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2017-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR

Wirtschaft: Dortmunds neue Dynastien Interview: Stephan Harbort – Frauen töten anders Comedy: Ruhrhochdeutsch – Festival im Spiegelzelt Genuss: C.T.C.Mit Patrick Arens im T&Bone

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Lebensabend in Spanien<br />

EIN ALPTRAUM FÜR DIE ERBEN?<br />

JImmer mehr Deutsche verbringen ihren Lebensabend in Spanien. Die beliebten Balearen und<br />

Kanaren und auch das spanische Festland zieht jährlich tausende Deutsche mit der entspannten<br />

Lebensart und dem angenehmen Klima in ihren Bann.<br />

vorhersagen können. Zu diesen wenigen<br />

Menschen gehören Fachanwälte für<br />

Erbrecht mit einer Spezialisierung auf<br />

spanisches Erbrecht.<br />

Glücklicherweise gibt es einen Trick: Sie<br />

formulieren ein Testament, in dem Sie<br />

ganz klar schreiben, dass Sie deutscher<br />

Staatsbürger sind und von Ihrem Recht,<br />

deutsches Recht zu wählen, Gebrauch<br />

machen. Dann folgt, wer was erben soll.<br />

Bei der Verwirklichung dieses Traums<br />

denken die wenigsten Menschen an<br />

die damit verbundenen Konsequenzen im<br />

internationalen Erbrecht. Logisch, klingt<br />

ja auch nicht so sexy wie Sangria und Cerveza.<br />

Doch wussten Sie, dass seit Mitte 2<strong>01</strong>5<br />

Ihre Staatsangehörigkeit für das Erbrecht<br />

zweitrangig ist? Welches Erbrecht angewendet<br />

wird, wenn ein Deutscher in Spanien<br />

stirbt, wird nach dem letzten gewöhnlichen<br />

Aufenthalt entschieden. Und wenn jemand<br />

länger als ein halbes Jahr in Spanien gelebt<br />

hat, kann selbst dann spanisches Erbrecht<br />

zur Anwendung kommen, wenn der Tod in<br />

Deutschland eingetreten ist. Noch komplizierter<br />

wird es, wenn ein Deutscher in einer<br />

Region Spaniens seinen letzten gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hatte, die über ein eigenes<br />

Provinz-Erbrecht verfügt<br />

WARUM MUSS ICH DAS WISSEN?<br />

Das könnte Ihnen natürlich alles egal<br />

sein – wenn es Sie nicht interessiert, wer<br />

Ihre Erben werden. Ist Ihnen das egal?<br />

Das Problem mit unterschiedlichen<br />

Rechtsordnungen ist, dass die wenigsten<br />

Menschen treffsicher den Ausgang eines<br />

grenzüberschreitenden Erbverfahrens<br />

IST DEUTSCHES RECHT<br />

IMMER VORZUZIEHEN?<br />

Mit der Rechtswahl umgehen Sie viele<br />

Widrigkeiten des internationalen Rechtsverkehrs.<br />

Allerdings sollten Sie sich eine<br />

Tatsache bewusst machen: Das deutsche<br />

Erbrecht und insbesondere das deutsche<br />

Erbschaftsteuerrecht sind nicht in jedem<br />

Fall vorzuziehen. Es kommt immer darauf<br />

an, was Sie im konkreten Fall wünschen.<br />

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten<br />

Sie deshalb immer einen Rechtsanwalt<br />

zu Rate ziehen, der Verständnis für beide<br />

Rechtsordnungen hat. Nur so können Sie<br />

für sich und Ihre Erben die richtige Wahl<br />

treffen. In diesem Sinne: Hasta luego y<br />

quizás nos vemos en España! n

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