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ME2BE_Hands-Up-2014

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duale ausbildung // W as isT das eigenT liCH genau?<br />

Foto: Grafikfoto<br />

lichen Ausbildung geschult. Diese Unterrichtseinheiten<br />

werden oft von Werkstätten der Kreishandwerkerschaften<br />

übernommen. Vorteil: Der praktische Teil wird dort unter<br />

Anleitung erfahrener Handwerksmeister durchgeführt.<br />

Die Ausbilder können sich hier voll und ganz auf die Azubis<br />

konzentrieren. Die Werkstätten sind gut ausgestattet.<br />

Und es entsteht eine andere Atmosphäre als in klassischen<br />

Lehrbetrieben, da hier viele Azubis aus unterschiedlichen<br />

Betrieben sich treffen und austauschen können.<br />

theorie und FachWissen<br />

in der beruFsschule<br />

An ein bis zwei Tagen pro Woche wirst du die Berufsschule<br />

besuchen. Du erlernst dort im schulischen Teil deiner Ausbildung<br />

theoretische Grundlagen. Abhängig von der Berufsschule<br />

und dem Ausbildungsberuf kann der Unterricht<br />

auch alle vier bis fünf Wochen in einem Block stattfinden.<br />

Lehrlinge aus verschiedenen Betrieben werden hier gemeinsam<br />

unterrichtet. Es gibt sowohl fachspezifischen<br />

Unterricht, der auf deinen Ausbildungsberuf zugeschnitten<br />

ist, als auch klassische Schulfächer wie Deutsch oder<br />

Mathematik. Theoretische Grundlagen in diesen Fächern<br />

wirst du später ständig im Berufsalltag brauchen.<br />

Mit dem Wissen aus schulischer und betrieblicher Ausbildung<br />

verfügst du am Ende der 3–4-jährigen Lehrzeit über<br />

das Wissen, um in deinem Beruf arbeiten zu können.<br />

ZWischenPrüFung und<br />

gesellenPrüFung<br />

Zur Hälfte der Ausbildungszeit müssen alle Azubis eine<br />

Zwischenprüfung ablegen. Dabei wird ihr Wissen und<br />

Können ermittelt. Es wird festgestellt, ob sie für den zweiten<br />

Ausbildungsteil genügend Grundlagen aufgebaut haben.<br />

Am Ende der Ausbildung wird dann die Gesellenprüfung<br />

abgelegt. Diese besteht aus einem praktischen und einem<br />

theoretischen Teil. Sie wird von einem Prüfungsausschuss<br />

durchgeführt, der von den Handwerkskammern einberufen<br />

wird. Die Auszubildenden müssen beweisen, dass sie<br />

in den zurückliegenden Jahren ihren Beruf umfassend erlernt<br />

haben.<br />

Nach bestandener Prüfung ist die Ausbildung abgeschlossen.<br />

Die Auszubildenden erhalten auf einer feierlichen<br />

Veranstaltung, der sogenannten Freisprechung, ihr Gesellenprüfungszeugnis<br />

oder ihren Gesellenbrief. Sie sind<br />

nun Gesellen und Gesellinnen ihres Handwerks und dürfen<br />

von nun an als angestellte Handwerksgesellen arbeiten.<br />

Und sie haben eine wichtige Voraussetzung für viele Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

erlangt.<br />

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