Kindergarteneintritt: Das sind die Elternpflichten Nicht nur für Ihr Kind, auch für Sie als Eltern beginnt mit dem Kindergarteneintritt ein neuer Lebensabschnitt. Ab sofort heisst es: Organisation. Wir sagen, was Sie erwartet. Und worauf Sie achten müssen. Text: Claudia Landolt 50 Sommer 2<strong>01</strong>7 Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi Kindergarten
Service Stundenplan, Quartalsplan, Quartalsziel, Jahresplan und Znüniblatt. Dazu Elterntermine: Besuchsmorgen oder -nachmittage, Elternabende, Elterngespräch, Kindergartenkaffee und Räbeliechtlischnitzen, den dazu gehörigen Umzug mit der ganzen Familie sowie das Jahresabschlussfest. Eventuell kommt noch ein Theater oder Weihnachtssingen dazu. Uff! Eltern von Kindergartenkindern haben Dichtestress, genauer: Termindichtestress. Pro Kind kommen so gut und gerne zehn Termine zusammen, die es übers ganze Schuljahr hinweg wahrzunehmen gilt. Kein Problem, wenn Eltern nicht jedes Mal selber hingehen können – auch Gotti, Götti, Grosseltern oder Freunde sind im Kindergarten herzlich willkommen. Die zahlreich erscheinenden Termine sind aber auch ein Qualitätsmerkmal – dafür, dass sich die Lehrpersonen Ihres Kindes ganz viel Zeit nehmen dafür, das Schuljahr abwechslungsreich zu gestalten. Denn viele Kinder sind wahnsinnig stolz und freuen sich, wenn ihre Familie sie im Kindergarten besucht, der sie ihre Sachen zeigen dürfen. Dennoch ist der Kindergarteneintritt für viele Eltern in organisatorischer und betreuungstechnischer Hinsicht eine grosse Umstellung. Damit Sie wissen, was diesbezüglich auf Sie zukommmt, hier eine Übersicht: 1. Betreuung Der Kindergarten gehört zur Volksschule und ist deshalb den Blockzeiten unterworfen. Das heisst, das Kind ist um 8 Uhr (oder um 8.15 Uhr) bis 11.30 (oder 11.45 Uhr) im Kindergarten. Wird es nachmittags unterrichtet, ist es von 13.30 bis 15.10 Uhr weg (je nach Stundenplan). Diese Zeiten verdeutlichen: Wer sein Kind bis anhin ganztags von einer Tagesmutter oder einer Kita betreuen liess, muss sich ganz neu organisieren. Damit sind Sie, liebe Eltern, jedoch keinesfalls allein: In der Schweiz gehören familienergänzende Betreuungsformen zum Familienalltag: Rund 60 Prozent aller Kinder unter 13 Jahren werden laut Bundesamt für Statistik institutionell betreut. Das Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und Schulalter ist sehr heterogen. Je nach Kanton wird die familienergänzende Kinderbetreuung kantonal oder kommunal geregelt. In einigen Fällen sind sogar beide politischen Ebenen zuständig. Dies führt zu grossen regionalen Unterschieden in Bezug auf die Vorschriften, die Anzahl verfügbarer Betreuungsplätze, den Preis und die Leistungen. Die Dichte des Angebots unterscheidet sich stark zwischen städtischen und ländlichen Regionen sowie pro Altersgruppe. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist jedoch ein wichtiges politisches Ziel. So hat der Bund mit der Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung während den letzten 13 Jahren die Schaffung von 47 760 neuen Betreuungsplätzen unterstützt, was einer Erhöhung des geschätzten Platzangebots von 96 Prozent entspricht. Diese sogenannte Anstossfinanzierung wird mit einem Kredit von 120 Millionen Franken bis 2<strong>01</strong>9 verlängert. Wer ist für die Finanzierung zuständig? Anders als beispielsweise in Skandinavien wird die Betreuung in der Deutschschweiz grösstenteils durch die Eltern finanziert. Manchmal subventionieren auch die Gemeinden (etwa durch Gutscheine wie im Kanton Luzern). Die Tarifsysteme für einen Betreuungsplatz variieren beträchtlich – nicht nur zwischen den Kantonen, sondern auch innerhalb der Kantone. Je nach finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand (meist einkommensabhängige Tarife) und/oder durch die Wirtschaft sind die Tarife sehr unterschiedlich. In der Deutschschweiz ist der Elternbeitrag laut Verband Kinderbetreuung Schweiz Kibesuisse generell deutlich höher (⅔ der Vollkosten) als in der Westschweiz (⅓ der Vollkosten). Diese Betreuungsmodelle gibt es für Kindergarten- und Schulkinder: Institutionelle Betreuung Dazu gehören: modulare Tagesstrukturen, gebundene Tagesstrukturen und Tagesstrukturen für alle Altersstufen. Diese Art von Betreuung wird in der Wohngemeinde angeboten. Es lohnt sich daher, sich spätestens bei der Anmeldung des Kindes in den Kindergarten zu informieren und den Platz zu reservieren. Dort erfahren Sie auch, was eine Betreuung kostet. Generell gilt: Nirgendwo sind die Betreuungskosten für Kinder so hoch wie in der Schweiz. Besserverdienende müssen mit der vollen Kostenbeteiligung rechnen. Zudem wird mit dem Schul eintritt die Vereinbarkeit schwieriger. Muss das Kind um >>> Nirgendwo sind die Betreuungskosten für Kinder so hoch wie in der Schweiz. Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi Kindergarten Sommer 2<strong>01</strong>751