ME2BE_Hands-Up-2014
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duale ausbildung // W as isT das eigenT liCH genau?<br />
Foto: Grafikfoto<br />
lichen Ausbildung geschult. Diese Unterrichtseinheiten<br />
werden oft von Werkstätten der Kreishandwerkerschaften<br />
übernommen. Vorteil: Der praktische Teil wird dort unter<br />
Anleitung erfahrener Handwerksmeister durchgeführt.<br />
Die Ausbilder können sich hier voll und ganz auf die Azubis<br />
konzentrieren. Die Werkstätten sind gut ausgestattet.<br />
Und es entsteht eine andere Atmosphäre als in klassischen<br />
Lehrbetrieben, da hier viele Azubis aus unterschiedlichen<br />
Betrieben sich treffen und austauschen können.<br />
theorie und FachWissen<br />
in der beruFsschule<br />
An ein bis zwei Tagen pro Woche wirst du die Berufsschule<br />
besuchen. Du erlernst dort im schulischen Teil deiner Ausbildung<br />
theoretische Grundlagen. Abhängig von der Berufsschule<br />
und dem Ausbildungsberuf kann der Unterricht<br />
auch alle vier bis fünf Wochen in einem Block stattfinden.<br />
Lehrlinge aus verschiedenen Betrieben werden hier gemeinsam<br />
unterrichtet. Es gibt sowohl fachspezifischen<br />
Unterricht, der auf deinen Ausbildungsberuf zugeschnitten<br />
ist, als auch klassische Schulfächer wie Deutsch oder<br />
Mathematik. Theoretische Grundlagen in diesen Fächern<br />
wirst du später ständig im Berufsalltag brauchen.<br />
Mit dem Wissen aus schulischer und betrieblicher Ausbildung<br />
verfügst du am Ende der 3–4-jährigen Lehrzeit über<br />
das Wissen, um in deinem Beruf arbeiten zu können.<br />
ZWischenPrüFung und<br />
gesellenPrüFung<br />
Zur Hälfte der Ausbildungszeit müssen alle Azubis eine<br />
Zwischenprüfung ablegen. Dabei wird ihr Wissen und<br />
Können ermittelt. Es wird festgestellt, ob sie für den zweiten<br />
Ausbildungsteil genügend Grundlagen aufgebaut haben.<br />
Am Ende der Ausbildung wird dann die Gesellenprüfung<br />
abgelegt. Diese besteht aus einem praktischen und einem<br />
theoretischen Teil. Sie wird von einem Prüfungsausschuss<br />
durchgeführt, der von den Handwerkskammern einberufen<br />
wird. Die Auszubildenden müssen beweisen, dass sie<br />
in den zurückliegenden Jahren ihren Beruf umfassend erlernt<br />
haben.<br />
Nach bestandener Prüfung ist die Ausbildung abgeschlossen.<br />
Die Auszubildenden erhalten auf einer feierlichen<br />
Veranstaltung, der sogenannten Freisprechung, ihr Gesellenprüfungszeugnis<br />
oder ihren Gesellenbrief. Sie sind<br />
nun Gesellen und Gesellinnen ihres Handwerks und dürfen<br />
von nun an als angestellte Handwerksgesellen arbeiten.<br />
Und sie haben eine wichtige Voraussetzung für viele Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
erlangt.<br />
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