrechtlichen Untersuchungspflicht<br />

befreie, so Lieber.<br />

Ein dritter Ansatz, den Händler in Regress<br />

zu nehmen, ist, ihn für die Aus- und Einbaukosten<br />

haftbar zu machen. Die aktuelle Gesetzeslage<br />

sieht den Verkäufer bisher nur dann<br />

in der Pflicht, Schadensersatz zu leisten, wenn<br />

er die Mangelhaftigkeit verschuldet hat. Hat<br />

der Händler es demgemäß zu verantworten,<br />

wenn z.B. Schweißmuttern nicht die bestellte<br />

Härte hatten?<br />

Nein, so Tim Lieber. Zwischenhändler könnten<br />

nicht auf breiter Front alle Erzeugnisse<br />

prüfen, mit denen sie handeln.<br />

Aktuelle Rechtsprechung ist, dass sich<br />

der Stahlhändler das Verschulden der Härterei<br />

nicht zurechnen lassen muss. Da zwischen<br />

Stahlhändler und Automobilzulieferer<br />

ein Kaufvertrag vorliegt – und kein Werklieferungsvertrag<br />

–, ist die Härterei demgemäß<br />

kein Erfüllungsgehilfe bei Verkäuferpflichten.<br />

Der Bundesgerichtshof sei sogar noch<br />

einen Schritt weitergegangen und habe auch<br />

im Falle eines Werklieferungsvertrags die<br />

Zurechnung eines Verschuldens ausgeschlossen.<br />

Die Logik hinter dieser Argumentation sei<br />

zwar juristisch nachvollziehbar, führe aber<br />

dazu, dass für Fehler bei Dienstleistungen von<br />

Dritten – etwa beim Strahlen, Vergüten, Härten,<br />

etc. – generell keine Haftung mehr greifen<br />

würde. Dazu bleibe die weitere Rechtsprechung<br />

abzuwarten, unterstrich Lieber. 2<br />

liche Einsparpotenziale, hob Dr. Christoph<br />

Birenbaum vom Fraunhofer IPA hervor.<br />

Zur Verringerung von Arbeitsunfällen an<br />

Sägeanlagen haben die Wissenschaftler<br />

das Konzept der „Mensch-Detektion“ entwickelt,<br />

das Gefahrensituationen automatisiert<br />

erkennen soll. Über Bewegungssensoren,<br />

Radar- und Funksensoren werden<br />

die Bewegungen des Maschinenbedieners<br />

erfasst, die „Intelligenz“ des Konzepts interpretiert<br />

die Daten und meldet Gefahrensituationen.<br />

Bei der Anwendung von Industrie-4.0-<br />

Ansätzen auf die Sägebranche geht es um<br />

die Vernetzung von Werkzeug, Maschine<br />

und Bediener, so Birenbaum. An einem<br />

Dr. Christof Birenbaum,<br />

Fraunhofer Institut IPA<br />

Säge-Demonstrator – den das Institut schon<br />

im vergangenen Jahr auf der Messe AMB<br />

gezeigt hatte, haben die Forscher einige<br />

Digitalisierungsansätze für Sägeprozesse<br />

realisiert. So wird der Kreissägeprozess<br />

auf Basis interner und externer Sensorik<br />

in Echtzeit überwacht, über ein RFID-Tag<br />

auf dem Sägeblatt werden Prozessdaten<br />

gesammelt. Die Daten werden verarbeitet<br />

und dem Maschinenbediener zur Verfügung<br />

gestellt – Basis für automatisierte<br />

Echtzeit-Korrekturen der Maschinensteuerung.<br />

„Wir bemühen uns um möglichst praxisnahe<br />

Forschung und suchen daher<br />

immer den Informationsaustausch mit den<br />

Anwendern“, betonte Birenbaum. 2<br />

Absatz deutscher Pkw auf dem britischen<br />

Markt. Möglicherweise werde das Vereinigte<br />

Königreich als Produktionsstandort<br />

für Automobilhersteller zudem unattraktiver,<br />

so Krause. Typische englische Pkw-<br />

Marken wie Bentley oder Aston Martin<br />

dürften von Abwanderungsrisiken dabei<br />

weniger betroffen sein.<br />

Auch beim zweitgrößten Exportmarkt<br />

für deutsche Automobilhersteller, dem US-<br />

Markt, bestehen derzeit große Unsicherheiten<br />

über die weitere Entwicklung. Risiken<br />

birgt momentan vor allem das derzeitige<br />

politische Klima in den USA. So droht Präsident<br />

Trump immer wieder mit hohen Zöllen<br />

für importierte Güter.<br />

Eine weitere Entwicklung mit derzeit ungewissem<br />

Ausgang ist für die Automobilindustrie<br />

die Elektromobilität. Zwar seien<br />

weltweit schon über 1,8 Mio. Elektro-Pkw<br />

zugelassen, doch sind die Marktanteile<br />

Krause zufolge noch ausbaufähig. Die deutschen<br />

OEM sind indes in Europa mit steigendem<br />

Erfolg bei der Elektro-Pkw-Vermarktung<br />

dabei. Die von der deutschen<br />

Politik angestrebte rasche und flächendeckende<br />

Umstellung auf Elektro-Pkw sei<br />

aber ein längerer Prozess. Am Gesamt-<br />

Pkw-Markt liege der Elektro-Anteil derzeit<br />

bei um die 1 %. Höhere Anteile seien nur<br />

mit staatlicher Förderung zu erreichen,<br />

z.B. in Norwegen. 2<br />

Benjamin Krause, VDA<br />

<strong>Stahlreport</strong> 3|17<br />

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